| 16. Juli 2007: Wieder
Außenlandung auf dem Grundstück der Bürgervereinigung festgestellt |
Wieder hat ein Pilot das Flugzeug 60 m vor dem Beginn der Start- und
Landebahn aufgesetzt. Die Spuren auf dem Bild zeigen es.
Nachdem die Bürgervereinigung ständig
Außenlandungen auf unserem Grundstück feststellt, muss die Frage
erlaubt sein, ob der Flugplatzbetreiber wirklich in der Lage ist, den
Flugbetrieb sicher zu führen oder ob er auf Kosten der Nachbarn den
Flugplatz für seine Piloten erweitern will.
Außenlandungen sind Straftaten,
wenn sie nicht von den Behörden und dem Grundstückseigentümer
genehmigt sind. Wir tolerieren diese Straftaten nicht.
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| 14. Juli 2007: Flugzeug landet
nach dem Start in Jesenwang in nahegelegenem Maisfeld |
Am Samstag, 14. Juli 2007 kam es zu einem
weiteren Zwischenfall an Flugplatz Jesenwang. Nach Angaben des Piloten
konnte er nach dem Start keine Höhe gewinnen und musste Notlanden.
Am Sonderlandeplatz in Jesenwang
häufen sich in der letzten Zeit skandalöse Unfälle und
Zwischenfälle. Zwischen dem 8.1.2006 und heute wurden 3 Abstürze
von UL-Flugzeugen, einer davon mit 2 Toten, und einer Notlandung
bekannt.
Die Ursache dieses Flugzeugunfalls kann an der
mangelnden Sorgfalt des Piloten liegen, der die hohe Temperatur während
des Starts nicht genügend berücksichtigte. Bei hohen
Umgebungstemperaturen verlängert sich nämlich die Startrollstrecke
beträchtlich. Es gehört zu den Pflichten eines Piloten, die
Startrollstrecke vor dem Start unter Berücksichtigung der Zuladung,
Platzhöhe und de Außentemperatur zu berechnen und sicher zu stellen,
dass eine ausreichend lange Startrollstrecke vorhanden ist. Bei hohen
Außentemperaturen muss der Pilot im Zweifel den Start auf eine
kühlerer Tageszeit verschieben.
Die häufigen Unfälle und Zwischenfälle in
Jesenwang werden meist durch Pilotenfehler - oder die Unfähigkeit der
Piloten ein Flugzeug sicher zu führen - verursacht. Der
Flugplatzbetreiber Walch unternimmt nichts, um Piloten, die aufgrund der
kurzen Landebahn und/oder mangelnder Praxis das Flugzeug nicht sicher
führen können, vom Flugbetrieb auszuschließen. Hier stehen wohl die
Einnahmen aus den Landegebühren und nicht die Sicherheit des
Flugbetriebs im Vordergrund.
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Das Flugzeug starte in Richtung Osten und
landete ca. 500 m entfernt auf einer Wiese und Maisfeld. Es
entstand Flugschaden. (Quelle GoogleEarth) |

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| 12. Juli 2007: RPV: Jesenwang
ist für die allgemeine Luftfahrt offen
stehen |
Am 17. Juli wird der Regionale
Planungsverband (RPV) der "Region 14" (München und umliegende
Landkreise) den Beschluss fassen, dass der Sonderflugplatz Jesenwang weiterhin
für die allgemeine Luftfahrt offen gehalten soll (Par. 5.3). Dieser Paragraph
wird in Bezug auf den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen geändert.
Oberpfaffenhofen soll von der Beschränkung der Aufstufung oder Erweiterung
des Flugbetriebs ausgenommen werden.
Was bedeutet dies für die zivile Nutzung des Flugplatzes
in FFB?
Der Geschäftsführer der Flugplatz Betriebsgesellschaft
in FFB - Andreas Boehl - stützt seine Forderung auf die fliegerische
Nachfolgenutzung des aufgelassenen Teils des Fliegerhorstes auf das Fehlen
eines geeigneten Landeplatzes für die allgemeine Luftfahrt mit Flugzeugen
unter 2 Tonnen maximalem Abfluggewicht in der "Region 14".
Jesenwang ist für Flugzeuge bis zu einem Gewicht von
3000 kg (Hubschrauber bis 5,7t) zugelassen. Der von Herrn Boehl geforderte
Flugplatz in der Region 14 ist bereits vorhanden. Dies macht einen Flugplatz
FFB in nur 8 km Entfernung von Jesenwang geradezu überflüssig.
Herr Boehl: Wachen Sie endlich auf
und stellen Ihre Bemühungen ein, einen Flugplatz für die allgemeine
Luftfahrt in der Region zu fordern, der schon vorhanden ist. Begraben
Sie Ihre Pläne zur fliegerischen Nutzung des Flugplatzes in
Fürstenfeldbruck.
| 12.
Juni 2007: Aktion der Fliegerlobby - Rettet die Flugplätze - Esst mehr
Fluglärmgegner |
Unter dem Namen "49ers Space
Cadet" ruft ein Fliegerloobyist zum zahlreichen Besuch der
Informationsveranstaltung der Gemeinde Maisach am 19. Juni 2007 durch die
Fliegerlobby auf.
Schwerpunkt dieser Aktion ist:
- Zahlreiches Erscheinen mit Belegung der Plätze in den
ersten Reihen
- Durch Beifall und Fragestellung deutlich machen, wie
die "öffentliche Meinung" tatsächlich ist
- Als Bürgerinitiative für die Verbesserung der
Arbeitsplatzsituation die Zahlen von BMW hinterfragen
- Kritik an der Alternativlosigkeit der Planung
- Umweltargumente und Argumente der BI's, die "gegen
alles sind", hinterfragen
- Entlarvung der Argumente der BI'en als Lügen und
Dummenfang
Dieser Aufruf ist im Internet unter http://www.flugzeugforum.de/forum/showthread.php?t=30005&page=6
abrufbar.
Wir sind gespannt, was die Fliegerlobby
an neuen Argumenten auftischen wird.
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Heiß ist der Spruch
des Verfassers:
Rettet die Flugplätze - Esst mehr
Fluglärmgegner !!! |
Wir wünschen den Fliegern einen guten
Appetit !!!!!
| 30. Mai 2007: Gemeinde Maisach
stellt am 19.6.2007 das Nutzungskonzept für den Flugplatz vor |
Die Presse berichtet. Die Gemeinde
Maisach wird am 19. Juni 2007 um 19.00 Uhr das Konzept für die
Nachfolgenutzung des Fliegerhorstgeländes, das von der Bundeswehr aufgelassen
wird, im Bürgerzentrum in Maisach-Gernlinden vorstellen. Zu dieser
Vorstellung sind auch die Investoren - BMW, Münchner Traberverein, Politiker und
Sachverständige eingeladen.
| Wichtiger Termin:
19. Juni 2007 - 19 Uhr im Bürgerzentrum Maisach-Gernlinden |
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| 25. Mai 2007: Chinesen kaufen
deutschen Flugplatz in Schwerin-Parchim |
| Die
Presse berichtet über den Verkauf des Flugplatzes Schwerin-Parchim
(Mecklenburg-Vorpommern) an den chinesischen Investor Link-Global. Das
Unternehmen hat das Ziel, die 3.000 m lange Start- und Landebahn für
Frachtflüge zwischen China und Deutschland zu nutzen. Die schweren und
lauten Anatov Frachtflugzeuge "seien gegrüßt".
Schwerin-Parchim ist nicht der erste deutsche
Flughafen, der sich in der Hand ausländischer Investoren befindet. In
Anbetracht der für den internationalen Fracht- und Passagierverkehr
ausreichend langen Start- und Landebahnen in Oberpfaffenhofen und
Fürstenfeldbruck, besteht auch für diese Flugplätze eine
Attraktivität für ausländische Investoren.
Wir fordern deshalb eine schnelle und
abschließende Lösung für beide Flugplätze:
- Erhalt des Status und der
Funktion für den Sonderfughafen Oberpfaffenhofen als Werks- und
Forschungsflughafen und die
- Realisierung des Maisacher
Nutzungskonzepts für den ehemaligen Militärflugplatz
Fürstenfeldbruck
|

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| 24. Mai 2007: Durchbruch des
Maisacher Nutzungskonzepts für das Flugplatzgelände? |
Die Presse berichtet über den
Vorstandsbeschluss von BMW, 84 ha des Flugplatzgeländes für die Einrichtung
eines Fahrsicherheits-Trainingszentrums zu kaufen. Diese Entscheidung kam nach
eineinhalb Jahren zäher Verhandlungen zustande. Das Herzstück dieser Anlage
ist die 3 km lange und 45 m breite Landebahn des aufgelassenen
Militärflugplatzes und das Flugzeugvorfeld. Mit der Entscheidung von BMW, das
Fahrsicherheits-Trainingszentrum auf dem ehemaligen Militärflugplatz
anzusiedeln und das hierfür benötigte Gelände zu kaufen, bringt das Konzept
der FFB Flugplatz Betriebsgesellschaft ins Hintertreffen, da sie das für den
Flugbetrieb benötigte Gelände - sofern die finanziellen Mittel vorhanden -
erst in ca. 10 Jahren bezahlen wollen.
Nachdem sich beide Nutzungen gegenseitig ausschließen
(beide Firmen beanspruchen den selben Teil des Flugplatzgeländes) wird es
wohl auf die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung ankommen, wer das
Flugplatzgelände bekommt. Das Maisacher Nutzungskonzept sieht neben der
Ansiedelung des BMW Fahrsicherheits-Trainingszentrums auch die Ansiedelung der
Trabrennbahn, Fahrtrainingszentrum der Polizei / Polizeischule in
Fürstenfeldbruck, einer Sportanlage sowie eine Umgehungsstraße für Maisach
vor.
Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber besuchte im
Herbst 2006 die Gemeinde Maisach. Er forderte die Gemeinde auf, ein eigenes
alternatives Nutzungskonzept für die Nachfolgenutzung des aufgelassenen
Flugplatzgeländes zu erstellen. Diese Pläne liegen seit einigen Wochen vor.
Der CSU Landtagsabgeordnete Reinhold Bocklet sieht in BMW's Entscheidung einen
"wichtigen Baustein für eine sinnvolle Konversion des Flugplatzes".
Der Landtagsabgeordnete der Grünen Dr. Martin Runge sieht die CSU allerdings
in de Zwickmühle. Er hatte am Mittwoch, 23.5.2007 auf eine Antwort der
Staatsregierung auf seine Anfrage zum alternativen Konzept der Gemeinde
Maisach im Wirtschaftsausschuss gefordert. In dieser Sitzung forderte Runge
die Staatsregierung auf das Maisacher Konzept und das BMW
Fahrsicherheits-Trainingszentrum zu unterstützen. Im Vorfeld haben die
Grünen und der Bund Naturschutz das Maisacher Konzept befürwortet.
| Die Flieger haben ihre Chancen
schon lange verspielt. Ihnen ist es in
einem Jahrzehnt nicht gelungen, zu beweisen, dass der von ihnen
geforderte Zivilflugplatz wirklich benötigt und von den Fliegern
angenommen wird. Mit 2.300 Flugbewegungen pro Jahr (das sind knapp fünf
Landungen pro Tag) bei niedrigen Landegebühren kann von einem
wirklichen Bedarf an Flugplatzkapazität in der Region München nicht
geredet werden, insbesondere dann nicht, wenn mit Jesenwang und
Oberpfaffenhofen zwei weitere Flugplätze in unmittelbarer Nähe (<
12 km) zur Verfügung stehen. |
Im Kommentar der FFB-SZ bemerkt der Chefredakteur Gerhard
Eisenkolb: "Die Flugplatz-Betreibergesellschaft habe ihre Chance schon
lange verspielt. In fast einem Jahrzehnt ist es ihr nicht gelungen zu
beweisen, dass der von ihr geforderte Zivilflugplatz wirklich gebraucht und
angenommen wird." Zudem können die Flugplatzbetreiber kein einziges
Unternehmen nennen, das sich auf dem Flugplatz ansiedeln will. Im übrigen
werden die "Leichtflieger" nur mit Subventionen der in staatlichem
Besitz befindlichen Münchner Flughafengesellschaft (also aus öffentlichen
Mitteln) am Leben gehalten werden.
| 23. Mai 2007: Freie Wähler
befürworten das Maisacher Flugplatz-Konzept |
Die Presse berichtet: Einhellig
befürwortet der Kreisvorstand der Freien Wähler (FW) das Nutzungskonzept
für das aufgelassene Flugplatzgelände FFB. Laut Mitteilung des Vorsitzenden
Michael Loenbacher soll der Bauleitplanung zügig vorangetrieben werden.
Als "Schaumschlägerei" stuft
Michael Leonbacher die Verlautbarung der "Flieger-Lobby" ein. Der
Flugplatzbetreiber bestehe darauf, dass die fliegerische Nutzung
grundsätzlich Vorrang vor allem anderen habe. Sollte dieser Grundsatz zum
Tragen kommen, wäre die gemeindliche Planungshoheit nicht das Papier wert,
auf dem diese Hoheit geschrieben steht.
| 22. Mai 2007:
Bürgerinititiative befürchtet die Genehmigung des Verkehrslandplatzes
FFB |
Die Presse berichtet: Die Bürgerinitiative gegen Fluglärm
e.V. in Maisach befürchtet, dass das Luftamt Südbayern dem Antrag der
Flugplatz Betriebsgesellschaft entsprechen und den Flugbetrieb auf dem
aufgelassenen Flugplatzgelände in Fürstenfeldbruck genehmigen wird.
"Das Luftamt hat bisher noch jeden Antrag genehmigt oder nur mit geringen
Auflagen versehen" stellt Norman Dombo, Vorsitzender der BI gegen
Fluglärm Maisach (BI), fest.
Norman Dombo kündigt gerichtliche Klagen gegen eine
Genehmigung aus folgenden Gründen an:
- Der Flugplatz wird nicht entsprechend
den gesetzlichen Vorgaben konvertiert. Es handelt sich um eine
Teilkonversion, bei der ein Teil des Flugplatzgeländes nicht mehr für
die Luftfahrt genutzt werden soll. Damit ist der Sinn einer Konversion
verfehlt, nachdem das vom Steuerzahler finanzierte Eigentum der Bundeswehr
erhalten und von einem privatem Träger erhalten werden soll.
- Die Betriebsgesellschaft ist
nicht Eigentümer des Flugplatzgeländes. Sie hat auch gem. ihres eigenen
Geschäftsplans keine finanziellen Mittel, um das Gelände zu kaufen.
Damit kann sie auch keine Enteignung des Eigentums von der BIMA
anstrengen, denn bei einer Enteignung muss der Nutzer die Entschädigung
an den enteigneten Eigentümer in Geld bezahlen.
- Der Präferenzstatus für Konversionen
von Militärflugplätze in Zivilflugplätze gilt nur dann, wenn der ganze
Flugplatz von einem zivilen Träger übernommen wird. Die FFB
Betriebsgesellschaft will jedoch nur ein Drittel der Betriebsfläche und
weniger als 50% der Landebahn übernehmen. Damit entfällt bereits der
Präferenzstatus für den Entfall eines Planfeststellungsverfahrens.
Im übrigen ist die Verkleinerung des Flugplatzgeländes eine wesentliche
Änderung des Flugplatzes, die für eine Genehmigung ein
Planfeststellungsverfahren voraussetzt.
Den Ausbau des Zivilflugplatz mit der Ansiedelung "luftafiner"
Gewerbeunternehmen auf einem zukünftigen "Verkehrslandeplatz
Fürstenfeldbruck" kann sich der Geschäftsführer der FFB Flugplatz
Betriebsgesellschaft - Herr Boehl - aus dem Kopf schlagen. Die Gemeinde
müsste wohl nur Einrichtungen zur Abwicklung des Flugbetriebs dulden, nicht
jedoch Produktionsstätten für Flugzeuge, Flugzeugteile oder
Reparaturbetriebe für Flugzeuge, Motoren, usw. Damit entfällt für die
Flieger eine wichtige Voraussetzung zur Schaffung von zusätzlichen
Arbeitsplätzen, die dann woanders in der Republik entstehen werden.
| 19. Mai 2007: Zivilflieger
rechnen mit der Genehmigung des Flugbetriebs in FFB |
Die Presse berichtet über den Plan des
Luftamts Südbayern, dem Antrag der FFB Betriebsgesellschaft zu entsprechen
und die Nachfolgenutzung des aufgelassenen Militärflugplatzes als
Verkehrslandeplatz mit Sofortvollzug zu genehmigen. Der Vorsitzende des
Fliegerclubs München - Michael Jost - geht davon aus, dass die Bundesanstalt
für Immobilienangelegenheiten (Bima) der Betriebsgesellschaft das dafür
notwendige Grundstück zur Verfügung stellt. Dabei beruft er sich auf das
übliche Konversionsverfahren, nachdem die fliegerische Nutzung Vorrang vor
allen anderen Nutzungen hat.
Die Flieger bieten der Gemeinde Maisach
einen Kompromiss an, nachdem sich BMW, die Traber, das Sportzentrum und die
Umgehungsstraße auf dem von den Flieger nicht genutztem Gelände
untergebracht werden können. Hiermit biedern sich die Flieger wiederholt mit
faulen Angeboten an. Sie versucht hiermit lediglich ihre schwache
Rechtsposition durch die Zustimmung der Gemeinde zum Flugbetrieb aufzubessern.
Ein Kompromissangebot ist dies nicht.
Für den Verkehrslandeplatz werden nach den Plänen der
Betriebsgesellschaft nur 85 der 245 ha Gelände benötigt. Deshalb strebt die
Betriebsgesellschaft einen Kompromiss mit der Gemeinde Maisach an, um dennoch
den Bau der Trabrennanlage und die Ansiedelung von BMW mit ihrem
Fahrertrainingszentrum zu ermöglichen. BMW müsse allerdings ihre derzeitigen
Pläne "in die Tonne treten".
Die beiden Vertreter der Betriebsgesellschaft - Andreas
Böhl und Michael Jost - geben an, dass es für Konversionen eines
Flugplatzes, der von der Bundeswehr aufgegeben wird eine Vorrangposition für
dessen Nachfolgenutzung als zivilen Flugplatz gibt. Sinn dieser Regelung ist
der Erhalt der vom Steuerzahler geschaffenen Infrastruktur-Einrichtungen.
Genau dies ist in FFB nicht der Fall. Es sollen nur 1/3 des Geländes und die
Hälfte der Landebahn genutzt und im Bestand gesichert werden. Damit wird das
Ziel der Bestandssicherung der Flugplatzanlage verfehlt. Hierbei handelt es
sich allenfalls um eine Teilkonversion, die im Luftrecht nicht als
Vorrangnutzung für zivile Flugplätze ausgewiesen ist. Außerdem soll der
Flugplatz in seinem Bestand wesentlich verkleinert werden. Dies ist eine
wesentliche Änderung der Flugplatzanlage, die nach dem Luftrecht erst nach
der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt werden darf.
Die Flieger berufen sich auf das LEP
(Landes-Entwicklungsprogramm). Nach der im vergangenen Juli im Bayerischen
Landtag verabschiedeten Fassung des LEP soll
(es steht nicht muss drin !!) in jeder
Region ein Verkehrslandeplatz für die allgemeine Luftfahrt zur Verfügung
stehen. Die "Region 14" (München und umliegende Landkreise) wird
bereits mit Jesenwang bedient. der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen hat den
Geschäftsreiseflugverkehr mit Flugzeugen ab 2 t Abfluggewicht beantragt.
Damit decken die Landeplatzkapazitäten der beiden Flugplätze die Nachfrage
ausreichend ab (es gibt auch keinen seit 1992 dauernden Aufschrei der Flieger
wegen fehlender Landeplätze). Einen dritten Flugplatz innerhalb von weniger
als 12 km zu Jesenwang und Oberpfaffenhofen wird offensichtlich wegen der
fehlenden Nachfrage nicht benötigt. Dass der Flugplatz in der Begründung des
LEP erwähnt wird bedeutet gar nichts. Der CSU Landtagsabgeordnete Reinhold
Bocklet musste sich im Landtag darüber belehren lassen, dass der Text in der
Begründung "Makulatur" ist. Nur der Text im "LEP-Ziel"
und nicht in der "LEP-Begründung" ist eine verbindliche
Rechtsverordnung.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann
der Flugplatzbetrieb über Jahre nicht wirtschaftlich geführt werden. Es
fehlt schlicht an der Nachfrage nach Flugbewegungen und Abstellmöglichkeiten
für Flugzeuge aus folgenden Gründen:
- Der Flugzeugbestand der beantragten Flugzeugklassen geht
seit Jahren zurück (ca. 10% seit 1995)
- Der Bestand der Inhaber von Fluglizenzen ging im gleichen
Zeitraum um den gleichen Faktor zurück
- Wegen der in den vergangen Jahren drastisch gestiegenen
Betriebskosten nimmt die Zahl de Flugbewegungen in der Klasse bis 5,7 t
ständig ab. Lediglich die Zahl der Starts und Landungen von
Ultraleicht-Flugsportgeräten (ungeeignet für Geschäftsreisen) nehmen
zu. Dieser Trend ist auch in Jesenwang sichtbar.
- Auch bei der Stationierung von Flugzeugen nimmt ab. Aus
diesem Grund werden in der Zukunft weniger anstatt mehr Abstellflächen
benötigt.
| Die Ausweitung des Flugbetrieb
auf einen Verkehrslandeplatz in FFB geht zu Lasten anderer Flugplätze
in der Region. Damit kommt es zur "Kannibalisierung"
bestehender Flugplatzbetriebe in der Umgebung mit der Konsequenz von
Umsatzverlusten bei den Flugplatzbetreibern, Abbau von Arbeitsplätzen
und Verlust an Steuereinnahmen. |
Völlig offen ist die Entwicklung des Flugverkehrs. Im Jahr
2006 gab es am Flugplatz FFB 9.776 Flugbewegungen, davon ca. 2.300 auf dem
Teil des Verkehrslandeplatzes (also durchschnittlich 6 Starts oder Landungen
pro Tag). Die restlichen 7.500 Flugbewegungen kommen von der
Sportfluggruppe. Bei solch niedrigem Verkehrsaufkommen ist wohl kaum mit einem
wirtschaftlichem Flugbetrieb zu rechnen. In Anbetracht der ständig
abnehmenden Flugbewegungen für Geschäftsflugzeuge bis 5,7 t fragt sich, wie
die FFB Betriebsgesellschaft die geplante 17-fache Zahl an Starts und
Landungen realisieren will. Es muss damit gerechnet werden, dass die FFB
Betriebsgesellschaft das Flugplatzgelände nicht bezahlen kann und auf
Subventionen aus Mitteln des Steuerzahlers angewiesen ist, um den öffentlichen
Flugplatzverkehr (Verkehrslandeplatz) aufrecht zu erhalten.
Die Ansiedlung von mehreren Luftfahrtbetrieben ist mehr als
fragwürdig, nachdem Herr Boehl bereits den Umzug eines Flugzeugherstellers
mit 600 Arbeitsplätzen von Wienerneustadt nach FFB ankündigte. Recherchen der Zeitung ergaben, dass
dieser Hersteller von dieser Umsiedelung nichts wusste und auch kein Plan
besaß. Mit der Ansiedelung von weiteren Betrieben sollte Herr Boehl
vorsichtig disponieren. Die Konversion als Vorrang-Nutzung gilt nur für den
derzeitigen Bestand des Flugplatzgeländes. Die Planungshoheit für die
Ansiedelung von weiterem Gewerbe liegt bei der Gemeinde Maisach, die mit
Sicherheit kein Gewerbegebiet unter der Regie der Flieger genehmigen
wird.
| 18. Mai 2007: Flugplatzbetreiber
sieht keine Sicherheitsprobleme am Flugplatz Jesenwang |
Der Jesenwanger Flugplatzbetreiber Max
Walch bezeichnete es in der Presse als lächerlich, dass sein Flugplatz
gefährlich sei.
Bei einem kurzzeitigen Besuch am Flugplatz Jesenwang am 1.
Mai 2007 konnte der Vorstand der BV folgende Sicherheitsmängel, Verstöße
gegen das Luftrecht, Ordnungswidrigkeiten, Gefährdungen der öffentlichen
Sicherheit und Straftaten feststellen:
- Mindestens 3 Landungen auf dem Nachbargrundstück des
Flugplatzes (Straftat).
- Ein Flugzeug rollt auf der Ortsverbindungsstraße
und beginnt den Start von außerhalb des Flugplatzgeländes
(Ordnungswidrigkeit / Straftat).
- Mehrere verspätete Ampelschaltungen bei Annäherung von
Flugzeugen auf die Landebahn (Ordnungswidrigkeit). In einem Fall wurden
war die Ampelschaltung so kurzfristig geschaltet, dass Fußgänger, die
bereits die Ampel passierten, in die Verlängerung der Landebahn liefen.
Es wurden vom Tower weder die Fußgänger gewarnt, noch das im Landeanflug
befindliche Flugzeug aufgefordert, die Landung abzubrechen.
- Die Sicherheitsabstände zwischen der Rollbahn und
parkenden Flugzeugen wurden nicht eingehalten. Zudem wurde ein PKW viel zu
nahe an der Rollbahn geparkt, der damit die rollenden Flugzeuge
behinderte.
- Schließlich wurde am Tower die falsche aktive Landebahn
angezeigt. Dies ist möglicherweise keine strafbare Handlung. Dies zeigt
nur, wie lasch und unprofessionell der Flugbetrieb an Flugplatz Jesenwang
geleitet wird - zu Lasten der Sicherheit.
Herr Walch, wie viele Verstöße gegen
das Luftrecht und Sicherheitsvorschriften sind innerhalb von nur 45 Minuten
denn nötig, damit Sie die Sicherheitsmängel an Ihrem Flugbetrieb erkennen?
| 14. Mai 2007: Die Presse
berichtet über die Großdemo am 12. Mai 2007 |
Die Süddeutsche Zeitung hat einen ausführlichen Bericht
über die Demo mit Hintergrundinformationen im Internet veröffentlicht.
Mehr Informationen gibt es hier: http://www.sueddeutsche.de/,ra14m4/muenchen/artikel/63/113949/
| 12.
Mai 2007: Großdemonstration gegen die 3. Startbahn in
München |
Gegen
die Zerstörung der Heimat. Unter diesem Motto
veranstaltete das Aktionsbündnis "aufgeMUCkt"
eine Großdemonstration am Münchner Odeonsplatz. Sie war
mit 18.000 Teilnehmern, fast 50 Organisationen,
mehreren Bürgermeistern und Landräten aus dem Münchner
Umland, sowie einer Delegation aus Frankfurt, ein großer
Erfolg.
Mehr Informationen gibt es -
hier
| 10. Mai 2007: Keine Förderung
der Straßensanierung wegen der Bürgervereinigung |
Die Presse berichtet über eine Aussage
des Flugplatzbetreibers zum Ausbau der sanierungsbedürftigen
Ortsverbindungsstraße Jesenwang - Adelshofen. Walch behauptet: "Schuld
daran, dass die Regierung den Ausbau auf der bestehenden Trasse nicht fördern
wird, ist nicht der Flugplatz und sind nicht der Bürgermeister und die
Gemeinderäte, sondern nur die BI-Leute und ihre in Neuaubing und Landsberied
angesiedelten Macher".
Herr Walch versteht wohl trotz seiner langjährigen
Erfahrung in der Politik Zusammenhänge und Kompetenzen der kommunalen
Selbstbestimmung und Verwaltung nicht. Nicht die Bürgerinitiativen, sondern
die Räte, Bürgermeister, Landräte und die Regierung von Oberbayern
bestimmen über den Bau oder Ausbau von Infrastruktur-Projekten. Seitens
dieser Gremien und Behörden wurden wir noch nie darauf angesprochen, dass
unsere Meinung zur Sanierung bzw. Ausbau der bestehenden Trasse eine
Förderung durch die Regierung von Oberbayern, die bereits mündlich zugesagt
wurde, verhindert.
Wir vermuten vielmehr, dass der
Flugplatzbetreiber in der Sanierung der Ortsverbindungsstraße seine Felle zur
einer Erweiterung des Flugplatzes in der Zukunft davonschwimmen sieht. Mit
seiner völlig haltlosen Beschuldigung der Bürgervereinigung will er von den
wahren Gründen ablenken, die eine Förderung der Sanierungskosten
ausschließen.
| 10. Mai 2007:
Flugplatzbetreiber Walch bezichtigt die Bürgervereinigung der
ungeheuren Lügen |
Der Flugplatzbetreiber Walch behauptete
kürzlich gegenüber der Presse, dass auf dem "Grundstück der
Bürgervereinigung mit Sicherheit niemand gelandet ist". Wir haben diese
falsche Aussage durch die Veröffentlichung von Bildern mit Spuren, die
eindeutig durch landende Flugzeuge verursacht wurden, bewiesen.
Jetzt nimmt der Flugplatzbetreiber diesen Schritt zum
Anlass, um uns in der Presse "ungeheure Lügen" zu unterstellen. Dabei
hat sich Max Walch in diesem Presseartikel selbst entlarvt: Er spricht
jetzt von 2 oder vielleicht 3 Flugzeugen, die erst auf dem Grundstück der BV
zum Stehen kamen. Weiter erklärt er, das es bei Landeanflügen hin und wieder
vorkomme, dass Piloten mit ihren Maschinen das Grundstück für eine bis 3
Sekunden berühren. Die Landung findet in jedem Fall natürlich auf der
Landebahn statt.
Mit seiner "2 bis 3 Sekunden-Theorie" liegt der
Flugplatzbetreiber völlig neben der Spur. Eine Landung ist die
Bodenberührung nach dem Flug bis zum endgültigen Ausrollen des Flugzeugs.
Somit sind die Bodenberührungen Teil der Landung. Nachdem Starts und
Landungen außerhalb von Flugplätzen grundsätzlich verboten sind (Straftat
bzw. Ordnungswidrigkeit) sollte auch dem Flugplatzbetreiber die rechtliche
Situation klar sein. Auch kurzzeitige Bodenberührungen während des
Landevorgangs sind rechtswidrige Außenlandungen.
Die Auswertung von Luftbildern, die auf dem
Internet-Auftritt des Vereins "Pro-Luftfahrt" veröffentlicht sind,
ist klar zu erkennen, dass das Grundstück der Bürgervereinigung in
Verlängerung der Landebahn häufig als Landebahn benutzt wird. Dies zeigen
die dunklen Spuren auf dem Grundstück auf der BV deutlich. Aus Gründen des
Urheberrechts dürfen wir diese Bilder nicht auf unserem Internet-Auftritt
veröffentlichen. Sie können diese Bilder selbst auf den Seiten der
"Pro-Luftfahrt" ansehen:
| Wir fordern die sofortige und
dauerhafte Einstellung der Landungen auf unserem Grundstück vor der
Landebahn 07 des Sonderlandeplatzes Jesenwang. |
Max Walch führt weiter aus, dass es an den 461 Flugplätzen
üblich ist, das angrenzende Grundstück frei zu halten, um Unglücke zu
verhindern. Dem stimmen wir zu und deshalb halten wir das Grundstück
hindernisfrei. Dies verstehen der Flugplatzbetreiber und die Piloten wohl als
Einladung zur Nutzung eines Nachbargrundstücks als verlängerte
Landebahn.
| Der
Flugplatzbetreiber beschuldigt die Bürgervereinigung in der Presse der
grob fahrlässigen Heraufbeschwörung von Gefahren. Hiermit meint er
wohl die Errichtung von Luftfahrthindernissen zur Herbeiführung von
Flugzeugunfällen.
Dies ist eine infame Unterstellung,
die wir hiermit mit Entschiedenheit zurückweisen. Die BV hat in der
Vergangenheit keine unzulässigen Luftfahrthindernisse auf dem
Grundstück aufgestellt und plant dies auch in der Zukunft nicht zu tun.
Ziel der BV ist die Reduzierung von Fluglärm und nicht die
Herbeiführung von Flugzeugunfällen. |
| 3. Mai 2007: Kritik am
Sonderlandplatz Jesenwang - 50 Landungen ohne weiteren
Vorfall |
"Auf dem Grundstück der BV gegenüber der
Start- und Landebahn des Flugplatzes Jesenwang sei mit Sicherheit
niemand gelandet", behauptet der Flugplatzbetreiber Walch in der
Ausgabe des FFB-Tagblatts vom 3. Mai 2007.
Nebenstehendes Bild zeigt deutlich die Spuren von
mindestens drei (3) Landungen, die auf dem Grundstück der BV. "Die
Grashalme waren noch frisch abgeknickt" führt Thomas Möller,
Vorsitzender der BV aus. "Die Landungen haben am 1. Mai oder wenige
Tage zuvor stattgefunden. Ich kann mir nicht erklären, wie Max Walch zu
dieser Aussage kommt".
Die Presse berichtete, dass
am 1. Mai 2007 neben dem schweren Unfall 50 Landungen am Flugplatz
Jesenwang ohne Vorfall abgewickelt wurde. 1
Unfall / Vorfall auf 50 Landungen ist ein skandalöser
Sicherheitsstandard.
Neben dem schweren Absturz eines UL-Flugzeugs am
UL-Flugtag (1. Mai 2007) ereigneten sich innerhalb von 10 Tagen 2
weitere Vorfälle, bei dem nach Zeugenaussagen ein UL-Flugzeug hart
aufsetzte und mit abgebrochenem Fahrwerk neben der Landebahn liegen
blieb und eine Landung eines UL-Flugzeugs mit Pilot und Fluglehrer auf
dem Grundstück der BV.
Bereits im vergangen Jahr ereignete sich im November
ein Absturz eines UL-Fluguzeugs, bei dem Sachschaden entstand und ein
Vorfall am 1. Mai 2006 mit einem UL-Flugzeug, das bei der Landung über
die Landebahn hinaus schoss und auf dem Grundstück der BV außerhalb
des Flugplatzes zum Stehen kam (wir berichteten).
|

Können Sie die Landespuren erkennen?
Der Anteil der UL-Flugzeugen,
insbesondere selbst gebaute Flugzeuge, an den Unfällen und Vorfällen,
ist in Jesenwang erschreckend hoch.
| Aus diesem Grund
fordern wir die sofortige Sperrung des Flugplatzes für
UL-Flugzeuge |
|
| 3. Mai 2007: Abgestürztes
UL-Flugzeug war ein Selbstbau-Flugzeug |
Die Presse berichtet, dass das am 1. Mai 2007 auf dem Anflug
zum Sonderlandeplatz Jesenwang in den Wald gestürzte (wir berichteten) vom
Piloten selbst zusammengebaut wurde. Technische Probleme als Unfallursache
wurden bereits vom Flugplatzbetreiber Walch in Betracht gezogen.
Wir erinnern an den Flugzeugabsturz eines UL-Flugzeugs am 8.
November 2006 auf den Flugplatz Jesenwang (mehr
hier), bei dem die Vorstände der Bürgervereinigung Zeuge des
Vorfalls waren. Auch bei diesem Absturz handelte es sich um ein
Selbstbau-UL-Flugzeug.
In Anbetracht dieser skandalösen
Häufung von Unfällen mit Selbstbau-UL-Flugzeugen am Sonderlandeplatz
Jesenwang fordern wir die Schließung des des Flugplatzes für
Selbstbau-UL-Flugzeuge.
Herr
Walch:
Leisten Sie endlich einen konstruktiven Beitrag zur Sicherheit des
Flugverkehrs an Ihrem Flugplatz und schließen Selbstbau-UL-Flugzeuge am
Flugverkehr aus. Damit verhindern damit Sie in der Zukunft Unfälle von
UL-Flugzeugen, wie am 1. Mai 2007. |
| 3. Mai 2007: Offener Brief an
FFB-Stadtrat Lode (CSU) - Maisacher Flächennutzungsplan |
In einem offen Brief tritt die BV gegen
Fluglärm der Aussagen von Herrn Lohde, dass das Konzept für den Maisacher
Flächennutzungsplan "alter Flugplatz FFB" als nicht zeitgemäß und
"Umwelt.Monster" entschieden entgegen.
Das
Sicherheitstraining wird mit Serienfahrzeugen und nicht mit
Kohlendioxid-Monstern, heulenden Motoren und quietschenden Reifen, wie von
Ihnen dargestellt, durchgeführt. Ihr Kommentar zu "hubraumstarke
Kohlendioxid-Schleudern" liegt neben der Spur. Die strengen Anforderungen
der Vermeidung von Lärm an das neue Zentrum für Sicherheitstraining stellt
nicht nur Maisach, sondern auch der Gesetzgeber! Das ist Ihnen bekannt, wird
von Ihnen jedoch völlig ignoriert. Mit wissentlich falschen Behauptungen über
die Lärmentwicklung schürt Herr Lohde auf übelste Art Emotionen
Den Text des offenen Briefs an Herrn Lohde können
Sie -
hier - lesen.
| 2. Mai 2007: Absturz eines
UL-Flugzeugs am 1. Mai 2007 |
Die Presse berichtet ausführlich über den Absturz eines
UL-Flugzeugs am 1. Mai 2007, das sich im dem Anflug auf den Jesenwanger
Flugplatz befand. Pilot und Passagier starben bei diesem Unfall. Wir
berichteten.
Der Privatsender RTL berichtete heute morgen über diesen
Unfall. Mehr Informationen gibt es - hier.
Es ist für uns unerklärlich, warum sich dieser
Flugzeugabsturz ereignen konnte. Alle UL-Flugzeuge sind mit einem
Rettungssystem (automatischer Fallschirm) ausgestattet, der auch in Flughöhen
unter 100 m wirksam ist. Selbst bei plötzlichem Motorstillstand landet das
Flugzeug sicher. Weiterhin ist unerklärlich, warum der Pilot bei
Motorproblemen nicht auf die nächstgelegene Wiese zuflog, um zu landen und
stattdessen eine enge Kurve flog. Nach Presseberichten war das Flugzeug eine
Zodiac, ein Ganzmetallflugzeug mit guten Segeleigenschaften ohne
Motorvortrieb.
Der schnelle Einsatz von Herrn Walch
(jun.) das brennende Flugzeug mit fünf 12-Kilo-Feuerlöschern zu löschen und
damit einen Waldbrand zu verhindern, verdient unsere volle Anerkennung. Aber
wo war denn das von Herrn Walch (sen.) in der Vergangenheit so hoch gepriesene
Spezial-Löschfahrzeug der Flugplatz GmbH ?
| Die Presse berichtete, dass
neben dem verunglückten Flugzeug auch über 50 Starts und Landungen der
UL-Flugzeuge ohne Zwischenfälle am Flugplatz abgewickelt wurden.
Nachdem es im vergangenen Jahr auch einen Zwischenfall mit einem
UL-Flugzeug gab, das über die Landebahn schoss und auf einem
Nachbargrundstück zum Stehen kam, liegt der Durchschnitt bei den
letzten UL-Treffen bei ca. 50 Starts und Landungen pro Zwischenfall /
Unfall.
Dies ist kein vorzeigbarer Standard. Am
sichersten ist es, wenn der UL-Flugtag in den nächsten Jahren nicht
mehr durchgeführt wird. |
Die Pressemitteilung der BV gegen
Fluglärm vom 2. Mai 2007 können -
hier - lesen.
| 2. Mai 2007: Zivilflieger
streben Kompromisslösung für Fürstenfeldbruck an |
Die Presse berichtet, dass der Geschäftsführer der
Flugplatz FFB Betriebsgesellschaft es für möglich hält, einen Teil des
stillgelegten Teil des stillgelegten Militärflugplatzes als
Verkehrslandeplatz zu nutzen. Dabei soll das Konzept der Gemeinde Maisach
trotzdem realisiert werden können.
Das Nutzungskonzept für das stillgelegte Flugplatzgelände
sieht den Bau einer Trabrennbahn, ein BMW Fahrertrainingszentrum, Sportanlagen
und die Nutzung der ehemaligen Landebahn als Südumgehung von Maisach vor.
Dieses Konzept wurde erst kürzlich einstimmig vom Maisacher Gemeinderat
verabschiedet.
Nach
den Maisacher Plänen ergeben sich für den Steuerzahler Einnahmen aus dem
Verkauf des Flugplatzgeländes von 15 Millionen EUR und Investitionen von 55 Millionen
EUR mit derzeit 53 Vollzeit und 60 Teilzeit-Arbeitsplätzen. Dem gegenüber
stehen 1 Vollzeit- und 3 Teilzeit-Arbeitskräfte der
Flugplatz-Betriebsgesellschaft mit einer Investition von 1,4 Millionen EUR.
Bezahlen will Herr Boehl das Grundstück erst in ca. 10 Jahren, wenn er die im
Geschäftskonzept geplanten 2 Millionen EUR erwirtschaftet hat.
Es
ist der Aufmerksamkeit von Herrn Boehl wohl entgangen, dass sich der Bestand
der für den Verkehrslandeplatz zugelassenen Flugzeuge in den vergangenen
Jahren um 10% reduzierte und im gleichen Zeitraum die Zahl der
Privat-Pilotenlizenzen ebenfalls um 10% zurück ging. Der Rückgang bei den
UL-Flugscheinen nahm im letzten Jahr sogar um mehr als 10% ab. Dies bedeutet,
dass es keine zunehmende Nachfrage für den Individual-Flugverkehr gibt.
| Herr
Boehl, wann begreifen Sie endlich, dass der Zug für den
Verkehrslandeplatz abgefahren ist. Die Nachfrage nach Landungen von
Kleinflugzeugen in der Region München stagniert bestenfalls, bzw. nimmt
ständig ab. Damit geht noch nicht einmal Ihr Geschäftskonzept auf. Das
Ergebnis wäre eine saubere Insolvenz oder Sie hängen sich an den Tropf
des Steuerzahlers.
Sie
haben gegenüber dem Maisacher Konzept, das wirtschaftlich und
ökologisch Ihrem Konzept weit überlegen ist sowie dem Steuerzahler /
Bürger weit mehr nützt, nichts, was Sie ernsthaft dagegen setzen
können.
Wann
sehen Sie endlich ein, dass sich ein besseres Konzept halt durchsetzt
und wann hören Sie endlich mit dem Herumnörgeln und Betteln für einen
Flugplatz für Ihre Hobby-, Freizeit-, und Individualpiloten auf ? |
| 1. Mai 2007: Wieder
Außenlandungen af dem Grundstück der Bürgervereinigung festgestellt |
Wieder haben es die Flieger am
Flugplatz Jesenwang nicht geschafft, auf der Landebahn zu landen. Sie
setzten bis zu 60 m vor der Landebahnschwelle auf. Wenn ein Pilot bei
der praktischen Flugschein-Prüfung auch nur einen Meter vor der
Landebahnschwelle aufsetzt, fällt er durch.
Es wundert uns dann doch sehr, warum so viele
Außenlandungen auf unserem Grundstück
stattfinden. Gründe hierfür können sein:
- Die Piloten, die Jesenwang anfliegen beherrschen
ihre Flugzeuge nicht und sind völlig unfähig, ihre Maschinen
ordnungsgemäß zu landen, oder
- Flugplatzbetreiber und Piloten nutzen den gemähten
Teil unseres Grundstücks unerlaubt als kostenlose
Flugplatzerweiterung.
|

|
| 1. Mai 2007: Weitere
Zwischenfälle am Flugplatz Jesenwang - "Tollhaus Sicherheit" |
In Punkto Sicherheit ging es während
des Ultraleicht-Flugtags in Jesenwang zu wie im Tollhaus. Während
unseres Besuchs an unserem Grundstück konnten wir innerhalb von weniger
als einer Stunde und nur wenigen Flugbewegungen mehrere Verstöße der
von der Regierung von Oberbayern erlassenen Anordnung zur Bedienung der
Verkehrsampel verstoßen - zu Lasten der öffentlichen Sicherheit.
Während eines Anflugs wurde die Ampel wieder einmal
zu spät auf "ROT" geschaltet. Es befanden sich noch
Fußgänger auf der Ortsverbindungsstraße in Richtung Adelshofen. Es
erfolgte keine Durchsage per Lautsprecher, um die Fußgänger zu warnen.
Sie bemerkten noch rechtzeitig das im Tiefflug befindliche Flugzeug und
blieben dicht vor verlängerten Landebahn stehen. Ein Helfer von "ProLuftfahrt"
bedankte sich anschließend für die einsichtige Haltung der
Fußgänger, der einen Zwischenfall verhinderte.
Auf dem Rückweg liefen der ProLuftfahrt-Helfer und
die beiden Fußgänger im Richtung Flugplatz los, obwohl die Ampel für
eine weiteres Flugzeug im kurzen Landeanflug und die Ampel auf
"Rot" geschaltet war. Wir halten
dieses Verhalten von Flugplatzbediensten für verantwortungslos und
skandalös. Folgende Bilder zeigen dieses gravierende Fehlverhalten des
Flugplatzpersonals.

Flugzeug im Endandflug |

Fußgänger dicht an der Landebahn
1 - Landebahnmitte - 2 - Fußgänger |

Helfer und Fußgänger bei "Rot" über
das Flugplatzgelände
1 - Landebahnmitte - 2 - Fußgänger |
|
| Einigen
Piloten scheint die Startbahn in Jesenwang zu kurz zu sein und
rollen deshalb mit ihrem Flugzeug auf der Straße. Wie aus
nebenstehendem Bild ersichtlich, stört es den Piloten wenig, dass
Flugzeuge außerhalb des Flugplatzes nicht bewegt werden dürfen.
Dies gilt natürlich auch für öffentliche Straßen.
Der Pilot, der gerade von der Straße zum
Startpunkt auf Startbahn einbiegt, vollzieht einen sogenannte
Außenstart (außerhalb eines Flugplatzes). Dies ist jedoch
vorboten und gilt entspr. dem LuftVG als Straftat. |

|
|
| 1. Mai
2007: Ultraleicht-Flugzeug stürzt beim Anflug in den Adelshofener Wald
- 2 Tote |
Das Treffen der Ultraleichtflugzeuge in Jesenwang wurde
durch einen tragischen Unfall überschattet. Zur Mittagszeit stürzte ein
Ultraleicht-Flugzeug beim Anflug auf den Sonderlandeplatz Jesenwang ab. Das
Flugzeug geriet sofort in Brand. Der Pilot und Passagier starben an der
Unfallstelle. Der Unfall geschah ohne Einwirkung von außen. Weder dem
Flugplatzbetreiber noch der Bürgervereinigung gegen Fluglärm kann ein
Verschulden vorgeworfen werden.
Der Vorstand der Bürgervereinigung
bedauert diesen Unfall sehr
Es stellt sich allerdings die Frage, ob die Sicherheit
am Flugplatz Jesenwang wirklich hergestellt ist.
Am Flugplatz Jesenwang haben sich in den vergangenen Jahren
eine Vielzahl an Unfällen und Zwischenfällen mit Flugzeugen ereignet. Uns
sind insgesamt 23 Unfälle bekannt, davon 2 mit Toten und mehrere mit
Verletzten.
Die Liste der Unfälle und Zwischenfälle
am Flugplatz Jesenwang können Sie -
hier
- ansehen.
| 26. April 2007: CSU favorisiert
BMW statt Flieger als Nachfolgenutzung für den Fliegerhorst |
Die Presse berichtet, dass Maisachs Bürgermeister Gerhard
Landgraf Rückendeckung der CSU im Kampf gegen den zivilen Flugbetrieb
bekommt. Der CSU Landtagsabgeordnete und CSU Kreisvorsitzende Reinhold Bocklet
begrüßte den einstimmigen Beschluss des CSU-Kreisverbandsauschusses für das
Maisacher Konzept der Nachfolgenutzung ohne Flugbetrieb.
Der Kreisverbandsausschuss sieht im Maisacher Konzept die
bestmögliche Nutzung der frei werden den Flächen. Die CSU schließt mit
Verweis auf Überschneidungen der Nutzungsinteressen aus, dass wie es die
Zivilflieger vorschlagen, der Flugbetrieb parallel zum Maisacher Konzept
verwirklicht werden kann.
Nach Bocklets Aussage ist es das Ziel der CSU das ehemalige
Flugplatzgelände bestmöglich zu nutzen. Dies fange mit einem Erlös für das
Grundstück in de Höhe von 15 Millionen EUR an (der Flugplatzbetreiber will
lediglich 2 Millionen EUR in einigen Jahren - sofern er dier Mittel dazu hat -
bezahlen) und gehe mit 55 Millionen EUR Investitionen (gegenüber 1,39
Millionen EUR) sowie 52 Vollzeit- und 60 Teilzeitarbeitsplätzen (gegenüber 1
Vollzeit- und 6 Teilzeitarbeitsplätzen) weiter.
Zu den positiven Effekten des Maisacher Konzepts zählen
für die CSU die kommunale Entwicklung sowie die volle Beachtung der Umwelt-
und Naturschutzbelange und der Lärmschutz der Anwohner.
| 26. April 2007: Bürgermeister
Raith gibt Widerstand gegen Straßenverlegung auf |
Die Presse berichtet, dass sich der Adelshofener
Bürgermeister Michael Raith der Regierung von Oberbayern beugen will. Er
plädierte auf der Bürgerversammlung am 24.4.2007 für eine Verlegung der
Ortsverbindungsstraße Jesenwang - Adelshofen im Bereich des Flugplatzes. Als
Grund gibt er an, dass der Ausbau der Straße dringlich sei und die Regierung
für den Ausbau der bestehenden Trasse keinen Zuschuss gewähre. Raith wies
darauf hin, dass Adelshofen die Straße im jetzigen Verlauf aus
haftungsrechtlichen Gründen und mangels Geld nicht ausbauen könne.
Auf der maroden Ortsverbindungsstraße gab es in der
Vergangenheit bereits schwere Unfälle, darunter auch Unfälle mit tödlichem
Ausgang. Erst kürzlich kam ein PKW von der Fahrbahn ab und überschlug sich,
berichtete eine Bürgerin in der Bürgerversammlung. Ihr Auto war ein
Totalschaden.
Auch der Landrat Thomas Karmasin äußerte Verständnis
dafür, dass die Regierung von Oberbayern die Ampellösung nicht für weitere
Jahrzehnte zementieren will. Laut Bürgermeister Raith hat der
Flugplatzbetreiber Walch zugesichert, dass er im Falle einer Trassenverlegung
die Landebahn nicht nach Westen verlängere.
Wir sind der Meinung:
- Die von der Regierung von Oberbayern (RvO) und dem
Luftamt Südbayern (Abteilung der RvO) immer wieder schriftlich
bestätigten Sicherheit der Ampelanlage kann nicht dafür herhalten, dass
der Gemeinde Adelshofen zustehende Mittel für den dringend notwendigen
Ausbau der Ortsverbindungsstraße zurückgehalten werden.
- Die Sicherheit der Ortsverbindungsstraße wird nicht
durch den Ausbau der Straße gemindert.
- Der Steuerzahler darf nicht für zusätzliche Baukosten
einer verschwenkten Ortsverbindungsstraße in Anspruch genommen, nur weil
eine Behörde eine ihrer Ansicht nach rechtlich zulässige und für die
Straßenverkehrsteilnehmer sowie Piloten zumutbare Ampellösung, dies
nicht "einzementieren" will.
- Die vom Bauleiter der Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf
- Hans Bauer - geäußerte Vorschlag zur Sperrung der
Ortsverbindungsstraße ist allenfalls eine ungeheuere Provokation und
völlig unakzeptabel für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger.
- Auf Zusicherungen des Flugplatzbetreibers Walch ist nach
unserer Meinung kein Verlass. Die Flugplatzgesellschaft wirbt mit
"Schwerpunktlandeplatz" und "öffentlichem
Flugverkehr". Dies ist ein Indiz dafür, dass der Flugplatzbetreiber
Ausbaupläne hat. Schwerpunktlandeplätze sollen eine
Mindestlandebahnlänge von 1200 m haben (Jesenwang heute: 408 m). Der
Sonderlandeplatz ist für den privaten, nicht jedoch den öffentlichen
Flugverkehr zugelassen. Der öffentliche Flugverkehr wird auf sog.
Verkehrslandeplätzen abgewickelt. Auch hier gab es vor einigen Jahren
einen konkreten Vorstoß des Flugplatzbetreibers.
- Es gibt keine schlüssigen Gründe
für die Verlegung der Ortsverbindungsstraße. Es gibt auch für die
Bürgerinnen und Bürger keinen zusätzlichen Nutzen, außer dem
Flugplatzbetreiber, der seinen Flugplatz nach Westen weiter ausbauen
könnte. Dies steigert den Wert des Flugplatzgeländes, erlaubt Starts und
Landungen von größeren Flugzeugen und erhöht die Lärmbelastung der
Bürger in den Anrainergemeinde. Die Kosten hierfür tragen die Bürger -
den Nutzen hat allein der Flugplatzbetreiber.
| 24. April 2007: Ankündigung
Info-Veranstaltung am 9. und 22. Mai 2007 - SFH Oberpfaffenhofen |
Was wird aus dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen?
Besuchen Sie die Informationsveranstaltungen des Fluglärm
e.V. - Verein Fluglärm e.V. – Interessengemeinschaft zur Erhaltung der
Lebensqualität im Naherholungsgebiet Fünfseenland am
- 9. Mai 2007 um 19.30 Uhr in Gilching - Gaststätte
Geisenbrunn, Tonwerkstraße 3 und
- 22. Mai 2007 um 19.30 Uhr in Hechendorf, Bürgerstadl,
Schlagenhofener Weg
Veranstaltungsprogramm:
-
Begrüßung – 1. Vorsitzender Rudolf
Ulrich
-
Aktuelle Situation:
Entwicklung/Risiken/Arbeitsplätze – Dipl. Ing. Thomas Möller
-
Recht und Immobilien – RA Andreas
Burnhauser
-
Lärmbelastung – Dipl. Ing. Gerhard
Steger
-
Belastung für Wasser und Luft – Prof.
Dr. Hubert Miller
- Podiumsdiskussion mit Landes- und Kommunalpolitikern
Mehr
Informationen gibt es im Flugblatt zur Einladung - hier
Mehr
Informationen zur Situation am Sonderflughafen Oberpfaffenhofen gibt es - hier
| 23.
April 2007: Bundesweiter Aktionstag "Tag gegen
Lärm" am 25.4. 2007- |
Kaum ein Bürger
oder eine Bürgerin bleibt in Deutschland von Lärm
verschont. Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA)
zeigen, dass etwa 13 Millionen der Einwohnerinnen und
Einwohner mit Geräuschpegeln belastet sind, die deutliche
lärmbedingte Gesundheitsrisiken und zunehmende Schlafstörungen
verursachen.
„Es ist höchste Zeit für
eine Trendwende bei der Lärmbelastung der Bevölkerung.
Denn: Lärm ist nicht nur lästig – er kann auch krank
machen.“ Die Europäische Umgebungslärmrichtlinie ist
mit der vorgesehenen Information und Beteiligung der Bevölkerung
wichtig, um die menschliche Gesundheit besser vor Lärm zu
schützen. „Wir müssen mehr gegen die Lärmbelastung
unserer Bevölkerung tun. Noch herrscht zu viel Ruhe um
den Lärm“, so UBA-Chef Andreas Troge.
Studien für das UBA (Umweltbundesamt)
zeigen, dass Verkehrslärm zunehmend Schlafstörungen
verursacht und sich das Risiko erhöht, besonders an Störungen
des Herz-Kreislauf-Systems zu erkranken:
- So untermauert eine im UBA
erarbeitete Literaturstudie den Zusammenhang zwischen
Straßenverkehrslärm und Herzinfarkten: Das Risiko,
einen Herzinfarkt zu erleiden, steigt bei Männern um
etwa 30 Prozent, falls sie längere Zeit in
Gebieten mit hohem Verkehrslärm wohnen, deren
mittlerer Schallpegel im Außenbereich am Tag über 65 Dezibel
dB(A) liegt.
- Zwischen Fluglärm
und erhöhtem Arzneimittelverbrauch besteht
ein direkter Zusammenhang. Dies ist das Ergebnis einer
epidemiologischen Studie für das UBA, die im
Umfeld eines deutschen Flughafens mit Nachtflugbetrieb
Daten von mehr als 800.000 Personen analysierte.
Demnach führt Fluglärm dazu, dass die Betroffenen häufiger
den Arzt aufsuchen und die Ärzte diesen mehr
Medikamente verschreiben.
Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse
spiegeln sich auch in Umfragen zur erlebten Lärmbelästigung
der Bevölkerung im Wohnumfeld wider: Die Befragten stufen
den Straßenverkehrslärm regelmäßig als größte Störung
ein - vor anderen Faktoren, wie Autoabgase und Abwässer
von Fabriken. Auch die kontinuierlich durchgeführte
Online-Lärmumfrage des UBA zeigt diese Relevanz: 60 Prozent
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer fühlen sich vom Straßenverkehrslärm
wesentlich belästigt.
Mehr Informationen im Internet: http://www.uba.de/uba-info-presse/2007/pd07-022.htm
| 21. April 2007: Walch
bezichtuigt Bürgervbereinigfung der Naziverbrechen |
Wie in der Ausgabe des Flugplatz Echo 1/2007 berichtet
bezichtigt der Jesenwanger Flugplatzbetreiber Max Walch Mitglieder der BV
Fluglärm der Naiverbrechen - Vorwurf der "Volksverhetzung" und
"Aufruf wie in der Reichspogromnacht am 9.11.1938"
In einem Weihnachtsrundbrief an die Mitglieder des Vereins
"Pro-Luftfahrt e.V." schrieb dessen Vorsitzender Max Walch, dass er
im Rahmen der Kampagne gegen die nächtlichen Hubschrauber-Llandungen in
Jesenwang unter den im Dritten Reich vorkommenden Naziverbrechen
"Volksverhetzung" und "Aufrufen wie in der
Reichspogromnacht" seitens der Bürgervereinigung litt.
Die nächtlichen Hubschrauberlandungen haben
bei den betroffenen Bürgern in den Gemeinden Jesenwang und Adelshofen
berechtigter Weise sofort zu Protesten geführt. Auch unsere BV hat dieses
Thema aufgegriffen und durch eine Unterschriftensammlung und einer
Informationsveranstaltung dazu beigetragen, dass diese nächtlichen
Ruhestörungen auch weitgehend aufhörten.
Herr Walch verwechselt wohl die in unserem
demokratischen Rechtsstaat nicht nur tolerierte, sondern auch gewünschte
Meinungsäußerung, mit Naziverbrechen, die mit Kapitalverbrechen
einhergingen. "Wir haben weder ein Volk verhetzt, noch zum Brandschatzen,
Mord und Totschlag aufgerufen", sagt der Vorsitzende der BV - Thomas
Möller. "Wir haben in den Medien nur unsere Meinung zu Missständen am
Flugplatz Jesenwang geäußert, weiter nichts".
Wo ist Herrn Walch's Loyalität zu seinem
Vertragspartner ?
Erst vereinbart der Flugplatzbetreiber mit der Bürgerinitiative eine
Vereinbarung zur Einstellung des nächtlichen Hubschrauber-Flugbetriebs, die
durch den Jesenwanger Bürgermeister vermittelt wurde. Anschließend
bezichtigt er Mitglieder von Bürgerinitiativen der Naziverbrechen.
Neu sind diese
Verbal-Entgleisungen bei Max Walch nicht. Er bezeichnete Mitglieder von
Bürgerinitiativen bereits öffentlich als permanente Mörder, potenzielle
Verbrecher, Brandstifter, usw.
Den Vorwurf der
Naziverbrechen weisen wir mit Entschiedenheit zurück. Der Vorwurf der
Volksverhetzung und gar der Vergleich zur Reichspogromnacht ist ungeheuerlich
und durch nichts zu rechtfertigen.
Max Walch ist in der Zukunft gut beraten, sich mit dieser Art Vorwürfen
zurück zu halten. Ein potenzieller Investor in den Flugplatz Jesenwang
möchte sicher sein, dass er nach dem Abschluss eines Vertrages mit Herrn
Walch entsprechend behandelt wird und ihm nicht anschließend Verbrechen
vorgeworfen werden.
| 21. April 2007: Erste Ausgabe
des "Flugplatz-Echo" erscheint |
|
Die Bürgervereinigung gegen Fluglärm hat die erste Ausgabe
des Flugplatz Echo als Informationsblatt
für die Bürgerinnen und Bürger in Jesenwang und den Nachbargemeinden
veröffentlicht. Das Flugplatz Echo soll
mehrmals im Jahr erscheinen und über Ereignisse am und um den Flugplatz
Jesenwang herum berichten. |

|
Die aktuelle Ausgabe berichtet u.a. über mögliche
Ausbaupläne des Flugplatzbetreibers, die anhaltende Diskussion über den
längst fälligen Ausbau der Ortsverbindungsstraße Jesenwang - Adelshofen und
einen Flugzeugunfall im Herbst vergangenen Jahres.
Die
aktuelle Ausgabe des Echo 1/2007 steht hier
zum Download bereit.
| 18./19. April 2007: Plädoyer
für die Trasse der Ortsverbindungsstraße Jesenwang - Adelshofen |
Die Jesenwanger SPD-Landtagsabgeordnete Katrin Sonnenholzner
setzt sich in ihrem Schreiben an den Regierungspräsident von Oberbayern -
Christoph Hillenbrand - für den Ausbau dieser Straße auf der bisherigen
Trasse ein. Sie hat Verständnis dafür, dass vor allem in der Gemeinde
Adelshofen der Ruf nach einer raschen Lösung immer lauter wird.
Eine Verschwenkung der Ortsverbindungsstraße, wie sie die
Regierung von Oberbayern favorisiere, würde zu einer deutlichen Verteuerung
des Bauvorhabens führen. Einer Gefahr gebe es bei einem Ausbau auf der
bestehenden Trasse nicht, weil die Verkehrsampel am Flugplatz sicherstelle,
dass der kreuzende Verkehr auf der Straße ruht, solange sich Flugzeuge im
Luftraum darüber befinden. Auch die Regierung von Oberbayern habe mehrfach
bestätigt, dass die Ampel eine "akzeptable wenn auch nicht ideale
Lösung des Kreuzungsproblems darstellt". Frau Sonnenholzner bittet
Hillenbrand deshalb, dem Ausbau der bestehenden Ortsverbindungsstraße endlich
die Zustimmung der Regierung zu erteilen und die damit verbundenen Zuschüsse
zu den Baukosten freizugeben.
|
10. April 2007:
Gemeinde Maisach reagiert auf die Kritik zum
Flächennutzungsplan |
Die Presse berichtet über die
prompte Reaktion des Maisacher Bürgermeisters Gerhard
Landgraf zur Kritik am Konzept zur nichtfliegerischen Nutzung
des nach der Konversion des aufgelassenen Militärflugplatzes.
Die unsachlichen und vor allem falschen Behauptungen von
Befürwortern des Verkehrslandeplatzes haben ihn dazu bewogen,
das Konzept bei einer Bürgerversammlung vorzustellen. Dies
sollt Ende April zusammen mit Investoren stattfinden.
Bürgermeister Landgraf zeigt
sich erstaunt über das Szenario des FFB Stadtrats Lohde, der
heulende Automotoren prognostiziert und die Maisacher Pläne
als umweltschädlich und unzeitgemäß bezeichnet (wir
berichten bereits darüber). Dies habe mit dem Maisacher
Konzept nichts zu tun. Gerhard Landgraf habe kein Interesse
daran, dass die Bürger in Maisach und
Flugplatz-Anrainergemeinden vom Regen in die Traufe kommen.
Selbstverständlich würden Bebauungspläne auf
Umweltverträglichkeit und Lärmbelastung geprüft. Sollten
Lärmschutzmaßnahmen notwendig sein, so werden Sie
geschaffen, weil der Lärmquelle am Boden befinde.
Die zukünftige Nutzung des
Flugplatzgeländes umfasse eine Südumfahrung von Maisach,
Trabrennbahn, Fahrsicherheitszentrum, Sportanlagen und
Übungsgelände der Polizei.
|
7. April 2007:
Kompromiss angestrebt - Flieger werfen Maisach Eingriff
in die Natur vor |
Die Presse berichtet über
über Vorwürfe der Flugplatz-Betriebsgesellschaft, dass der
vom Maisacher Gemeinderat beschlossene Flächennutzungsplan
für den alten Flugplatz in geschützte Wiesenflächen
eingreife. Der Geschäftsführer Boehl weist auch auf die
Lärmbelastung der Anwohner durch Autotests und Trabrennbahn
hin.
Herr Boehl übersieht wohl
geflissentlich, dass vom Flugbetrieb nicht nur eine erhebliche
Lärmbelastung ausgeht, sondern der Betrieb der
Propellerflugzeuge nicht auch einen überproportional hohen
Schadstoffausstoß hat. Motorgetriebene Flugzeuge verwenden
stark bleihaltiges Benzin, das seit Jahren von den Tankstellen
für Autos verbannt ist, haben keinen Katalysator zur
Reduzierung der Schadstoffbelastung und keinen Rußfilter. Die
Schadstoffbelastung (giftiges Kohlenmonooxyd !!!) wird im
Steigflug auch noch durch das Anreichern des Gasgemischs zur
"Kühlung" des Motors erhöht.
Bürger der Gemeinden Maisach
und der Flugplatz-Anliegergemeinden beklagen sich seit Jahren
über die ständigen Lärmbelastungen durch den Flugbetrieb.
Die Lärmemissionen eines Fahrerzentrums mit
Fahr-Sicherheitstraining auf Serienfahrzeugen und
Traberrennen, die nur stundenweise an den Wochenenden
stattfinden, sind mit Sicherheit wesentlich geringer, als der
Betrieb eines Verkehrslandeplatzes.
Die nun wiederholte Kritik am
Flächennutzungsplan der Gemeinde Maisach und dem
Kompromissvorschlag zur gemeinsamen Nutzung des
Flugplatzgeländes dient nur einem Ziel: Die Einstellung des
Flugbetriebs zu sichern.
Im übrigen ist die Kritik am
Schutz der geschützten Wiesenflächen unberechtigt. Die
Gemeinde Maisach hat sich hierfür ein Gutachten erstellen
lassen, um den Schutz der unter Naturschutz stehenden Flächen
zu wahren. Ein derartiges Gutachten fehlt allerdings für den
Flugbetrieb. Aus gutem Grund hat das Luftamt die Auflage
erteilt, dass Her Boehl nun endliche ein Gutachten mit der
Feststellung der Unbedenklichkeit erstellen lässt.
Mit seinem
Kompromissvorschlag, nachdem der Flugbetrieb parallel zur
Nutzung des alten Flugplatzgeländes als Traberrennbahn und
Fahrertraining stattfinden soll, widerspricht sich Herr Boehl
selbst. Er beklagt die hohe Lärmbelastung des
Fahrertrainingbetriebs und der Traberrennbahn. Nachdem eine
zusätzliche Lärmbelastung wohl ausscheidet, kann in der
Zukunft ur die umweltschonendere Nutzung des Geländes in
Betracht kommen. Dies ist die Umsetzung des Maisacher Konzepts
mit Einstellung des Flugbetriebs.
|
5. April 2007: CSU-Stadtrat
Lohde bezeichnet Maisacher Konzept als umweltschädlich
|
Die Presse berichtet: Der Stadtrat Andreas Lohde bezeichnet
den Vorschlag, auf den alten Flugplatzgelände eine Trabrennbahn und ein
BMW-Fahrerzentrum (Fahrertraining) einzurichten als umweltschädlich und nicht
zeitgemäß. Er begründet seinenen Widerstand gegen die zivile Nutzung des
aufgelassenen Flugplatzgeländes mit Lärm von quietschenden Reifen und
heulenden Motoren, die Bürger von Maisach, Gernlinden und Lindach belästigen
würden. Die Kritik setzt vor allem bei den hubraumstarken Sports Utility
Vehiles (SUV) an. Sie seien starke Kohlendioxid-Schleudern.
Herr Lohde hat sich offensichtlich nicht über die Funktion
des BMW-Fahrertrainings informiert. Hier ein paar Sätze aus der BMW-Werbung
für das Fahrsicherheitstraining:
|
31. März 2007:
Maisacher Räte billigen den Bebauungsplan für den Flugplatz
|
Die Presse berichtet: Der Maisacher Gemeinderat hat
Änderung des Flächennutzungsplans für das "Sondergebiet alter
Flugplatz" einstimmig beschlossen. Damit kann der Bürgermeister Gerhard
Landgraf (SPD) für das nichtfliegerische Konzept zur Nutzung des
stillgelegten Militärflugplatzes bei de Staatsregierung werben.
Der neue Flächennutzungsplan bringt die fünf vorgesehenen
Nachfolgenutzungen in Einklang mit den unter Naturschutz stehenden Flächen
des ca. 240 ha großen Flugplatzes. Als Nutzer kommen in Betracht:
-
Münchener Traber- und Zuchtverein mit einer Trabrennbahn
(früher in Daglfing)
-
BMW mit einem Fahrsicherheitstrainingszentrum
-
Übungszentrum für die Bereitschaftspolizei und
Polizeiakademie
-
Flächen für Sportanlagen
-
Südumgehungsstraße von Maisach
|
30. März 2007: Staatsregierung
streuert Kompromisslösung für den Flugplatz FFB an
|
Die Presse berichtet, dass die Bayerische Staatsregierung
auch nach der Vorlage der des Nutzungskonzepts für die Nutzung des
aufgelassenen Fliegerhorst-Geländes auf einer fliegerischen Nutzung als
Verkehrslandeplatz bestehe. Das Wirtschaftsministerium fordert die Abstimmung
einer Gesamtlösung unter Berücksichtigung der Nutzungswünsche der Flugplatz
Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft (Flugplatzbetreiber) und der Gemeinde
Maisach.
Die Bayerische Staatsregierung wiederholt den seit Jahren
vertretenen Standpunkt, dass für die Unterbringung der allgemeinen Luftfahrt
außer Fürstenfeldbruck kein geeigneter Flugplatz zu Verfügung stehe. Sie
verweist auf das Landes-Entwicklungsprogramm (LEP 2006), nach dem der
Flugplatz Fürstenfeldbruck als möglicher Standort für einen
Verkehrslandeplatz in Betracht komme.
Unsere Meinung:
Nachdem der CSU-Landtagsabgeordnete Reinhold Bocklet in den vergangenen
Monaten wiederholt die Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung zu den
Maisacher Plänen der nicht-fliegerischen Nachfolgenutzung des Flugplatzareals
verkündete, stellt sich die Frage, ob er diese Aussagen in krasser Unkenntnis
der Regierungsmeinung oder im Auftrag der Staatsregierung eine Politik der
Desinformation betrieb. In beiden Fällen kam der Abgeordnete seinen Pflichten
als Vertreter der Bürger nicht nach.
Die Nutzung des bereits genehmigten Verkehrslandeplatz mit
ein paar hundert Flugbewegungen pro Jahr rechtfertigt keinen strategischen
Anspruch auf die Nutzung des 250 ha Geländes als Verkehrslandeplatz. Der
durch das Fahrverbot am "Tor 6" eingeschränkte Zugang zum Flugplatz
ist kein wesentlicher Grund der geringen Nachfrage am Verkehrslandeplatz. Es
mangelt generell an der Nachfrage nach Flugbewegungen am
Verkehrslandeplatz.
In den vergangen Jahren sank die Zahl der in Deutschland
zugelassenen Motorflugzeuge bis 5,7 t Abfluggewicht. Auch in der Zahl der
Flugbewegungen in dieser Flugzeugklasse gibt es einen starken Rückgang.
Desgleichen nahm die Zahl der Flugscheininhaber (PPL) in den vergangenen 10
Jahren um ca. 10% ab.
Die mangelnde Nachfrage und der
allgemeine Rückgang des Flugverkehrs mit Motorflugzeugen bis 5,7 t
rechtfertigt den Anspruch auf die Nutzung des Flugplatzgeländes nicht, zumal
ein Betrieb als Verkehrslandeplatz nur mit Zuschüssen aus öffentlichen
Mitteln oder in staatlicher Hand befindlicher Unternehmen (z.B. Flughafen
München) betrieben werden können.
Eine gemischte Nutzung des
Flugplatzgeländes kommt für uns nicht in Betracht.
|
8. Februar 2007: Presse greift
die Einstellung des Ermittlungsverfahren nochmals auf
|
Die Presse hat beim Leitenden Oberstaatsanwalt bei der
Staatsanwaltschaft München II - Herr Dr. Rüdiger Hödl - nachgefasst. Das
Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil das Betreten unseres
Vereinsgrundstücks, das vor dem Flugplatz Jesenwang liegt, nicht strafbar
ist. Eine Vernehmung der beiden beschuldigten Vereinsvorsitzenden Thomas
Möller und Michael Acker zum Absturz des Ultraleichtflugzeuges am 8. November
2006 war nicht notwendig, weil die Sachlage eindeutig war.
Der Leitende Oberstaatsanwalt führte weiter aus, dass bei
jedem Flugzeugunfall wegen eines Eingriffs in den Luftverkehr ermittelt werde.
Die Anzeige gegen den Flugplatzbetreiber Walch wegen
falscher Beschuldigung werde nun bearbeitet. Ein Ermittlungsverfahren werde
allerdings erst eingeleitet, wenn sich herausstellt, dass Walch bewusst falsch
gehandelt habe (d.h. die Vereinsvorsitzenden wegen schweren Eingriffs in den
Luftverkehr angeigte).
Herr Walch weiß, dass das Betreten des Vereinsgrundstücks
erlaubt und damit nicht strafbar ist. In den vergangenen 2 Jahren informierte die
BV den Flugplatzbetreiber Walch über unser Betretungsrecht mindestens drei
Mal, zuletzt am 8. November 2006 per Telefax, also einen Tag bevor er seine
Anzeige gegen unsere beiden Vereinsvorsitzenden erstattete. Der
Flugplatzbetreiber kann sich nicht damit herausreden, er habe von unserem
Betretungsrecht nichts gewusst und in einem "Verbotsirrtum"
gehandelt.
Der Flugplatzbetreiber versucht Behörden
für seine Ziele zu instrumentalisieren und damit ein Betretungsverbot
erzwingen. So schrieb er am 31.3.2006 an das Landratsamt FFB: ..."Wenn
eine derartige Versammlung auch nur ein einziges Mal genehmigt würde, wäre
damit, erstens ein Präzedenzfall
geschaffen und zweitens würden Besucher dieser Versammlung den Eindruck
gewinnen: "Ja, in dieses Grundstück darf man ja reingehen" und dies
dann auch gewohnheitsmäßig in Zukunft, bei Besuchen in dieser Gegend tun.
Eine große Gefahrenquelle würde damit heraufbeschworen". "Präzedenzfall
für für das Betretungsrecht"?
Herr Walch
fürchtet wohl nichts mehr, als dass das Betretungsrecht wirklich juristisch getestet
wird und es sich als Faktum herausstellt.
Herr Walch weiß also ganz genau, dass auch kein
zivilrechtliches Betretungsverbot für unser Grundstück existiert oder das
Betreten durch zivilrechtliche Verträge eingeschränkt ist. Die falsche Beschuldigung
eines schweren Eingriffs in den Luftverkehr durch ein rechtswidriges Betreten
unseres Grundstücks wurde erhoben, um die BV zu diffamieren und die
beiden Vorsitzenden in der Öffentlichkeit als Straftäter anzuprangern.
Die
Anzeige des Flugplatzbetreibers bei den
Ermittlungsbehörden hat zumindest eines klargestellt:
Das
Grundstück der BV darf jederzeit von jedermann betreten werden. Und dies
unabhängig davon, ob am Flugplatz Flugbetrieb stattfindet oder nicht.
Der Flugplatzbetreiber versucht seit Jahren, das
Grundstück unserer BV in den Flugplatzbetrieb seines Flugplatzes zu
integrieren. Er erwirkte z.B. einen Bescheid des Luftamts, das uns zum Mähen
des Grundstücks in Verlängerung der Start- und Landebahn verpflichtet. Für
Piloten sieht es beim Landeanflug so aus, als wäre unser Grundstück Teil des
Flugplatzgeländes und als Reservelandebahn vorgesehen. Dies erklärt die hohe
Zahl an Außenlandungen (Straftat) auf unserem Grundstück, von der auch die
Staatsanwaltschaft Kenntnis hat.
Wir hoffen auf eine angemessene Würdigung von Walch's
falschen Beschuldigungen durch die Rechtsorgane.
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6. Februar 2006:
Ermittlungsverfahren gegen die Vorsitzenden der BV eingestellt
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Die Presse berichtet über die
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die beiden Vorsitzenden der
Bürgervereinigung wegen "gefährlichen Eingriffs in den
Luftverkehr". Die Vorwürfe seitens der Polizei und dem
Flugplatzbetreiber waren derart haltlos, dass die Ermittlungsbehörden auf die
Anhörung der Beschuldigten verzichteten.
Am 8. November 2006 wurden die beiden Vorsitzenden Zeuge
eines Absturzes beim Start eines Ultraleicht-Flugzeuges. Das Flugzeug stürzte
in der Mitte der Startbahn aus geringer Höhe ab. Es entstand Sachschaden. Mehr
zu diesem Flugzeugabsturz -
hier.
Zu diesem Zeitpunkt dokumentierten die Vorsitzenden auf dem
vor der Startbahn liegenden Grundstück der BV Spuren von Außenlandungen.
Nachdem wir im vergangenen Jahr wiederholt Spuren Landungen auf unserem
Grundstück festgestellt hatten und die Polizei uns vorwarf, das wir
"Mehrfach-Anzeigen" erstatten würden, sind wir nun gezwungen, alle
Spuren genau zu vermessen und deren Lage zu dokumentieren. Das Grundstück der
BV liegt das außerhalb des Flugplatzgeländes. Das Betreten des Grundstücks
ist weder verboten, noch eingeschränkt.
Der Flugplatzbetreiber und die Polizei
sahen bei diesem Unfall, an dem die beiden Vereinsvorsitzenden in keinster
Weise beteiligt waren, eine "goldene" Gelegenheit, Mitglieder der
Bürgervereinigung wegen "schweren Eingriffs in den Luftverkehr, der zu
einem Unfall führte" als Straftäter in der Öffentlichkeit
anzuprangern. Im Rahmen der Ermittlungen und Zeugenaussagen des beteiligten
Piloten stellte sich allerdings klar heraus, dass der Pilot den Unfall ohne
Fremdeinwirkung selbst verursachte (hierzu mehr in ein paar Tagen).
Aus den Ermittlungsakten geht klar
hervor, dass das Grundstück der Bürgervereinigung jederzeit von jedermann
betreten werden darf. Dieses Recht ist im Grundgesetz, in der Bayerischen
Verfassung und im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert. Dies ist nun
behördlich bestätigt. Die zuständigen Behörden sehen auch für die Zukunft
keine Möglichkeit, wegen dieser eindeutigen Rechtslage ein Betretungsverbot
zu erwirken.
Damit steht grundsätzlich fest, dass
unser Grundstück, auch während Starts und Landungen betreten werden darf.
Weiterhin hat das Luftamt in einem separaten Schreiben ausgeführt, dass der
Piloten beim An- und Abflug auf unserem Grundstück stehende Personen weder
gefährden, noch belästigen dürfen (Par 1, Abs 1 LuftVO).
Für den Flugplatzbetreiber Max Walch bedeutet dies, dass er
unsere Anwesenheit auf unserem Grundstück dulden muss. Eine weitere
Konsequenz ergibt sich für die Piloten, das sie den Start oder die Landung
abbrechen müssen, wenn sie auf unserem Grundstück befindliche Personen nicht
in sicherem Abstand überfliegen können.
Wir sind froh, dass dieser - auch für uns bedauerliche
Flugzeugunfall - im Rahmen der polizeilichen und behördlichen Ermittlungen
Klarheit über unsere Rechte an unserem Grundstück geschaffen hat. Hierüber
hat sich der Flugplatzbetreiber bereits in der Presse verärgert geäußert,
denn er versteht nicht, warum ein Grundstück wegen der Sicherheit des
Luftverkehrs aus 30 cm abgemäht werden muss, während andererseits Personen
während des Flugbetriebs auf dem Grundstück stehen dürfen. Wir verstehen
dies auch nicht und werden an diesem Problem arbeiten.
Auch wir sind über die völlig falschen Beschuldigungen des
Flugplatzbetreibers und des stellvertretenden Leiters der Polizeiinspektion
FFB, die uns vorwarfen, unser Grundstück rechtswidrig betreten und damit den
Flugzeugunfall verursacht zu haben, sehr verärgert. In der Presse wurden
unsere Vorsitzenden völlig unberechtigt als Straftäter angeprangert. Gegen
beide Personen wurde Strafanzeige erstattet.
Die
Pressemitteilung zum herunterladen - hier
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31. Januar 2007: Die Presse
berichtet über den Straßenausbau am Flugplatz Jesenwang
|
Die Planungen zum Ausbau der maroden Ortsverbindungsstraße
Jesenwang - Adelshofen kommen nach Presseberichten wieder in Bewegung. Im
Gespräch ist die Verlegung der Ortsverbindungsstraße um mehrer Hundert Meter
nach Westen. Die Trasse würde sogar teilweise durch den Wald führen.
Grund für die Verlegung der Straße sei die Verkehrsampel,
die den Straßen- und Luftverkehr am Flugplatz regelt. Mit der Verlegung der
Straße würde die Notwendigkeit für diese Ampel entfallen.
In den vergangen Jahren haben die Regierung von Oberbayern,
das Luftamt Südbayern und die Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf wiederholt
(z.T. schriftlich) bestätigt, dass durch die Ampelanlage die öffentliche
Sicherheit hergestellt ist. Durch die Ampelanlage ist die die ständige
Anwesenheit eines Flugleiters erforderlich, um sie rechtzeitig bei allen Starts
und Landungen zu schalten.
Nachdem die Verkehrsampelanlage die
öffentliche Sicherheit am Flugplatz nicht beeinträchtigt, kann sie nicht als
Grund für die Verlegung und den Neubau der Ortsverbindungsstraße herhalten.
Die Gründe liegen vielmehr an
-
Plänen des Flugplatzbetreibers, den Flugplatz
auszubauen. Hierzu erinnern wir an den Entwurf des
Landes-Entwicklungsprogramms (LEP 2005), in dem der Flugplatz zum
"Schwerpunktlandeplatz" mit einer Landebahn von 1200 m Länge
(heute 408 m) ausgebaut werden sollte. Nach Bürgerprotesten wurde dieser
Plan im LEP im Jahr 2006 nicht übernommen. Bereits vor Jahren hatte der
Flugplatzbetreiber Pläne zum Ausbau des Flugplatzes zum
Verkehrslandeplatz.
-
Der Wegfall der Verkehrsampel bringt Einsparungen am
Personalaufwand und verbessert das Ergebnis der Flugplatz
Betriebsgesellschaft.
Es ist dem Steuerzahler wohl kaum
zuzumuten, dass er für eine Verlegung der Ortsverbindungsstraße mit den
damit verbundenen Ausgaben in Millionenhöhe in Anspruch genommen wird, die
einzig dazu dient, den Flugplatzbetrieb kostengünstiger zu gestalten bzw.
Personalkosten auf Seiten des Flugplatzbetreibers zu sparen. Diese Investition
kann auch nicht mit der Schaffung von Arbeitsplätzen begründet werden, da
hierdurch eher Arbeitsplätze abgebaut werden.
Dem Steuerzahler ist wohl auch nicht
zuzumuten, dass er für Ausgaben aufkommt, deren Vorteile ausschließlich
einem Privatunternehmen zukommen, während er Umwege, zusätzlichen Fluglärm und
eine
Abwertung seiner Immobilie in Kauf nehmen muss.