Flugplatz Verkehrslandeplatz
Sonderlandeplatz Lärm Flugsicherheit öffentliche Sicherheit Rechtsbruch Rechtsbrüche Umweltbelastung
Gefährdung UL Ultralight Ultraleicht Fluglärm
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Bürgerinitiative
* Bürgervereinigung gegen Fluglärm * Bayern * schädliche
Emissionen von Flugzeugen * Allgemeine Luftfahrt |
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| Nachricht an
die Bürgervereinigung Fluglärm e.V. |
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Bürgervereinigung Fluglärm e.V. - Tel. 089-871 2444 und 089-820 807 60 -
Brunhamstr. 43 - 81249 München |
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Vereinszweck ist die
Erhaltung des Erholungswertes des Landkreises Fürstenfeldbruck FFB und des
Fünfseenlandes durch Förderung des Umweltschutzes zur Rettung der Natur,
Schutz der Bevölkerung vor den Begleiterscheinungen des Luftverkehrs, wie
Lärm, Abgase, Grundwasserverschmutzung und sonstige Gefährdungen. Abwendung
der Umwidmung des Sonderlandeplatzes in einen Verkehrslandeplatz, Abschaffung
des Flugverkehrs an Sonntagen und Feiertagen, Reduzierung der Flugbewegungen und
Erhöhung der Sicherheit für Bürger und Bürgerinnen. Verein Vereinigung bayerischer
Fluglärminitiativen fluglaerm.de Flugplatz Flughafen Sonderlandeplatz Landeplatz Verkehrslandeplatz
Allgemeine Luftfahrt Pro Contra öffentliche Sicherheit Behördenterror
Flugbewegungen Ausbildung Flugschule Flugschulen Ultralight Ultraleicht PPL Fluglizenz Charter
gewerblich gewerbliche Flug Flüge
Flugleiter Lärm Lärmwerte unzulässig rechtswidrig Rechtswidrigkeit Landebahnverordnung
Luftamt Süd Südbayern Werksverkehr Grundstück Startbahn Landebahn Start-/Landebahn Verwaltungsgericht
Verwaltungsgerichtsprozess Rechtsbruch Verwaltungsgerichtsprozesse Prozess Prozesse Hindernis
Hindernisfreiheit Hindernisse Gefährdung
Luftverkehr Flugzeug Flugzeuge Belästigung Lärmschutz Lärmschutzordnung Lärmschutzverordnung Bauschutz
Bauschutzbereich Flugleiter Flugleitung beschränkt beschränkter Ampel Ampelanlage
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