| Sicherheitsmängel
am Fluglatz Jesenwang |
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Die
Schaltung der Verkehrsampel erfolgt rechtswidrig
durch eine Privatperson. Es kommt durch falsche
Ampelschaltungen häufig zu
Verkehrsgefährdungen. |
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Die
Verkehrampel regelt nur den Straßenverkehr.
Wird dieser durch den Flugleiter
nicht angehalten (z.B. weil er unpässlich ist),
wird der Luftverkehr nicht geregelt. Es
fehlt eine rote Ampel zur Steuerung des
Luftverkehrs.
Zusammenstöße zwischen Flugzeugen und
Straßenverkehrsteilnehmern sind vorprogrammiert.
Es gab wiederholte Zwischenfälle und
Fast-Unfälle. Derartige Zustände sind im Straßenverkehr
unhaltbar und strikt verboten. |
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Das an
die Ortsverbindungsstraße angrenzende Gelände
wird in unzulässig niedriger Höhe überflogen, gefährdet
Spaziergänger, und im Falle einer
verspäteten Ampelschaltung, Fußgänger und
andere Verkehrsteilnehmer. |
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Die zu
kurze Landebahn führt zu häufigen
Landungen auf Grundstücken außerhalb der
Start- und Landebahn und des Flugplatzgeländes |
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Der
Sicherheitsstreifen ragt als fester Bestandteil
des Flugplatzes über das Betriebgelände
hinaus. Der außerhalb des
Flugplatzgeländes liegende Sicherheitsstreifen
gefährdet die öffentliche Sicherheit und
Personen, die sich auf dem Gelände außerhalb
des Flugplatzes befinden. |
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Die Sicherheitsabstände
zwischen der Start- und Landebahn, Rollbahnen
und festen Hindernissen (geparkte Flugzeuge,
Zäune, Gebäude) entsprechen
bei weitem nicht den geltenden Vorschriften.
Die Landebahn und die Rollwege sind viel zu
schmal. Diese Sicherheitsmängel gefährden
Piloten, Fluggäste und Personen, die sich in
der Nähe der Rollbahn (z.B.
Flugplatzwirtschaft) aufhalten. |
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Das
Flugplatzgelände ist unzureichend gegen
unbefugtes Betreten und Befahren des Flugplatzes
gesichert. Der Flugplatz ist zur
Straße lediglich mit einer durchgezogenen Linie
gekennzeichnet, die nach der StVO von Fahrzeugen
(z.B.) zum Halten und Parken überfahren werden dürfen. |
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| Konflikte
am Flugplatz Jesenwang |
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Starke
Belästigung der Bürger durch Fluglärm, insbesondere an
Wochenenden und Feiertagen bei schönem Wetter. |
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Nachbargrundstücke
werden rechtswidrig durch
Einbeziehung des Geländes in das
Betriebsgelände (Sicherheitsstreifen) und
niedrige Überflughöhen bis auf weniger als 1
Meter durch den Flugplatz genutzt |
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Niedrige
Überflughöhen über dem Grundstück der BV
gefährden Personen, die sich dort
aufhalten. Diese Gefährdungen verstoßen nicht
nur gegen das Luftrecht, sondern auch gegen auch
gegen das Bayerische
Naturschutzgesetz und Grundrechte. |
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Durch
den Betrieb der rechtwidrig durch den
Flugplatzbetreiber geschalteten Verkehrsampel
besteht ein hohes Gefährdungspotenzial.
Es gibt zur Steuerung des Luftverkehrs (außer
dem Funkgerät) keine
Möglichkeit, einen Unfall zwischen einem
Verkehrsteilnehmer auf der Straße und dem
startenden oder landenden Flugzeug zu
verhindern, wenn der Flugleiter
abgelenkt wird, unpässlich ist oder ohnmächtig
wird (z.B. der über 75-jährige Betreiber des
Flugplatzes). |
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Die
Ampelanlage verhindert auch den Ausbau der
Ortsverbindungsstraße Jesenwang - Adelshofen.
Der schlechte Zustand dieser 40 Jahre alten Straße, die
dringend saniert und verbreitert werden muss,
hat bereits Todesopfer gefordert. Der
Flugplatzbetreiber weigert sich, zur sicheren
Trennung des Luft- und Straßenverkehrs, die
Straße auf seine Kosten zu
untertunneln. |
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Der
dringend erforderliche Ausbau der Ortsverbindungsstraße scheitert
auch an der Regierung von
Oberbayern, die hierfür nicht die
notwendigen Zuschüsse für den Bau der Straße gewährt.
Und dies mit Recht: Warum
soll der Steuerzahler die Infrastrukturkosten
für einen Privatflugplatz, der nicht für den
öffentlichen Flugverkehr bestimmt ist,
übernehmen? |
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Flugzeuge
sind große Umweltverpester. Sie
verbrauchen teilweise sehr viel Treibstoff und tanken meist stark
bleihaltiges Benzin. Für Flugzeuge
gibt es keine Katalysatoren oder Rußfilter. |
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