| Die Anfänge des
Sonderlandeplatzes in Jesenwang gehen bis ins Jahr 1962 zurück, als eine Gruppe von Segelfliegern des
Fliegerhorstes in Fürstenfeldbruck einen Landeplatz für
ihre Segelflieger suchte. Die Familie Walch stellte für
diese Piloten ein landwirtschaftliches Grundstück für
Starts und Landungen der Hobbypiloten zur Verfügung. Schon bald war der
Sonderlandeplatz Jesenwang auch ein Zentrum für die
allgemeine Luftfahrt, Hobby- und Freizeitflieger. Im
Jahr 2002 feierte der Sonderlandeplatz sein 40-jähriges
Jubiläum.
In den Jahren der Regentschaft von
Franz-Josef Strauß als bayerischer Staatspräsident und
Förderer des Luftverkehrs ging es steil bergauf mit der
Zahl der Starts und Landungen in Jesenwang. Schon bald wurde
die Landebahn bis zur Ortsverbindungsstraße verlängert.
Sie wurde aus praktischen Erwägungen gleich in die
Landebahnlänge einbezogen. Desgleichen wurden die
Ortsverbindungsstraße und Nachbargrundstücke ohne
Genehmigung des Grundstückseigentümers mit in die
Flugplatzeinrichtungen (z.B. Sicherheitsstreifen)
einbezogen. Zu Zeiten von Franz-Josef Strauß - populärer
Förderer der Luftfahrt - waren rechtswidrige Vorgänge und
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch den
Luftverkehr offensichtlich kein Problem.
Es dauerte über 20 Jahre, bis es auffiel,
dass am Flugplatz Jesenwang startende und landende Flugzeuge
in nur wenigen Metern (zum Teil cm) über der
Ortsverbindungsstraße zwischen Jesenwang und Adelshofen
hinwegflogen. Die Vorfahrt hatten natürlich die Flugzeuge.
Straßenverkehrsteilnehmer mussten auf startende und
landende Flugzeuge achten und deren "Vorfahrt"
beachten.
Immerhin hat schließlich ein aufmerksamer Staatsbeamter
die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch den
kreuzenden Luftverkehr am Flugplatz Jesenwang bemerkt und
die Einrichtung einer Verkehrsampel zur Trennung des Luft-
und Straßenverkehrs veranlasst. Mit diesem mutigen, aber
rechtswidrigen, Vorstoß
der Behörden, gelang es, die Sicherheit am Flugplatz
Jesenwang zu verbessern. Illegal ist
die Steuerung einer Ampelanlage durch eine Privatperson, wie
mehrfach vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch an
anderer Stelle festgestellt wurde.
Nach dem Tod von Franz-Josef Strauß fiel
auf, dass der Flugplatz Jesenwang nun doch nicht
entsprechend der Vorschriften des Luftfahrtgesetzes,
Richtlinien und Verordnungen eingerichtet und betrieben wurde. Ein gravierender Mangel
waren die Luftfahrthindernisse in der Umgebung des
Flugplatzes. Bäume eines nahen Waldes haben die Behörden
und den Flugplatzbetreiber in der Regierungsperiode von
Franz-Josef Strauß nicht gestört. Es wurde trotz der
"gefährlichen Luftfahrthindernisse" uneingeschränkt geflogen. Die Popularität des Flugplatzes
Jesenwang mit über 40.000 Flugbewegungen im Jahr (im
Westen von München) wuchs mit der Schließung des Flugplatzes in
Neubiberg (im Südosten von München) im Jahr 1992.
Den Ausbau des Flugbetriebs behinderten die
Bäume im Westen der Landebahn und ein paar einzelne Bäume parallel
zum Anflugkurs. Um diese zu beseitigen, wurde ein
"beschränkter Bauschutzbereich" (ein Sonderfall für
einen Sonderlandeplatz) eingerichtet. Besteht ein
Bauschutzbereich, muss der Eigentümer eines Grundstücks in
der Nähe des Flugplatzes Luftfahrthindernisse beseitigen.
Mit dem Bauschutzbereich ging es dann ganz schnell. Ein in
der Nähe des Flugplatzes liegender Wald wurde abgeholzt.
Der Bauschutzbereich sorgte nicht nur für
die Abholzung des dem Flugplatz im Wege stehenden Waldes. Er wurde auch gegen unsere
Bürgervereinigung genutzt. Plötzlich durfte unser Grund
nicht mehr gepflügt werden, weil Ackerschollen ein
"gefährliches Luftfahrthindernis" sind. Der
Flugplatzbetreiber ließ das Grundstück in einer
Rambo-Aktion einebnen. In einem späteren
Gerichtsverfahren wegen Sachbeschädigung (Straftat!) wurde
er wegen "Verbotsirrtums" freigesprochen. Dies
verwundert sehr, weil er als Sohn eines Landwirts den
Begriff "Flurschaden" kennen müsste.
Es kommt
noch dicker: Die Bürgervereinigung muss dulden, dass die
Wiese in einem Bereich von 15 x 30 m gemäht wird, sobald
Grashalme (äußerst gefährliche Luftfahrthindernisse) die
Höhe von 30 cm überschreiten. Außerdem muss dieser
Bereich des Grundstücks befahrbar sein!!
Eine derartige Nutzung unseres
Grundstücks durch den Flugplatzbetreiber als
Grundstücksnachbar ist juristisch gesehen eine Enteignung. Unser Antrag auf Entschädigung bei den
Behörden fruchtete nicht. Wir wurden also praktisch entschädigungslos
enteignet.
Die Sicherheit am Flugplatz Jesenwang
stinkt zum Himmel. Offensichtlich darf ein
politikerfahrener Flugplatzbetreiber nach seinen eigenen Gesetzen
und Regeln verfahren. Von uns wurden folgende Punkte am
Flugplatz Jesenwang als sicherheitsrelevante Mängel
festgestellt:
- Die Landebahn ist mit 12 m Breite 30%
zu schmal. Eine Mindestbreite von 18 m ist
vorgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Dauergenehmigung hätte die
Landebahn immerhin 15 m breit sein sollen. Das Luftamt
hat den Flugplatz trotz diesem und anderer Mängel genehmigt.
Darüber hinaus sind wichtige Mindestabstände zwischen
der Landebahn, Rollbahn und festen Hindernissen nicht
eingehalten.
- Der Betrieb einer Ampelanlage ist nur
den Verkehrsbehörden und der Polizei erlaubt. Der
Flugplatzbetreiber steuert als Privatperson eine
Verkehrsampel an einer frequentierten Straße. Diese Handlungen wurden bereits vom
Verwaltungsgericht als rechtswidrig festgestellt. Es kommt
häufig zu
gefährlichen Fast-Zusammenstößen zwischen Flugzeugen
und Straßenverkehrsteilnehmern durch
fehlerhafte Bedienung der Ampelanlage.
- Der vor der Landebahn liegende
Sicherheitsstreifen (als Reserve-Auslaufstrecke und
Sicherheitszone für zu früh aufsetzende Flugzeuge)
liegt außerhalb des Flugplatzes und teilweise auf
unserem Grundstück. Da das Gelände außerhalb des
Flugplatzes jederzeit von Jedermann betreten werden
darf, gefährden startende und landende Flugzeuge
Personen, die sich auf unserem Grundstück
befinden und damit die öffentliche Sicherheit.
Das Betreten unseres Grundstücks ist nicht nur
gesetzlich erlaubt, sogar das Luftamt Südbayern hat
bestätigt, dass das Betreten nicht verboten oder
eingeschränkt ist.
- Die Beschilderung und Sicherung des
Flugplatzes gegen das Betreten / Befahren Unbefugter ist
mangelhaft. Trotz mehrfacher Meldung dieser
Sicherheitsmängel bei den zuständigen Behörden,
werden diese Mängel nicht abgestellt.
Wir hoffen, dass die
verantwortlichen Behörden endlich ihrer Aufsichtspflicht
nachkommen und durch geeignete Maßnahmen und Anordnungen
die öffentliche Sicherheit am Flugplatz Jesenwang
herstellen. |

Praktisch aber rechtswidrig:
Landebahn beginnt direkt an der Straße. Das bringt eine
maximale Länge der Start-/Landebahn auf Kosten der
Grundstücksnachbarn und der öffentlichen Sicherheit.

Praktisch, nicht rechtswidrig:
Parken auf dem Flugplatzgelände.
"Flugplatz - Betreten verboten" Schild sichert das
Nachbargrundstück und gibt somit das Betreten und Befahren
des Flugplatzes frei. Das Luftamt als Aufsichtsbehörde
schreitet seit über einem Jahr nicht ein.

Sanierung der Straße verhindert:
Flugplatzbetreiber wünscht sich die Verlängerung der
Landebahn und verhindert damit die dringend notwendige Sanierung
der Ortsverbindungsstraße Jesenwang - Adelshofen. Aufgrund
des schlechten Zustands der Straße gab es bereits einen
Verkehrsunfall mit Todesfolge.
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