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14. September 2008: Demonstration in München-Aubing - Sonderflughafens Oberpfaffenhofen 

Der SPD-Ortsverein München-Aubing veranstaltet parallel zur Wahlveranstaltung der CSU mit Besuch des Ministerpräsidenten Beckstein und Umweltminister Ottmar Bernhard im Aubinger Festzelt. 

An dieser Demonstration nahmen über 200 Bürgerinnen und Bürger aus dem Münchner Westen und den Fünfseenland teil.

Bilder dieser Demonstration gibt es - hier - 

6. September 2008: Großdemonstration gegen den Ausbau des Münchner Flughafens

Rechtzeitig vor der bayerischen Landtagswahl trafen sich am 6. September 2008 bei bestem Herbstwetter in München über 10.000 Demonstranten gegen den Ausbau des Münchner Flughafens, den Bau der 3. Startbahn und viele Verkehrsprojekte in Bayern, die Lärm und Schadstoffe verursachen sowie die bayerische Natur zerstören.

Zum Protest haben das Aktionsbündnis gegen den Bau der  3.Startbahn "aufgeMUCkt" und der Bund Naturschutz Bayern aufgerufen. Trotz der noch andauernden Ferien in Bayern kamen 10.000 zur Demonstration und den Kundgebungen. Neben den 62 im Aktionsbündnis "aufgeMUCkt" zusammengeschlossenen Bürgerinitiativen kamen viele Gruppen aus dem Münchner Westen, Fünfseeland, von Niederbayern bis zum Bayerischen Wald und Unterfranken.

Die Presse berichtet, dass der CSU-Parteivorsitzende Huber am gleichen Tag nochmals die Pläne zum Ausbau des Flughafens in München verteidigte: "Der Flughafen ist von zentraler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Bayern und den Erhalt und Sicherung von Arbeitsplätzen in Bayern".

Nachdem Baden-Württemberg in fast allen Disziplinen die "Nummer 1" in Deutschland ist, hat die dortige Landesregierung beschlossen, keine 2. Startbahn zu bauen. Dies wird den Schwaben bestimmt nicht schaden. Dort wird nämlich das Geld in Schulen und die Bildung gesteckt. Die Schwaben sind die ungeschlagene "Nummer 1" in der Pisa-Studie, während Bayern in den vergangenen Jahren auf Platz 4 abstieg. 

Um die Zukunft in Bayern zu sichern, muss die 3. Startbahn in München da enden, wo sich der Transrapid befindet - nämlich in der Tonne.  

Bilder von der Großdemonstration - hier - 

25. Januar 2008: Landtag entscheidet über die Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes FFB

Der Bayerische Landtag entscheidet am 30, Januar 2008, spätesten Mitte Februar 2008, über die Nachfolgenutzung der von der Bundeswehr aufgegebenen Flächen des Fliegerhorstes. Nachdem der Wirtschaftsausschuss im Bayerischen Landtag bereits den Beschluss gefasst für das Maisacher Konzept zur Nachfolgenutuzung gefasst hat, ist damit zu rechnen, dass sich die anderen mit dieser Entscheidung betroffenen Landtagsausschüsse diesem Beschluss anschließen werden. In diesem Fall kann von einem Beschluss für das Maisacher Nutzungskonzept ausgegangen werden.

Das Maisacher Nutzungskonzept sieht die Ansiedelung des BMW Fahrertrainingszentrums, der Trabrennbahn, das Fahrtraining für die Polizeischule und eine Umgehungsstraße von Gerlinden / Maisach vor. Eine fliegerische Nutzung des frei gewordenen Flugplatzgeländes ist nicht vorgesehen.

Stimmen aus Abgeordnetenkreisen deuten auf einen Beschluss der Mischnutzung - Flugplatz und Nutzung durch die Unternehmen, die sich auf diesem Gelände ansiedeln wollen hin. Eine solche Lösung würde bedeuten, dass diese Unternehmen sich nicht mehr ansiedeln würden. Nach dem Vorschlag des Flugplatzbetreibers und der Fliegerlobby müsste auch noch zusätzliches Gelände vom Fliegerhorst für diesen Zweck abgegeben werden. Hierzu hat sich die Bundeswehr noch nicht öffentlich geäußert.

Ein Beschluss, die Flieger an Flugplatz anzusiedeln wäre ein Schlag ins Gesicht der vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Sie würden nicht nur mit dem Fluglärm und den Abgasen belastet, sondern auch damit, dass die Flieger subventioniert werden. Anstatt einen zweistelligen Millionenbetrag für das Gelände von den Investoren für die nicht-fliegerische Nutzung zu bekommen, würden die Flieger lediglich für ein Drittel der Fläche eine Pacht bezahlen. Nach den Plänen der Flieger soll das Gelände nach ca. 10 Jahren zu einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag gekauft werden, sofern dies die Gewinne des Flugplatzbetreibers zulassen. Dies brauchen wir nicht zu hoffen. Die meisten deutschen Verkehrslandeplätze arbeiten defizitär.  
 

21. Januar 2008: Flugplatz FFB sieht sich als Natur- und Tierschützer

Die Presse berichtet, dass die fliegerische Nutzung des Flugplatzes in FFB ein Beitrag zum Schutz der Natur und der Tiere ist, so der Geschäftsführer der Flugplatz Betriebsgesellschaft - Andreas Boehl. 225 ha des Flugfeldes ist nun bei der EU als FFH-Gelände (Fauna-Flora-Habitat) eingetragen. Nach Aussagen von Herrn Boehl wurde im Rahmen Prüfung des Antrags auf Zulassung des Flugverkehrs nach einer möglichen Konvertierung des Fliegerhorstgeländes durch das Luftamt Südbayern durchgeführt.

Herr Boehl spielt sich wiederholt als Natur- und Tierschützer auf und erweckt den Eindruck, als hätte der Luftverkehr etwas mit Natur- und Umweltschutz zu tun. Gerade die Luftfahrt gehört zu den am meisten kritisierten Umweltverschmutzern aus folgenden Gründen:

  • Propellerflugzeuge verbrennen immer noch stark bleihaltigen Flugbenzin, das im sonstigen Verkehr seit fast 20 Jahre verbannt ist.
  • Propellerflugzeuge haben keinen Katalysator. Dadurch wird die Umwelt besonders stark belastet. Beim Start wird das Gemisch zur Kühlung des Motors angereichert. Es kommt zum Aussstoß des hochgiftigen CO-Gases
  • Der CO2-Verbrauch pro Personenkilometer ist mit keinem Verkehrsmittel so hoch, wie bei Flugzeugen.
  • Über die Lärmbelastung durch den Flugverkehr brauchen wir den Bürgern im Westen von München nichts mehr zu erklären.

Wir erwarten von Herrn Boehl nicht, dass er zum Umweltschützer mutiert. Seine wiederholt vorgetragenen Sprüche zum Thema "Flieger sind Umweltschützer" liegen einfach neben der Spur. Er sollte sich einmal etwas besseres einfallen lassen.   
  

19. Januar 2008: Zivilflieger wollen Abgeordnete im Bayerischen Landtag umstimmen

Die Presse berichtet über eine erneute Anstrengung des Geschäftsführers der FFB Flugplatz Betriebsgesellschaft - Andreas Boehl - die Abgeordneten dazu zu bringen, der fliegerischen Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes zuzustimmen. Er versendete Briefe an alle Landtagsabgeordnete.

Nachdem der Wirtschaftsausschuss in Bayerischen Landtag dem Nutzungskonzept der Gemeinde Maisach (nicht-fliegerische Nutzung des Geländes) zustimmte, ist es fraglich, ob sich der Landtag Ende Januar 2008 anders entscheiden wird. Der Berichterstatter des Wirtschaftausschusses und CSU-Abgeordnete des Wahlkreises FFB - Reinhold Bocklet - kündigte an, dass bei der Abstimmung im Landtag beim Vorrang des Maisacher Konzepts bleiben wird.

Wir hoffen, dass der Bayerische Landtag für das Maisacher Konzept stimmt, damit dem Fluglärm in FFB und Maisach endlich ein Ende gesetzt wird.

11. Januar 2008: Zivilflieger starten neue Kampagne um den Flugplatz in Fürstenfeldbruck

Die Presse berichtet, dass der Geschäftsführer des Flugplatzbetreibers in Fürstenfeldbruck - Andreas Boehl -  wiederholt die Genehmigung Genehmigung zur Konvertierung des des früher militärisch genutzten Fliegerhorstes fordert. In Schreiben an die Abgeordneten des Bayerischen Landtags will den Poker um die Nachfolgenutzung des ehemaligen Fliegerhorstgeländes auf seine Seite bringen.

Boehl begründet seinen Anspruch auf die fliegerische Nutzung des Fliegerhorstgeländes damit, dass die Region München / Oberbayern einen Verkehrslandeplatz für Flugzeuge bis zu einem Maximalgewicht von 5,7 t benötigt und kein alternativer Flugplatz zur Verfügung steht. Der Flugplatz Jesenwang habe mit 408 m eine viel zu kurze Landebahn. Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen sei ein Werksflughafen und nicht für den öffentlichen Flugverkehr zugelassen.

Es scheint so, als ist das Leben an Herrn Boehl vorbei gezogen. Der Flugplatz in Jesenwang ist für Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 3 Tonnen zugelassen. Hierfür ist demnach auch die Startbahnlänge von 408 m ausreichend. Der Sonderflughafen in Oberpfaffenhofen hat die Zulassung des Geschäftsreiseflugverkehrs für Flugzeuge von 2 bis 25 Tonnen beantragt. Auch Herr Boehl sollte als Luftverkehrs-Profi wissen, dass der Flugzeuge der Gewichtsklasse über und bis 5,7 Tonnen nur von Geschäftsfliegern genutzt werden. Nachdem der Antrag auf die Zulassung des Geschäftsreiseflugverkehr für Oberpfaffenhofen gestellt wurde, worin liegt das Problem?

Die von Herrn Boehl zitierte Marketing-Analyse durch das Institut für Verkehrswesen der Bundeswehr-Universität in München soll ein großes Wachstumspotenzial für den Luftverkehrsmarkt ausweisen. Die Nachfrage nach Flugzeugen soll sich in den nächsten 20 Jahren verdoppeln. Dies mag vielleicht für die Verkehrsluftfahrt und Charterflüge richtig sein, betrifft aber nicht den Flugverkehr mit kleinen Flugzeugen. Hier sei die Kompetenz einer Bundeswehr-Universität angezweifelt, die sich normalerweise mit anderen Themen beschäftigt, als Marktforschung zu betreiben. Herrn Boehl ist wohl der Rückgang der Zahl der zugelassenen Motorflugzeuge in der Gewichtsklasse bis 14 Tonnen noch nicht aufgefallen. Das gleiche gilt für die Zahl der Flugbewegungen dieser Klassen in Deutschland. Selbst wenn sich die Zahl der neu zugelassenen Flugzeuge in den nächsten Jahren verdoppelt, überwiegen Ausmusterungen die Zahl der Neuzulassungen. Der Bestand an Flugzeugen bis 5,7 Tonnen ist bereits hoffnungslos überaltert. Die meisten Flugzeuge könnten dem Alter nach sich eine "H-Nummer" beantragen, die es für über 30 Jahre alte Autos gibt. 

Für den gesunden Menschenverstand ist es leicht nachvollziehbar, dass in Anbetracht stark steigender Treibstoffkosten sich der bereits eingeschwungene Abwärtstrend der Luftfahrt in diesem Segment fortsetzen wird. Dies zeigt sich auch bei rückläufigen Zahlen der Inhaber von Pilotenscheinen. 

Nur in einem Segment nimmt der Luftverkehr der kleinen Flugzeugen zu: Ultraleichtflugzeuge als Flugsportgeräte, die zum Personentransport und bestimmt für Geschäftsflieger ungeeignet sind. Für Flugsportgeräte, die innerhalb einer Rollstrecke von 100 m starten und landen können wird bestimmt keine Start- und Landebahn von 1.100 m benötigt, schon gar nicht von Steuerzahler subventioniert.

Herr Boehl, wann fallen Ihnen ein paar vernünftige, nachvollziehbare Argumente ein? 

30. November 2007: Wirtschaftsausschuss im Landtag billigt das Maisacher Konzept

Am 29. November 2007 hat sich der Wirtschaftsausschuss im Bayerischen Landtag auf Antrag des Gröbenzeller Abgeordneten Reinhold Bocklet (CSU) für das Maisacher Konzept entschieden. Das Maisacher Konzept sieht die Nachfolgenutzung des aufgelassenen Fliegerhorstgeländes ohne Flugbetrieb vor. Auf diesem Gelände soll ein Fahrertrainingszentrum von BMW, die Traberrennbahn und ein Trainingszentrum die die Polizeischule in Fürstenfeldbruck angesiedelt werden.  

Nach Ansiecht des Landtangsabgeordneten Reinhold Bocklet ist das Ende des Flugbetriebs abzusehen. Ganz sicher stehe es noch nicht. Im Landesentwicklungsprogramm (LEP 2006) wurde die Option festgelegt, das aufgelassene Gelände des Fliegerhorstes weiterhin für die Stationierung der allgemeinen Luftfahrt vorzusehen.

Mit dem Beschluss des Wirtschaftsausschusses wird die Staatsregierung aufgefordert den Vorbehalt für die Nutzung des Fliegerhorstgeländes für die Stationierung der allgemeinen Luftfahrt aufzuheben. Damit wären auch die Hürden zum Verkauf des Fliegerhorstgeländes an die Investoren für die Nachfolgenutzung geebnet.

Es hat über 15 Jahre gebraucht, um diesen Stand zu erreichen. Wir hoffen, dass die nächsten Entscheidungen innerhalb relativ kurzer Zeit getroffen werden, um den Weg zu einer sinnvollen und vor allem lärmschonenden Nutzung des Fliegehorstgeländes zu kommen.

23. November 2007: Neue Planungshürde für Nacholgenutzung des Fliegerhorstes in FFB

Die Presse berichtet, dass für die Planung der Traberrennbahn ein zusätzliches Raumordnungsverfahren eingeleitet werden muss. Dies ist das Ergebnis zu einer Änderung des Flächennutzungsplanes für die Nachfolgenutzung des nicht mehr von der Bundeswehr benötigten Flugplatzgeländes.

Die Regierung von Oberbayern hat die Gemeinde Maisach darauf hingewiesen, dass das Vorhaben einer landesplanerischen Überprüfung des Verfahrens bedürfe. Der Landtagsabgeordnete Reinhold Bocklet (CSU) hält dieses Verfahren für ein "reines Routineverfahren".

Wir stehen dieser Entwicklung aus folgenden Gründen sehr skeptisch gegenüber:

  • Es fällt auf, dass nur der Bereich der Trabrennbahn vom Raumordnungsverfahren betroffen ist. 
    Warum sind die Bereiche des Fahrertrainingszentrums von BMW und das Trainingszentrum der Polizei nicht betroffen?
  • Wird ein Raumordnungsverfahren für diese Bereiche zu einem späteren Zeitpunkt gefordert, um die Investoren zu verärgern und sie zur Aufgabe der Pläne zwingen?
  • Verzögerungen bei den Raumordnungs- und Planfeststellungsplänen nutzen nur den Fliegern. Nach unserer Erfahrung ist die Regierung von Oberbayern Flieger freundlich. 
19. November 2007: Fluglärm dämpft Kaufinteresse an Immobilien und gefährdet deren Preise

Die Presse berichtet über eine sinkende Nachfrage an Immobilien in Gemeinden, die zunehmend vom Fluglärm betroffen sind. Nach Informationen des Maklerverbands IVD werden von Interessenten für Immobilien in den Landkreisen Starnberg, Fürstenfeldbruck und Dachau zunehmend Fragen nach den Auswirkungen des Fluglärms gestellt.

Die Bürgerinitiative "Germeringer gegen Fluglärm e.V." sehen die Befürchtung bestätigt, das die Öffnung des Sondeflughafens Oberpfaffenhofen für den Geschäftsreiseflugverkehr zum Wertverlust von Immobilien im Einzugsbereich des Flughafen führt. Bereits im Vorfeld der Genehmigung des Geschäftsreiseflugverkehrs meiden Käufer und Mieter die Region. 

Bürger im Umfeld des Sonderflughafen müssen Wertverluste hinnehmen, während die EDMO Gewinne einstreicht. Das Versprechen der EDMO, dass die Immobilienwerte in Anbetracht des Geschäftsreiseflugverkehrs steigen, entlarvt sich nun als  "Täuschung". An dieser Situation ändert sich auch nichts durch die Stellungnahme des Sprecher der EDMO Thomas Warg, nachdem die Immobilienwerte bei Einhaltung der im Lärmgutachten festgestellten Lärmpegel nicht beeinflusst werden. Die Interessenten für Immobilien und der Markt sehen dies anders. Hier kann man nur fragen, wo der Sprecher der EDMO seine Unkenntnis über den Immobilienmarkt erworben hat.

10. November 2007: Mehr niedrig fliegende Flugzeuge

Die Presse berichtet, dass der Deutschen Flugsicherung zufolge mit mehr Lärm durch tief fliegende Flugzeuge zu rechnen ist. Bürger im Landkreis Dachau müssen sich bei Inbetriebnahme der 3. Startbahn in München auf mehr und niedriger fliegende Flugzeuge einstellen. Nach Aussage der DFS (Deutsche Flugsicherung) kann es jede Gemeinde treffen. Unter dem Fluglärm der Flugzeuge, die am Flughafen München landen leiden auch Bürger des Landkreises Fürstenfeldbruck. 

Fest steht, dass sich der Fluglärm in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Dachau spürbar erhöhen wird. Bereits im Sommer 2007 haben sich zahlreiche Bürger über den zunehmenden Fluglärm beschwert.

9. November 2007: Die Flugzeughalle am Flugplatz Jesenwang wird gebaut

Der Betreiber des Sonderlandeplatzes Jesenwang will trotz gegenteiliger Zusicherungen während der Diskussion um das Landesentwicklungsprogramm (LEP 2006) weiter ausbauen. Die neue Halle zur Unterbringung von Flugzeugen gewinnt an Höhe.

Diese Flugzeughalle wird trotz des Widerstands der Gemeinde Jesenwang gebaut. Das Luftamt hat den Bau genehmigt. Damit reichen die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde Jesenwang nicht mehr aus, um diesen Bau zu verhindern.

7. November 2007: Helikopter verliert Kleinflugzeug in der Nähe von Coburg

Die Presse berichtet über einen Flugzeugabsturz in der Nähe von Coburg ganz besonderer Art. Ein Helikopter transportierte ein 5-sitziges Flugzeug - Piper Malibu - und verlor es auf dem Transport. Es entstand ein Sachschaden von 1,5 Millionen EUR. Das Flugzeug sollte per Hubschrauber zur Flugzeugwerft nach Straubing zur Reparatur transportiert werden. Nach dem Polizeibericht soll das Unglück auf ein gerissenes Stahlseil zurück zu führen sein.

Unsere Erfahrungen mit Fliegern ist, dass sie jederzeit für Überraschungen und Fehlleistungen gut sind. Die Piper Malibu wiegt leer ca. 1,4 Tonnen. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass das Flugzeug an einem dünnen Stahlseil aufgehängt wurde. Ein zu dünnes Seil wäre wahrscheinlich gleich nach dem Abheben der Piper Malibu gerissen. Es ist eher anzunehmen, dass das Flugzeug durch die Flügel mit 13 m Spanweite und 16 qm Tragfläche aerodynamisch außer Kontrolle geriet und der Pilot das Seil kappen musste. Ich kann  mir nicht vorstellen, dass sich ein Flugzeug mit derartig großen Tragflächen bei einer typischen Reisegeschwindigkeit für Hubschrauber ruhig bleibt. Das zeigt die Lebenserfahrung.

Die Unfallursache ist zunächst einmal schlüssig dargestellt. Bei genauerem Hinsehen gehört diese Geschichte in das Reich der Fabeln. Solche Geschichten gibt es auch zu Unfällen und Vorfällen am Flugplatz Jesenwang. So wurde erst kürzlich vom Betreiber des Flugplatzes Jesenwang vor Gericht behauptet, ein Flugzeug sei auf dem Grundstück der Bürgervereinigung zum Stehen gekommen, weil die Bremsen versagten. Der Pilot wusste es genauer. Er flog den Flugplatz mit zu hoher Geschwindigkeit an. Die Bremsen waren jedenfalls in Ordnung. Das war auch unsere Vermutung.

17. Oktober 2007: Die letzte Ruhe in den Wolken - Pilot verstreut Asche über den Alpen

An Sonderbarkeiten am Jesenwanger Flugplatz haben wir uns schon gewöhnt. Jetzt berichtet die Presse über einen Piloten, der von Jesenwang aus die Asche von Verstorbenen aus 3000 m Höhe über den schweizer Alpen verstreut. Der Pilot Peter Kramer hebt hervor, dass die Luftbestattung besonders kostengünstig ist. Sie kostet nur 300 EUR. Allerdings gilt dieser Preis nicht für einzelne Flüge. "Es müssen schon ein paar Urnen zusammen kommen", sagt er.

Die Branche wirbt mit dem Motto "Die and fly". Besonders pietätisch klingt der Vorgang der Bestattung nicht. Letzte Worte spricht der Pilot nicht. Ein Begleiter kippt die Asche durch ein kleines Seitenfenster aus dem Flugzeug, so die Presse. Zu Beschwerden sei es nach der Meinung von Peter Kramer noch nicht gekommen. Die winzigen Aschepartikel würden von der Feuchtigkeit aufgenommen. In der Physik kennt sich der Pilot für Urnenflüge wohl besonders gut aus.

Wir können nur hoffen, dass Herrn Kramers Fähigkeiten ausreichen, um eine Landung auf dem Grundstück der Bürgervereinigung, das am Flugplatz Jesenwang liegt, zu vermeiden. 

13. Oktober 2007: Wieder Kunstflugakrobatik in niedriger Höhe am Flugplatz Jesenwang 

Am Samstagnachmittag, 13. Oktober 2007 wurden wir von einem Bürger in Adelshofen über Kunstflug in niedrigen Höhen mit erheblicher Lärmbelästigung informiert. Es wurden auch der Ortsrand von Adelshofen mit Kunstflugfiguren in niedriger Höhe überflogen. Dies ist nach dem Luftrecht rechtswidrig. Kunstflug darf über besiedelten Gebieten (über 200 Einwohner) nicht durchgeführt werden. Ansonsten gilt eine Mindesthöhe von 450 m über Grund.

Der Tower am Flugplatz Jesenwang teilte dem betroffenen Bürger mit, dass derzeit Filmaufnahmen durchgeführt werden und diese nicht mehr lange dauern. Die Polizei zeigte für diese Rechtswidrigkeiten kein Interesse.

Der Fluglärm war so stark, wir im letzten Krieg, berichtete ein anderer vom Fluglärm betroffener Bürger in Jesenwang. Nachdem er am Flugplatz ankam, wurde ihm mitgeteilt, dass Filmaufnahmen für das ZDF durchgeführt würden und deswegen bereits mehr als 20 besorgte Bürger am Flughafen anriefen. Wir halten Die Ruhestörungen für völlig unnötig und rechtswidrig. Die Vermeidung von Fluglärm gehört zu den wichtigsten Pflichten eines Flugplatzbetreibers und de Piloten nach dem Luftverkehrsgesetz. Dieses gilt wohl in Jesenwang nicht. Es scheint auch so, dass die zuständigen Behörden diese rechtswidrigen Lärmbelästigungen dulden. Wir bleiben dran.  

Ein anderer, vom Fluglärm geplagter Bürger schrieb das Luftamt an und fragte nach der Genehmigung des Kunstflugs in niedriger Höhe. Die Antwort war, dass dieser Kunstflug dem Luftamt bekannt war und nicht genehmigt wurde. Für Kunstflüge in einer Höhe von 450 m sei keine Genehmigung erforderlich. Das Luftamt gehe davon aus, dass es keine Kunstflugfiguren unter 450 m Höhe gab - wär's glaubt. Nach seinen eigenen Beobachtungen wurde sogar unterhalb einer Höhe von 230 m geflogen. Dies ist auch schlüssig, denn Kunstflüge in großen Höhen sind für Fernsehproduktionen nicht besonders spektakulär.

Wir haben diesen Vorfall beim Luftamt Südbayern angezeigt und es aufgefordert in der Zukunft Genehmigungen für Kunstflüge in niedriger Höhe in der Umgebung des Flugplatzes Jesenwang zu versagen. 

Der Vorstand der Bürgervereinigung stellte vor ein paar Wochen Kunstflug am Flugplatz Jesenwang und meldete diesen Vorfall dem Luftamt Südbayern. Der Pilot scheint wohl vom Luftamt für die rowdyhaften Kunstflugmanöver eine Ordnungswidrigkeitsstrafe bekommen zu haben. Geholfen hat das Ordnungsgeld anscheinend nicht.

3. Oktober 2007: Oldteimer Flugtag in Jesenwang - schon wieder ein Zwischenfall

Am "Oldtimer-Flugtag" ereignete sich wieder ein Zwischenfall. Ein Profi-Hubschrauberpilot kam bei der Landung or dem Ende der Landebahn zum Stehen und rollte auf das Grundstück der Bürgervereinigung. Im Gegensatz zu früheren Landungen auf diesem Grundstück meldete sich der Pilot beim Grundstückseigentümer. Dies ist immerhin bereits ein Fortschritt.

Der Flugplatzbetreiber Max Walch erklärte anlässlich eines Gerichtstermins, dass der Pilot wegen Versagens der Bremsen das Flugzeug nicht vor dem Ende der Landbahn abbremsen konnte. Die Schuld an dieser Außenlandung liege nicht beim Piloten. Dies klingt äußerst unglaubwürdig, denn Scheibenbremsen gehören zu den zuverlässigsten Komponenten eines Flugzeugs. Wann haben Sie schon über das Versagen von Scheibenbremsen bei einem Auto gehört?

Wir sehen den Grund in einen entweder zu schnellen Anflug oder einem zu späten Aufsetzen des Flugzeugs auf die Landebahn. Eine zu hohe Landegeschwindigkeit führt notwendigerweise durch den zu hohen Auftrieb der Tragflächen zur verminderten Wirkung der Bremsen. Wenn der Pilot zu spät aufsetzt, helfen ihm auch die besten Bremsen nichts. Es ist in beiden Fällen ist es ein gravierender Pilotenfehler. In der Ausbildung lernt ein Pilot das Durchstarten eines Flugzeugs in Situationen, die zum "Überschießen" des Flugzeugs über das Ende der Landebahn führen kann. In Jesenwang fliegen anscheinend eine Reihe von Piloten, die ihre Flugzeuge so schlecht beherrschen, dass sie auf Nachbargrundstücke ausrollen müssen oder sogar dort landen.

In den vergangenen 12 Monaten gab es in Jesenwang eine Reihe in der Presse bekannt gewordener Zwischenfälle mit Landungen auf Nachbargrundstücken. Zum Ultraleicht-Flugtag am 1. Mai gab es sogar 2 Tote.

Wir haben den Flugplatzbetreiber wiederholt aufgefordert, die Nutzung seines Flugzeuges Piloten zu untersagen, die das Flugzeug für diesen Flugplatz unzureichend beherrschen oder Fluggerät benutzen, das aufgrund technischer Mängel abstürzt, Notlandungen durchführen muss oder dessen Bremsen versagen.   

17. September 2007: Nicht genehmigter Kunstflug über dem Flugplatz Jesenwang

Es gibt fast keinen Besuch des Vorstands der Bürgervereinigung gegen Fluglärm am Grundstück der BV am Flugplatz Jesenwang, ohne dass rechtswidrige Vorgänge, die auch die öffentliche Sicherheit gefährden, beobachtet werden. So auch am 17. September am späten Nachmittag.

Der am Flugplatz Jesenwang stationierte Doppeldecker fing in unerlaubt niedriger Höhe plötzlich an Kunstflugfiguren, wie Loopings, Sturzflug und Steilkurven zu fliegen. Die Landung erfolgte ohne den Abflug der Platzrunde. Die Verkehrsampel wurde deshalb auch entgegen der Anordnungen des Luftamts viel zu spät geschaltet. Wir haben Anzeige beim Luftamt Südbayern erstattet und die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Behörde ausgefordert, endlich diese am Flugplatz Jesenwang her zu stellen. 

 

17. September 2007: Wieder Außenlandung und rechtswidrige Überflüge über unser Grundstück
 
Piloten am Flugplatz Jesenwang schaffen es einfach nicht, die Landebahn zu treffen. Wieder wurde eine Außenlandung auf dem Grundstück der BV, das am Flugplatz Jesenwang liegt, festgestellt. Es wurde Strafanzeige erstattet. Landungen auf Grundstücken außerhalb des Flugplatzes ohne Benachrichtigung des Grundstückseigentümers wird als Straftat geahndet.

Beim Besuch des Vereinsgeländes zur Sicherung der Spuren der Außenlandung wurde dann auch noch festgestellt, dass der Flugbetrieb trotz ausdrücklicher Anweisungen des Luftamts Südbayern der Flugbetrieb nicht eingestellt wurde. Der Flugplatzbetreiber und der /die verantwortlichen Flugleiter kümmern sich offensichtlich einen Dreck um luftrechtliche Vorschriften, Anweisungen des Luftamts und die öffentliche Sicherheit. Diesen Missstand werden wir in der Zukunft aufgreifen.

 

 

16. Juli 2007: Wieder Außenlandung auf dem Grundstück der Bürgervereinigung festgestellt
 
Wieder hat ein Pilot das Flugzeug 60 m vor dem Beginn der Start- und Landebahn aufgesetzt. Die Spuren auf dem Bild zeigen es.

Nachdem die Bürgervereinigung ständig Außenlandungen auf unserem Grundstück feststellt, muss die Frage erlaubt sein, ob der Flugplatzbetreiber wirklich in der Lage ist, den Flugbetrieb sicher zu führen oder ob er auf Kosten der Nachbarn den Flugplatz für seine Piloten erweitern will.

Außenlandungen sind Straftaten, wenn sie nicht von den Behörden und dem Grundstückseigentümer genehmigt sind. Wir tolerieren diese Straftaten nicht. 
 


 

14. Juli 2007: Flugzeug landet nach dem Start in Jesenwang in nahegelegenem Maisfeld
 
Am Samstag, 14. Juli 2007 kam es zu einem weiteren Zwischenfall an Flugplatz Jesenwang. Nach Angaben des Piloten konnte er nach dem Start keine Höhe gewinnen und musste Notlanden.

Am Sonderlandeplatz in Jesenwang häufen sich in der letzten Zeit skandalöse Unfälle und Zwischenfälle.  Zwischen dem 8.1.2006 und heute wurden 3 Abstürze von UL-Flugzeugen, einer davon mit 2 Toten, und einer Notlandung bekannt. 

Die Ursache dieses Flugzeugunfalls kann an der mangelnden Sorgfalt des Piloten liegen, der die hohe Temperatur während des Starts nicht genügend berücksichtigte. Bei hohen Umgebungstemperaturen verlängert sich nämlich die Startrollstrecke beträchtlich. Es gehört zu den Pflichten eines Piloten, die Startrollstrecke vor dem Start unter Berücksichtigung der Zuladung, Platzhöhe und de Außentemperatur zu berechnen und sicher zu stellen, dass eine ausreichend lange Startrollstrecke vorhanden ist. Bei hohen Außentemperaturen muss der Pilot im Zweifel den Start auf eine kühlerer Tageszeit verschieben.

Die häufigen Unfälle und Zwischenfälle in Jesenwang werden meist durch Pilotenfehler - oder die Unfähigkeit der Piloten ein Flugzeug sicher zu führen - verursacht. Der Flugplatzbetreiber Walch unternimmt nichts, um Piloten, die aufgrund der kurzen Landebahn und/oder mangelnder Praxis das Flugzeug nicht sicher führen können, vom Flugbetrieb auszuschließen. Hier stehen wohl die Einnahmen aus den Landegebühren und nicht die Sicherheit des Flugbetriebs im Vordergrund.

 

Das Flugzeug starte in Richtung Osten und landete ca. 500 m entfernt auf einer Wiese und Maisfeld. Es entstand Flugschaden. (Quelle GoogleEarth)   

 

12. Juli 2007: RPV: Jesenwang ist für die allgemeine Luftfahrt offen stehen

Am 17. Juli wird der Regionale Planungsverband (RPV) der "Region 14" (München und umliegende Landkreise) den Beschluss fassen, dass der Sonderflugplatz Jesenwang weiterhin für die allgemeine Luftfahrt offen gehalten soll (Par. 5.3). Dieser Paragraph wird in Bezug auf den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen geändert. Oberpfaffenhofen soll von der Beschränkung der Aufstufung oder Erweiterung des Flugbetriebs ausgenommen werden.

Was bedeutet dies für die zivile Nutzung des Flugplatzes in FFB?

Der Geschäftsführer der Flugplatz Betriebsgesellschaft in FFB - Andreas Boehl - stützt seine Forderung auf die fliegerische Nachfolgenutzung des aufgelassenen Teils des Fliegerhorstes auf das Fehlen eines geeigneten Landeplatzes für die allgemeine Luftfahrt mit Flugzeugen unter 2 Tonnen maximalem Abfluggewicht in der "Region 14". 

Jesenwang ist für Flugzeuge bis zu einem Gewicht von 3000 kg (Hubschrauber bis 5,7t) zugelassen. Der von Herrn Boehl geforderte Flugplatz in der Region 14 ist bereits vorhanden. Dies macht einen Flugplatz FFB in nur 8 km Entfernung von Jesenwang geradezu überflüssig.

Herr Boehl: Wachen Sie endlich auf und stellen Ihre Bemühungen ein, einen Flugplatz für die allgemeine Luftfahrt in der Region zu fordern, der schon vorhanden ist.  Begraben Sie Ihre Pläne zur fliegerischen Nutzung des Flugplatzes in Fürstenfeldbruck.

12. Juni 2007: Aktion der Fliegerlobby - Rettet die Flugplätze - Esst mehr Fluglärmgegner 

Unter dem Namen "49ers Space Cadet" ruft ein Fliegerloobyist zum zahlreichen Besuch der Informationsveranstaltung der Gemeinde Maisach am 19. Juni 2007 durch die Fliegerlobby auf.
Schwerpunkt dieser Aktion ist:

  • Zahlreiches Erscheinen mit Belegung der Plätze in den ersten Reihen
  • Durch Beifall und Fragestellung deutlich machen, wie die "öffentliche Meinung" tatsächlich ist
  • Als Bürgerinitiative für die Verbesserung der Arbeitsplatzsituation die Zahlen von BMW hinterfragen
  • Kritik an der Alternativlosigkeit der Planung 
  • Umweltargumente und Argumente der BI's, die "gegen alles sind", hinterfragen
  • Entlarvung der Argumente der BI'en als Lügen und Dummenfang

Dieser Aufruf ist im Internet unter http://www.flugzeugforum.de/forum/showthread.php?t=30005&page=6 abrufbar.

Wir sind gespannt, was die Fliegerlobby an neuen Argumenten auftischen wird.

Heiß ist der Spruch des Verfassers: 
Rettet die Flugplätze - Esst mehr Fluglärmgegner !!!

Wir wünschen den Fliegern einen guten Appetit !!!!!

30. Mai 2007: Gemeinde Maisach stellt am 19.6.2007 das Nutzungskonzept für den Flugplatz vor

Die Presse berichtet. Die Gemeinde Maisach wird am 19. Juni 2007 um 19.00 Uhr das Konzept für die Nachfolgenutzung des Fliegerhorstgeländes, das von der Bundeswehr aufgelassen wird, im Bürgerzentrum in Maisach-Gernlinden vorstellen. Zu dieser Vorstellung sind auch die Investoren - BMW, Münchner Traberverein, Politiker und Sachverständige eingeladen.

Wichtiger Termin: 19. Juni 2007 - 19 Uhr im Bürgerzentrum Maisach-Gernlinden
  
25. Mai 2007: Chinesen kaufen deutschen Flugplatz in Schwerin-Parchim
 Die Presse berichtet über den Verkauf des Flugplatzes Schwerin-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) an den chinesischen Investor Link-Global. Das Unternehmen hat das Ziel, die 3.000 m lange Start- und Landebahn für Frachtflüge zwischen China und Deutschland zu nutzen. Die schweren und lauten Anatov Frachtflugzeuge "seien gegrüßt".

Schwerin-Parchim ist nicht der erste deutsche Flughafen, der sich in der Hand ausländischer Investoren befindet. In Anbetracht der für den internationalen Fracht- und Passagierverkehr ausreichend langen Start- und Landebahnen in Oberpfaffenhofen und Fürstenfeldbruck, besteht auch für diese Flugplätze eine Attraktivität für ausländische Investoren.

Wir fordern deshalb eine schnelle und abschließende Lösung für beide Flugplätze:

  • Erhalt des Status und der Funktion für den Sonderfughafen Oberpfaffenhofen als Werks- und Forschungsflughafen und die 
  • Realisierung des Maisacher Nutzungskonzepts für den ehemaligen Militärflugplatz Fürstenfeldbruck

24. Mai 2007: Durchbruch des Maisacher Nutzungskonzepts für das Flugplatzgelände?  

Die Presse berichtet über den Vorstandsbeschluss von BMW, 84 ha des Flugplatzgeländes für die Einrichtung eines Fahrsicherheits-Trainingszentrums zu kaufen. Diese Entscheidung kam nach eineinhalb Jahren zäher Verhandlungen zustande. Das Herzstück dieser Anlage ist die 3 km lange und 45 m breite Landebahn des aufgelassenen Militärflugplatzes und das Flugzeugvorfeld. Mit der Entscheidung von BMW, das Fahrsicherheits-Trainingszentrum auf dem ehemaligen Militärflugplatz anzusiedeln und das hierfür benötigte Gelände zu kaufen, bringt das Konzept der FFB Flugplatz Betriebsgesellschaft ins Hintertreffen, da sie das für den Flugbetrieb benötigte Gelände - sofern die finanziellen Mittel vorhanden - erst in ca. 10 Jahren bezahlen wollen. 

Nachdem sich beide Nutzungen gegenseitig ausschließen (beide Firmen beanspruchen den selben Teil des Flugplatzgeländes) wird es wohl auf die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung ankommen, wer das Flugplatzgelände bekommt. Das Maisacher Nutzungskonzept sieht neben der Ansiedelung des BMW Fahrsicherheits-Trainingszentrums auch die Ansiedelung der Trabrennbahn, Fahrtrainingszentrum der Polizei / Polizeischule in Fürstenfeldbruck, einer Sportanlage sowie eine Umgehungsstraße für Maisach vor.

Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber besuchte im Herbst 2006 die Gemeinde Maisach. Er forderte die Gemeinde auf, ein eigenes alternatives Nutzungskonzept für die Nachfolgenutzung des aufgelassenen Flugplatzgeländes zu erstellen. Diese Pläne liegen seit einigen Wochen vor. Der CSU Landtagsabgeordnete Reinhold Bocklet sieht in BMW's Entscheidung einen "wichtigen Baustein für eine sinnvolle Konversion des Flugplatzes". Der Landtagsabgeordnete der Grünen Dr. Martin Runge sieht die CSU allerdings in de Zwickmühle. Er hatte am Mittwoch, 23.5.2007 auf eine Antwort der Staatsregierung auf seine Anfrage zum alternativen Konzept der Gemeinde Maisach im Wirtschaftsausschuss gefordert. In dieser Sitzung forderte Runge die Staatsregierung auf das Maisacher Konzept und das BMW Fahrsicherheits-Trainingszentrum zu unterstützen. Im Vorfeld haben die Grünen und der Bund Naturschutz das Maisacher Konzept befürwortet.

Die Flieger haben ihre Chancen schon lange verspielt. Ihnen ist es in einem Jahrzehnt nicht gelungen, zu beweisen, dass der von ihnen geforderte Zivilflugplatz wirklich benötigt und von den Fliegern angenommen wird. Mit 2.300 Flugbewegungen pro Jahr (das sind knapp fünf Landungen pro Tag) bei niedrigen Landegebühren kann von einem wirklichen Bedarf an Flugplatzkapazität in der Region München nicht geredet werden, insbesondere dann nicht, wenn mit Jesenwang und Oberpfaffenhofen zwei weitere Flugplätze in unmittelbarer Nähe (< 12 km) zur Verfügung stehen. 

Im Kommentar der FFB-SZ bemerkt der Chefredakteur Gerhard Eisenkolb: "Die Flugplatz-Betreibergesellschaft habe ihre Chance schon lange verspielt. In fast einem Jahrzehnt ist es ihr nicht gelungen zu beweisen, dass der von ihr geforderte Zivilflugplatz wirklich gebraucht und angenommen wird." Zudem können die Flugplatzbetreiber kein einziges Unternehmen nennen, das sich auf dem Flugplatz ansiedeln will. Im übrigen werden die "Leichtflieger" nur mit Subventionen der in staatlichem Besitz befindlichen Münchner Flughafengesellschaft (also aus öffentlichen Mitteln) am Leben gehalten werden.

23. Mai 2007: Freie Wähler befürworten das Maisacher Flugplatz-Konzept

Die Presse berichtet: Einhellig befürwortet der Kreisvorstand der Freien Wähler (FW) das Nutzungskonzept für das aufgelassene Flugplatzgelände FFB. Laut Mitteilung des Vorsitzenden Michael Loenbacher soll der Bauleitplanung zügig vorangetrieben werden.

Als "Schaumschlägerei" stuft Michael Leonbacher die Verlautbarung der "Flieger-Lobby" ein. Der Flugplatzbetreiber bestehe darauf, dass die fliegerische Nutzung grundsätzlich Vorrang vor allem anderen habe. Sollte dieser Grundsatz zum Tragen kommen, wäre die gemeindliche Planungshoheit nicht das Papier wert, auf dem diese Hoheit geschrieben steht. 

22. Mai 2007: Bürgerinititiative befürchtet die Genehmigung des Verkehrslandplatzes FFB

Die Presse berichtet: Die Bürgerinitiative gegen Fluglärm e.V. in Maisach befürchtet, dass das Luftamt Südbayern dem Antrag der Flugplatz Betriebsgesellschaft entsprechen und den Flugbetrieb auf dem aufgelassenen Flugplatzgelände in Fürstenfeldbruck genehmigen wird. "Das Luftamt hat bisher noch jeden Antrag genehmigt oder nur mit geringen Auflagen versehen" stellt Norman Dombo, Vorsitzender der BI gegen Fluglärm Maisach (BI), fest.

Norman Dombo kündigt gerichtliche Klagen gegen eine Genehmigung aus folgenden Gründen an:

  • Der Flugplatz wird nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben konvertiert. Es handelt sich um eine Teilkonversion, bei der ein Teil des Flugplatzgeländes nicht mehr für die Luftfahrt genutzt werden soll. Damit ist der Sinn einer Konversion verfehlt, nachdem das vom Steuerzahler finanzierte Eigentum der Bundeswehr erhalten und von einem privatem Träger erhalten werden soll.
     
  •  Die Betriebsgesellschaft ist nicht Eigentümer des Flugplatzgeländes. Sie hat auch gem. ihres eigenen Geschäftsplans keine finanziellen Mittel, um das Gelände zu kaufen. Damit kann sie auch keine Enteignung des Eigentums von der BIMA anstrengen, denn bei einer Enteignung muss der Nutzer die Entschädigung an den enteigneten Eigentümer in Geld bezahlen.
     
  • Der Präferenzstatus für Konversionen von Militärflugplätze in Zivilflugplätze gilt nur dann, wenn der ganze Flugplatz von einem zivilen Träger übernommen wird. Die FFB Betriebsgesellschaft will jedoch nur ein Drittel der Betriebsfläche und weniger als 50% der Landebahn übernehmen. Damit entfällt bereits der Präferenzstatus für den Entfall eines Planfeststellungsverfahrens.
     
    Im übrigen ist die Verkleinerung des Flugplatzgeländes eine wesentliche Änderung des Flugplatzes, die für eine Genehmigung ein Planfeststellungsverfahren voraussetzt.

Den Ausbau des Zivilflugplatz mit der Ansiedelung "luftafiner" Gewerbeunternehmen auf einem zukünftigen "Verkehrslandeplatz Fürstenfeldbruck" kann sich der Geschäftsführer der FFB Flugplatz Betriebsgesellschaft - Herr Boehl - aus dem Kopf schlagen. Die Gemeinde müsste wohl nur Einrichtungen zur Abwicklung des Flugbetriebs dulden, nicht jedoch Produktionsstätten für Flugzeuge, Flugzeugteile oder Reparaturbetriebe für Flugzeuge, Motoren, usw. Damit entfällt für die Flieger eine wichtige Voraussetzung zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die dann woanders in der Republik entstehen werden.

19. Mai 2007: Zivilflieger rechnen mit der Genehmigung des Flugbetriebs in FFB

Die Presse berichtet über den Plan des Luftamts Südbayern, dem Antrag der FFB Betriebsgesellschaft zu entsprechen und die Nachfolgenutzung des aufgelassenen Militärflugplatzes als Verkehrslandeplatz mit Sofortvollzug zu genehmigen. Der Vorsitzende des Fliegerclubs München - Michael Jost - geht davon aus, dass die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (Bima) der Betriebsgesellschaft das dafür notwendige Grundstück zur Verfügung stellt. Dabei beruft er sich auf das übliche Konversionsverfahren, nachdem die fliegerische Nutzung Vorrang vor allen anderen Nutzungen hat.

Die Flieger bieten der Gemeinde Maisach einen Kompromiss an, nachdem sich BMW, die Traber, das Sportzentrum und die Umgehungsstraße auf dem von den Flieger nicht genutztem Gelände untergebracht werden können. Hiermit biedern sich die Flieger wiederholt mit faulen Angeboten an. Sie versucht hiermit lediglich ihre schwache Rechtsposition durch die Zustimmung der Gemeinde zum Flugbetrieb aufzubessern. Ein Kompromissangebot ist dies nicht.

Für den Verkehrslandeplatz werden nach den Plänen der Betriebsgesellschaft nur 85 der 245 ha Gelände benötigt. Deshalb strebt die Betriebsgesellschaft einen Kompromiss mit der Gemeinde Maisach an, um dennoch den Bau der Trabrennanlage und die Ansiedelung von BMW mit ihrem Fahrertrainingszentrum zu ermöglichen. BMW müsse allerdings ihre derzeitigen Pläne "in die Tonne treten".

Die beiden Vertreter der Betriebsgesellschaft - Andreas Böhl und Michael Jost - geben an, dass es für Konversionen eines Flugplatzes, der von der Bundeswehr aufgegeben wird eine Vorrangposition für dessen Nachfolgenutzung als zivilen Flugplatz gibt. Sinn dieser Regelung ist der Erhalt der vom Steuerzahler geschaffenen Infrastruktur-Einrichtungen. Genau dies ist in FFB nicht der Fall. Es sollen nur 1/3 des Geländes und die Hälfte der Landebahn genutzt und im Bestand gesichert werden. Damit wird das Ziel der Bestandssicherung der Flugplatzanlage verfehlt. Hierbei handelt es sich allenfalls um eine Teilkonversion, die im Luftrecht nicht als Vorrangnutzung für zivile Flugplätze ausgewiesen ist. Außerdem soll der Flugplatz in seinem Bestand wesentlich verkleinert werden. Dies ist eine wesentliche Änderung der Flugplatzanlage, die nach dem Luftrecht erst nach der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt werden darf.

Die Flieger berufen sich auf das LEP (Landes-Entwicklungsprogramm). Nach der im vergangenen Juli im Bayerischen Landtag verabschiedeten Fassung des LEP soll (es steht nicht muss drin !!) in jeder Region ein Verkehrslandeplatz für die allgemeine Luftfahrt zur Verfügung stehen. Die "Region 14" (München und umliegende Landkreise) wird bereits mit Jesenwang bedient. der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen hat den Geschäftsreiseflugverkehr mit Flugzeugen ab 2 t Abfluggewicht beantragt. Damit decken die Landeplatzkapazitäten der beiden Flugplätze die Nachfrage ausreichend ab (es gibt auch keinen seit 1992 dauernden Aufschrei der Flieger wegen fehlender Landeplätze). Einen dritten Flugplatz innerhalb von weniger als 12 km zu Jesenwang und Oberpfaffenhofen wird offensichtlich wegen der fehlenden Nachfrage nicht benötigt. Dass der Flugplatz in der Begründung des LEP erwähnt wird bedeutet gar nichts. Der CSU Landtagsabgeordnete Reinhold Bocklet musste sich im Landtag darüber belehren lassen, dass der Text in der Begründung "Makulatur" ist. Nur der Text im "LEP-Ziel" und nicht in der "LEP-Begründung" ist eine verbindliche Rechtsverordnung.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann der Flugplatzbetrieb über Jahre nicht wirtschaftlich geführt werden. Es fehlt schlicht an der Nachfrage nach Flugbewegungen und Abstellmöglichkeiten für Flugzeuge aus folgenden Gründen:

  • Der Flugzeugbestand der beantragten Flugzeugklassen geht seit Jahren zurück (ca. 10% seit 1995)
  • Der Bestand der Inhaber von Fluglizenzen ging im gleichen Zeitraum um den gleichen Faktor zurück
  • Wegen der in den vergangen Jahren drastisch gestiegenen Betriebskosten nimmt die Zahl de Flugbewegungen in der Klasse bis 5,7 t ständig ab. Lediglich die Zahl der Starts und Landungen von Ultraleicht-Flugsportgeräten (ungeeignet für Geschäftsreisen) nehmen zu. Dieser Trend ist auch in Jesenwang sichtbar.
  • Auch bei der Stationierung von Flugzeugen nimmt ab. Aus diesem Grund werden in der Zukunft weniger anstatt mehr Abstellflächen benötigt.
Die Ausweitung des Flugbetrieb auf einen Verkehrslandeplatz in FFB geht zu Lasten anderer Flugplätze in der Region. Damit kommt es zur "Kannibalisierung" bestehender Flugplatzbetriebe in der Umgebung mit der Konsequenz von Umsatzverlusten bei den Flugplatzbetreibern, Abbau von Arbeitsplätzen und Verlust an Steuereinnahmen. 

Völlig offen ist die Entwicklung des Flugverkehrs. Im Jahr 2006 gab es am Flugplatz FFB 9.776 Flugbewegungen, davon ca. 2.300 auf dem Teil des Verkehrslandeplatzes (also durchschnittlich 6 Starts oder Landungen pro Tag). Die restlichen 7.500 Flugbewegungen kommen von der  Sportfluggruppe. Bei solch niedrigem Verkehrsaufkommen ist wohl kaum mit einem wirtschaftlichem Flugbetrieb zu rechnen. In Anbetracht der ständig abnehmenden Flugbewegungen für Geschäftsflugzeuge bis 5,7 t fragt sich, wie die FFB Betriebsgesellschaft die geplante 17-fache Zahl an Starts und Landungen realisieren will. Es muss damit gerechnet werden, dass die FFB Betriebsgesellschaft das Flugplatzgelände nicht bezahlen kann und auf Subventionen aus Mitteln des Steuerzahlers angewiesen ist, um den öffentlichen Flugplatzverkehr (Verkehrslandeplatz) aufrecht zu erhalten.

Die Ansiedlung von mehreren Luftfahrtbetrieben ist mehr als fragwürdig, nachdem Herr Boehl bereits den Umzug eines Flugzeugherstellers mit 600 Arbeitsplätzen von Wienerneustadt nach FFB ankündigte. Recherchen der Zeitung ergaben, dass dieser Hersteller von dieser Umsiedelung nichts wusste und auch kein Plan besaß. Mit der Ansiedelung von weiteren Betrieben sollte Herr Boehl vorsichtig disponieren. Die Konversion als Vorrang-Nutzung gilt nur für den derzeitigen Bestand des Flugplatzgeländes. Die Planungshoheit für die Ansiedelung von weiterem Gewerbe liegt bei der Gemeinde Maisach, die mit Sicherheit kein Gewerbegebiet unter der Regie der Flieger genehmigen wird. 

18. Mai 2007: Flugplatzbetreiber sieht keine Sicherheitsprobleme am Flugplatz Jesenwang

Der Jesenwanger Flugplatzbetreiber Max Walch bezeichnete es in der Presse als lächerlich, dass sein Flugplatz gefährlich sei.

Bei einem kurzzeitigen Besuch am Flugplatz Jesenwang am 1. Mai 2007 konnte der Vorstand der BV folgende Sicherheitsmängel, Verstöße gegen das Luftrecht, Ordnungswidrigkeiten, Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Straftaten feststellen:

  • Mindestens 3 Landungen auf dem Nachbargrundstück des Flugplatzes (Straftat).
  • Ein  Flugzeug rollt auf der Ortsverbindungsstraße und beginnt den Start von außerhalb des Flugplatzgeländes (Ordnungswidrigkeit / Straftat).
  • Mehrere verspätete Ampelschaltungen bei Annäherung von Flugzeugen auf die Landebahn (Ordnungswidrigkeit). In einem Fall wurden war die Ampelschaltung so kurzfristig geschaltet, dass Fußgänger, die bereits die Ampel passierten, in die Verlängerung der Landebahn liefen. Es wurden vom Tower weder die Fußgänger gewarnt, noch das im Landeanflug befindliche Flugzeug aufgefordert, die Landung abzubrechen.
  • Die Sicherheitsabstände zwischen der Rollbahn und parkenden Flugzeugen wurden nicht eingehalten. Zudem wurde ein PKW viel zu nahe an der Rollbahn geparkt, der damit die rollenden Flugzeuge behinderte.
  • Schließlich wurde am Tower die falsche aktive Landebahn angezeigt. Dies ist möglicherweise keine strafbare Handlung. Dies zeigt nur, wie lasch und unprofessionell der Flugbetrieb an Flugplatz Jesenwang geleitet wird - zu Lasten der Sicherheit.

Herr Walch, wie viele Verstöße gegen das Luftrecht und Sicherheitsvorschriften sind innerhalb von nur 45 Minuten denn nötig, damit Sie die Sicherheitsmängel an Ihrem Flugbetrieb erkennen?

14. Mai 2007: Die Presse berichtet über die Großdemo am 12. Mai 2007

Die Süddeutsche Zeitung hat einen ausführlichen Bericht über die Demo mit Hintergrundinformationen im Internet veröffentlicht. 

Mehr Informationen gibt es hier: http://www.sueddeutsche.de/,ra14m4/muenchen/artikel/63/113949/

12. Mai 2007: Großdemonstration gegen die 3. Startbahn in München

Gegen die Zerstörung der Heimat. Unter diesem Motto veranstaltete das Aktionsbündnis "aufgeMUCkt"  eine Großdemonstration am Münchner Odeonsplatz. Sie war mit 18.000 Teilnehmern, fast 50 Organisationen, mehreren Bürgermeistern und Landräten aus dem Münchner Umland, sowie einer Delegation aus Frankfurt, ein großer Erfolg. 
Mehr Informationen gibt es - hier

10. Mai 2007: Keine Förderung der Straßensanierung wegen der Bürgervereinigung 

Die Presse berichtet über eine Aussage des Flugplatzbetreibers zum Ausbau der sanierungsbedürftigen Ortsverbindungsstraße Jesenwang - Adelshofen. Walch behauptet: "Schuld daran, dass die Regierung den Ausbau auf der bestehenden Trasse nicht fördern wird, ist nicht der Flugplatz und sind nicht der Bürgermeister und die Gemeinderäte, sondern nur die BI-Leute und ihre in Neuaubing und Landsberied angesiedelten Macher".

Herr Walch versteht wohl trotz seiner langjährigen Erfahrung in der Politik Zusammenhänge und Kompetenzen der kommunalen Selbstbestimmung und Verwaltung nicht. Nicht die Bürgerinitiativen, sondern die Räte, Bürgermeister, Landräte und die Regierung von Oberbayern bestimmen über den Bau oder Ausbau von Infrastruktur-Projekten. Seitens dieser Gremien und Behörden wurden wir noch nie darauf angesprochen, dass unsere Meinung zur Sanierung bzw. Ausbau der bestehenden Trasse eine Förderung durch die Regierung von Oberbayern, die bereits mündlich zugesagt wurde, verhindert.

Wir vermuten vielmehr, dass der Flugplatzbetreiber in der Sanierung der Ortsverbindungsstraße seine Felle zur einer Erweiterung des Flugplatzes in der Zukunft davonschwimmen sieht. Mit seiner völlig haltlosen Beschuldigung der Bürgervereinigung will er von den wahren Gründen ablenken, die eine Förderung der Sanierungskosten ausschließen.

10. Mai 2007: Flugplatzbetreiber  Walch bezichtigt die Bürgervereinigung der ungeheuren Lügen

Der Flugplatzbetreiber Walch behauptete kürzlich gegenüber der Presse, dass auf dem "Grundstück der Bürgervereinigung mit Sicherheit niemand gelandet ist". Wir haben diese falsche Aussage durch die Veröffentlichung von Bildern mit Spuren, die eindeutig durch landende Flugzeuge verursacht wurden, bewiesen. 

Jetzt nimmt der Flugplatzbetreiber diesen Schritt zum Anlass, um uns in der Presse "ungeheure Lügen" zu unterstellen. Dabei hat sich Max Walch in diesem Presseartikel selbst entlarvt: Er spricht jetzt von 2 oder vielleicht 3 Flugzeugen, die erst auf dem Grundstück der BV zum Stehen kamen. Weiter erklärt er, das es bei Landeanflügen hin und wieder vorkomme, dass Piloten mit ihren Maschinen das Grundstück für eine bis 3 Sekunden berühren. Die Landung findet in jedem Fall natürlich auf der Landebahn statt.

Mit seiner "2 bis 3 Sekunden-Theorie" liegt der Flugplatzbetreiber völlig neben der Spur. Eine Landung ist die Bodenberührung nach dem Flug bis zum endgültigen Ausrollen des Flugzeugs. Somit sind die Bodenberührungen Teil der Landung. Nachdem Starts und Landungen außerhalb von Flugplätzen grundsätzlich verboten sind (Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit) sollte auch dem Flugplatzbetreiber die rechtliche Situation klar sein. Auch kurzzeitige Bodenberührungen während des Landevorgangs sind rechtswidrige Außenlandungen.

Die Auswertung von Luftbildern, die auf dem Internet-Auftritt des Vereins "Pro-Luftfahrt" veröffentlicht sind, ist klar zu erkennen, dass das Grundstück der Bürgervereinigung in Verlängerung der Landebahn häufig als Landebahn benutzt wird. Dies zeigen die dunklen Spuren auf dem Grundstück auf der BV deutlich. Aus Gründen des Urheberrechts dürfen wir diese Bilder nicht auf unserem Internet-Auftritt veröffentlichen. Sie können diese Bilder selbst auf den Seiten der "Pro-Luftfahrt" ansehen:

Wir fordern die sofortige und dauerhafte Einstellung der Landungen auf unserem Grundstück vor der Landebahn 07 des Sonderlandeplatzes Jesenwang.

Max Walch führt weiter aus, dass es an den 461 Flugplätzen üblich ist, das angrenzende Grundstück frei zu halten, um Unglücke zu verhindern. Dem stimmen wir zu und deshalb halten wir das Grundstück hindernisfrei. Dies verstehen der Flugplatzbetreiber und die Piloten wohl als Einladung zur Nutzung eines Nachbargrundstücks als verlängerte Landebahn. 

Der Flugplatzbetreiber beschuldigt die Bürgervereinigung in der Presse der grob fahrlässigen Heraufbeschwörung von Gefahren. Hiermit meint er wohl die Errichtung von Luftfahrthindernissen zur Herbeiführung von Flugzeugunfällen. 

Dies ist eine infame Unterstellung, die wir hiermit mit Entschiedenheit zurückweisen. Die BV hat in der Vergangenheit keine unzulässigen Luftfahrthindernisse auf dem Grundstück aufgestellt und plant dies auch in der Zukunft nicht zu tun. Ziel der BV ist die Reduzierung von Fluglärm und nicht die Herbeiführung von Flugzeugunfällen.

 

3. Mai 2007: Kritik am Sonderlandplatz Jesenwang  -  50 Landungen ohne weiteren Vorfall
 
"Auf dem Grundstück der BV gegenüber der Start- und Landebahn des Flugplatzes Jesenwang sei mit Sicherheit niemand gelandet", behauptet der Flugplatzbetreiber Walch in der Ausgabe des FFB-Tagblatts vom 3. Mai 2007. 

Nebenstehendes Bild zeigt deutlich die Spuren von mindestens drei (3) Landungen, die auf dem Grundstück der BV. "Die Grashalme waren noch frisch abgeknickt" führt Thomas Möller, Vorsitzender der BV aus. "Die Landungen haben am 1. Mai oder wenige Tage zuvor stattgefunden. Ich kann mir nicht erklären, wie Max Walch zu dieser Aussage kommt".

Die Presse berichtete, dass am 1. Mai 2007 neben dem schweren Unfall 50 Landungen am Flugplatz Jesenwang ohne Vorfall abgewickelt wurde. 1 Unfall / Vorfall auf 50 Landungen ist ein skandalöser Sicherheitsstandard. 

Neben dem schweren Absturz eines UL-Flugzeugs am UL-Flugtag (1. Mai 2007) ereigneten sich innerhalb von 10 Tagen 2 weitere Vorfälle, bei dem nach Zeugenaussagen ein UL-Flugzeug hart aufsetzte und mit abgebrochenem Fahrwerk neben der Landebahn liegen blieb und eine Landung eines UL-Flugzeugs mit Pilot und Fluglehrer auf dem Grundstück der BV. 

Bereits im vergangen Jahr ereignete sich im November ein Absturz eines UL-Fluguzeugs, bei dem Sachschaden entstand und ein Vorfall am 1. Mai 2006 mit einem UL-Flugzeug, das bei der Landung über die Landebahn hinaus schoss und auf dem Grundstück der BV außerhalb des Flugplatzes zum Stehen kam (wir berichteten). 

 
 


Können Sie die Landespuren erkennen?

Der Anteil der UL-Flugzeugen, insbesondere selbst gebaute Flugzeuge, an den Unfällen und Vorfällen, ist in Jesenwang erschreckend hoch.

Aus diesem Grund fordern  wir die sofortige Sperrung des Flugplatzes für UL-Flugzeuge
3. Mai 2007: Abgestürztes UL-Flugzeug war ein Selbstbau-Flugzeug

Die Presse berichtet, dass das am 1. Mai 2007 auf dem Anflug zum Sonderlandeplatz Jesenwang in den Wald gestürzte (wir berichteten) vom Piloten selbst zusammengebaut wurde. Technische Probleme als Unfallursache wurden bereits vom Flugplatzbetreiber Walch in Betracht gezogen.

Wir erinnern an den Flugzeugabsturz eines UL-Flugzeugs am 8. November 2006 auf den Flugplatz Jesenwang (mehr hier), bei dem die Vorstände der Bürgervereinigung Zeuge des Vorfalls waren. Auch bei diesem Absturz handelte es sich um ein Selbstbau-UL-Flugzeug.

In Anbetracht dieser skandalösen Häufung von Unfällen mit Selbstbau-UL-Flugzeugen am Sonderlandeplatz Jesenwang fordern wir die Schließung des des Flugplatzes für Selbstbau-UL-Flugzeuge.

Herr Walch: 
Leisten Sie endlich einen konstruktiven Beitrag zur Sicherheit des Flugverkehrs an Ihrem Flugplatz und schließen Selbstbau-UL-Flugzeuge am Flugverkehr aus. Damit verhindern damit Sie in der Zukunft Unfälle von UL-Flugzeugen, wie am 1. Mai 2007.

 

3. Mai 2007: Offener Brief an FFB-Stadtrat Lode (CSU) - Maisacher Flächennutzungsplan

In einem offen Brief tritt die BV gegen Fluglärm der Aussagen von Herrn Lohde, dass das Konzept für den Maisacher Flächennutzungsplan "alter Flugplatz FFB" als nicht zeitgemäß und "Umwelt.Monster" entschieden entgegen.

Das Sicherheitstraining wird mit Serienfahrzeugen und nicht mit Kohlendioxid-Monstern, heulenden Motoren und quietschenden Reifen, wie von Ihnen dargestellt, durchgeführt. Ihr Kommentar zu "hubraumstarke Kohlendioxid-Schleudern" liegt neben der Spur. Die strengen Anforderungen der Vermeidung von Lärm an das neue Zentrum für Sicherheitstraining stellt nicht nur Maisach, sondern auch der Gesetzgeber! Das ist Ihnen bekannt, wird von Ihnen jedoch völlig ignoriert. Mit wissentlich falschen Behauptungen über die Lärmentwicklung schürt Herr Lohde auf übelste Art Emotionen

Der von Herrn Lohde favorisierte Flugbetrieb mit Propellerflugzeugen der allgemeinen Luftfahrt ist dagegen besonders umweltschädlich: 

  • Die Lärmimmissionen des von Ihnen favorisierten Flugbetriebs auf betroffene Bürger/Innen sind ein Vielfaches der Belastung durch das Fahrertraining von BMW

  • Propellerflugzeuge haben einen besonders hohen Treibstoffverbrauch pro Personenkilometer. Sie übertreffen auch sog. SUV's (Sport Utility Vehicles).

  • Propellerflugzeuge haben weder einen Abgaskatalysator noch ein Rußfilter. Die Motorentechnik ist, wie die meisten Motorflugzeuge bis 2 t Abfluggewicht, aus dem Oldtimer-Zeitalter und z.T. weit über 30 Jahre alt. Beim Start des Flugzeugs wird das Gemisch "zur Kühlung" angereichert und verursacht deshalb besonders hohe schädliche Emissionen.

  • Flugzeuge verbrennen stark bleihaltiges Benzin, das bereits seit vielen Jahren von den deutschen Tankstellen verbannt ist

  • Die allgemeine Luftfahrt und die damit verbundene erhebliche Umweltbelastung dient überwiegend der Freizeitbeschäftigung und dem Freizeitvergnügen.

  • Der dicht besiedelte Landkreis Fürstenfeldbruck hat durch den Flugbetrieb ein extrem höheres Sicherheitsrisiko

Das Thema "Wertschöpfung und Arbeitsplätze" ist ein weiterer Schwachpunkt der fliegerischen Nutzung des alten Flugplatzes. Das Konzept des Flugplatzbetreibers beinhaltet nur 1 Vollzeit- und 3 Teilzeit-Arbeitsplätze. Die Bezahlung des Flugplatzgeländes ist erst nach ca. 10 Jahren vorgesehen, wenn der Flugplatzbetreiber zu diesem Zeitpunkt den Betrag von 2 Millionen EUR überhaupt erbringen kann.

Nach den Maisacher Plänen ergeben sich für den Steuerzahler Einnahmen aus dem Verkauf des Flugplatzgeländes von 15 Millionen EUR und Investitionen von 55 Millionen EUR mit derzeit 53 Vollzeit und 60 Teilzeit-Arbeitsplätzen. Aus der Sicht des Steuerzahlers ist das Vorhaben den Flugbetrieb weiter zu führen in Anbetracht der für den Bürger wesentlich besseren Alternative des Maisacher Konzepts völlig unakzeptabel. 

 Den Text des offenen Briefs an Herrn Lohde können Sie - hier - lesen.

2. Mai 2007: Absturz eines UL-Flugzeugs am 1. Mai 2007

Die Presse berichtet ausführlich über den Absturz eines UL-Flugzeugs am 1. Mai 2007, das sich im dem Anflug auf den Jesenwanger Flugplatz befand. Pilot und Passagier starben bei diesem Unfall. Wir berichteten.

Der Privatsender RTL berichtete heute morgen über diesen Unfall. Mehr Informationen gibt es - hier.

Es ist für uns unerklärlich, warum sich dieser Flugzeugabsturz ereignen konnte. Alle UL-Flugzeuge sind mit einem Rettungssystem (automatischer Fallschirm) ausgestattet, der auch in Flughöhen unter 100 m wirksam ist. Selbst bei plötzlichem Motorstillstand landet das Flugzeug sicher. Weiterhin ist unerklärlich, warum der Pilot bei Motorproblemen nicht auf die nächstgelegene Wiese zuflog, um zu landen und stattdessen eine enge Kurve flog. Nach Presseberichten war das Flugzeug eine Zodiac, ein Ganzmetallflugzeug mit guten Segeleigenschaften ohne Motorvortrieb.

Der schnelle Einsatz von Herrn Walch (jun.) das brennende Flugzeug mit fünf 12-Kilo-Feuerlöschern zu löschen und damit einen Waldbrand zu verhindern, verdient unsere volle Anerkennung. Aber wo war denn das von Herrn Walch (sen.) in der Vergangenheit so hoch gepriesene Spezial-Löschfahrzeug der Flugplatz GmbH ?

Die Presse berichtete, dass neben dem verunglückten Flugzeug auch über 50 Starts und Landungen der UL-Flugzeuge ohne Zwischenfälle am Flugplatz abgewickelt wurden. Nachdem es im vergangenen Jahr auch einen Zwischenfall mit einem UL-Flugzeug gab, das über die Landebahn schoss und auf einem Nachbargrundstück zum Stehen kam, liegt der Durchschnitt bei den letzten UL-Treffen bei ca. 50 Starts und Landungen pro Zwischenfall / Unfall. 

Dies ist kein vorzeigbarer Standard. Am sichersten ist es, wenn der UL-Flugtag in den nächsten Jahren nicht mehr durchgeführt wird. 

 Die Pressemitteilung der BV gegen Fluglärm vom 2. Mai 2007 können - hier - lesen.

2. Mai 2007: Zivilflieger streben Kompromisslösung für Fürstenfeldbruck an

Die Presse berichtet, dass der Geschäftsführer der Flugplatz FFB Betriebsgesellschaft es für möglich hält, einen Teil des stillgelegten Teil des stillgelegten Militärflugplatzes als Verkehrslandeplatz zu nutzen. Dabei soll das Konzept der Gemeinde Maisach trotzdem realisiert werden können.

Das Nutzungskonzept für das stillgelegte Flugplatzgelände sieht den Bau einer Trabrennbahn, ein BMW Fahrertrainingszentrum, Sportanlagen und die Nutzung der ehemaligen Landebahn als Südumgehung von Maisach vor. Dieses Konzept wurde erst kürzlich einstimmig vom Maisacher Gemeinderat verabschiedet.

Nach den Maisacher Plänen ergeben sich für den Steuerzahler Einnahmen aus dem Verkauf des Flugplatzgeländes von 15 Millionen EUR und Investitionen von 55 Millionen EUR mit derzeit 53 Vollzeit und 60 Teilzeit-Arbeitsplätzen. Dem gegenüber stehen 1 Vollzeit- und 3 Teilzeit-Arbeitskräfte der Flugplatz-Betriebsgesellschaft mit einer Investition von 1,4 Millionen EUR. Bezahlen will Herr Boehl das Grundstück erst in ca. 10 Jahren, wenn er die im Geschäftskonzept geplanten 2 Millionen EUR erwirtschaftet hat.

Es ist der Aufmerksamkeit von Herrn Boehl wohl entgangen, dass sich der Bestand der für den Verkehrslandeplatz zugelassenen Flugzeuge in den vergangenen Jahren um 10% reduzierte und im gleichen Zeitraum die Zahl der Privat-Pilotenlizenzen ebenfalls um 10% zurück ging. Der Rückgang bei den UL-Flugscheinen nahm im letzten Jahr sogar um mehr als 10% ab. Dies bedeutet, dass es keine zunehmende Nachfrage für den Individual-Flugverkehr gibt.

Herr Boehl, wann begreifen Sie endlich, dass der Zug für den Verkehrslandeplatz abgefahren ist. Die Nachfrage nach Landungen von Kleinflugzeugen in der Region München stagniert bestenfalls, bzw. nimmt ständig ab. Damit geht noch nicht einmal Ihr Geschäftskonzept auf. Das Ergebnis wäre eine saubere Insolvenz oder Sie hängen sich an den Tropf des Steuerzahlers.

Sie haben gegenüber dem Maisacher Konzept, das wirtschaftlich und ökologisch Ihrem Konzept weit überlegen ist sowie dem Steuerzahler / Bürger weit mehr nützt, nichts, was Sie  ernsthaft dagegen setzen können. 

Wann sehen Sie endlich ein, dass sich ein besseres Konzept halt durchsetzt und wann hören Sie endlich mit dem Herumnörgeln und Betteln für einen Flugplatz für Ihre Hobby-, Freizeit-, und Individualpiloten auf ?

 

1. Mai 2007: Wieder Außenlandungen af dem Grundstück der Bürgervereinigung festgestellt
 
Wieder haben es die Flieger am Flugplatz Jesenwang nicht geschafft, auf der Landebahn zu landen. Sie setzten bis zu 60 m vor der Landebahnschwelle auf. Wenn ein Pilot bei der praktischen  Flugschein-Prüfung auch nur einen Meter vor der Landebahnschwelle aufsetzt, fällt er durch.

Es wundert uns dann doch sehr, warum so viele Außenlandungen auf unserem Grundstück stattfinden. Gründe hierfür können sein:

  • Die Piloten, die Jesenwang anfliegen beherrschen ihre Flugzeuge nicht und sind völlig unfähig, ihre Maschinen ordnungsgemäß zu landen, oder
  • Flugplatzbetreiber und Piloten nutzen den gemähten Teil unseres Grundstücks unerlaubt als kostenlose Flugplatzerweiterung.

1. Mai 2007: Weitere Zwischenfälle am Flugplatz Jesenwang - "Tollhaus Sicherheit"
 
In Punkto Sicherheit ging es während des Ultraleicht-Flugtags in Jesenwang zu wie im Tollhaus. Während unseres Besuchs an unserem Grundstück konnten wir innerhalb von weniger als einer Stunde und nur wenigen Flugbewegungen mehrere Verstöße der von der Regierung von Oberbayern erlassenen Anordnung zur Bedienung der Verkehrsampel verstoßen - zu Lasten der öffentlichen Sicherheit.

Während eines Anflugs wurde die Ampel wieder einmal zu spät auf "ROT" geschaltet. Es befanden sich noch Fußgänger auf der Ortsverbindungsstraße in Richtung Adelshofen. Es erfolgte keine Durchsage per Lautsprecher, um die Fußgänger zu warnen. Sie bemerkten noch rechtzeitig das im Tiefflug befindliche Flugzeug und blieben dicht vor verlängerten Landebahn stehen. Ein Helfer von "ProLuftfahrt" bedankte sich anschließend für die einsichtige Haltung der Fußgänger, der einen Zwischenfall verhinderte.

Auf dem Rückweg liefen der ProLuftfahrt-Helfer und die beiden Fußgänger im Richtung Flugplatz los, obwohl die Ampel für eine weiteres Flugzeug im kurzen Landeanflug und die Ampel auf "Rot" geschaltet war. Wir halten dieses Verhalten von Flugplatzbediensten für verantwortungslos und skandalös. Folgende Bilder zeigen dieses gravierende Fehlverhalten des Flugplatzpersonals.


Flugzeug im Endandflug

Fußgänger dicht an der Landebahn
1 - Landebahnmitte  -  2 - Fußgänger

Helfer und Fußgänger bei "Rot" über das Flugplatzgelände
1 - Landebahnmitte  -  2 - Fußgänger
 
Einigen Piloten scheint die Startbahn in Jesenwang zu kurz zu sein und rollen deshalb mit ihrem Flugzeug auf der Straße. Wie aus nebenstehendem Bild ersichtlich, stört es den Piloten wenig, dass Flugzeuge außerhalb des Flugplatzes nicht bewegt werden dürfen. Dies gilt natürlich auch für öffentliche Straßen.

Der Pilot, der gerade von der Straße zum Startpunkt auf Startbahn einbiegt, vollzieht einen sogenannte Außenstart (außerhalb eines Flugplatzes). Dies ist jedoch vorboten und gilt entspr. dem LuftVG als Straftat.

1. Mai 2007: Ultraleicht-Flugzeug stürzt beim Anflug in den Adelshofener Wald - 2 Tote

Das Treffen der Ultraleichtflugzeuge in Jesenwang wurde durch einen tragischen Unfall überschattet. Zur Mittagszeit stürzte ein Ultraleicht-Flugzeug beim Anflug auf den Sonderlandeplatz Jesenwang ab. Das Flugzeug geriet sofort in Brand. Der Pilot und Passagier starben an der Unfallstelle. Der Unfall geschah ohne Einwirkung von außen. Weder dem Flugplatzbetreiber noch der Bürgervereinigung gegen Fluglärm kann ein Verschulden vorgeworfen werden.

Der Vorstand der Bürgervereinigung bedauert diesen Unfall sehr 

Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Sicherheit am Flugplatz Jesenwang wirklich hergestellt ist.

Am Flugplatz Jesenwang haben sich in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Unfällen und Zwischenfällen mit Flugzeugen ereignet. Uns sind insgesamt 23 Unfälle bekannt, davon 2 mit Toten und mehrere mit Verletzten. 

Die Liste der Unfälle und Zwischenfälle am Flugplatz Jesenwang können Sie - hier - ansehen.

26. April 2007: CSU favorisiert BMW statt Flieger als Nachfolgenutzung für den Fliegerhorst

Die Presse berichtet, dass Maisachs Bürgermeister Gerhard Landgraf Rückendeckung der CSU im Kampf gegen den zivilen Flugbetrieb bekommt. Der CSU Landtagsabgeordnete und CSU Kreisvorsitzende Reinhold Bocklet begrüßte den einstimmigen Beschluss des CSU-Kreisverbandsauschusses für das Maisacher Konzept der Nachfolgenutzung ohne Flugbetrieb.

Der Kreisverbandsausschuss sieht im Maisacher Konzept die bestmögliche Nutzung der frei werden den Flächen. Die CSU schließt mit Verweis auf Überschneidungen der Nutzungsinteressen aus, dass wie es die Zivilflieger vorschlagen, der Flugbetrieb parallel zum Maisacher Konzept verwirklicht werden kann.

Nach Bocklets Aussage ist es das Ziel der CSU das ehemalige Flugplatzgelände bestmöglich zu nutzen. Dies fange mit einem Erlös für das Grundstück in de Höhe von 15 Millionen EUR an (der Flugplatzbetreiber will lediglich 2 Millionen EUR in einigen Jahren - sofern er dier Mittel dazu hat - bezahlen) und gehe mit 55 Millionen EUR Investitionen (gegenüber 1,39 Millionen EUR) sowie 52 Vollzeit- und 60 Teilzeitarbeitsplätzen (gegenüber 1 Vollzeit- und 6 Teilzeitarbeitsplätzen) weiter. 

Zu den positiven Effekten des Maisacher Konzepts zählen für die CSU die kommunale Entwicklung sowie die volle Beachtung der Umwelt- und Naturschutzbelange und der Lärmschutz der Anwohner. 

26. April 2007: Bürgermeister Raith gibt Widerstand gegen Straßenverlegung auf

Die Presse berichtet, dass sich der Adelshofener Bürgermeister Michael Raith der Regierung von Oberbayern beugen will. Er plädierte auf der Bürgerversammlung am 24.4.2007 für eine Verlegung der Ortsverbindungsstraße Jesenwang - Adelshofen im Bereich des Flugplatzes. Als Grund gibt er an, dass der Ausbau der Straße dringlich sei und die Regierung für den Ausbau der bestehenden Trasse keinen Zuschuss gewähre. Raith wies darauf hin, dass Adelshofen die Straße im jetzigen Verlauf aus haftungsrechtlichen Gründen und mangels Geld nicht ausbauen könne.

Auf der maroden Ortsverbindungsstraße gab es in der Vergangenheit bereits schwere Unfälle, darunter auch Unfälle mit tödlichem Ausgang. Erst kürzlich kam ein PKW von der Fahrbahn ab und überschlug sich, berichtete eine Bürgerin in der Bürgerversammlung. Ihr Auto war ein Totalschaden.

Auch der Landrat Thomas Karmasin äußerte Verständnis dafür, dass die Regierung von Oberbayern die Ampellösung nicht für weitere Jahrzehnte zementieren will. Laut Bürgermeister Raith hat der Flugplatzbetreiber Walch zugesichert, dass er im Falle einer Trassenverlegung die Landebahn nicht nach Westen verlängere. 

Wir sind der Meinung:

  • Die von der Regierung von Oberbayern (RvO) und dem Luftamt Südbayern (Abteilung der RvO) immer wieder schriftlich bestätigten Sicherheit der Ampelanlage kann nicht dafür herhalten, dass der Gemeinde Adelshofen zustehende Mittel für den dringend notwendigen Ausbau der Ortsverbindungsstraße zurückgehalten werden.
     
  • Die Sicherheit der Ortsverbindungsstraße wird nicht durch den Ausbau der Straße gemindert.
     
  • Der Steuerzahler darf nicht für zusätzliche Baukosten einer verschwenkten Ortsverbindungsstraße in Anspruch genommen, nur weil eine Behörde eine ihrer Ansicht nach rechtlich zulässige und für die Straßenverkehrsteilnehmer sowie Piloten zumutbare Ampellösung, dies nicht "einzementieren" will.
     
  • Die vom Bauleiter der Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf - Hans Bauer - geäußerte Vorschlag zur Sperrung der Ortsverbindungsstraße ist allenfalls eine ungeheuere Provokation und völlig unakzeptabel für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
     
  • Auf Zusicherungen des Flugplatzbetreibers Walch ist nach unserer Meinung kein Verlass. Die Flugplatzgesellschaft wirbt mit "Schwerpunktlandeplatz" und "öffentlichem Flugverkehr". Dies ist ein Indiz dafür, dass der Flugplatzbetreiber Ausbaupläne hat. Schwerpunktlandeplätze sollen eine Mindestlandebahnlänge von 1200 m haben (Jesenwang heute: 408 m). Der Sonderlandeplatz ist für den privaten, nicht jedoch den öffentlichen Flugverkehr zugelassen. Der öffentliche Flugverkehr wird auf sog. Verkehrslandeplätzen abgewickelt. Auch hier gab es vor einigen Jahren einen konkreten Vorstoß des Flugplatzbetreibers.
     
  • Es gibt keine schlüssigen Gründe für die Verlegung der Ortsverbindungsstraße. Es gibt auch für die Bürgerinnen und Bürger keinen zusätzlichen Nutzen, außer dem Flugplatzbetreiber, der seinen Flugplatz nach Westen weiter ausbauen könnte. Dies steigert den Wert des Flugplatzgeländes, erlaubt Starts und Landungen von größeren Flugzeugen und erhöht die Lärmbelastung der Bürger in den Anrainergemeinde. Die Kosten hierfür tragen die Bürger - den Nutzen hat allein der Flugplatzbetreiber.
24. April 2007: Ankündigung Info-Veranstaltung am 9. und 22. Mai 2007 - SFH Oberpfaffenhofen

Was wird aus dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen?

Besuchen Sie die Informationsveranstaltungen des Fluglärm e.V. - Verein Fluglärm e.V. – Interessengemeinschaft zur Erhaltung der Lebensqualität im Naherholungsgebiet Fünfseenland am

  • 9. Mai 2007 um 19.30 Uhr in Gilching - Gaststätte Geisenbrunn, Tonwerkstraße 3 und
     
  • 22. Mai 2007 um 19.30 Uhr in Hechendorf, Bürgerstadl, Schlagenhofener Weg

Veranstaltungsprogramm:

  • Begrüßung – 1. Vorsitzender Rudolf Ulrich

  • Aktuelle Situation: Entwicklung/Risiken/Arbeitsplätze – Dipl. Ing. Thomas Möller

  • Recht und Immobilien – RA Andreas Burnhauser

  • Lärmbelastung – Dipl. Ing. Gerhard Steger

  • Belastung für Wasser und Luft – Prof. Dr. Hubert Miller

  • Podiumsdiskussion mit Landes- und Kommunalpolitikern

Mehr Informationen gibt es im Flugblatt zur Einladung - hier

Mehr Informationen zur Situation am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen gibt es - hier

23. April 2007: Bundesweiter Aktionstag "Tag gegen Lärm" am 25.4. 2007- 
Kaum ein Bürger oder eine Bürgerin bleibt in Deutschland von Lärm verschont. Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen, dass etwa 13 Millionen der Einwohnerinnen und Einwohner mit Geräuschpegeln belastet sind, die deutliche lärmbedingte Gesundheitsrisiken und zunehmende Schlafstörungen verursachen.

„Es ist höchste Zeit für eine Trendwende bei der Lärmbelastung der Bevölkerung. Denn: Lärm ist nicht nur lästig – er kann auch krank machen.“ Die Europäische Umgebungslärmrichtlinie ist mit der vorgesehenen Information und Beteiligung der Bevölkerung wichtig, um die menschliche Gesundheit besser vor Lärm zu schützen. „Wir müssen mehr gegen die Lärmbelastung unserer Bevölkerung tun. Noch herrscht zu viel Ruhe um den Lärm“, so UBA-Chef Andreas Troge.

Studien für das UBA (Umweltbundesamt) zeigen, dass Verkehrslärm zunehmend Schlafstörungen verursacht und sich das Risiko erhöht, besonders an Störungen des Herz-Kreislauf-Systems zu erkranken:

  • So untermauert eine im UBA erarbeitete Literaturstudie den Zusammenhang zwischen Straßenverkehrslärm und Herzinfarkten: Das Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden, steigt bei Männern um etwa 30 Prozent, falls sie längere Zeit in Gebieten mit hohem Verkehrslärm wohnen, deren mittlerer Schallpegel im Außenbereich am Tag über 65 Dezibel dB(A) liegt.
  • Zwischen Fluglärm und erhöhtem Arzneimittelverbrauch besteht ein direkter Zusammenhang. Dies ist das Ergebnis einer epidemiologischen Studie für das UBA, die im Umfeld eines deutschen Flughafens mit Nachtflugbetrieb Daten von mehr als 800.000 Personen analysierte. Demnach führt Fluglärm dazu, dass die Betroffenen häufiger den Arzt aufsuchen und die Ärzte diesen mehr Medikamente verschreiben.

Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse spiegeln sich auch in Umfragen zur erlebten Lärmbelästigung der Bevölkerung im Wohnumfeld wider: Die Befragten stufen den Straßenverkehrslärm regelmäßig als größte Störung ein - vor anderen Faktoren, wie Autoabgase und Abwässer von Fabriken. Auch die kontinuierlich durchgeführte Online-Lärmumfrage des UBA zeigt diese Relevanz: 60 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer fühlen sich vom Straßenverkehrslärm wesentlich belästigt.

Mehr Informationen im Internet: http://www.uba.de/uba-info-presse/2007/pd07-022.htm
 
21. April 2007: Walch bezichtuigt Bürgervbereinigfung der Naziverbrechen

Wie in der Ausgabe des Flugplatz Echo 1/2007 berichtet bezichtigt der Jesenwanger Flugplatzbetreiber Max Walch Mitglieder der BV Fluglärm der Naiverbrechen - Vorwurf der "Volksverhetzung" und "Aufruf wie in der Reichspogromnacht am 9.11.1938"

In einem Weihnachtsrundbrief an die Mitglieder des Vereins "Pro-Luftfahrt e.V." schrieb dessen Vorsitzender Max Walch, dass er im Rahmen der Kampagne gegen die nächtlichen Hubschrauber-Llandungen in Jesenwang unter den im Dritten Reich vorkommenden Naziverbrechen "Volksverhetzung" und "Aufrufen wie in der Reichspogromnacht" seitens der Bürgervereinigung litt.

Die nächtlichen Hubschrauberlandungen haben bei den betroffenen Bürgern in den Gemeinden Jesenwang und Adelshofen berechtigter Weise sofort zu Protesten geführt. Auch unsere BV hat dieses Thema aufgegriffen und durch eine Unterschriftensammlung und einer Informationsveranstaltung dazu beigetragen, dass diese nächtlichen Ruhestörungen auch weitgehend aufhörten.

Herr Walch verwechselt wohl die in unserem demokratischen Rechtsstaat nicht nur tolerierte, sondern auch gewünschte Meinungsäußerung, mit Naziverbrechen, die mit Kapitalverbrechen einhergingen. "Wir haben weder ein Volk verhetzt, noch zum Brandschatzen, Mord und Totschlag aufgerufen", sagt der Vorsitzende der BV - Thomas Möller. "Wir haben in den Medien nur unsere Meinung zu Missständen am Flugplatz Jesenwang geäußert, weiter nichts".

Wo ist Herrn Walch's Loyalität zu seinem Vertragspartner ?
Erst vereinbart der Flugplatzbetreiber mit der Bürgerinitiative eine Vereinbarung zur Einstellung des nächtlichen Hubschrauber-Flugbetriebs, die durch den Jesenwanger Bürgermeister vermittelt wurde. Anschließend bezichtigt er Mitglieder von Bürgerinitiativen der Naziverbrechen.

Neu sind diese Verbal-Entgleisungen bei Max Walch nicht. Er bezeichnete Mitglieder von Bürgerinitiativen bereits öffentlich als permanente Mörder, potenzielle Verbrecher, Brandstifter, usw.

Den Vorwurf der Naziverbrechen weisen wir mit Entschiedenheit zurück. Der Vorwurf der Volksverhetzung und gar der Vergleich zur Reichspogromnacht ist ungeheuerlich und durch nichts zu rechtfertigen.

Max Walch ist in der Zukunft gut beraten, sich mit dieser Art Vorwürfen zurück zu halten. Ein potenzieller Investor in den Flugplatz Jesenwang möchte sicher sein, dass er nach dem Abschluss eines Vertrages mit Herrn Walch entsprechend behandelt wird und ihm nicht anschließend Verbrechen vorgeworfen werden.

21. April 2007: Erste Ausgabe des "Flugplatz-Echo" erscheint

 
Die Bürgervereinigung gegen Fluglärm hat die erste Ausgabe des Flugplatz Echo als Informationsblatt für die Bürgerinnen und Bürger in Jesenwang und den Nachbargemeinden veröffentlicht. Das Flugplatz Echo soll mehrmals im Jahr erscheinen und über Ereignisse am und um den Flugplatz Jesenwang herum berichten.

Die aktuelle Ausgabe berichtet u.a. über mögliche Ausbaupläne des Flugplatzbetreibers, die anhaltende Diskussion über den längst fälligen Ausbau der Ortsverbindungsstraße Jesenwang - Adelshofen und einen Flugzeugunfall im Herbst vergangenen Jahres.

Die aktuelle Ausgabe des Echo 1/2007 steht hier zum Download bereit.

18./19. April 2007: Plädoyer für die Trasse der Ortsverbindungsstraße Jesenwang - Adelshofen

Die Jesenwanger SPD-Landtagsabgeordnete Katrin Sonnenholzner setzt sich in ihrem Schreiben an den Regierungspräsident von Oberbayern - Christoph Hillenbrand - für den Ausbau dieser Straße auf der bisherigen Trasse ein. Sie hat Verständnis dafür, dass vor allem in der Gemeinde Adelshofen der Ruf nach einer raschen Lösung immer lauter wird.

Eine Verschwenkung der Ortsverbindungsstraße, wie sie die Regierung von Oberbayern favorisiere, würde zu einer deutlichen Verteuerung des Bauvorhabens führen. Einer Gefahr gebe es bei einem Ausbau auf der bestehenden Trasse nicht, weil die Verkehrsampel am Flugplatz sicherstelle, dass der kreuzende Verkehr auf der Straße ruht, solange sich Flugzeuge im Luftraum darüber befinden. Auch die Regierung von Oberbayern habe mehrfach bestätigt, dass die Ampel eine "akzeptable wenn auch nicht ideale Lösung des Kreuzungsproblems darstellt". Frau Sonnenholzner bittet Hillenbrand deshalb, dem Ausbau der bestehenden Ortsverbindungsstraße endlich die Zustimmung der Regierung zu erteilen und die damit verbundenen Zuschüsse zu den Baukosten freizugeben.

10. April 2007: Gemeinde Maisach reagiert auf die Kritik zum Flächennutzungsplan 

Die Presse berichtet über die prompte Reaktion des Maisacher Bürgermeisters Gerhard Landgraf zur Kritik am Konzept zur nichtfliegerischen Nutzung des nach der Konversion des aufgelassenen Militärflugplatzes. Die unsachlichen und vor allem falschen Behauptungen von Befürwortern des Verkehrslandeplatzes haben ihn dazu bewogen, das Konzept bei einer Bürgerversammlung vorzustellen. Dies sollt Ende April zusammen mit Investoren stattfinden.

Bürgermeister Landgraf zeigt sich erstaunt über das Szenario des FFB Stadtrats Lohde, der heulende Automotoren prognostiziert und die Maisacher Pläne als umweltschädlich und unzeitgemäß bezeichnet (wir berichten bereits darüber). Dies habe mit dem Maisacher Konzept nichts zu tun. Gerhard Landgraf habe kein Interesse daran, dass die Bürger in Maisach und Flugplatz-Anrainergemeinden vom Regen in die Traufe kommen. Selbstverständlich würden Bebauungspläne auf Umweltverträglichkeit und Lärmbelastung geprüft. Sollten Lärmschutzmaßnahmen notwendig sein, so werden Sie geschaffen, weil der Lärmquelle am Boden befinde.

Die zukünftige Nutzung des Flugplatzgeländes umfasse eine Südumfahrung von Maisach, Trabrennbahn, Fahrsicherheitszentrum, Sportanlagen und Übungsgelände der Polizei.

7. April 2007: Kompromiss angestrebt - Flieger werfen Maisach Eingriff in die Natur vor

Die Presse berichtet über über Vorwürfe der Flugplatz-Betriebsgesellschaft, dass der vom Maisacher Gemeinderat beschlossene Flächennutzungsplan für den alten Flugplatz in geschützte Wiesenflächen eingreife. Der Geschäftsführer Boehl weist auch auf die Lärmbelastung der Anwohner durch Autotests und Trabrennbahn hin.

Herr Boehl übersieht wohl geflissentlich, dass vom Flugbetrieb nicht nur eine erhebliche Lärmbelastung ausgeht, sondern der Betrieb der Propellerflugzeuge nicht auch einen überproportional hohen Schadstoffausstoß hat. Motorgetriebene Flugzeuge verwenden stark bleihaltiges Benzin, das seit Jahren von den Tankstellen für Autos verbannt ist, haben keinen Katalysator zur Reduzierung der Schadstoffbelastung und keinen Rußfilter. Die Schadstoffbelastung (giftiges Kohlenmonooxyd !!!) wird im Steigflug auch noch durch das Anreichern des Gasgemischs zur "Kühlung" des Motors erhöht. 

Bürger der Gemeinden Maisach und der Flugplatz-Anliegergemeinden beklagen sich seit Jahren über die ständigen Lärmbelastungen durch den Flugbetrieb. Die Lärmemissionen eines Fahrerzentrums mit Fahr-Sicherheitstraining auf Serienfahrzeugen und Traberrennen, die nur stundenweise an den Wochenenden stattfinden, sind mit Sicherheit wesentlich geringer, als der Betrieb eines Verkehrslandeplatzes.

Die nun wiederholte Kritik am Flächennutzungsplan der Gemeinde Maisach und dem Kompromissvorschlag zur gemeinsamen Nutzung des Flugplatzgeländes dient nur einem Ziel: Die Einstellung des Flugbetriebs zu sichern. 

Im übrigen ist die Kritik am Schutz der geschützten Wiesenflächen unberechtigt. Die Gemeinde Maisach hat sich hierfür ein Gutachten erstellen lassen, um den Schutz der unter Naturschutz stehenden Flächen zu wahren. Ein derartiges Gutachten fehlt allerdings für den Flugbetrieb. Aus gutem Grund hat das Luftamt die Auflage erteilt, dass Her Boehl nun endliche ein Gutachten mit der Feststellung der Unbedenklichkeit erstellen lässt.

Mit seinem Kompromissvorschlag, nachdem der Flugbetrieb parallel zur Nutzung des alten Flugplatzgeländes als Traberrennbahn und Fahrertraining stattfinden soll, widerspricht sich Herr Boehl selbst. Er beklagt die hohe Lärmbelastung des Fahrertrainingbetriebs und der Traberrennbahn. Nachdem eine zusätzliche Lärmbelastung wohl ausscheidet, kann in der Zukunft ur die umweltschonendere Nutzung des Geländes in Betracht kommen. Dies ist die Umsetzung des Maisacher Konzepts mit Einstellung des Flugbetriebs. 

5. April 2007: CSU-Stadtrat Lohde bezeichnet Maisacher Konzept als umweltschädlich

Die Presse berichtet: Der Stadtrat Andreas Lohde bezeichnet den Vorschlag, auf den alten Flugplatzgelände eine Trabrennbahn und ein BMW-Fahrerzentrum (Fahrertraining) einzurichten als umweltschädlich und nicht zeitgemäß. Er begründet seinenen Widerstand gegen die zivile Nutzung des aufgelassenen Flugplatzgeländes mit Lärm von quietschenden Reifen und heulenden Motoren, die Bürger von Maisach, Gernlinden und Lindach belästigen würden. Die Kritik setzt vor allem bei den hubraumstarken Sports Utility Vehiles (SUV) an. Sie seien starke Kohlendioxid-Schleudern.

Herr Lohde hat sich offensichtlich nicht über die Funktion des BMW-Fahrertrainings informiert. Hier ein paar Sätze aus der BMW-Werbung für das Fahrsicherheitstraining:

Beim Autofahren bestimmen Sie weit mehr als Tempo, Richtung und Ziel. Ihre Fahrkenntnisse und Erfahrung beeinflussen, wie souverän Sie in jeder Situation agieren. Ob im Alltag, unter schwierigen Witterungsbedingungen oder auf einer langen Urlaubsreise: Selbstvertrauen und Gelassenheit sorgen nicht nur für entspanntes Ankommen, sondern auch dafür, dass Sie maximales Fahrvergnügen genießen.

Das BMW Kompakt-Training bietet die besten Voraussetzungen für mehr Sicherheit im Umgang mit dem Fahrzeug. Das hängt bereits von der richtigen Sitzposition und Lenkradhaltung ab. Erfahren Sie auch, wie sich das Lenkverhalten eines Fahrzeugs in Bremssituationen verändert und Sie gekonnte Ausweichmanöver einleiten – mit und ohne DSC. Fahren Sie sich fit für den Stadtverkehr und nehmen Sie neu gewonnene Souveränität mit auf den Heimweg.

Als Berufsfahrer tragen Sie eine besondere Verantwortung für Ihre Fahrgäste. Mit dem BMW Basis Security Fahrer-Training legen Sie den Grundstein dafür, diese mit noch stärkeren Schultern übernehmen zu können. Das Trainieren von Notbremsung, Ausweichmanövern und Notspurwechsel gibt Ihnen weitere Möglichkeiten, angemessen auf plötzlich auftauchende Hindernisse zu reagieren. 

Der von Herrn Lohde favorisierte Flugbetrieb mit Propellerflugzeugen der allgemeinen Luftfahrt ist dagegen besonders umweltschädlich: 

·      Die Lärmimmissionen des von Ihnen favorisierten Flugbetriebs auf betroffene Bürger sind ein Vielfaches der Belastung durch das Fahrertraining von BMW

·       Propellerflugzeuge haben einen besonders hohen Treibstoffverbrauch pro Personenkilometer. Sie übertreffen auch sog. SUV's (Sport Utility Vehicles).

·      Propellerflugzeuge haben weder einen Abgaskatalysator noch ein Rußfilter. Die Motorentechnik ist, wie die meisten Motorflugzeuge bis 2 t Abfluggewicht, aus dem Oldtimer-Zeitalter und z.T. weit über 30 Jahre alt. Beim Start des Flugzeugs wird das Gemisch "zur Kühlung" angereichert und verursacht deshalb besonders hohe schädliche Emissionen.

·      Flugzeuge verbrennen stark bleihaltiges Benzin, das bereits seit vielen Jahren von den deutschen Tankstellen verbannt ist

·      Die allgemeine Luftfahrt und die damit verbundene erhebliche Umweltbelastung dient überwiegend der Freizeitbeschäftigung und dem Freizeitvergnügen.

Das Thema "Wertschöpfung" ist ein weiterer Schwachpunkt der fliegerischen Nutzung des alten Flugplatzes. Das Konzept des Flugplatzbetreibers beinhaltet nur 1 Vollzeit- und 3 Teilzeit-Arbeitsplätze. Die Bezahlung des Flugplatzgeländes ist frühestens nach 10 Jahren vorgesehen, wenn der Flugplatzbetreiber zu diesem Zeitpunkt den Betrag von 2 Millionen EUR überhaupt erbringen kann. Aus der Sicht des Steuerzahlers ist dieses Vorhaben in Anbetracht der für den Bürger wesentlich besseren Alternative des Maisacher Konzepts völlig unakzeptabel. 

Nach den Maisacher Plänen ergeben sich für den Steuerzahler Einnahmen aus dem Verkauf des Flugplatzgeländes von 15 Millionen EUR und Investitionen von 55 Millionen EUR mit 53 Vollzeit und 60 Teilzeit-Arbeitsplätzen. 

31. März 2007: Maisacher Räte billigen den Bebauungsplan für den Flugplatz

Die Presse berichtet: Der Maisacher Gemeinderat hat Änderung des Flächennutzungsplans für das "Sondergebiet alter Flugplatz" einstimmig beschlossen. Damit kann der Bürgermeister Gerhard Landgraf (SPD) für das nichtfliegerische Konzept zur Nutzung des stillgelegten Militärflugplatzes bei de Staatsregierung werben.

Der neue Flächennutzungsplan bringt die fünf vorgesehenen Nachfolgenutzungen in Einklang mit den unter Naturschutz stehenden Flächen des ca. 240 ha großen Flugplatzes. Als Nutzer kommen in Betracht:

  • Münchener Traber- und Zuchtverein mit einer Trabrennbahn (früher in Daglfing)

  • BMW mit einem Fahrsicherheitstrainingszentrum

  • Übungszentrum für die Bereitschaftspolizei und Polizeiakademie

  • Flächen für Sportanlagen

  • Südumgehungsstraße von Maisach

30. März 2007: Staatsregierung streuert Kompromisslösung für den Flugplatz FFB an

Die Presse berichtet, dass die Bayerische Staatsregierung auch nach der Vorlage der des Nutzungskonzepts für die Nutzung des aufgelassenen Fliegerhorst-Geländes auf einer fliegerischen Nutzung als Verkehrslandeplatz bestehe. Das Wirtschaftsministerium fordert die Abstimmung einer Gesamtlösung unter Berücksichtigung der Nutzungswünsche der Flugplatz Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft (Flugplatzbetreiber) und der Gemeinde Maisach.

Die Bayerische Staatsregierung wiederholt den seit Jahren vertretenen Standpunkt, dass für die Unterbringung der allgemeinen Luftfahrt außer Fürstenfeldbruck kein geeigneter Flugplatz zu Verfügung stehe. Sie verweist auf das Landes-Entwicklungsprogramm (LEP 2006), nach dem der Flugplatz Fürstenfeldbruck als möglicher Standort für einen Verkehrslandeplatz in Betracht komme.

Unsere Meinung: 
Nachdem der CSU-Landtagsabgeordnete Reinhold Bocklet in den vergangenen Monaten wiederholt die Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung zu den Maisacher Plänen der nicht-fliegerischen Nachfolgenutzung des Flugplatzareals verkündete, stellt sich die Frage, ob er diese Aussagen in krasser Unkenntnis der Regierungsmeinung oder im Auftrag der Staatsregierung eine Politik der Desinformation betrieb. In beiden Fällen kam der Abgeordnete seinen Pflichten als Vertreter der Bürger nicht nach. 

Die Nutzung des bereits genehmigten Verkehrslandeplatz mit ein paar hundert Flugbewegungen pro Jahr rechtfertigt keinen strategischen Anspruch auf die Nutzung des 250 ha Geländes als Verkehrslandeplatz. Der durch das Fahrverbot am "Tor 6" eingeschränkte Zugang zum Flugplatz ist kein wesentlicher Grund der geringen Nachfrage am Verkehrslandeplatz. Es mangelt generell an der Nachfrage nach Flugbewegungen am Verkehrslandeplatz. 

In den vergangen Jahren sank die Zahl der in Deutschland zugelassenen Motorflugzeuge bis 5,7 t Abfluggewicht. Auch in der Zahl der Flugbewegungen in dieser Flugzeugklasse gibt es einen starken Rückgang. Desgleichen nahm die Zahl der Flugscheininhaber (PPL) in den vergangenen 10 Jahren um ca. 10% ab.

Die mangelnde Nachfrage und der allgemeine Rückgang des Flugverkehrs mit Motorflugzeugen bis 5,7 t rechtfertigt den Anspruch auf die Nutzung des Flugplatzgeländes nicht, zumal ein Betrieb als Verkehrslandeplatz nur mit Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln oder in staatlicher Hand befindlicher Unternehmen (z.B. Flughafen München) betrieben werden können.

Eine gemischte Nutzung des Flugplatzgeländes kommt für uns nicht in Betracht.

8. Februar 2007: Presse greift die Einstellung des Ermittlungsverfahren nochmals auf

Die Presse hat beim Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II - Herr Dr. Rüdiger Hödl - nachgefasst. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil das Betreten unseres Vereinsgrundstücks, das vor dem Flugplatz Jesenwang liegt, nicht strafbar ist. Eine Vernehmung der beiden beschuldigten Vereinsvorsitzenden Thomas Möller und Michael Acker zum Absturz des Ultraleichtflugzeuges am 8. November 2006 war nicht notwendig, weil die Sachlage eindeutig war.

Der Leitende Oberstaatsanwalt führte weiter aus, dass bei jedem Flugzeugunfall wegen eines Eingriffs in den Luftverkehr ermittelt werde.

Die Anzeige gegen den Flugplatzbetreiber Walch wegen falscher Beschuldigung werde nun bearbeitet. Ein Ermittlungsverfahren werde allerdings erst eingeleitet, wenn sich herausstellt, dass Walch bewusst falsch gehandelt habe (d.h. die Vereinsvorsitzenden wegen schweren Eingriffs in den Luftverkehr angeigte). 

Herr Walch weiß, dass das Betreten des Vereinsgrundstücks erlaubt und damit nicht strafbar ist. In den vergangenen 2 Jahren informierte die BV den Flugplatzbetreiber Walch über unser Betretungsrecht mindestens drei Mal, zuletzt am 8. November 2006 per Telefax, also einen Tag bevor er seine Anzeige gegen unsere beiden Vereinsvorsitzenden erstattete. Der Flugplatzbetreiber kann sich nicht damit herausreden, er habe von unserem Betretungsrecht nichts gewusst und in einem "Verbotsirrtum" gehandelt.

Der Flugplatzbetreiber versucht Behörden für seine Ziele zu instrumentalisieren und damit ein Betretungsverbot erzwingen. So schrieb er am 31.3.2006 an das Landratsamt FFB: ..."Wenn eine derartige Versammlung auch nur ein einziges Mal genehmigt würde, wäre damit, erstens ein Präzedenzfall geschaffen und zweitens würden Besucher dieser Versammlung den Eindruck gewinnen: "Ja, in dieses Grundstück darf man ja reingehen" und dies dann auch gewohnheitsmäßig in Zukunft, bei Besuchen in dieser Gegend tun. Eine große Gefahrenquelle würde damit heraufbeschworen". "Präzedenzfall für für das Betretungsrecht"?
Herr Walch fürchtet wohl nichts mehr, als dass das Betretungsrecht wirklich juristisch getestet wird und es sich als Faktum herausstellt.

Herr Walch weiß also ganz genau, dass auch kein zivilrechtliches Betretungsverbot für unser Grundstück existiert oder das Betreten durch zivilrechtliche Verträge eingeschränkt ist. Die falsche Beschuldigung eines schweren Eingriffs in den Luftverkehr durch ein rechtswidriges Betreten unseres Grundstücks wurde erhoben, um die BV zu diffamieren und die beiden Vorsitzenden in der Öffentlichkeit als Straftäter anzuprangern.

Die Anzeige des Flugplatzbetreibers bei den Ermittlungsbehörden hat zumindest eines klargestellt: 
Das Grundstück der BV darf jederzeit von jedermann betreten werden. Und dies unabhängig davon, ob am Flugplatz Flugbetrieb stattfindet oder nicht.

Der Flugplatzbetreiber versucht seit Jahren, das Grundstück unserer BV in den Flugplatzbetrieb seines Flugplatzes zu integrieren. Er erwirkte z.B. einen Bescheid des Luftamts, das uns zum Mähen des Grundstücks in Verlängerung der Start- und Landebahn verpflichtet. Für Piloten sieht es beim Landeanflug so aus, als wäre unser Grundstück Teil des Flugplatzgeländes und als Reservelandebahn vorgesehen. Dies erklärt die hohe Zahl an Außenlandungen (Straftat) auf unserem Grundstück, von der auch die Staatsanwaltschaft Kenntnis hat.

Wir hoffen auf eine angemessene Würdigung von Walch's  falschen Beschuldigungen durch die Rechtsorgane.

6. Februar 2006: Ermittlungsverfahren gegen die Vorsitzenden der BV eingestellt

Die Presse berichtet über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die beiden Vorsitzenden der Bürgervereinigung wegen "gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr". Die Vorwürfe seitens der Polizei und dem Flugplatzbetreiber waren derart haltlos, dass die Ermittlungsbehörden auf die Anhörung der Beschuldigten verzichteten.

Am 8. November 2006 wurden die beiden Vorsitzenden Zeuge eines Absturzes beim Start eines Ultraleicht-Flugzeuges. Das Flugzeug stürzte in der Mitte der Startbahn aus geringer Höhe ab. Es entstand Sachschaden. Mehr zu diesem Flugzeugabsturz - hier.

Zu diesem Zeitpunkt dokumentierten die Vorsitzenden auf dem vor der Startbahn liegenden Grundstück der BV Spuren von Außenlandungen. Nachdem wir im vergangenen Jahr wiederholt Spuren Landungen auf unserem Grundstück festgestellt hatten und die Polizei uns vorwarf, das wir "Mehrfach-Anzeigen" erstatten würden, sind wir nun gezwungen, alle Spuren genau zu vermessen und deren Lage zu dokumentieren. Das Grundstück der BV liegt das außerhalb des Flugplatzgeländes. Das Betreten des Grundstücks ist weder verboten, noch eingeschränkt.

Der Flugplatzbetreiber und die Polizei sahen bei diesem Unfall, an dem die beiden Vereinsvorsitzenden in keinster Weise beteiligt waren, eine "goldene" Gelegenheit, Mitglieder der Bürgervereinigung wegen "schweren Eingriffs in den Luftverkehr, der zu einem Unfall führte" als Straftäter in der Öffentlichkeit anzuprangern. Im Rahmen der Ermittlungen und Zeugenaussagen des beteiligten Piloten stellte sich allerdings klar heraus, dass der Pilot den Unfall ohne Fremdeinwirkung selbst verursachte (hierzu mehr in ein paar Tagen).

Aus den Ermittlungsakten geht klar hervor, dass das Grundstück der Bürgervereinigung jederzeit von jedermann betreten werden darf. Dieses Recht ist im Grundgesetz, in der Bayerischen Verfassung und im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert. Dies ist nun behördlich bestätigt. Die zuständigen Behörden sehen auch für die Zukunft keine Möglichkeit, wegen dieser eindeutigen Rechtslage ein Betretungsverbot zu erwirken.  

Damit steht grundsätzlich fest, dass unser Grundstück, auch während Starts und Landungen betreten werden darf. Weiterhin hat das Luftamt in einem separaten Schreiben ausgeführt, dass der Piloten beim An- und Abflug auf unserem Grundstück stehende Personen weder gefährden, noch belästigen dürfen (Par 1, Abs 1 LuftVO).

Für den Flugplatzbetreiber Max Walch bedeutet dies, dass er unsere Anwesenheit auf unserem Grundstück dulden muss. Eine weitere Konsequenz ergibt sich für die Piloten, das sie den Start oder die Landung abbrechen müssen, wenn sie auf unserem Grundstück befindliche Personen nicht in sicherem Abstand überfliegen können.

Wir sind froh, dass dieser - auch für uns bedauerliche Flugzeugunfall - im Rahmen der polizeilichen und behördlichen Ermittlungen Klarheit über unsere Rechte an unserem Grundstück geschaffen hat. Hierüber hat sich der Flugplatzbetreiber bereits in der Presse verärgert geäußert, denn er versteht nicht, warum ein Grundstück wegen der Sicherheit des Luftverkehrs aus 30 cm abgemäht werden muss, während andererseits Personen während des Flugbetriebs auf dem Grundstück stehen dürfen. Wir verstehen dies auch nicht und werden an diesem Problem arbeiten.

Auch wir sind über die völlig falschen Beschuldigungen des Flugplatzbetreibers und des stellvertretenden Leiters der Polizeiinspektion FFB, die uns vorwarfen, unser Grundstück rechtswidrig betreten und damit den Flugzeugunfall verursacht zu haben, sehr verärgert. In der Presse wurden unsere Vorsitzenden völlig unberechtigt als Straftäter angeprangert. Gegen beide Personen wurde Strafanzeige erstattet.

Die Pressemitteilung zum herunterladen - hier

31. Januar 2007: Die Presse berichtet über den Straßenausbau am Flugplatz Jesenwang

Die Planungen zum Ausbau der maroden Ortsverbindungsstraße Jesenwang - Adelshofen kommen nach Presseberichten wieder in Bewegung. Im Gespräch ist die Verlegung der Ortsverbindungsstraße um mehrer Hundert Meter nach Westen. Die Trasse würde sogar teilweise durch den Wald führen.

Grund für die Verlegung der Straße sei die Verkehrsampel, die den Straßen- und Luftverkehr am Flugplatz regelt. Mit der Verlegung der Straße würde die Notwendigkeit für diese Ampel entfallen.

In den vergangen Jahren haben die Regierung von Oberbayern, das Luftamt Südbayern und die Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf wiederholt (z.T. schriftlich) bestätigt, dass durch die Ampelanlage die öffentliche Sicherheit hergestellt ist. Durch die Ampelanlage ist die die ständige Anwesenheit eines Flugleiters erforderlich, um sie rechtzeitig bei allen Starts und Landungen zu schalten. 

Nachdem die Verkehrsampelanlage die öffentliche Sicherheit am Flugplatz nicht beeinträchtigt, kann sie nicht als Grund für die Verlegung und den Neubau der Ortsverbindungsstraße herhalten. Die Gründe liegen vielmehr an

  • Plänen des Flugplatzbetreibers, den Flugplatz auszubauen. Hierzu erinnern wir an den Entwurf des Landes-Entwicklungsprogramms (LEP 2005), in dem der Flugplatz zum "Schwerpunktlandeplatz" mit einer Landebahn von 1200 m Länge (heute 408 m) ausgebaut werden sollte. Nach Bürgerprotesten wurde dieser Plan im LEP im Jahr 2006 nicht übernommen. Bereits vor Jahren hatte der Flugplatzbetreiber Pläne zum Ausbau des Flugplatzes zum Verkehrslandeplatz.
     

  • Der Wegfall der Verkehrsampel bringt Einsparungen am Personalaufwand und verbessert das Ergebnis der Flugplatz Betriebsgesellschaft.

Es ist dem Steuerzahler wohl kaum zuzumuten, dass er für eine Verlegung der Ortsverbindungsstraße mit den damit verbundenen Ausgaben in Millionenhöhe in Anspruch genommen wird, die einzig dazu dient, den Flugplatzbetrieb kostengünstiger zu gestalten bzw. Personalkosten auf Seiten des Flugplatzbetreibers zu sparen. Diese Investition kann auch nicht mit der Schaffung von Arbeitsplätzen begründet werden, da hierdurch eher Arbeitsplätze abgebaut werden.

Dem Steuerzahler ist wohl auch nicht zuzumuten, dass er für Ausgaben aufkommt, deren Vorteile ausschließlich einem Privatunternehmen zukommen, während er Umwege, zusätzlichen Fluglärm und eine Abwertung seiner Immobilie in Kauf nehmen muss.

Bürgervereinigung Fluglärm e.V. - Tel. 089-871 2444 und 089-820 807 60 - Brunhamstr. 43 - 81249 München

Vereinszweck ist die Erhaltung des Erholungswertes des Landkreises Fürstenfeldbruck FFB und des Fünfseenlandes durch Förderung des Umweltschutzes zur Rettung der Natur, Schutz der Bevölkerung vor den Begleiterscheinungen des Luftverkehrs, wie Lärm, Abgase, Grundwasserverschmutzung und sonstige Gefährdungen. Abwendung der Umwidmung des Sonderlandeplatzes in einen Verkehrslandeplatz, Abschaffung des Flugverkehrs an Sonntagen und Feiertagen, Reduzierung der Flugbewegungen und Erhöhung der Sicherheit für Bürger und Bürgerinnen. Verein Vereinigung bayerischer Fluglärminitiativen fluglaerm.de Flugplatz Flughafen Sonderlandeplatz Landeplatz Verkehrslandeplatz Allgemeine Luftfahrt Pro Contra öffentliche Sicherheit Behördenterror Flugbewegungen Ausbildung Flugschule Flugschulen Ultralight Ultraleicht PPL Fluglizenz Charter gewerblich gewerbliche Flug Flüge Flugleiter Lärm Lärmwerte unzulässig rechtswidrig Rechtswidrigkeit Landebahnverordnung Luftamt Süd Südbayern Werksverkehr Grundstück Startbahn Landebahn Start-/Landebahn Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichtsprozess Rechtsbruch Verwaltungsgerichtsprozesse Prozess Prozesse Hindernis Hindernisfreiheit Hindernisse Gefährdung Luftverkehr Flugzeug Flugzeuge Belästigung Lärmschutz Lärmschutzordnung Lärmschutzverordnung Bauschutz Bauschutzbereich Flugleiter Flugleitung beschränkt beschränkter Ampel Ampelanlage Naturschutz Subvention Subventionen Förderung Arbeitsplätze Wirtschaft Verkehr