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10. November 2006: Presse
berichtet über Öffnung des Hubschrauberlandplatzes in Großhadern
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Das Luftamt Südbayern informierte die
Presse über die Genehmigung und Freigabe des Hubschrauberlandeplatzes am
Klinikum Großhadern. In den vergangenen 15 Monaten führten Tankflüge der
Rettungsstaffel am Flugplatz Jesenwang - insbesondere nachts - häufig zu
Ruhestörungen.
Im Herbst 2005 kam es wegen der zum Teil mehrfachen
Hubschrauberlandungen während der Nacht (22 bis 6 Uhr) zu einem erheblichen
Widerstand der Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden Jesenwang und
Adelshofen. Die Protestaktionen zweier Bürgerinitiativen und der "Jungen
Union" führten zu mehreren Hundert Unterschriften gegen die nächtlichen
Flugbewegungen am Flugplatz Jesenwang, für die der Flugplatz keine
Genehmigung hat - also rechtswidrig sind.
Im November 2006 wurden zwischen den Flugplatzbetreiber Max
Walch und der Jesenwanger Bürgerinitiative ein Abkommen unter der Mitwirkung
des Jesenwanger Bürgermeisters Wieser vereinbart, nach dem der Flugplatz
Jesenwang nach Indienstellung der Hubschraubertankstelle in Großhadern keine
Starts und Landungen von Flugzeugen außerhalb der genehmigten Betriebszeiten
auf dem Jesenwanger Flugplatz durchgeführt werden.
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Wir fordern den
Flugplatzbetreiber Max Walch auf, sich uneingeschränkt an die
Vereinbarung mit der Bürgerinitiative zu halten und seinen
Flugplatz außerhalb der genehmigten Betriebszeit (insbesondere
nachts) für jeglichen Flugbetrieb zu schließen.
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10.
November 2006: Die Presse berichtet über den Absturz des UL-Flugzeuzgs
in Jesenwang
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Der Flugplatzbetreiber Max Walch beschuldigt
die beiden Vorsitzenden unserer Bürgervereinigung des gefährlichen
Eingriffs in den Luftverkehr. Dieser war seiner Meinung nach die Ursache
für den Absturz des Kleinflugzeugs auf der Start- und Landebahn. Der
Pilot habe angeblich seinen Start wegen der Anwesenheit von Personen,
die sich außerhalb des Flugplatzgeländes auf unserem Grundstück
befanden, abgebrochen. Er
habe die beiden Personen im "letzten Moment" erkannt und sei
deshalb ins Schlingern geraten. Walchs
Beschuldigung ist absurd.
Die Darstellung des Unfallhergangs widerspricht
gravierend den Beobachtungen der beiden Vorstände und der Meinung des
Geschäftsführers der am Flugplatz ansässigen Flugschule für
Ultraleicht-Piloten - Maximilian Walch. Der Absturz des Kleinflugzeugs
erfolgte auf der halben Länge der 408 m langen Startbahn und nicht kurz
vor unserem Grundstück. Herr Walch (jun.) versicherte uns gegenüber,
dass der Unfall auf einen Defekt am Flugzeug zurückzuführen ist. Im
übrigen haben beide Personen zum Zeitpunkt des Unfalls den Bereich der
verlängerten Startbahn bereits geräumt und standen außerhalb der
Abflugroute. Im übrigen ist das Betreten unseres Grundstücks jederzeit
erlaubt. Näheres in unserer Pressemitteilung (siehe
Download rechts).
Der Hammer
- Walch der Presse gegenüber:
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"Denen
(Bürgervereinigung) wär's am liebsten, wenn jeden Tag an der
Straße drei bis vier Tote herumliegen würden, aber diesen
Gefallen tun wir ihnen nicht".
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Wir weisen Max Walch's Unterstellung mit
Entschiedenheit zurück. Unsere BV
Fluglärm kämpft seit Jahren mit dem Luftamt Südbayern um die
Beseitigung zahlreicher Sicherheitsmängel am Flugplatz Jesenwang. Hierzu gehören die häufigen Fehlbedienungen der
Verkehrsampel durch den Flugleiter, die bereits mehrfach zu Beinahe-Unfällen
führten.
Die
Qualität Walch's politischer Kommunikation ist aus der untersten
Schublade. Er bezeichnete Fluglärmgegner bereits öffentlich als
"permanente Mörder".
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8. November 2006:
Ultraleicht-Flugzeug stürzt auf dem Flugplatz beim Start ab
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Wir wurden anlässlich der Vermessung der
Spuren von Außenlandungen auf unserem außerhalb des Flugplatzes vor
der Start- und Landebahn des Flugplatzes liegenden Grundstücks Zeuge
eines Absturzes eine Ultraleicht-Flugzeuges ("UL-Flugzeug").
Der Unfall, an dem zum Glück nur Sachschaden
entstand, ereignete sich beim Start des Flugzeuges. Auf halber Länge
der Startbahn brach das Flugzeug nach rechts aus und hob in steilem
Winkel ab. Nach wenigen Sekunden kippte die Nase des Flugzeugs nach vorn
über. Das UL-Flugzeug schlug auf der Startbahn hart auf und rutschte
auf den Seitenstreifen.
Der Hergang des Unfalls sah ganz nach einem
Pilotenfehler aus. Das Flugzeug hob offensichtlich zu früh ab und
verlor durch den steilen Abflugwinkel den Auftrieb durch einen
Strömungsabriss. Nachdem der Start bei gutem Wetterverhältnissen und
Wind genau in Richtung der Landebahn erfolgte, scheiden
witterungsbedingte Unfallursachen aus.
Nach dem Unfall meldete sich der Geschäftsführer der
UL-Flugschule bei uns und belehrte uns, dass der Unfall auf technisches
Versagen und nicht aufgrund mangelhaften Fähigkeiten des Piloten
verursacht wurde. Uns ist es rätselhaft, wie eine derartige Aussage
innerhalb nur weniger Minuten ohne gründliche Untersuchung des
Flugzeugs getroffen werden kann. Wir wollen an dieser Stelle dieser
Version des Unfallhergangs nicht widersprechen.
Für unser außerhalb des Flugplatzes liegende
Grundstück gibt es weder ein Betretungsverbot, noch ist das Betreten
durch behördliche Anordnung eingeschränkt.
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Beschädigtes UL-Flugzeug

Einsammeln von Wrackteilen
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8. November 2006: Wieder
Außenlandungen auf dem BV-Grundstück
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Bei der Besichtigung unseres Vereinsgrundstück haben wir wieder Spuren
und Landungen auf unserem Grundstück vorgefunden (siehe Bilder).
Landungen außerhalb des Flugplatzgeländes, die weder vom Luftamt noch
vom Grundstückseigentümer genehmigt sind, sind Straftaten.
Wir haben selbstverständlich Strafanzeige gegen
Unbekannt gestellt.
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21. August 2006: FFB
Betreibergesellschaft will "Fluglärmauswirkungen messen"
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Rechtzeitig zur Eröffnung des Oktoberfestes am 17.
September 2006 will der Geschäftsführer der FFB Flugplatz
Betriebsgesellschaft - Andreas Boehl - eine publikumswirksame Aktion zur
Messung der Lärmeinwirkung des Flugbetriebes an den Flugplatz angrenzendes
bebautes Gebiet durchführen. Eingeladen sind auch am Flugplatz nicht
genehmigte Flugzeuge über 2 Tonnen Abfluggewicht und die Ausweitung der
Betriebszeit bis 16.00 Uhr. In einem im Internet veröffentlichten
Informationsblatt steht:
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In Rahmen der Veranstaltung wird der normale Flugbetrieb
(entsprechend dem Antrag auf Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes)
"simuliert". Hierzu werden Flugzeuge in wechselnder Reihenfolge
starten, den Platz verlassen und nach 10 bis 15 Minuten Flugzeit zum Platz
zurückkehren und landen.
-
Um hierbei die Lärmeinwirkung auf die angrenzende
Bebauung zu messen werden an mehreren sensitiven Stellen Lärmmessungen
mit Schallpegelmessgeräten durchgeführt und zum Zeitpunkt der Messung
von einer "Kontrollgruppe aus je 2 Anwohnern" und einem
"Experten" gefühlsmäßig
auf einer Skala von 1 (leise) bis 6 (sehr laut) beurteilt.
-
Alle teilnehmenden Piloten und Flugzeuge müssen sich bis
zum 14.9. bei der Luftaufsicht des Flugplatzes melden.
Der von Herrn Boehl initiierten Veranstaltung soll wohl der
Mantel der Offenheit und Ehrlichkeit umgehängt werden. Das gewünschte
Ergebnis der von Herrn Boehl ernannten "Fluglärm-Experten" steht
wohl bereits im Voraus fest: Die am Flugplatz FFB abgewickelten Flugzeuge
haben die "Note 1+" (ganz leise). Dies beteuern die Flieger seit
Jahren, denn bereits am Zaun des Fliegerhorstes seien diese Flugzeuge nicht
mehr zu hören. Wenn das tatsächlich so wäre, gäbe es keine
Fluglärminitiativen.
Das Ergebnis dieser Veranstaltung ist
bereits jetzt vorprogrammiert, weil
-
das Ergebnis der "subjektiven Bewertung des
Fluglärms" von der einzelnen Person abhängt. Herr Boehl braucht
sich nur die "geeigneten" Personen (am besten Mitglieder der
Flugsportgruppen oder "Aufsteigen-mit-Fürsty") zu besorgen,
dann stimmt das Ergebnis.
-
das Ergebnis der Lärmeinwirkungen vom Flugzeugtyp
abhängt. Auch hier hat Herr Boehl das passende Rezept: Anmeldung de
Piloten bis zum 14.9. Dies gibt ihm genug Zeit, um die lauten Flugzeuge
auszusortieren.
Wir sind der Meinung, dass die von Herrn
Boehl geplante Veranstaltung gegen geltendes Recht verstößt. Der Flugbetrieb
hat nur den Zweck, Fluglärm zu erzeugen; er dient nicht zum Transport von
Personen. Damit gehört diese Veranstaltung grundsätzlich durch die
zuständige Luftfahrtbehörde verboten. Für eine Ausnahmegenehmigung zur
Ausweitung der Betriebszeit und Zulassung von Flugzeugen über 2 Tonnen gibt
es keine triftigen Gründe.
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19. August 2005: Staatsanwalt
beschäftigt sich mit der "Anti-Traber-Demo" und Herrn Boehl
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Die Presse berichtete bereits über die vom
Geschäftsführer der Fürstenfeldbruck Flugplatz Betriebsgesellschaft -
Andreas Boehl - angezettelten, nicht angemeldeten Demo zum Protest gegen den
Plan der Traber, auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände eine neue
Trabrennbahn zu bauen. Am 16. Juli 2006 haben sich 26 Demonstranten um Herrn
Boehl vor dem Fliegerhorst versammelt. Diese Versammlung wurde von der Polizei
aufgelöst.
Nachdem diese Demonstration / Versammlung unter freiem
Himmel nicht angemeldet war, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen die
Anstifter - auch gegen Herrn Boehl.
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14. August 2006: Hubschrauber
gefährdet Personen auf dem Flugplatz Jesenwang
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Es wurde heute am Vormittag ein ernster Zwischenfall eines
Hubschrauber bei der Landung auf dem Flugplatz in Jesenwang beobachtet, bei
dem mehrere Personen gefährdet wurden. De Hubschrauber setzte seine Landung
auf den Flugfeld nahe am Zaun zwischen dem Restaurant und der Tankstelle fort,
obwohl mehrere Personen auf diesem Geländeabschnitt anwesend waren. Bei
Aufsetzen des Hubschraubers war der Rotor über den Köpfen oder zumindest nur
wenige Meter von den Personen entfernt. Dies ist eine hochgradige Gefährdung
von Leib, Leben und Eigentum durch den Hubschrauberpiloten.
Hierbei sei bemerkt, dass Flugplätze nur von "befugten
Personen" betreten werden dürfen. Das Betreten von unbefugten Personen
ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Flugplatzbetreiber und Flugleiter haben die
Pflicht, den ordentlichen Betrieb und die Sicherheit am Flugplatz zu
gewährleisten. Es war nicht zu erkennen, dass der Flugleiter in das Geschehen
eingriff, um die Personengefährdung durch die Landung des Hubschraubers zu
verhindern. Nach dem Luftrecht hätte er den Hubschrauberpiloten anweisen
müssen, so lange mit der Landung zu warten oder eine an der Landezone zu
wählen, bis die Personen die Landezone geräumt haben. Er hätte gleichzeitig
auch die betroffenen Personen vom landenden Hubschrauber warnen und sie von
der Landezone verweisen müssen.
Der Sicherheitsstandard am Flugplatz
Jesenwang ist katastrophal. So werden seit Jahren Anforderungen an
Sicherheitsabstände auf dem Flugplatz missachtet, die Verkehrsampel entgegen
der Auflagen der Behörden falsch oder zum Teil gar nicht geschaltet und
Landungen durchgeführt, die auf Nachbargrundstücken stattfinden. Wann
schreitet die Aufsichtsbehörde endlich ein, um diese Sicherheitsprobleme zu
beseitigen?
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11. August 2006: 500 Einwedungen
gegen den Antrag auf Nachfolgenutzung Flugplatz FFB
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Die Presse berichtet, dass rund 500 Einwendungen gegen die
Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes FFB durch die Flugplatz Fürstenfeldbruck
Betriebsgesellschaft eingegangen sind. Das Luftamt werde diese Einwendungen
auswerten und ggfs. bei den Einwendern nachfragen. Der Termin für eine
Entscheidung ist offen.
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9. August 2006: Über 200
Einwendungen gegen den Antrag zur zivilen Nachfolgenutzung in FFB
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Die Presse berichtet, dass die Bürgerinitiative gegen
Fluglärm (Maisach) über 200 Einwendungen gegen den Antrag der Flugplatz
Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft der Gemeinde Maisach zur Weiterleitung
an das Luftamt Südbayern übergeben hat. Die Einwender können nicht
nachvollziehen, wie der Flugplatzbetreiber den Flugplatz drastisch ohne
Planfeststellungsverfahren verändern will. Ein weiterer Punkt ist der
katastrophale Geschäftsplan, der unter realistischen Bedingungen zu hohen
Verlusten führen wird. Damit wäre die Betreibergesellschaft ohne Zuschüsse
aus Steuermitteln oder andere "Sponsoren" nicht in der Lage, den
Betrieb zuverlässig zu führen. In Anbetracht der bisher geringen Nachfrage
nach Landungen in FFB (nur ca. 1,1 pro Tag !!) ist auch ein Verkehrslandeplatz
nicht notwendig, da für diese Nachfrage anderer, in der Nähe befindliche
Flugplätze zur Verfügung stehen.
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31. Juli 2006: Flughafen
München beschließt das Planfeststellungsverfahren für 3. Landebahn
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Durch Zufall kamen wir dahinter, dass die
Gesellschafterversammlung das Planfeststellungsverfahren für den Bau der 3.
Start- und Landebahn beschlossen hat. Mehr Info gibt es auf dem
Internet-Auftritt der Flughafengesellschaft:
http://www.munich-airport.de/DE/Areas/Ausbauplanung/Haeufig_gestellte_Fragen/index.html
Interessant ist auch die Einrichtung eines neuen Referats
für das Planfeststellungsverfahren mit einem Regierungsdirektor als Leiter.
Frustrierend ist die Handhabung des LEP durch die
Staatsregierung. Im LEP für den Flughafen steht, dass eine Vorbehaltsfläche
für den Ausbau des Flughafens vorgehalten werden soll und eine Entscheidung
für den Ausbau hiermit nicht getroffen ist. Dies heißt im Klartext:
Reservierung eines Geländes für den Ausbau - JA, aber Ausbau - NEIN.
Der Beschluss zum Beginn des Planfeststellungsverfahren
widerspricht dem Ziel im LEP total. Die "Bremse", was nicht im LEP
steht, wird nicht gemacht oder findet nicht statt, ist überhaupt nicht
wirksam. Wir müssen deshalb der Staatsregierung unterstellen, dass die
Begrenzungen des Luftverkehrs, wie im LEP beschrieben auch Makulatur ist.
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31. Juli 2006: Mausacher
Gemenderat lehnt Antrag auf Nachfolgenutzung ab
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Die Presse berichtet, dass der Antrag der Flugplatz
Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft zur zivilen Nachfolgenutzung des
Fliegerhorstes von Maisacher Gemeinderat einstimmig angelehnt wurde.
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28. Juli 2006: Investor will
gesamten Militärflugplatz kaufen
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Nach der Entscheidung der Traber für den neuen Standort in
Fürstenfeldbruck will ein Investor den gesamten aufgelassenen Teil des
Fliegerhorstes (240 ha) kaufen. Dieses Angebot basiert auf der Zusage dieses
Investors, für den Traberverein nach der Übernahme des Geländes des alten
Geländes der Traberrennbahn in MünchenDaglfing.
Mit dem Kauf des gesamten Flugplatzgeländes würde für die
Flugplatz Betriebsgesellschaft kein Gelände für den Flugbetrieb mehr zur
Verfügung stehen.
An dieser Stelle gebührt dem Maisacher
Bürgermeister Gerhard Landgraf alle Achtung und ein herzliches
"Dankeschön" für seine Kreativität, eine alternative Nutzung des
Fliegerhorstgeländes zu entwickeln und seinen Einsatz die hierfür geeigneten
Investoren zu finden.
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26. Juli 2006: Zahl der
Flugbewegungen in FFB vervierfacht - 400 im 1. Halbjahr
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Die Meldung der Flugplatz
Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mit 300% Steigerung der Zahl der
Flugbewegungen soll das Bild eines erfolgreichen Unternehmens untermalen und
die Notwendigkeit der Weiterführung des zivilen Flugbetriebs in
Fürstenfeldbruck dokumentieren. Mit dieses Resultat kann sich der
Geschäftsführer der Flugplatz Betriebsgesellschaft auf seine eigenen
Schultern klopfen.
Wir gratulieren Herrn Boehl zu diesem
"wirtschaftlichen Erfolg" seiner Firma!!
In der Tat rechnen sich 100 Flugbewegungen (bzw. 50
Landungen) innerhalb 182 Tage statistisch als 0,27 Landungen pro Tag (= an
jeden 4. Tag eine Landung). Die Steigerung auf den vierfachen Wert bringt es
immerhin auf 1,1 Landungen pro Tag.
Beeindruckend ist auch die Steigerung der geschätzten
Einnahmen aus den Landegebühren von ca. EUR 650 (50 Landungen je EUR 13) auf
EUR 2.600 (200 Landungen je EUR 13). Allein die Personalkosten für drei
"EUR 400-Jobber", die die Betriebsgesellschaft angeblich
beschäftigt kosten EUR 9.000 inkl. Abgaben.
In Anbetracht dieser Geschäftszahlen sind folgende Fakten
klar:
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Für ein Verkehrsaufkommen von 1 Landung pro Tag muss
kein Verkehrslandeplatz mit 85 ha vorgehalten werden. Diese Zahl zeigt
eindeutig, dass für einen zusätzlichen Landplatz kein Bedarf besteht.
-
Die Nachfrage nach der Nutzung eines Verkehrslandeplatzes
in FFB ist so gering, dass eine wirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen
ist. Eine Subventionierung des Betriebs fällt schon bei Betrachtung mit
dem gesunden Menschenverstand aus. Eine Landung pro Tag kann nicht mit
Hunderten EUR aus Steuermitteln subventioniert werden, wenn in nur 12 km
Entfernung andere Flugplätze zur Verfügung stehen.
-
Die Nutzung nur eines Teils des Fliegerhorstgeländes
durch den Flugbetrieb (85 ha der 240 ha) schließt sämtliche zusätzliche
Nutzungen des restlichen Geländes aus, weil es quasi ein
Naturschutzgebiet ist.
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26. Juli 2006: Regioaler
Planungsverband München lässt Privatflieger abblitzen
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Die Presse berichtet über die mit
großer Mehrheit gefasste Entscheidung des regionalen Planungsverbands über
die Ablehnung des Antrags zur Nachfolgenutzung des die Fliegerhorst Areal
durch Flugzeuge bis 5,7 Tonnen und 40.000 Flugbewegungen pro Jahr.
Der Beschluss begründet sich auf eine frühere Entscheidung
zur restriktiven Linie zur zivilen Mit- und Nachfolgenutzung militärischer
Fliegerhorste. Mit den Flughafen München sei der Plan, mindestens einen
Flugplatz in jeder Region Bayerns vorzuhalten erfüllt. Darüber hinaus würde
ein Verkehrslandeplatz in FFB den nahe gelegenen Sonderlandeplatz Jesenwang
erheblich gefährden. Er sprach sogar von "Kannibalisierung".
Herr des Verfahrens ist allerdings das Luftamt Südbayern.
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25. Juli 2006: Resolution zur
Verabschiedung des LEP (Oberpfaffenhofen, Jesenwang, FFB)
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Die Presse berichtet über Resolution des CSU-Kreisverbands
zur Verabschiedung des LEP. Sie begrüßt, dass für die Öffnung des
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen enge Grenzen gezogen wurden. So sind Linien-,
touristischer Charterflugvekehr, Frachtflugverkehr ausgeschlossen. Die Tonnage
der Flugzeuge wurde auf 2 bis 50 Tonnen beschränkt. Die Entlastungsfunktion
des Flughafens München II wurde gestrichen.
Der Ausbau des Sonderlandeplatzes Jesenwang zum
Schwerpunktlandeplatz wurde gestrichen. Damit ist der Plan zum Ausbau des
Sonderlandeplatzes auf 5,7 t Fluggewicht und 1.200 m lange Landebahn vom
Tisch.
Der Plan, in Fürstenfeldbruck einen Verkehrskandeplatz zu
erhalten, wurde beibehalten.
Der CSU-Kreisverband FFB lehnt die fliegerische
Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes ab. Die in der Nähe des Flugplatzes FFB
liegenden Flugplätze in Oberpfaffenhofen (derzeit 11.000 Flugbewegungen) und
Jesenwang (derzeit 35.000 Flugbewegungen) deckt den Bedarf an
Landeplatzkapazitäten in der Region München ab.
Befürworter des zivilen Flugbetriebs in FFB argumentieren
stets mit der Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze im Zusammenhang mit einem
Verkehrslandeplatz der allgemeinen Luftfahrt. Tatsache ist aber, dass die
Betreibergesellschaft entgegen ihrer ständigen Beteuerungen bis heute nicht
in der Lage war, irgendwelche ernsthaften Interessenten für die Schaffung
zusätzlicher Arbeitsplätze zu gewinnen.
Die von der Gemeinde Maisach konzipierte Nachfolgenutzung
entspreche viel mehr dem Zweck der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
einen möglichst guten Preis zu erzielen. Die Flugplatz FFB
Betriebsgesellschaft plant nur die Nutzung von 85 der 240 ha aufgelassenen
Geländes. Das restliche Gelände ist wegen des FFH (Flora - Fauna - Habitat)
Satus nicht mehr wirtschaftlich zu verwerten und bleibt dann zum Naschteil des
Steuerzahlers weiterhin im Eigentum des Bundes.
Wir begrüßen die Entscheidung des CSU
Bezirksverbands.
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25. Juli 2006: Antrag auf
Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes liegt aus
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Der Antrag der Flugplatz
Fürstenfeldbruch Betriebsgesellschaft GmbH zur zivilen Nachfolgenutzung des
Fliegerhorstes liegt in mehreren Rathäusern zur Einsicht aus (z.B. in
Maisach).
Teil des Antrags ist die Erweiterung des Flugbetriebs durch
zusätzlichen Flugverkehr und Stationierung von wesentlich lauteren Flugzeugen
bis 5,7 t Abfluggewicht und Hubschrauber. Die Zahl der zulässigen
Flugbewegungen soll sich mit 40.000 pro Jahr verdoppeln. Nachdem der
Flugbetrieb in den vergangenen Jahren deutlich unter 10.000 Flugbewegungen
lag, bedeutet dies eine weit mehr als eine Vervierfachung der Lärmbelastung.
Ein weiterer Grund zum Widerspruch dieses Antrags ist die
katastrophale Wirtschaftlichkeit des Geschäftsplans. Die
Einnahmen-/Überschussrechnung besteht aus Luftnummern. Da ein öffentlicher
Betrieb des Flugplatzes beantragt ist, besteht die Gefahr, dass
Betriebsverluste mit Steuermitteln ausgeglichen werden müssen. Der
Steuerzahler honoriert dann auch noch seinen Wertverlust seines Eigenheims.
Die fliegerische Nutzung des Fliegerhorstes verhindert eine
wesentlich höherwertige Nutzung des Geländes durch Unternehmen, die ein
Vielfaches an Arbeitsplätzen schaffen. Die Flugplatzgesellschaft will einen
Geschäftsführer und drei "EUR 400-Jobber" beschäftigen. Die
angekündigte Niederlassung eines österreichischen Flugzeughersteller
zerplatzte, da der Flugzeughersteller weder den Plan hat, sich in Bayern mit
hohen Lohnkosten anzusiedeln, noch wusste er von diesem Plan. Dies war eine
reine Luftnummer.
Nutzen Sie die Einspruchsfrist bis zum 5. August 2006. Einen
Muster-Einspruch gibt es -
hier.
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17. Juli 2006: Flieger-Protest
gegen Traber - illegale Demonstration durch Polizei aufgelöst
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Die Presse berichtet von eine nicht angemeldeten
Demonstration der Befürworter der fliegerischen Nachfolgenutzung des auf
gelassenen Fliegerhorstgeländes. Diese Demonstration war nicht angemeldet und
wurde von der Polizei aufgelöst.
Anlass für diese Demonstration zum Protest gegen die den
Plan des Münchner Trabervereins zum Bau einer Tabrennbahn auf dem Gelände
des aufgelassenen Fliegerhorstgeländes. An diesem Tag wurde eine Delegation
des Trabervereins im Fliegerhorst erwartet. Angezettelt wurde diese illegale
Demonstration vom Brucker Stadtrat Drechsler und dem Geschäftsführer der
Flugplatz FFB Betriebsgesellschaft Andreas Boehl, der anschließend
behauptete, er habe die Demonstration angemeldet.
Boehl, der noch Wochen zuvor den "Dialog" suchte
greift nun zu rechtswidrigen Mitteln, um gegen einen Besuch des Trabervereins
zu protestieren.
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14. Juli 2006: Politiker rechnen
mit den "AUS" für den Zivilflugplatz FFB
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Gelassen sehen die Politiker dem Antrag der Flugplatz FFB
Betriebsgesellschaft und dem Planfeststellungsverfahren zur zivilen
fliegerischen Nachfolgenutzung des aufgelassenen Teil des Fliegerhorstes
entgegen.
Den Optimismus begründet der Maisacher Bürgermeister
Gerhard Landgraf mit 3 bis 4 potenziellen Investoren, mit denen über die
Übernahme des 240 ha frei werdenden Geländes verhandelt werde. Für den
Fürstenfeldbrucker Bürgermeister Sepp Kellerer ist es ausgeschlossen, dass
zwischen FFB und Maisach ein ziviler Verkehrslandeplatz noch irgendeine Chance
hat.
Oberste Priorität hat für Kellerer die Umwandlung der
nördlichen Start-/Landebahn in eine Umgehungsstraße für Bruck und Maisach.
Auch die Bürgermeister in Olching und Gröbenzell sind gegen die fliegerische
Nachfolgenutzung des Fliegerhorstgeländes und unterstützen die alternativen
Nutzungsvorschläge, die in Kürze vorgelegt werden.
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12. Juli 2006: Wieder eine
Außenlandung auf unserem Grundstück
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Unser Grundstück ist offensichtlich in das
Flugplatzgelände einbezogen worden. Es finden ständig Landungen und
Flugzeugbewegungen statt. Es stellt sich hier ernsthaft die Frage, ob der
Flugplatzbetreiber mit diesen Außenlandungen, die übrigens bei unterlassener
Meldung an die Polizei oder Grundstückseigentümer eine Straftat nach dem
Luftrecht darstellen, demonstrieren will, dass sein Flugplatz vergrößert
werden muss oder er den Flugplatz für völlig unzurechend qualifizierte
Piloten offen hält.
Bereits am 9. Juli 2006 wurden Spuren einer Außenlandung
festgestellt. Wir haben wieder Anzeigen gegen Unbekannt erstattet.
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11. Juli 2006: IHK fordert
"Finanz-Check" des Trabervereins
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Die Presse berichtet über die Forderung der IHK München
(Industrie- und Handelkammer), den Traberverein einem "Finanzcheck"
zu unterziehen. Der IHK Vertreter Stefan Tausend, gleichzeitig Sprecher der
Flugplatz Betriebsgesellschaft, begründet seine Forderung mit dem
Insolvenzverfahren, in das der Traberverein involviert war. Ziel dieser
Diffamierung des Trabervereins ist das Aufzeigen der "finanziellen
Unzuverlässigkeit des Vereins", um dessen Ansiedelung auf dem
Fliegerhorstgelände zu verhindern.
Die IHK München ist an der Flugplatz Betriebsgesellschaft
finanziell beteiligt. Ihre Beteiligung begründet sie mit der Aufgabe, einen
Verkehrslandplatz für ihre Mitglieder zu fördern. Dies stehe im
öffentlichen Interesse. Die in IHK-Gesetz festgelegten Aufgaben der IHK ist
die Wahrung des Gesamtinteresses der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihre
Bezirks wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft
hinzuwirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige
oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. IDie Forderung
eines Finanzchecks entspricht nicht den Vorgaben des Gesetzgebers. Die
Forderung nach einem Finanzcheck dient einzig allein einen Wettbewerber zu
diskreditieren und aus dem Rennen zu werfen.
Nach dem die Wirtschaftspläne für die Nachfolgenutzung des
Fliegerhorstes FFB offengelegt sind, stellt sich eine katastrophale Prognose
der Wirtschaftszahlen heraus. Die dem Luftamt Südbayern zur Verfügung
gestellten Unterlagen zur Finanziellen Zuverlässigkeit der
Betriebsgesellschaft enthält Luftnummern. Die Betriebsergebnisse sind in der
Prognose geschönt. Nach Korrektur dieser Zahlen könnte diese Gesellschaft
ohne Sponsor oder Zuschüsse aus dem öffentlichen Haushalt bereits im 1.
Betriebsjahr Insolvenz anmelden. Ein derartiger Plan könnte niemals die
Zustimmung der IHK-Abteilung für die Begutachtung von Geschäftsplänen von
Existenzgründern erlangen.
Es stellt sich nachträglich heraus, dass der Traberverein
keine Schulden hat und über 1,7 Millionen EUR Barvermögen verfügt. Hier
zeigt sich die völlig rechtswidrige Diffamierung des Trabervereins, um einen
Vorteil bei der Vergabe des Flugplatzgeländes zu erlangen.
Wir fordern aus gutem Grund den
Finanz-Check der FFB Flugplatz Betriebsgesellschaft und nicht des
Trabervereins.
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9. Juli 2006: Wieder eine
Außenlandung auf unserem Grundstück festgestellt
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Am 9. Juli 2006 wurden durch den Vorstand der BV wieder
Spuren einer Außenlandung festgestellt. Es haben sich weder der Pilot noch
der Flugplatzbetreiber beim Grundstückseigentümer oder der Polizei gemeldet.
Wir haben Strafanzeige gegen unbekannt gestellt.
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8. Juli 2006: BMW erwägt
Trainingsstrecke auf dem Flugplatz Fürstenfeldbruck
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Die Presse berichtet über den Plan von BMW, den
aufgelassenen Teil des Fliegerhorstes für das BMW-Sicherheitstraining nutzen.
BMW führt bereits seit Jahren Test- und Übungsfahrten auf dem Flugplatz FFB
durch. Das Flugplatz-Areal werde tageweise angemietet.
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7. Juli 2006: Landtag
beschließt das Landesentwicklungsprogramm (LEP)
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Die Presse berichtet über die Debatte im Bayerischen
Landtag am 6. Juli 2006 zum Beschluss des Landes-Entwicklungsprogramms 2006.
Nach langer Debatte wurden folgende Beschlüsse getroffen:
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Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen wird für den
"qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr" für Flugzeuge mit 2
bis 50 Tonnen max. Abfluggewicht geöffnet. Der Linien-, touristische
Charterflugverkehr, Frachtflüge (mit Ausnahme Flüge der am Flughafen
ansässigen Betriebe) ist ausgeschlossen.
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Die Ausbau des Sonderlandeplatzes in Jesenwang (Flugzeuge
bis 5,7 t / Verlängerung der Start-/Landebahn auf 1200 m) wurde
abgelehnt. Es bleibt beim bisherigen Status des Flugplatzes.
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Die Mit- und Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes
Fürstenfeldbruck mit Erweiterung der Betriebszeiten und größeren
Flugzeugen wurde stattgegeben.
Obwohl diese Beschlüsse nicht den Forderungen der
Bürgerinitiativen entsprechen, konnte folgende Verbesserungen erreicht werden
Oberpfaffenhofen::
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Der Passus "zur Entlastung des Flughafens
München" wurde gestrichen
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Aufgenommen wurde eine Begrenzung der Tonnage der
Flugzeuge auf "2 bis 50 Tonnen zul. Abfluggewicht"
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Nachtflüge und Frachtflüge (außer Transportflüge der
am Sonderflughafen ansässigen Luftfahrtunternehmen) sind ausgeschlossen
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Der Touristischer Charterflugverkehr ist ausgeschlossen.
Jesenwang:
Fürstenfeldbruck / Maisach:
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Die Formulierung im LEP lässt die Interpretation zu,
dass der Plan einer Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes "nur eine
Option" ist, zu (nach Aussagen des Landtagabgeordneten Reinhold
Bocklet, der in der Presse bestätigte, dass zu dieser Ansicht auch die
Staatsregierung stehe).
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Ohne das
intensive Engagement vieler Bürgerinitiativen in der Region
München-West und vieler engagierter Bürgerinnen und Bürgern wären
die reduzierten Passagen im LEP niemals zustande gekommen. Dies zeigt,
dass Zivilcourage und der Wille, politische Veränderungen zu
beeinflussen positive Ergebnisse bringen kann.
An dieser Stelle möchten wir uns recht
herzlich für das Engagement der Bürgerinitiativen, Politikern und
engagierten Bürgerinnen und Bürger bedanken, die unsere Ziele in der
Vergangenheit unterstützt haben. |
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6. Juli 2006: Flugplatz FFB
Betriebsgesellschaft stellt Antrag auf fliegerische Nachfolgenutzung
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Die Presse berichtet über den Antrag auf Nachfolgenutzung
des aufgelassenen Teils des Fliegerhorstes, Erweiterung der Betriebszeiten und
die Zulassung schwerer Flugzeuge bis 5,7 Tonnen maximalem Abfluggewicht.
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3. Juli 2006: Wieder Spuren
einer Außenlandung festgestellt
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Am 3. Juli 2006 wurden
wieder Spuren einer Außenlandung auf unserem Grundstück festgestellt.
Das in Richtung Westen landende Flugzeug kam erst ca.
90 m nach dem Ende der Landebahn zum Stehen. Aus den beiden Bilder
können Sie den angerichteten Flurschaden sehen. Von Meldung der Piloten
keine Spur!!
Wir haben Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. |
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27. Juni 2006: Flugplatzbreiber
in Fürstenfeldbruck bietet Dialog an
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Der Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft
des Fürstenfeldbrucker Flugplatzes, Andreas Boehl, weist die Kritik zum
Antrag der zivilen Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes zurück und bietet den
offenen und fairen Dialog an. "Lassen Sie uns gemeinsam eine konstruktive
Lösung finden, bei dem unserem Anliegen Rechnung getragen wird".
Herr Boehl geht offensichtlich davon aus, dass die
fliegerische Nutzung des ehemaligen Geländes des Fliegerhorstes Vorrang vor
allen alternativen Lösungen hat. Das alternative Nutzungskonzept der Gemeinde
Maisach sieht Boehl nicht als Alternative an. Das Motto: Flugplatz JA,
Alternativlösung: NEIN. Das Verhandlungsangebot ist mehr als scheinheilig,
denn Herr Boehl will einen Dialog führen um sein Ziel durchzusetzen und nicht
um zu verhandeln.
Diese Taktik wurde bereits vom Landtagsabgeordneten Reinhold
Bocklet erkannt: "Dies ist nur ein taktisches Manöver"
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17. Juni 2006: Stadtrat /
Wirtschaftsprofessor Wollenberg fordert Diskussion über Zivbilflieger
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Der FDP-Stadtrat Wollenberg (FFB) will das Taktieren der
CSU-Politiker nicht mehr hinnehmen. Es sei ein "sauberer"
Meinungsbildungsprozess notwendig.
Wollenberg wundere sich, mit welcher
"Unverfrorenheit" einige Bürgermeister von angrenzenden Gemeinden,
"die eigene, bereits elf Jahre dauernde Untätigkeit zur Nachfolgenutzung
des Militärflugplatzes verteidigen".
Den Antrag der Betreibergesellschaft für 40.000
Flugbewegungen pro Jahr bezeichnet Wollenberg als logische Sache. Schließlich
müsse sich der zivile Luftverkehr auf dem Militärareal auch rechnen. Ein
Betrieb in der Größe des Jesenwanger Flugplatzes mache wirtschaftlich
gesehen keinen Sinn, führte Wollenberg aus. Die vom Maisacher Bürgermeister
Gerhard Landgraf vorgestellten Alternativkonzepte mit
vier potenziellen Investoren seien dagegen "großspurige Fiktionen".
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Der Wirtschaftsprofessor Wollenberg
argumentiert aus völliger Unkenntnis der Sachlage:
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Der Sonderflugplatz Jesenwang wickelt im Jahr ca. 35.000
Flugbewegungen und ist damit Deutschlands meist frequentierter
Sonderflugplatz. Wenn diese Größe eines Flugplatzes keinen
wirtschaftlichen Sinn macht, dann macht die für "Fürsty"
beantragte Anzahl von 40.000 Flugbewegungen erst recht keinen Sinn.
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Die Flugplatz FFB Betriebsgesellschaft wickelte im 1. Halbjahr
2006 insgesamt 400 Flugbewegungen ab. Dies sind hochgerechnet 800
pro Jahr oder nur 2,3% der in Jesenwang abgewickelten
Flugbewegungen.
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Der Wirtschaftsplan im Antrag zur Nachfolgenutzung des
Fliegerhorstes durch den Flugplatzbetreiber weist in der
ersten Stufe nur 20.000 Flugbewegungen pro Jahr auf. Wenn der
Wirtschaftsprofessor Wollenberg der Meinung ist, das 35.000
Flugbewegungen nicht wirtschaftlich ausreichend sind, dann ist die
Betreibergesellschaft in FFB erst Recht nicht wirtschaftlich. Hinzu
kommt, dass der Grund des Flugplatzes in Jesenwang dem
Flugplatzbetreiber gehört (war landwirtschaftlicher Grund), für
den keine Pacht oder Finanzierungskosten anfallen und der Flugplatz
mit Flugschulen, Wartungsfirmen und einem Restaurant eine wesentlich
wettbewerbsfähigere Infrastruktur hat.
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Der Wirtschaftsprofessor Wollenberg irrt sich gewaltig, wenn sich
die Wirtschaftlichkeit eines Flugplatzunternehmens nur von der
beantragten Zahl der zugelassenen Flugbewegungen abhängt. Ein
wesentlicher Punkt ist die Vermarktung der Flugzeuglandungen, um
entsprechende Umsätze aus den Landegebühren und Services
einzunehmen. Genau hier hapert es bei der Flugplatz FFB
Betriebsgesellschaft. Bei in den vergangenen 10 Jahre ständig
rückläufigen Zulassungszahlen der Motorflugzeuge bis 5,7 Tonnen
und entsprechender Abnahme der Zahl der Landungen dieser
Flugzeugklassen in Deutschland stellt sich die Frage: Wo kommt die
zusätzliche Nachfrage von 39.200 Flugbewegungen her, um die
Wirtschaftlichkeit des Flugbetriebs in FFB sicher zu stellen?
Wir sind überzeugt, dass der Wirtschaftsprofessor Wollenberg hierzu
eine passende eine Antwort hat.
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16. Juni 2006:
Fürstenfeldbrucker Landrat über den Antrag zur fliegerischen
Nachfolgenutzung
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Die Presse berichtet über den Labrat Thomas Karmasin (FFB)
und den Landtagsabgeordneten Reinhold Bocklet (beide CSU), dass sie dem Antrag
des Flugplatzbetreibers auf diec zivile Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes
entschiedenen Widerstand entgegensetzen werden.
Mi den Antrag auf die zivile Nachfolgenutzung hat der
Flugplatzbetreiber den Weg der sachlichen Auseinandersetzung velasen.
Stattdessen werde die offene Konfrontation mit der Bevölkerung und den
politisch Verantwortlichen gesucht. Die Betreibergesellschaft sei wiederholt
aufgefordert worden, ein Gesamtkonzept für die Nachfolgenutzung des
aufgelassenen Flugfeldes zu präsentieren. Außer offenbar lancierten
Zeitungsberichten über einen Umzug eies österreichischen
Flugzeugherstellers, die sich als Luftnummer erwies, sei nichts zustande
gekommen. Laut Bocklet sind nocvh nicht einmal die Besitzverhältnisse des
Flugplatzareals geklärt. Die Bundesanstalt für Immobilien müsse erst noch
entscheiden, a<n wen das Gelände verkauft wird. Dabei sei neben dem
Beschluss der Staatsregierung von 1991, den Platz den Zivilfliegern zu öfenen,
auch die Gesamtsituation zu berücksichtigen, welches Nutzungskonzept unter
Rücksichtnahme auf die Bevölkerung am Ende überzeuge. Aus unserer Sicht ist
auch entscheidend, zu welchem Preis und Konditionen das Flugplatzgelände
veräußert werden kann.
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6. Juni 2006: FFB CSU lädt zum
Spaziergang auf dem Flugplatz FFB ein
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Die Presse berichtet über den am Wochenende durchgeführten
Spaziergang der FFB CSU auf dem Gelände des Fliegerhorstes. Angeführt wurde
die Delegation von Fürstenfeldbrucker Bürgermeister Kellerer und dem
Oberstleutnat Stefan Scheibl. Zu den frei gewordenen Hallen / Bunkern für
Flugzeuge schlug Scheibl die Aufzucht von Schwammerln oder Einrichtung einer
Disco vor.
Angekommen auf dem Areal der
Bundeswehr-Sportfliegergemeinschaft nutzte der Geschäftsführer der Flugplatz
FFB Betriebsgesellschaft die Gelegenheit für den Flugbetrieb zu werben.
Überflüssig war die Frage: "Wer fühlt sich vom Flugbetrieb
gestört?"
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3. Juni 2006: Flugplatzbetreiber
verursacht erheblichen Sachschaden an unserem Grundstück
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Wurde unser Grundstück auf
Veranlassung des Luftamt Südbayern und des Betreibers des Flugplatzes
in Jesenwang von einem "qualifizierten" Landwirt gemäht. Das
Ergebnis ist ein Sach- und Flurschaden, wie Sie ihn selbst auf den
Bildern einschätzen können.
Unsere Forderung nach Beseitigung der Schäden blieb
erfolglos. Deshalb werden Betretungsverbote und weitere zivilrechtliche
Schritte gegen den Flugplatzbetreiber und beteiligten Landwirt
einleiten. Wir müssen solche Übergriffe auf unser Grundstück nicht
dulden. |
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1. Juni 2006: Traberrennbahn
soll auf den Flugplatz Fürstenfeldbruck verlegt werden
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Die Presse berichtet, dass der zur Konversion freigegebene
Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck als Favorit für die Verlegung der
Trabrennbahn in München-Daglfing gilt. Ein wesentlicher Vorteil ist die Nähe
der S-Bahnstation Maisach und die guten Straßenverbindungen.
Aufgeschlossen ist auch die BIMA (Bundesanstalt für
Immobilienabgaben), die das frei werdende Bundeswehrgelände verkaufen soll.
Das Gelände ist im Landesentwicklungsprogramm (LEP) als Flugplatz
ausgewiesen. Deshalb sind die Flieger an der Nutung des Flugplatzgeländes
weiter interessiert. Für die Traberrennbahn werden nur 20 bis 30 ha des fast
200 ha großen Flugplatzgeländes benötigt. Dies ließ die Flieger sofort mit
dem Vorschlag zur gemeinsamen Nutzung des ehemaligen Fliegerhorstes um die
Ecke kommen.
Ein ernstes Problem für die Gemeinde
Maisach ist das fehlen eines schlüssigen Konzepts für die Nachfolgenutzung
des gesamten Geländekomplexes, um die Bayerische Staatsregierung und die BIMA
davon zu überzeugen, dass eine nicht-fliegerische Nutzung des Geländes eine
sozial, wirtschaftliche und umweltverträgliche Lösung für die
Nachfolgenutzung ist.
Wir haben bereits Vorschläge zum Bau eines
Solarkraftwerkspark gemacht, der an anderen Orten in Bayern bereits zu einer
erfolgreichen Konvertierung von Militärgeländen umgesetzt wurde.
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26. Mai 2006: Appell an Stoiber
- Presse berichtet über den Brandbrief an MP Stoiber
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Die Presse berichtet, dass selbst nach den neuesten
Änderungen zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) der Status des
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen (als Sonder- und Werksflughafen) bedroht ist.
Zwar sind Linien- touristische Charterflüge, Frachtflüge in der Planung
ausgeschlossen, für die "qualifizierten Geschäftsreisenden" soll
der Flughafen für Flugzeuge bis zu 50 Tonnen max. Abfluggewicht offen stehen.
Bei Flugzeugen mit einem Startgewicht bis zu 50 Tonnen handelt es sich jedoch
überwiegend um Regionalflugzeuge, die z.T. über mehr als 100 Sitzplätze
verfügen - siehe
Flugzeugliste.
Beunruhigend ist zudem, dass mit dem im LEP angeführten
"öffentlichen Interesse" für den Geschäftsreiseflugverkehr auch
eine Betriebspflicht für die Abwicklung dieser Flüge in Oberpfaffenhofen
besteht. Als Folge muss der Sonderflughafen zum Verkehrsflughafen hochgestuft
werden.
Den Ansiedelung von Hightech-Unternehmen steht die
Ansiedelung von Hightech-Unternehmen entgegen. Sie benötigen für ihre
Tätigkeit eine ruhige und saubere Umgebung. Mit der Ansiedelung von
Hightech-Unternehmen - im Argeldrieder Gewerbegebiet gibt es heute schon über
2.000 neue Arbeitsplätze.
Der Brief an Herrn Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber
wurde am 23. Mai 2006 abgesendet.
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23. Mai
2006: Brandbrief an Ministerpräsident Dr. Edmumd Stoiber
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Das Aktionsbündnis gegen Fluglärm München-West schrieb
einen Brandbrief an den Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber wegen der nach
der im Bayerischen Landtag verlesenen Regierungserklärung zum Ausbau des
Flugbetriebs des Sonderflughafens in Oberpfaffenhofen. Im Aktionsbündnis
gegen Fluglärm München-West sind 9 Bürgerinitiativen
zusammengeschlossen.
Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) sieht die Ansiedelung
von Geschäftsreiseflügen, insbesondere mit größeren Flugzeugen vor.
Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 50 Tonnen, Linien und
touristische Charterflüge und Luftfracht sind ausgeschlossen. Die
Formulierung hat den Zweck vom Fluglärm Betroffene zu beruhigen. Eine
wirkliche Begrenzung der Zahl der Flugbewegungen ergeben sich nicht.
Insbesondere stimmen die Angeben von hochrangigen Politikern (z.B. Herr
Wirtschaftsminister Erwin Huber, Herr Reinhold Bocklet - MdL und Sprecher des
Wirtschaftsauschusses, Frau Prof. Dr. Ursula Männle - MdL, Dr. Otmar Bernhard
- MdL und Staatssekretär) nach einer teilweisen Verlagerung von individuellen
Geschäftsflügen von München II nach München mit einer maximalen Zahl von
8.000 Flugbewegungen pro Jahr nicht.
Die Begrenzung der Flugzeugtypen auf 50 Tonnen bedeutet die
Zulassung von Flugzeugen mit bis zu 117 Sitzplätzen und typischen Reichweiten
von 2.000 bis 3.000 km. Diese Flugzeuge werden überwiegend für den
Regionalflugverkehr an Regionalflughäfen eingesetzt. Firmen- und Businessjets
sind dagegen wesentlich kleiner. Das Sitzangebot liegt meist unter 15. Die
maximalen Abfluggewichte zwischen 5 und 15 Tonnen.
Mit der Zulassung von Regionalflugzeugen mit einer
Kapazität von über 100 Passagieren (die Verkehrsflugzeuge haben eine
Kapazität ab 120 Passagiere) bekommt die im LEP vorgenommene Definition des
"qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs = höherwertiges Segment des
Geschäftsreiseflugverkehrs" eine neue, präzise Bedeutung:
Der qualifizierte
Geschäftsreiseflugverkehr ist derjenige Geschäftsreiseflugverkehr, der mit
Regionalflugzeugen der Klasse bis 50 Tonnen maximalem Abfluggewicht
durchgeführt wird.
Damit ist auch die im LEP geplante
Funktion des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen klar: Regionalflughafen.
Den Brief an Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber können
Sie -
hier - downloaden
Die Pressemitteilung vom 23. Mai 2006 gibt es -
hier - zum Download
Eine Liste mit Flugzeugtypen (Regionalflugzeuge und
Businessjets) finden Sie -
hier.
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20. Mai 2006: Flugleiterin am
Flugplatz Jesenwang zu "Alberne Kinkerlitzchen"
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Die Flugleiterin am Flugplatz Jesenwang, die die
Außenlandung eines Kleinflugzeugs auf dem Grundstück der BV Fluglärm
beobachtete, bezeichnet in einem Leserbrief unsere Forderung nach der
Benennung des für das Befahren unseres Grundstücks verantwortlichen Piloten
als "Alberne Kinkerlitzchen". Sie führt an, dass wenn man ein
Grundstück neben einem Tennisplatz hat, damit rechnen muss, dass mal ein Ball
rüberfliegt und solange er nicht das Glashaus trifft oder sonstigen Schaden
anrichtet, ist es lächerlich, den "Ballhalter" anzuzeigen oder
seine persönlichen Daten einzufordern.
Dieser Leserbrief zeigt eine erhebliche
Inkompetenz der Flugleiterin zum Luft- und Eigentumsrecht auf:
-
Außenlandungen, die vom Grundstückseigentümer nicht
genehmigt sind, sind insbesondere dann eine Straftat bzw.
Ordnungswidrigkeit, wenn die Außenlandung weder dem
Grundstückseigentümer noch der Polizei gemeldet wurden. Nach dem
Luftrecht hat der Grundstückseigentümer das Recht auf die Personalien
des Verursachers der Außenlandung. Für auf dem Nachbargrundstück
landende Tennisbälle gibt es keine derartigen Rechtsvorschriften.
Tennisbälle stellen im Gegensatz zu Flugzeugen auch keine Gefahr für
Leib und Leben dar.
-
Kleinflugzeuge sind speziell für kurze Landestrecken
ausgelegt. Eine zu hohe Anfluggeschwindigkeit mit zu spätem Aufsetzpunkt
hätte die Flugleiterin erkennen und den Piloten anweisen müssen, die
Landung aus Sicherheitsgründen abzubrechen und durchzustarten. Dies hat
sie nicht getan. Wahrscheinlich war sie nicht in der Lage, die
Flugsituation zu erkennen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie
hatte Glück, dass sich niemand auf unserem Grundstück befand, was zu
einem schweren Unfall geführt hätte.
-
Die vor Ort anwesende Polizei nahm den Vorfall sofort
auf. Dies schreibt das Luftrecht auch so vor. Aus
"Sicherheitsgründen", wie im Leserbrief ausgeführt war das
Einschreiten der Polizei nicht notwendig. Allerdings hätte die
Flugleiterin aufgrund dieses Vorfalls ausgetauscht werden müssen, um
einen derartigen Vorfall zu verhindern.
Nach der Auffassung der Jesenwanger Flugleiterin ist es wohl
in Ordnung, wenn Flugzeuge auf Nachbargrundstücken herumfahren, solange kein
Schaden angerichtet wird. Auf jeden Fall sollte der Name des Piloten dem
Grundstückseigentümer vorenthalten bleiben, solange kein Schaden
entsteht.
Wir sehen das so: Unter diesen
Voraussetzungen können Mitglieder unseres Vereins auch auf dem Flugplatz und
den Wiesen des Flugplatzbetreibers herumfahren, solange wir keinen Schaden
verursachen. Dies ist wohl eine zu liberale Einstellung zu den Rechten eines
Grundstückseigentümers.
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19. Mai 2006: Verurteilter
Berufspilot klagt gegen Berufsverbot wegen Rauschgiftdelikts
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Die Presse berichtet über das Urteil des
Verwaltungsgerichts München, das die Verlängerung der Berufspilotenlizenz
trotz Verurteilung wegen eines Rauschgiftdelikts (12 Monate mit Bewährung)
gewährt werden soll. Das Luftamt verweigerte die Verlängerung des
Pilotenlizenz wegen einer Verurteilung des Berufspiloten wegen Aufzucht von
Marihuana-Pflanzen auf dem Balkon des Berufspiloten und der Lagerung des
"Stoffs" zum Teil auf dem Gelände des Flugplatzes Jesenwang, die
noch keine 2 Jahre zurückliegt.
Das Luftrecht sieht den Entzug einer Pilotenlizenz bereits
nach einmaligem Genuss von Marihuana vor. Der Berufspilot hatte damals nicht
nur zugegeben, dass er kiffte, er hatte auch vier Kilo "Gras"
gelagert. Insbesondere im Hinblick auf die Tätigkeit als Fluglehrer und
Berufspilot müssen strenge Maßstäbe an die Zuverlässigkeit des Piloten
gestellt werden. Es ist weder für Flugpassagiere noch Flugschüler ein
besonderes Vergnügen, von einen "verkifften" Piloten geflogen zu
werden. Deshalb ist aus unserer Sicht der Entzug der Pilotenlizenz
entsprechend der Handhabung des Luftamts und bisherigen Gesetzgebung
gerechtfertigt. Im übrigen lernen Piloten bereits im Unterricht für den
Flugschein, welche Gefahren die Einnahme von Suchtmitteln und Bestrafungen
wegen Straftaten und Verbrechen auf den Flugschein haben. Der Berufspilot hatt
also die Kenntnis, sich rechtmäßig zu verhalten und Abstinenz zu zeigen.
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15. Mai 2006: Flughafen
Oberpfaffenhofen soll für Firmenjets geöffnet werden
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Die Presse berichtet über einen Teilerfolg der
Bürgerinitiativen (BI) zum Ausbau der Flugplätze in München-West. Der
Landtag befasste sich am 11. Mai mit dem Landesentwicklungsprogramm und der
Thematik der Flugplätze im Westen von München. Entsprechend eines Antrags
der CSU-Abgeordneten soll der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen nicht mehr den
Fluhafen München II entlasten. Der Ausbau des Sonderlandeplatzes Jesenwang
ist vom Tisch.
Es heißt weiter, "die CSU habe sich zwar bewegt, aber
die Öffnung des Flughafens für Geschäftsflieger könne deshalb keine
Entwarnung geben". Die Formulierungen im LEP lasen immer noch die massive
Ansiedelung der allgemeinen Luftfahrt zu. Dies wird sie Entwicklung des
Standorts mit Hightech-Unternehmen erheblich stören, weil diese Unternehmen
eine Infrastruktur mit einer leiden Umgebung benötigen.
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13. Mai 2006: Max Walch wollte
Hubschrauberpiloten zum Tanken überreden
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Die Presse berichtet über die Landung eines
Rettungshubschraubers in Pfaffenhofen bei Jesenwang am 11. Mai um 20.30 Uhr.
Der Rettungshubschrauber aus Regensburg holte einen bewusstlosen Patienten ab.
Noch während der Hubschrauber vor Ort war, erschien der
Flugplatzbetreiber Max Walch und forderte die Piloten den Hubschrauberpiloten auf, den
Hubschrauber auf seinem Flugplatz zu betanken.
Walch habe die Landung des Hubschraubers, nachdem der Towers des Flugplatzes
geschlossen war, beobachtet und vermutet, dass der Maschine der Sprit
ausgegangen sein.
Dieser Vorfall zeigt, dass der Flugplatzbetreiber keine
Gelegenheit auslässt, um Hubschrauberbetankungen an seiner Kerosintankstelle
auch außerhalb der
Betriebszeiten durchzuführen. Für den Flugplatzbetreiber, der sich gerne als
"Retter" darstellt, hätte natürlich eine derartige Notsituation
einen medienwirksamen Auftritt ermöglicht.
Max Walch, der sich selbst gern als Luftfahrtexperte
ausgibt, sollte eigentlich wissen, dass
-
Streckenflüge nur dann angetreten werden dürfen, wenn
eine Treibstoffreserve von mindestens 30 Minuten vorhanden ist,
-
die hoch qualifizierten Piloten der Luftrettungsstaffel
bestimmt - auch im eigenen Interesse - mit so viel Treibstoff losfliegen,
um das Ziel sicher zu erreichen und die Treibstoffreserven nicht zu
anzugreifen und
-
die Piloten mit Sicherheit den Flugplatz Jesenwang finden, wenn sie
dort tanken wollen und nicht auf einem in der Nachbarschaft liegenden
Grundstück wegen Spritmangels notlanden.
Geht es dem Flugplatzbetreiber
mittlerweile finanziell so schlecht, dass er auf fremden Grundstücken
landende Flugzeuge zum Tanken auf seinem Flugplatz auffordern muss?
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13. Mai 2006: Zukunft des
Militärflugplatzes FFB offen - besseres Nutzungskonzept hat Vorrang
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Die Presse berichtet über die Beratungen
des Landtags zum Landesentwicklungsprogramm (LEP). Nach
Angaben des Landtagsabgeordneten Reinhold Bocklet gibt es im
LEP keine zwingende Vorgaben zur Nachfolgenutzung des 240 ha
großen Geländes des ehemaligen Fliegerhorstes. "Sollte
es ein besseres Nutzungskonzept als einen zivilen
Verkehrslandeplatz für Kleinflugzeuge geben, dann hält Herr
Bocklet es für möglich, dass die Staatsregierung auch eine
Lösung ohne Flugplatz akzeptieren könne".
Nachdem die seitens der für die Planung der
Nachfolgenutzung
zuständigen Gemeinde Maisach noch keine konkrete Planung ohne
Luftverkehr vorgelegt hat, wird die Überplanung des frei
werdenden Geländes für eine nicht-fliegerische Nutzung des
Geländes unter sozial- und wirtschaftspolitischen
Aspekten umso dringender. Durch das Fehlen eines
"besseren" Nutzungskonzepts haben die Befürworter
des Flugbetriebs in FFB, Betreibergesellschaft und
Sportfliegergemeinschaft in der Öffentlichkeit gepunktet,
obwohl die österreichischen Investoren vom Bau einer
Flugzeugfabrik in FFB nichts wussten.
Der von den Befürwortern des Flugbetriebs
immer wieder vorgebrachte Nutzung der Landebahn als wertvolle
volkswirtschaftliche Investition ist offensichtlich nicht
klar, dass an anderen Stellen erhebliche volkswirtschaftliche
Investitionen, wie das Volkskammergebäude in Berlin, entsorgt
werden. Für Fürstenfeldbruck stehen jedoch alternative
Nutzungen, die im öffentlichen Interesse stehen, zur
Verfügung, wie eine Ortsumgehungsstraße und ein
Solarpark.
Der Bau einer großen Solarstromanlage, wie
sie vor Kurzem in Pocking (Lkr. Passau) und in
Tauberbischofsheim erstellt wurden, kommen zur Nutzung der
großflächigen Landebahn und Rollbahnen in Betracht. Die
Ost-West-Ausrichtung fördert den Nutzungsgrad der Anlage, die
sich bereits nach 12 Jahren amortisiert und danach
hoch-profitabel ist. Projekte dieser Art sind häufig privat
finanziert, schaffen in Deutschland viele Arbeitsplätze und
sind umweltfreundlich. Die bereits existierende Start- und
Landebahn erlaubt die kostengünstige Aufstellung der
Photovoltaik-Module und erleichtert deren Wartung. Beispiele
für eine erfolgreiche Umsetzung von Solarkraftwerken gibt es
im Internet:
http://www.pocking.de/?Umwelt:Solarpark
und
http://www.solarserver.de/solarmagazin/anlagemai2005.html
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11. Mai 2006: Petitionen werden
im Bayerischen Landtag behandelt
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Frust bei vielen Fluglärm-Gegnern. Der
Landtag hat alle Petitionen gegen den Ausbau des Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen und der Flugplätze Jesenwang und Fürstenfeldbruck als
"erledigt" abgelehnt.
Die Bayerische Staatsregierung hatte tags zuvor eine
"mündliche" Regierungserklärung abgegeben, nachdem das
Landesentwicklungsprogramm (LEP) zu den Flugplätzen im Westen von München
umformuliert werden soll. Der Landtag betrachtete unsere zahlreichen
Petitionen durch diese (nicht in Schriftform vorliegenden !!)
Regierungserklärung als erfüllt an.
Im Einzelnen wurde folgender Passus für Oberpfaffenhofen
aufgenommen:
Der Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert werden. Die Möglichkeiten
für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den
Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden (wie bisher).
Begründung:
Der Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen ist ein wichtiger Standort der Luft- und Raumfahrtindustrie
und der Luft- und Raumfahrtforschung in Deutschland. Er dient durch die
Abwicklung von Forschungsflugbetrieb insbesondere auch für das am Standort
ansässige Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) unmittelbar dem
allgemeinen Wohl. Er soll für die Luft- und Raumfahrtindustrie und -forschung
dauerhaft zur Verfügung stehen. Darüber
hinaus liegt die Aufnahme von Luftverkehr begrenzt auf Flüge zur
Instanthaltung von Luftfahrzeugen sowie auf qualifizierten
Geschäftsreiseflugverkehr im unmittelbaren öffentlichen Interesse. Linien-
und touristischer Charterflugverkehr sowie Frachtflugverkehr sind
ausgeschlossen. Das Nachtflugverbot gilt fort. Die Beschränkung des
zusätzlichen Nutzerkreises stellt sicher, dass nur ein enges, höherwertiges
Segment des Geschäftsreiseflugverkehrs, insbesondere mit größeren
Flugzeugen in Betracht kommt und Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt unter 2
Tonnen auch künftig ausgeschlossen bleiben. Der
Standort ist Produktionsstätte für Airbus-Bauteile und für das
Regionalflugzeug Dornier 328. Er kommt für die Ansiedlung von Betreibern und
Anwendern des Satellitennavigationssystems „Galileo" in Betracht. Neben
seiner forschungs- und verkehrspolitischen Bedeutung hat der Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen im mittelbaren öffentlichen Interesse auch erhebliche
industriepolitische Bedeutung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Erhalt
und die Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze. Der Sonderflughafen
Oberpfaffenhofen ist durch andere zivile Flughafenstandorte insbesondere aus
Kapazitätsgründen nicht ersetzbar.
Die neue Formulierung sieht so aus, als
hätten unsere Proteste eine nachhaltige Wirkung erreicht. Das Gegenteil ist
der Fall:
-
Der Begriff "qualifizierter
Geschäftsreiseflugverkehr" ist weder im LEP noch juristisch
definiert. Genauso wenig ist der "nicht-qualifizierte" oder
"unqualifizierte" Geschäftsreiseflug definiert. Definiert ist
in der Luftfahrt allerdings der "Geschäftsreisende". 47% aller
Passagiere am Münchner Flughafen sind nach Angaben der FMG (Flughafen
München GmbH) Geschäftsreisende, also ein beträchtlicher Anteil der 29
Millionen Fluggäste pro Jahr. Ein "enges und höherwertiges Segment
des Geschäftsreiseflugverkehrs" ist genauso wenig definiert, wie der
qualifizierte Geschäftsreiseflugverkehr.
-
Die neue Formulierung bremst die
Verlagerung von Luftverkehrskapazitäten von München nach
Oberpfaffenhofen nicht aus. Wenn es dort eng wird werden halt Flüge mit
Geschäftsreisenden in Oberpfaffenhofen abgewickelt. Bis dann wird der
Bayerischen Staatsregierung bestimmt einfallen, wie der qualifizierte,
höherwertige Geschäftsreisende aussieht.
-
Es gibt keine Begrenzung der Flugzeuge
(z.B. maximalen Startgewicht) oder Flugfrequenzen. Damit steht der
Sonderflughafen nach wie vor für große Verkehrskapazitäten offen.
-
Hätte die Bayerische Staatsregierung
anstelle des qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs den
"individuellen Geschäftsreiseflugverkehr mit Firmenflugzeugen oder
gemieteten Flugzeugen" in das LEP eingestellt, dann hätten sich die
Zusicherungen der Herren Erwin Huber, Reinhold Bocklet und Edwin Grabherr
nach der Abwicklung von Firmenflügen in Oberpfaffenhofen
wiedergespiegelt. In der jetzigen Formulierung steckt immer noch die
Verlagerung von Luftverkehr von München nach Oberpfaffenhofen.
Wir protestieren gegen diese Neufassung im LEP.
Mit dieser Formulierung wird auch die Verlagerung des Luftverkehrs von
München nach Oberpfaffenhofen abgedeckt.
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11. Mai 2006:
CSU-Landtagsfraktion beschließt Änderungsanträge zum LEP
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Herr Reinhold Bocklet
(Landtagsabgeordneter - CSU) berichtet in der Presse, dass die
CSU-Landtagsfraktion einen Änderungsantrag zu den Flugplätzen
Oberpfaffenhofen, Jesenwang und Fürstenfeldbruck beschlossen habe, die das
Landesentwicklungsprogramm (LEP) betrifft.
-
Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen
und der Sonderladeplatz Jesenwang werden nicht zu Flugplätzen der
allgemeinen Luftfahrt umgewandelt.
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Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen
soll nur noch im begrenzten Umfang für den qualifizierten
Geschäftsreise-Flugverkehr geöffnet werden. Der Linien- touristischer
Carterflugverkehr und Frachtflugverkehr wird ausgeschlossen. Die Tonnage
wird auf 2 bis 20 Tonnen begrenzt.
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Für Jesenwang ist der Ausbau des
Sonderlandeplatzes vom Tisch.
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Für den stillgelegten
Militärflugplatz in FFB habe die CSU-Fraktion darauf verzichtet, einen
Änderungsantrag zu stellen.
Der Zeitungsbericht lobt Herrn Bocklets
Bemühungen zur Einbringung von Änderungen im LEP, die auf weniger Fluglärm
hoffen lassen. Seine Arbeit in allen Ehren. Ohne die zahlreichen Aktivitäten
der beiden Oppositionsparteien (SPD und Grüne), Bürgerinitiativen und
Umweltorganisationen hätte sich Herr Bocklet kaum die Mühe gemacht, sich
für uns zu engagieren.
Wir sind dennoch der Meinung, das dieser
Beschluss der CSU-Fraktion aus folgenden Gründen eine Mogelpackung ist:
-
Der Beschluss spiegelt nicht die
Zusicherungen von Herrn Bocklet nach individuellen Geschäftsreisen mit
Firmenjets und gemieteten Flugzeugen wieder. Der im LEP genannte
"qualifizierte Geschäftsreiseflug" ist nicht als solcher,
sondern nur allgemein als Geschäftsreiseflug definiert. Der qualifizierte
Geschäftsreiseflugverkehr ist das Einfallstor für die Stationierung der
Verkehrsluftfahrt.
-
Die CSU-Fraktion spiegelt in Bezug auf
den Flugplatz FFB wieder, dass der Flugbetrieb ohne Rücksicht auf bessere
Nutzungsmöglichkeiten wichtiger als alternative Lösungen ist.
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2.
Mai 2006: Ultraleicht-Tag in Jesenwang - Außenlandung auf unserem
Grundstück
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Die Presse berichtet über einen Zwischenfall während des
Ultraleicht-Flugtags am 1. Mai 2006 am Flugplatz Jesenwang. Ein Kleinflugzeug
überschoss die Landebahn und kam auf den Nachbargrundstück, das der
Bürgervereinigung Fluglärm e.V. gehört, zum stehen. Hätten auf diesem
Grundstück Personen gestanden, um den Flugtag zu beobachten, wäre u.U. zu
einem schweren Unfall gekommen.
Wir glauben nicht, dass dem Flugplatzbetreiber Max Walch
dieser Zwischenfall peinlich ist. Seit Jahren versucht er das Betreten unseres
Grundstücks verbieten. Mit der verunglückten Landung eines Piloten auf
unserem Grundstück hat er vor großen Publikum den Beweis angetreten, dass
das Betreten unseres Grundstücks eine Gefahr für Leib und Leben darstellt.
Wenn dieser Schuss nicht nach hinten losgeht.
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30. April 2006: Flugzeug-Magazin
wirbt für Unterschriftenaktion für den Erhalt von Fürsty
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Die Bürgerinitiative "Aufsteigen mit Fürsty"
wirbt in Flugzeug-Magazinen für die Eingabe von Unterschriften
(deutschlandweit) zur Unterstützung der Aktivitäten zur Stationierung der
allgemeinen Luftfahrt in Fürstenfeldbruck.
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29. April 2006: Nachtflüge nach
Jesenwang werden eingestellt - kein Ausbau des Flugplatzes
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Die Presse berichtet über die Einstellung der nächtlichen
Hubschrauberbetankungen ab September 2006. Zu diesem Zeitpunkt soll die
Tankanlage am Klinikum Großhadern in Betrieb genommen werden.
Der Flugplatzbetreiber Max Walch gab in einer
Bürgerversammlung in Jesenwang bekannt, dass er den Flugplatz nicht ausbauen
werde. Auch die Verlängerung der Landebahn auf 600 m komme nicht in Betracht.
Merkwürdig ist dennoch die Aussage von Max Walch, er habe
gegen das Landesentwicklungsprogramm (LEP) als erster protestiert. Davon war
in der Bürgerversammlung am 28. November 2005 jedoch nichts zu merken. Dies
hätte die Versammlungsdauer nämlich um 2 Stunden verkürzt.
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13. April 2006: Flugplatzchef
Andreas Boehl haut Landkreispolitiker in die Pfanne
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Der Geschäftsführer der
Flugplatzbetriebsgesellschaft FFB - Herr Andreas Boehl - kritisiert in einem
Leserbrief den Ladrat Karmasin und Fürstenfeldbrucker Bürgermeister Kellerer.
Sie verhindern die Schaffung von wertvollen Arbeitsplätze durch die Luftfahrt
in der Region. Herr Boehl betont, dass sich kein Politiker gegen die Schaffung
von Arbeitsplätzen stellen kann. Er spricht die von ihm, der IHK und
Befürwortern des Flugplatzes FFB ins Gespräch gebrachte An- bzw. Umsiedelung
des österreichischen Flugzeugbauer Diamond Aircraft in Fürstenfeldbruck
an.
Falsch liegt Herr Boehl mit seiner
Annahme, dass man die in FFB startenden und landenden Flugzeuge an der B471
nicht mahr hören kann. Dies stimmt nur für Teile der 471, die mindestens 3
km vom Flugplatz entfernt liegen. Ansonsten werden die Bürgerinnen und
Bürger der Flugplatzanrainergemeinden kräftig durch den Fluglärm gestört.
Ansonsten gäbe es keine Bürgerinitiativen mit mehreren Tausend Mitgliedern
im Landkreis.
Mittlerweile ist der Ansiedelungsplan der
Diamond Aircraft geplatzt. Es stellte sich heraus, dass dieser Plan nur bei
den Befürwortern des Flugplatzes FFB existierte. Die Diamond Aircraft wusste
von diesem Plan nichts.
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11. April 2006: Diamond Aircraft
bleibt in Wien
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Die Presse berichtet, dass der Wiener
Flugzeugbauer den Umzug und die Ansiedelung eines Betriebes in FFB dementiert
hat. Die Pressesprecherin dieses Unternehmens ist "allen Wolken gefallen,
als sie davon hörte".
Der von den Unterstützern eines
Verkehrsflugplatzes FFB in die Welt gesetzte Plan zur Errichtung eines
Flugzeugwerkes mit 200 bis 600 zusätzlichen Arbeitsplätzen ist jetzt wie
eine Seifenblase zuplatzt. Der Plan war offensichtlich frei erfunden.
Wir halten derartige, medienwirksame
Auftritte, die frei erfundene Tatsachen verbreiten nicht nur für eine
Zumutung den Politikern gegenüber, die sich täglich mit den Problemen /
Lösungen der Arbeitslosigkeit beschäftigen, sondern eine glatte
Unverschämtheit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, bei denen
Hoffnungen auf einen sicheren Arbeitsplatz geschürt wurden.
In diesem Zusammenhang wurden in der
Presse der Geschäftsführer der FFB Flugplatz-Betriebsgesellschaft (Andreas
Boehl), der Vorsitzendes der IHK FFB / Dachau (Michael Rosenheimer) und der
Flugplatzbetreiber in Jesenwang (Max Walch) genannt.
Max Walch habe den Wiener
Flugzeughersteller Diamond Aircraft in einer Gremiumssitzung der IHK FFB /
Dachau einen entsprechenden Bericht über die Entwicklung des Flugplatzes in
FFB abgegeben. Auch Herr Rosenheimer hatte sich positiv über die Ansiedelung
des Flugzeugherstellers geäußert, wobei er skeptisch in der Beurteilung war,
wieviel Arbeitsplätze tatsächlich geschaffen werden können.
Es ist nichts
Neues, dass Herr Walch medienwirksame Nachrichten ohne Substanz aufbaut. Seine
Glaubwürdigkeit tendiert gegen den Nullpunkt. Es ist erstaunlich, dass Herr
Rosenberger als IHK-Vorsitzender nicht von der Diamond-Finte wusste, obwohl
die IHK-München Gesellschafter der Betriebsgesellschaft am Flugplatz
Fürstenfeldbruck ist.
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10. April 2006: Karmasin und
Kellerer gegen Ansiedeung eines Flugzeuzgbauers
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Die Presse berichtet über die ablehnende
Haltung des Landrats Thomas Karmasin und des Oberbürgermeisters von FFB -
Sepp Kellerer. Her Kellerer betrachte das Angebot der Wiener Diamond Aircraft
als ein Lockmittel, den wirtschaftlichen Betrieb des defizitären
Verkehrslandeplatz zu ermöglichen. Der Preis für die Schaffung von 200
Arbeitsplätzen ist mit 50.000 Starts und Landungen viel zu hoch. Kellerer ist
überzeugt, dass auf dem 250 ha großen Gelände auch weniger problematische
Unternehmen angesiedelt werden können.
Auch Thomas Karmasin bezweifelt den
"großen Vorteil", den ein florierender Verkehrslandeplatz dem
Landkreis bringen soll. Eine Nutzung des Flugplatzes ohne Flugbetrieb hat
Vorrang. Er kann nicht glauben, dass eine Wiener Firma in ein Höchstlohnland
umziehen will.
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5. April 2006: Flugzeugbauer
soll Arbeitsplätze nach FFB bringen
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Die Presse berichtet über den Plan der
FFB Flugplatz-Betriebsgesellschaft, die Wiener Firma Diamond Aircraft auf dem
Flugplatz FFB anzusiedeln. Der Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft
Andreas Boehl und der Sprecher der Betriebsgesellschaft (im Wirklichkeit
Angestellter der IHK-München) haben die Verhandlungen mit Diamond Aircraft
bestätigt.
Die FFB Flugplatz-Betriebsgesellschaft
verfüge derzeit über die luftrechtliche Genehmigung zur Mitbenutzung des
Fliegerhorstes. Sie ist am Erwerb eines 80 ha großen Teilstücks
interessiert, um einen Zivilflugplatz zu betreiben. Dies ist jedoch nur dann
möglich, wenn die Gesellschaft Gewinne erwirtschaftet. Dies ist bisher nicht
der Fall.
Der Luftfahrt-Experte und
Fugplatzbetreiber Max Walch hat sich auch in die Diskussion eingeschaltet. Mit
einer Firma wie Diamond Aircraft sei ein florierender Flugplatzbetrieb
gesichert. Es sei allerdings schwierig ausländische Betrebe in Deutschland
anzusiedeln. Ein Erfolg könne sich nur dann einstellen, wenn der Grund
verschenkt, die Infrastruktur kostenlos zur Verfügung gestellt und mindestens
10 Jahre Steuerfreiheit gewährt würde.
Aus der Sicht des
Steuerzahlers und der vom Fluglärm Betroffenen halten wir diese Einstellung
für absolut undiskutabel. Das aufgelassene Flugplatzgelände muss nicht an
ein ausländisches Unternehmen verschenkt werden, um
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noch zusätzlich
eine Infrastruktur aus Steuermitteln bezahlen zu dürfen,
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dem Unternehmen 10
Jahre Steuerfreiheit zu gewähren und
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dafür völlig
kostenlos den Fluglärm der Flugzeugwerft und Privatflieger kassieren zu
dürfen.
Es wird Zeit, das
aufgelassene Fliegerhorstgelände so zu überplanen, dass Arbeitsplätze auch
ohne das Verschenken von Immobilien oder Steuerfreiheit von 10 Jahren
geschaffen werden. Wir sind davon überzeugt, das dies ohne fliegerische
Nutzung des Flugplatzgeländes besser funktioniert, als mit Fluglärm.
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4. April 2006: IHK fordert
"unpopuläre Entscheidung" zur Nutzung des Flugplatzes FFB
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Nach Presseberichten hat der
IHK-Vorsitzende Michael Rosenberger zur Nachfolgenutzung des aufgelassenen
Fliegerhorstgeländes "unpopuläre Entscheidungen" verlangt.
Zunächst sollen sich die Gegner an einen Tisch setzen und das "Für und
Wider" genau abklopfen. Die Lärmbelastung, wie sie von Kritikern immer
wieder angeführt werden, sei ein "Totschlagargument". Zwar zweifle
er selbst noch an der von den möglichen Flugplatzbetreibern genannten Zahl
von 600 neuen Arbeitsplätzen rund um den Flugplatz.
Herr Rosenheimer sollte eigentlich als
zuständiger IHK-Vorsitzender im Landkreis wissen, dass der Flugbetrieb in FFB
defizitär ist (IHK-München ist Gesellschafter der Betriebsgesellschaft) und
an einem chronischen Nachfragemangel an Flugfrequenzen leidet und trotz der
fast 40.000 Flugbewegungen im Jahr in Jesenwang nur eine geringe Zahl an
Arbeitsplätzen geschaffen wurde. In Jesenwang und umliegenden Gemeinden fehlt
z.B. ein Gewerbegebiet. So viel zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen durch
die allgemeine Luftfahahrt.
Der Skepsis von Herrn Rosenberger, ob 600
neue Arbeitplätze durch die Ansiedelung eines Luftfahrtbetriebes geschaffen
werden können, teilen wir mit Herrn Rosenberger. Die Zahlen der in
Deutschland zugelassenen Flugzeuge mit einen Abfluggewicht unter 14 Tonnen
ging in den letzten Jahren ständig zurück. Warum sollte ein
Flugzeughersteller sich ausgerechnet in der München - einer Höchstlohnregion
- niederlassen wollen.
Herr Rosenheimer hat sich mit diesen
Aussagen nicht mit Ruhm bekleckert. Der Plan zur Ansiedelung des
österreichischen Flugzeugbauers hat sich als Finte erwiesen, frei erfunden
und ohne Substanz. Der Flugzeugbauer selbst wusste gar nicht, dass er in FFB
im Gespräch war. Herr Rosenheimer ist gut beraten, sich darum zu kümmern,
wie der Flugplatz wirtschaftlich sinnvoll auch ohne Fluglärm genutzt werden
kann.
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4. April 2006: Junge Union lehnt
Geschäftsflüge am Fliegerhorst ab
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Nach Treffen mit Bürgerinitiativen gegen Fluglärm und der
Bürgerinitiative "Aufsteigen mit Fürsty" kommt die Junge Union FFB
zum Schluss, dass die Schaffung eines Schwerpunktlandelatzes in FFB mehr
Risiken birgt, als Chancen. Es wird ernsthaft bezweifelt, dass die von
Unterstützern der Zivilflieger aufgestellte Prognose mit der Schaffung von
insgesamt 5600 neuen Arbeitsplätzen realistisch ist. Das Beispiel Jesenwang
zeige, dass trotz umfangreichen Flugverkehrs Arbeitsplätze nur in begrenztem
Umfang entstünden.
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