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Bürgerinitiative * Bürgervereinigung gegen Fluglärm * Bayern * schädliche Emissionen von Flugzeugen * Allgemeine Luftfahrt

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Werden Sie Mitglied in der Bürgervereinigung Fluglärm Bürgerinitiative Jesenwang Fürstenfeldbruck


 Satzung

Bürgervereinigung Fluglärm   e. V. 
Verein zur Steigerung der Lebensqualität im Landkreis Fürstenfeldbruck und im Fünfseenland
 

 

 

Bürgervereinigung Fluglärm   e. V.

Verein zur Steigerung der Lebensqualität im Landkreis Fürstenfeldbruck

und im Fünfseenland

 

 

S A T Z U N G

 

 

 § 1 Name und Sitz
1.1.

Der Verein führt den Namen „Bürgervereinigung Fluglärm e.V., Verein zur
Steigerung der Lebensqualität im Landkreis Fürstenfeldbruck und im Fünfseenland“.

1.2.  Der Verein hat seinen Sitz in Adelshofen.
1.3.

 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

1.4.

Der Verein ist selbstlos tätig.
§ 2      Zweck des Vereins 
Vereinszweck ist die Erhaltung des Erholungswertes des Landkreises Fürstenfeldbruck und des Fünfseenlandes durch
2.1.  Förderung des Umweltschutzes zur Rettung der Natur
2.2. Schutz der Bevölkerung vor den Begleiterscheinungen des Luftverkehrs, wie
Lärm, Abgase, Grundwasserverschmutzung und sonstige Gefährdungen.
§ 3 Vereinstätigkeit
3.1. Der Verein erfüllt seine Aufgaben insbesondere durch Durchführung von
Veranstaltungen und Kontaktaufnahme mit Behörden und sonstigen betroffenen Stellen.
3.2.

Der Vereinszweck wird ferner verwirklicht durch

a)  Abwendung der Umwidmung des Sonderlandeplatzes Jesenwang in 
      einen Verkehrsflugplatz
b)  Abschaffung des Flugverkehrs an Sonn- und Feiertagen
c)  Reduzierung der Zahl der Flugbewegungen

3.3. Besitzt der Verein ein Grundstück, so steht es seinen Mitgliedern zur landwirtschaftlichen Eigennutzung ganz oder teilweise zur Verfügung. Die Nutzung des Vereinsgrundstücks wird durch eine Nutzungsordnung geregelt.
§ 4  Eintragung ins Vereinsregister
Der Verein ist unter der Nummer 531 im Vereinsregister beim Amtsgericht Fürstenfeldbruck eingetragen.
§ 5 Mitglieder
Der Verein besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern:
5.1. Ordentliche Mitglieder sind die Mitglieder, die den Mitgliedsbeitrag entrichten.
5.2.  Fördernde Mitglieder sind vom Mitgliedsbeitrag freigestellt.
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.
§ 6  Eintritt der Mitglieder
6.1. Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein.
6.2.  Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen.
6.3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
6.4. Die Ablehnung der Aufnahme ist nicht anfechtbar.
§ 7 Ende der Mitgliedschaft
7.1. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod oder durch Austritt zum Ende eines
Kalenderjahres.
7.2.  Die Mitgliedschaft endet außerdem mit sofortiger Wirkung durch Ausschluss.
Dieser ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
7.3. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des
betroffenen Mitglieds. Er wird den ordentlichen Mitgliedern schriftlich bekannt gegeben.
§ 8  Mitgliedsbeitrag
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands beschlossen.
§ 9 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

 

der Vorstand,

die Mitgliederversammlung und

der Beirat.

§ 10  Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem

 

1. Vorsitzenden, dem

2. Vorsitzenden, dem

Kassier und dem

Schriftführer.

 

Je ein Vorsitzender und ein weiteres Mitglied des Vorstandes vertreten den Verein

gemeinsam.

§ 11 Die Mitgliederversammlung
11.1. Die Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand einmal jährlich
einzuberufen.
11.2. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen.
11.3. Die Wahl des Vorstandes erfolgt nur durch die ordentlichen Mitglieder für den Zeitraum von zwei Jahren.
11.4. Die in den Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich zu
protokollieren und von einem der Vorsitzenden zu unterzeichnen.
§ 12 Der Beirat
12.1.  Der Beirat unterstützt den Vorstand bei der Verwirklichung der Vereinsziele.
12.2. Der Beirat setzt sich aus ordentlichen Mitgliedern zusammen und amtiert zwei
Jahre. Er wird durch Wahlen, die gemeinsam mit den Vorstandswahlen stattfinden, bestimmt.
§ 13  Mittel des Vereins
13.1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden.
13.2. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
13.3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
13.4.  Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen
Zwecks fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Einlagen der Mitglieder übersteigt, an den Bund Naturschutz e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 14 Auflösung des Vereins
14.1. Bei Erreichen des Vereinszweckes gemäß § 2 der Satzung wird der Verein
aufgelöst.
14.2. Der Verein kann aufgelöst werden, wenn die Vereinsziele objektiv nicht mehr
zu erreichen sind.
14.3. Die Auflösung erfolgt durch Beschluss mit einer Mehrheit von ¾ der Stimmen
aller ordentlichen Mitglieder.
In der vorliegenden Form beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 12.03.2006 in Landsberied.

 

Bürgervereinigung Fluglärm e.V. - Tel. 089-871 2444 und 089-820 807 60 - Brunhamstr. 43 - 81249 München

Vereinszweck ist die Erhaltung des Erholungswertes des Landkreises Fürstenfeldbruck FFB und des Fünfseenlandes durch Förderung des Umweltschutzes zur Rettung der Natur, Schutz der Bevölkerung vor den Begleiterscheinungen des Luftverkehrs, wie Lärm, Abgase, Grundwasserverschmutzung und sonstige Gefährdungen. Abwendung der Umwidmung des Sonderlandeplatzes in einen Verkehrslandeplatz, Abschaffung des Flugverkehrs an Sonntagen und Feiertagen, Reduzierung der Flugbewegungen und Erhöhung der Sicherheit für Bürger und Bürgerinnen. Verein Vereinigung bayerischer Fluglärminitiativen fluglaerm.de Flugplatz Flughafen Sonderlandeplatz Landeplatz Verkehrslandeplatz Allgemeine Luftfahrt Pro Contra öffentliche Sicherheit Behördenterror Flugbewegungen Ausbildung Flugschule Flugschulen Ultralight Ultraleicht PPL Fluglizenz Charter gewerblich gewerbliche Flug Flüge Flugleiter Lärm Lärmwerte unzulässig rechtswidrig Rechtswidrigkeit Landebahnverordnung Luftamt Süd Südbayern Werksverkehr Grundstück Startbahn Landebahn Start-/Landebahn Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichtsprozess Rechtsbruch Verwaltungsgerichtsprozesse Prozess Prozesse Hindernis Hindernisfreiheit Hindernisse Gefährdung Luftverkehr Flugzeug Flugzeuge Belästigung Lärmschutz Lärmschutzordnung Lärmschutzverordnung Bauschutz Bauschutzbereich Flugleiter Flugleitung beschränkt beschränkter Ampel Ampelanlage Naturschutz Subvention Subventionen Förderung Arbeitsplätze Wirtschaft Verkehr