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Flugplatz Jesenwang

Deutschlands größter Sonderlandeplatz 
Deutschlands kürzeste asphaltierte Landebahn 

Flugplatz-Sicherheit  -  Nein - danke !! 
 

Flugplatz Jesenwang - im Vordergrund das Grundstück der BV Rürgervereinigung - Landebahn beginnt rechtswidrig an der Grundstücksgrenze
Flugplatz Jesenwang
Im Vordergrund: Grundstück der BV

Die Anfänge des Sonderlandeplatzes in Jesenwang gehen bis ins Jahr 1962 zurück, als eine Gruppe von Segelfliegern des Fliegerhorstes in Fürstenfeldbruck einen Landeplatz für ihre Segelflieger suchte. Die Familie Walch stellte für diese Piloten ein landwirtschaftliches Grundstück für Starts und Landungen der Hobbypiloten zur Verfügung. Schon bald war der Sonderlandeplatz Jesenwang auch ein Zentrum für die allgemeine Luftfahrt, Hobby- und Freizeitflieger. Im Jahr 2002 feierte der Sonderlandeplatz sein 40-jähriges Jubiläum.

In den Jahren der Regentschaft von Franz-Josef Strauß als bayerischer Staatspräsident und Förderer des Luftverkehrs ging es steil bergauf mit der Zahl der Starts und Landungen in Jesenwang. Schon bald wurde die Landebahn bis zur Ortsverbindungsstraße verlängert. Sie wurde aus praktischen Erwägungen gleich in die Landebahnlänge einbezogen. Desgleichen wurden die Ortsverbindungsstraße und Nachbargrundstücke ohne Genehmigung des Grundstückseigentümers mit in die Flugplatzeinrichtungen (z.B. Sicherheitsstreifen) einbezogen. Zu Zeiten von Franz-Josef Strauß - populärer Förderer der Luftfahrt - waren rechtswidrige Vorgänge und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch den Luftverkehr offensichtlich kein Problem.

Es dauerte über 20 Jahre, bis es auffiel, dass am Flugplatz Jesenwang startende und landende Flugzeuge in nur wenigen Metern (zum Teil cm) über der Ortsverbindungsstraße zwischen Jesenwang und Adelshofen hinwegflogen. Die Vorfahrt hatten natürlich die Flugzeuge. Straßenverkehrsteilnehmer mussten auf startende und landende Flugzeuge achten und deren "Vorfahrt" beachten.

Immerhin hat schließlich ein aufmerksamer Staatsbeamter die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch den kreuzenden Luftverkehr am Flugplatz Jesenwang bemerkt und die Einrichtung einer Verkehrsampel zur Trennung des Luft- und Straßenverkehrs veranlasst. Mit diesem mutigen, aber rechtswidrigen, Vorstoß der Behörden, gelang es, die Sicherheit am Flugplatz Jesenwang zu verbessern. Illegal ist die Steuerung einer Ampelanlage durch eine Privatperson, wie mehrfach vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch an anderer Stelle festgestellt wurde. 

Nach dem Tod von Franz-Josef Strauß fiel auf, dass der Flugplatz Jesenwang nun doch nicht entsprechend der Vorschriften des Luftfahrtgesetzes, Richtlinien und Verordnungen eingerichtet und betrieben wurde. Ein gravierender Mangel waren die Luftfahrthindernisse in der Umgebung des Flugplatzes. Bäume eines nahen Waldes haben die Behörden und den Flugplatzbetreiber in der Regierungsperiode von Franz-Josef Strauß nicht gestört. Es wurde trotz der "gefährlichen Luftfahrthindernisse" uneingeschränkt geflogen. Die Popularität des Flugplatzes Jesenwang mit über 40.000 Flugbewegungen im Jahr (im Westen von München) wuchs mit der Schließung des Flugplatzes in Neubiberg (im Südosten von München) im Jahr 1992.

Den Ausbau des Flugbetriebs behinderten die Bäume im Westen der Landebahn und ein paar einzelne Bäume parallel zum Anflugkurs. Um diese zu beseitigen, wurde ein "beschränkter Bauschutzbereich" (ein Sonderfall für einen Sonderlandeplatz) eingerichtet. Besteht ein Bauschutzbereich, muss der Eigentümer eines Grundstücks in der Nähe des Flugplatzes Luftfahrthindernisse beseitigen. Mit dem Bauschutzbereich ging es dann ganz schnell. Ein in der Nähe des Flugplatzes liegender Wald wurde abgeholzt.

Der Bauschutzbereich sorgte nicht nur für die Abholzung des dem Flugplatz im Wege stehenden Waldes. Er wurde auch gegen unsere Bürgervereinigung genutzt. Plötzlich durfte unser Grund nicht mehr gepflügt werden, weil Ackerschollen ein "gefährliches Luftfahrthindernis" sind. Der Flugplatzbetreiber ließ das Grundstück in einer Rambo-Aktion  einebnen. In einem späteren Gerichtsverfahren wegen Sachbeschädigung (Straftat!) wurde er wegen "Verbotsirrtums" freigesprochen. Dies verwundert sehr, weil er als Sohn eines Landwirts den Begriff "Flurschaden" kennen müsste.

Es kommt noch dicker: Die Bürgervereinigung muss dulden, dass die Wiese in einem Bereich von 15 x 30 m gemäht wird, sobald Grashalme (äußerst gefährliche Luftfahrthindernisse) die Höhe von 30 cm überschreiten. Außerdem muss dieser Bereich des Grundstücks befahrbar sein!!

Eine derartige Nutzung unseres Grundstücks durch den Flugplatzbetreiber als Grundstücksnachbar ist juristisch gesehen eine Enteignung. Unser Antrag auf Entschädigung bei den Behörden fruchtete nicht. Wir wurden also praktisch entschädigungslos enteignet.

Die Sicherheit am Flugplatz Jesenwang stinkt zum Himmel. Offensichtlich darf ein politikerfahrener Flugplatzbetreiber nach seinen eigenen Gesetzen und Regeln verfahren. Von uns wurden folgende Punkte am Flugplatz Jesenwang als sicherheitsrelevante Mängel festgestellt:

  • Die Landebahn ist mit 12 m Breite 30% zu schmal. Eine Mindestbreite von 18 m ist vorgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Dauergenehmigung hätte die Landebahn immerhin 15 m breit sein sollen. Das Luftamt hat den Flugplatz trotz diesem und anderer Mängel genehmigt. Darüber hinaus sind wichtige Mindestabstände zwischen der Landebahn, Rollbahn und festen Hindernissen nicht eingehalten.
     
  • Der Betrieb einer Ampelanlage ist nur den Verkehrsbehörden und der Polizei erlaubt. Der Flugplatzbetreiber steuert als Privatperson eine Verkehrsampel an einer frequentierten Straße. Diese Handlungen wurden bereits vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig festgestellt. Es kommt häufig zu gefährlichen Fast-Zusammenstößen zwischen Flugzeugen und  Straßenverkehrsteilnehmern durch fehlerhafte Bedienung der Ampelanlage.
     
  • Der vor der Landebahn liegende Sicherheitsstreifen (als Reserve-Auslaufstrecke und Sicherheitszone für zu früh aufsetzende Flugzeuge) liegt außerhalb des Flugplatzes und teilweise auf unserem Grundstück. Da das Gelände außerhalb des Flugplatzes jederzeit von Jedermann betreten werden darf, gefährden startende und landende Flugzeuge Personen, die sich auf unserem Grundstück befinden und damit die öffentliche Sicherheit.
     
    Das Betreten unseres Grundstücks ist nicht nur gesetzlich erlaubt, sogar das Luftamt Südbayern hat bestätigt, dass das Betreten nicht verboten oder eingeschränkt ist.
     
  • Die Beschilderung und Sicherung des Flugplatzes gegen das Betreten / Befahren Unbefugter ist mangelhaft. Trotz mehrfacher Meldung dieser Sicherheitsmängel bei den zuständigen Behörden, werden diese Mängel nicht abgestellt.

Wir hoffen, dass die verantwortlichen Behörden endlich ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und durch geeignete Maßnahmen und Anordnungen die öffentliche Sicherheit am Flugplatz Jesenwang herstellen.

Landebahn am Flugplatz Jesenwang - rechtswidrige Markierungen - sie entsprechen nicht dem gültigen Anflugblatt
Praktisch aber rechtswidrig: 
Landebahn beginnt direkt an der Straße. Das bringt eine maximale Länge der Start-/Landebahn auf Kosten der Grundstücksnachbarn und der öffentlichen Sicherheit.

Schild Flugplatz Betreten verboten ist falsch aufgestellt. Dmit dürfen Fahrzeuge auf dem Flugplatz parken, das ansonsten verboten ist. Das luftamt schreitet nicht ein.
Praktisch, nicht rechtswidrig:
Parken auf dem Flugplatzgelände.
"Flugplatz - Betreten verboten" Schild sichert das Nachbargrundstück und gibt somit das Betreten und Befahren des Flugplatzes frei. Das Luftamt als Aufsichtsbehörde schreitet seit über einem Jahr nicht ein.

Flugplatzbetreiber verhindert die Sanierung der Landstraße und gefährdert damit Verkehrteilnehmer
Sanierung der Straße verhindert:
Flugplatzbetreiber wünscht sich die Verlängerung der Landebahn und verhindert damit die dringend notwendige Sanierung der Ortsverbindungsstraße Jesenwang - Adelshofen. Aufgrund des schlechten Zustands der Straße gab es bereits einen Verkehrsunfall mit Todesfolge.

Bürgervereinigung Fluglärm e.V. - Tel. 089-871 2444 und 089-820 807 60 - Brunhamstr. 43 - 81249 München

Vereinszweck ist die Erhaltung des Erholungswertes des Landkreises Fürstenfeldbruck FFB und des Fünfseenlandes durch Förderung des Umweltschutzes zur Rettung der Natur, Schutz der Bevölkerung vor den Begleiterscheinungen des Luftverkehrs, wie Lärm, Abgase, Grundwasserverschmutzung und sonstige Gefährdungen. Abwendung der Umwidmung des Sonderlandeplatzes in einen Verkehrslandeplatz, Abschaffung des Flugverkehrs an Sonntagen und Feiertagen, Reduzierung der Flugbewegungen und Erhöhung der Sicherheit für Bürger und Bürgerinnen. Verein Vereinigung bayerischer Fluglärminitiativen fluglaerm.de Flugplatz Flughafen Sonderlandeplatz Landeplatz Verkehrslandeplatz Allgemeine Luftfahrt Pro Contra öffentliche Sicherheit Behördenterror Flugbewegungen Ausbildung Flugschule Flugschulen Ultralight Ultraleicht PPL Fluglizenz Charter gewerblich gewerbliche Flug Flüge Flugleiter Lärm Lärmwerte unzulässig rechtswidrig Rechtswidrigkeit Landebahnverordnung Luftamt Süd Südbayern Werksverkehr Grundstück Startbahn Landebahn Start-/Landebahn Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichtsprozess Rechtsbruch Verwaltungsgerichtsprozesse Prozess Prozesse Hindernis Hindernisfreiheit Hindernisse Gefährdung Luftverkehr Flugzeug Flugzeuge Belästigung Lärmschutz Lärmschutzordnung Lärmschutzverordnung Bauschutz Bauschutzbereich Flugleiter Flugleitung beschränkt beschränkter Ampel Ampelanlage Naturschutz Subvention Subventionen Förderung Arbeitsplätze Wirtschaft Verkehr