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Bürgerinitiative * Bürgervereinigung gegen Fluglärm * Bayern * schädliche Emissionen von Flugzeugen * Allgemeine Luftfahrt

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Probleme am Flugplatz

Sonderlandeplatz Jesenwang

Gravierende Sicherheitsmängel am Flugplatz Jesenwang führen zur Gefährdung von Piloten, Personen, am Luftverkehr Unbeteiligte, Unfälle mit Todesfolge sind möglich

Sicherheitsmängel am Fluglatz Jesenwang
  Die Schaltung der Verkehrsampel erfolgt rechtswidrig durch eine Privatperson. Es kommt durch falsche Ampelschaltungen häufig zu Verkehrsgefährdungen.
Die Verkehrampel regelt nur den Straßenverkehr. Wird dieser durch den Flugleiter nicht angehalten (z.B. weil er unpässlich ist), wird der Luftverkehr nicht geregelt. Es fehlt eine rote Ampel zur Steuerung des Luftverkehrs. Zusammenstöße zwischen Flugzeugen und Straßenverkehrsteilnehmern sind vorprogrammiert. Es gab wiederholte Zwischenfälle und Fast-Unfälle. Derartige Zustände sind im Straßenverkehr unhaltbar und strikt verboten.
Das an die Ortsverbindungsstraße angrenzende Gelände wird in unzulässig niedriger Höhe überflogen, gefährdet Spaziergänger, und im Falle einer verspäteten Ampelschaltung, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer.
Die zu kurze Landebahn führt zu häufigen Landungen auf Grundstücken außerhalb der Start- und Landebahn und des Flugplatzgeländes
Der Sicherheitsstreifen ragt als fester Bestandteil des Flugplatzes über das Betriebgelände hinaus. Der außerhalb des Flugplatzgeländes liegende Sicherheitsstreifen gefährdet die öffentliche Sicherheit und Personen, die sich auf dem Gelände außerhalb des Flugplatzes befinden.
Die Sicherheitsabstände zwischen der Start- und Landebahn, Rollbahnen und festen Hindernissen (geparkte Flugzeuge, Zäune, Gebäude) entsprechen bei weitem nicht den geltenden Vorschriften. Die Landebahn und die Rollwege sind viel zu schmal. Diese Sicherheitsmängel gefährden Piloten, Fluggäste und Personen, die sich in der Nähe der Rollbahn (z.B. Flugplatzwirtschaft) aufhalten.
Das Flugplatzgelände ist unzureichend gegen unbefugtes Betreten und Befahren des Flugplatzes gesichert. Der Flugplatz ist zur Straße lediglich mit einer durchgezogenen Linie gekennzeichnet, die nach der StVO von Fahrzeugen (z.B.) zum Halten und Parken überfahren werden dürfen.
Konflikte am Flugplatz Jesenwang
Starke Belästigung der Bürger durch Fluglärm, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen bei schönem Wetter.
Nachbargrundstücke werden rechtswidrig durch Einbeziehung des Geländes in das Betriebsgelände (Sicherheitsstreifen) und niedrige Überflughöhen bis auf weniger als 1 Meter durch den Flugplatz genutzt
Niedrige Überflughöhen über dem Grundstück der BV gefährden Personen, die sich dort aufhalten. Diese Gefährdungen verstoßen nicht nur gegen das Luftrecht, sondern auch gegen auch gegen das Bayerische Naturschutzgesetz und Grundrechte.
Durch den Betrieb der rechtwidrig durch den Flugplatzbetreiber geschalteten Verkehrsampel besteht ein hohes Gefährdungspotenzial. Es gibt zur Steuerung des Luftverkehrs (außer dem Funkgerät) keine Möglichkeit, einen Unfall zwischen einem Verkehrsteilnehmer auf der Straße und dem startenden oder landenden Flugzeug zu verhindern, wenn der Flugleiter abgelenkt wird, unpässlich ist oder ohnmächtig wird (z.B. der über 75-jährige Betreiber des Flugplatzes). 
Die Ampelanlage verhindert auch den Ausbau der Ortsverbindungsstraße Jesenwang - Adelshofen. Der schlechte Zustand dieser 40 Jahre alten Straße, die dringend saniert und verbreitert werden muss, hat bereits Todesopfer gefordert. Der Flugplatzbetreiber weigert sich, zur sicheren Trennung des Luft- und Straßenverkehrs, die Straße auf seine Kosten zu untertunneln. 
Der dringend erforderliche Ausbau der Ortsverbindungsstraße scheitert auch an der Regierung von Oberbayern, die hierfür nicht die notwendigen Zuschüsse für den Bau der Straße gewährt. 
Und dies mit Recht: Warum soll der Steuerzahler die Infrastrukturkosten für einen Privatflugplatz, der nicht für den öffentlichen Flugverkehr bestimmt ist, übernehmen?
Flugzeuge sind große Umweltverpester. Sie verbrauchen teilweise sehr viel Treibstoff und tanken meist stark bleihaltiges Benzin. Für Flugzeuge gibt es keine Katalysatoren oder Rußfilter.

Bürgervereinigung Fluglärm e.V. - Tel. 089-871 2444 und 089-820 807 60 - Brunhamstr. 43 - 81249 München

Vereinszweck ist die Erhaltung des Erholungswertes des Landkreises Fürstenfeldbruck FFB und des Fünfseenlandes durch Förderung des Umweltschutzes zur Rettung der Natur, Schutz der Bevölkerung vor den Begleiterscheinungen des Luftverkehrs, wie Lärm, Abgase, Grundwasserverschmutzung und sonstige Gefährdungen. Abwendung der Umwidmung des Sonderlandeplatzes in einen Verkehrslandeplatz, Abschaffung des Flugverkehrs an Sonntagen und Feiertagen, Reduzierung der Flugbewegungen und Erhöhung der Sicherheit für Bürger und Bürgerinnen. Verein Vereinigung bayerischer Fluglärminitiativen fluglaerm.de Flugplatz Flughafen Sonderlandeplatz Landeplatz Verkehrslandeplatz Allgemeine Luftfahrt Pro Contra öffentliche Sicherheit Behördenterror Flugbewegungen Ausbildung Flugschule Flugschulen Ultralight Ultraleicht PPL Fluglizenz Charter gewerblich gewerbliche Flug Flüge Flugleiter Lärm Lärmwerte unzulässig rechtswidrig Rechtswidrigkeit Landebahnverordnung Luftamt Süd Südbayern Werksverkehr Grundstück Startbahn Landebahn Start-/Landebahn Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichtsprozess Rechtsbruch Verwaltungsgerichtsprozesse Prozess Prozesse Hindernis Hindernisfreiheit Hindernisse Gefährdung Luftverkehr Flugzeug Flugzeuge Belästigung Lärmschutz Lärmschutzordnung Lärmschutzverordnung Bauschutz Bauschutzbereich Flugleiter Flugleitung beschränkt beschränkter Ampel Ampelanlage Naturschutz Subvention Subventionen Förderung Arbeitsplätze Wirtschaft Verkehr