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Archiv - 2. - 4. Quartal 2006 

Aktuelle Nachrichten Bürgervereinigung Fluglärm Jesenwang Fürstenfeldbruck Flieger Ultraleicht Pro Luftfahrt Allgemeine Luftfahrt Verkehrslandplatz Sonderlandeplatz rechtswidrig rechtswidrige Handlungen Rechtswidrigkeit

10. November 2006: Presse berichtet über Öffnung des Hubschrauberlandplatzes in Großhadern

Das Luftamt Südbayern informierte die Presse über die Genehmigung und Freigabe des Hubschrauberlandeplatzes am Klinikum Großhadern. In den vergangenen 15 Monaten führten Tankflüge der Rettungsstaffel am Flugplatz Jesenwang - insbesondere nachts - häufig zu Ruhestörungen.

Im Herbst 2005 kam es wegen der zum Teil mehrfachen Hubschrauberlandungen während der Nacht (22 bis 6 Uhr) zu einem erheblichen Widerstand der Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden Jesenwang und Adelshofen. Die Protestaktionen zweier Bürgerinitiativen und der "Jungen Union" führten zu mehreren Hundert Unterschriften gegen die nächtlichen Flugbewegungen am Flugplatz Jesenwang, für die der Flugplatz keine Genehmigung hat - also rechtswidrig sind.

Im November 2006 wurden zwischen den Flugplatzbetreiber Max Walch und der Jesenwanger Bürgerinitiative ein Abkommen unter der Mitwirkung des Jesenwanger Bürgermeisters Wieser vereinbart, nach dem der Flugplatz Jesenwang nach Indienstellung der Hubschraubertankstelle in Großhadern keine Starts und Landungen von Flugzeugen außerhalb der genehmigten Betriebszeiten auf dem Jesenwanger Flugplatz durchgeführt werden. 

Wir fordern den Flugplatzbetreiber Max Walch auf, sich uneingeschränkt an die Vereinbarung mit der Bürgerinitiative zu halten und seinen Flugplatz außerhalb der genehmigten Betriebszeit (insbesondere nachts) für jeglichen Flugbetrieb zu schließen. 

 

10. November 2006: Die Presse berichtet über den Absturz des UL-Flugzeuzgs in Jesenwang

 
Der Flugplatzbetreiber Max Walch beschuldigt die beiden Vorsitzenden unserer Bürgervereinigung des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Dieser war seiner Meinung nach die Ursache für den Absturz des Kleinflugzeugs auf der Start- und Landebahn. Der Pilot habe angeblich seinen Start wegen der Anwesenheit von Personen, die sich außerhalb des Flugplatzgeländes auf unserem Grundstück befanden, abgebrochen.
Er habe die beiden Personen im "letzten Moment" erkannt und sei deshalb ins Schlingern geraten. Walchs Beschuldigung ist absurd.

Die Darstellung des Unfallhergangs widerspricht gravierend den Beobachtungen der beiden Vorstände und der Meinung des Geschäftsführers der am Flugplatz ansässigen Flugschule für Ultraleicht-Piloten - Maximilian Walch. Der Absturz des Kleinflugzeugs erfolgte auf der halben Länge der 408 m langen Startbahn und nicht kurz vor unserem Grundstück. Herr Walch (jun.) versicherte uns gegenüber, dass der Unfall auf einen Defekt am Flugzeug zurückzuführen ist. Im übrigen haben beide Personen zum Zeitpunkt des Unfalls den Bereich der verlängerten Startbahn bereits geräumt und standen außerhalb der Abflugroute. Im übrigen ist das Betreten unseres Grundstücks jederzeit erlaubt. Näheres in unserer Pressemitteilung (siehe Download rechts).

Der Hammer  -  Walch der Presse gegenüber:

"Denen (Bürgervereinigung) wär's am liebsten, wenn jeden Tag an der Straße drei bis vier Tote herumliegen würden, aber diesen Gefallen tun wir ihnen nicht".

Wir weisen Max Walch's Unterstellung mit Entschiedenheit zurück. Unsere BV Fluglärm kämpft seit Jahren mit dem Luftamt Südbayern um die Beseitigung zahlreicher Sicherheitsmängel am Flugplatz Jesenwang. Hierzu gehören die häufigen Fehlbedienungen der Verkehrsampel durch den Flugleiter, die bereits mehrfach zu Beinahe-Unfällen führten.

Die Qualität Walch's politischer Kommunikation ist aus der untersten Schublade. Er bezeichnete Fluglärmgegner bereits öffentlich als "permanente Mörder". 

 

 

 

Download:
 
Pressemitteilung
 
- hier -

8. November 2006: Ultraleicht-Flugzeug stürzt auf dem Flugplatz beim Start ab

 
Wir wurden anlässlich der Vermessung der Spuren von Außenlandungen auf unserem außerhalb des Flugplatzes vor der Start- und Landebahn des Flugplatzes liegenden Grundstücks Zeuge eines Absturzes eine Ultraleicht-Flugzeuges ("UL-Flugzeug").

Der Unfall, an dem zum Glück nur Sachschaden entstand, ereignete sich beim Start des Flugzeuges. Auf halber Länge der Startbahn brach das Flugzeug nach rechts aus und hob in steilem Winkel ab. Nach wenigen Sekunden kippte die Nase des Flugzeugs nach vorn über. Das UL-Flugzeug schlug auf der Startbahn hart auf und rutschte auf den Seitenstreifen.

Der Hergang des Unfalls sah ganz nach einem Pilotenfehler aus. Das Flugzeug hob offensichtlich zu früh ab und verlor durch den steilen Abflugwinkel den Auftrieb durch einen Strömungsabriss. Nachdem der Start bei gutem Wetterverhältnissen und Wind genau in Richtung der Landebahn erfolgte, scheiden witterungsbedingte Unfallursachen aus.

Nach dem Unfall meldete sich der Geschäftsführer der UL-Flugschule bei uns und belehrte uns, dass der Unfall auf technisches Versagen und nicht aufgrund mangelhaften Fähigkeiten des Piloten verursacht wurde. Uns ist es rätselhaft, wie eine derartige Aussage innerhalb nur weniger Minuten ohne gründliche Untersuchung des Flugzeugs getroffen werden kann. Wir wollen an dieser Stelle dieser Version des Unfallhergangs nicht widersprechen.

Für unser außerhalb des Flugplatzes liegende Grundstück gibt es weder ein Betretungsverbot, noch ist das Betreten durch behördliche Anordnung eingeschränkt.
 

 

Beschädigtes UL-Flugzeug
 

Einsammeln von Wrackteilen

8. November 2006: Wieder Außenlandungen auf dem BV-Grundstück

 
Bei der Besichtigung unseres Vereinsgrundstück haben wir wieder Spuren und Landungen auf unserem Grundstück vorgefunden (siehe Bilder). Landungen außerhalb des Flugplatzgeländes, die weder vom Luftamt noch vom Grundstückseigentümer genehmigt sind, sind Straftaten.

Wir haben selbstverständlich Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.
 

21. August 2006: FFB Betreibergesellschaft will "Fluglärmauswirkungen messen"

Rechtzeitig zur Eröffnung des Oktoberfestes am 17. September 2006 will der Geschäftsführer der FFB Flugplatz Betriebsgesellschaft - Andreas Boehl - eine publikumswirksame Aktion zur Messung der Lärmeinwirkung des Flugbetriebes an den Flugplatz angrenzendes bebautes Gebiet durchführen. Eingeladen sind auch am Flugplatz nicht genehmigte Flugzeuge über 2 Tonnen Abfluggewicht und die Ausweitung der Betriebszeit bis 16.00 Uhr. In einem im Internet veröffentlichten Informationsblatt steht:

  • In Rahmen der Veranstaltung wird der normale Flugbetrieb (entsprechend dem Antrag auf Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes) "simuliert". Hierzu werden Flugzeuge in wechselnder Reihenfolge starten, den Platz verlassen und nach 10 bis 15 Minuten Flugzeit zum Platz zurückkehren und landen.
     

  • Um hierbei die Lärmeinwirkung auf die angrenzende Bebauung zu messen werden an mehreren sensitiven Stellen Lärmmessungen mit Schallpegelmessgeräten durchgeführt und zum Zeitpunkt der Messung von einer "Kontrollgruppe aus je 2 Anwohnern" und einem "Experten" gefühlsmäßig auf einer Skala von 1 (leise) bis 6 (sehr laut) beurteilt.
     

  • Alle teilnehmenden Piloten und Flugzeuge müssen sich bis zum 14.9. bei der Luftaufsicht des Flugplatzes melden.

Der von Herrn Boehl initiierten Veranstaltung soll wohl der Mantel der Offenheit und Ehrlichkeit umgehängt werden. Das gewünschte Ergebnis der von Herrn Boehl ernannten "Fluglärm-Experten" steht wohl bereits im Voraus fest: Die am Flugplatz FFB abgewickelten Flugzeuge haben die "Note 1+" (ganz leise). Dies beteuern die Flieger seit Jahren, denn bereits am Zaun des Fliegerhorstes seien diese Flugzeuge nicht mehr zu hören. Wenn das tatsächlich so wäre, gäbe es keine Fluglärminitiativen.

Das Ergebnis dieser Veranstaltung ist bereits jetzt vorprogrammiert, weil

  • das Ergebnis der "subjektiven Bewertung des Fluglärms" von der einzelnen Person abhängt. Herr Boehl braucht sich nur die "geeigneten" Personen (am besten Mitglieder der Flugsportgruppen oder "Aufsteigen-mit-Fürsty") zu besorgen, dann stimmt das Ergebnis.
     

  • das Ergebnis der Lärmeinwirkungen vom Flugzeugtyp abhängt. Auch hier hat Herr Boehl das passende Rezept: Anmeldung de Piloten bis zum 14.9. Dies gibt ihm genug Zeit, um die lauten Flugzeuge auszusortieren.

Wir sind der Meinung, dass die von Herrn Boehl geplante Veranstaltung gegen geltendes Recht verstößt. Der Flugbetrieb hat nur den Zweck, Fluglärm zu erzeugen; er dient nicht zum Transport von Personen. Damit gehört diese Veranstaltung grundsätzlich durch die zuständige Luftfahrtbehörde verboten. Für eine Ausnahmegenehmigung zur Ausweitung der Betriebszeit und Zulassung von Flugzeugen über 2 Tonnen gibt es keine triftigen Gründe.

19. August 2005: Staatsanwalt beschäftigt sich mit der "Anti-Traber-Demo" und Herrn Boehl

Die Presse berichtete bereits über die vom Geschäftsführer der Fürstenfeldbruck Flugplatz Betriebsgesellschaft - Andreas Boehl - angezettelten, nicht angemeldeten Demo zum Protest gegen den Plan der Traber, auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände eine neue Trabrennbahn zu bauen. Am 16. Juli 2006 haben sich 26 Demonstranten um Herrn Boehl vor dem Fliegerhorst versammelt. Diese Versammlung wurde von der Polizei aufgelöst. 

Nachdem diese Demonstration / Versammlung unter freiem Himmel nicht angemeldet war, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen die Anstifter - auch gegen Herrn Boehl.

14. August 2006: Hubschrauber gefährdet Personen auf dem Flugplatz Jesenwang

Es wurde heute am Vormittag ein ernster Zwischenfall eines Hubschrauber bei der Landung auf dem Flugplatz in Jesenwang beobachtet, bei dem mehrere Personen gefährdet wurden. De Hubschrauber setzte seine Landung auf den Flugfeld nahe am Zaun zwischen dem Restaurant und der Tankstelle fort, obwohl mehrere Personen auf diesem Geländeabschnitt anwesend waren. Bei Aufsetzen des Hubschraubers war der Rotor über den Köpfen oder zumindest nur wenige Meter von den Personen entfernt. Dies ist eine hochgradige Gefährdung von Leib, Leben und Eigentum durch den Hubschrauberpiloten.

Hierbei sei bemerkt, dass Flugplätze nur von "befugten Personen" betreten werden dürfen. Das Betreten von unbefugten Personen ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Flugplatzbetreiber und Flugleiter haben die Pflicht, den ordentlichen Betrieb und die Sicherheit am Flugplatz zu gewährleisten. Es war nicht zu erkennen, dass der Flugleiter in das Geschehen eingriff, um die Personengefährdung durch die Landung des Hubschraubers zu verhindern. Nach dem Luftrecht hätte er den Hubschrauberpiloten anweisen müssen, so lange mit der Landung zu warten oder eine an der Landezone zu wählen, bis die Personen die Landezone geräumt haben. Er hätte gleichzeitig auch die betroffenen Personen vom landenden Hubschrauber warnen und sie von der Landezone verweisen müssen.

Der Sicherheitsstandard am Flugplatz Jesenwang ist katastrophal. So werden seit Jahren Anforderungen an Sicherheitsabstände auf dem Flugplatz missachtet, die Verkehrsampel entgegen der Auflagen der Behörden falsch oder zum Teil gar nicht geschaltet und Landungen durchgeführt, die auf Nachbargrundstücken stattfinden. Wann schreitet die Aufsichtsbehörde endlich ein, um diese Sicherheitsprobleme zu beseitigen? 

11. August 2006: 500 Einwedungen gegen den Antrag auf Nachfolgenutzung Flugplatz FFB

Die Presse berichtet, dass rund 500 Einwendungen gegen die Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes FFB durch die Flugplatz Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft eingegangen sind. Das Luftamt werde diese Einwendungen auswerten und ggfs. bei den Einwendern nachfragen. Der Termin für eine Entscheidung ist offen.

9. August 2006: Über 200 Einwendungen gegen den Antrag zur zivilen Nachfolgenutzung in FFB

Die Presse berichtet, dass die Bürgerinitiative gegen Fluglärm (Maisach) über 200 Einwendungen gegen den Antrag der Flugplatz Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft der Gemeinde Maisach zur Weiterleitung an das Luftamt Südbayern übergeben hat. Die Einwender können nicht nachvollziehen, wie der Flugplatzbetreiber den Flugplatz drastisch ohne Planfeststellungsverfahren verändern will. Ein weiterer Punkt ist der katastrophale Geschäftsplan, der unter realistischen Bedingungen zu hohen Verlusten führen wird. Damit wäre die Betreibergesellschaft ohne Zuschüsse aus Steuermitteln oder andere "Sponsoren" nicht in der Lage, den Betrieb zuverlässig zu führen. In Anbetracht der bisher geringen Nachfrage nach Landungen in FFB (nur ca. 1,1 pro Tag !!) ist auch ein Verkehrslandeplatz nicht notwendig, da für diese Nachfrage anderer, in der Nähe befindliche Flugplätze zur Verfügung stehen. 

31. Juli 2006: Flughafen München beschließt das Planfeststellungsverfahren für 3. Landebahn

Durch Zufall kamen wir dahinter, dass die Gesellschafterversammlung das Planfeststellungsverfahren für den Bau der 3. Start- und Landebahn beschlossen hat. Mehr Info gibt es auf dem Internet-Auftritt der Flughafengesellschaft:

 http://www.munich-airport.de/DE/Areas/Ausbauplanung/Haeufig_gestellte_Fragen/index.html 

Interessant ist auch die Einrichtung eines neuen Referats für das Planfeststellungsverfahren mit einem Regierungsdirektor als Leiter.

Frustrierend ist die Handhabung des LEP durch die Staatsregierung. Im LEP für den Flughafen steht, dass eine Vorbehaltsfläche für den Ausbau des Flughafens vorgehalten werden soll und eine Entscheidung für den Ausbau hiermit nicht getroffen ist. Dies heißt im Klartext: Reservierung eines Geländes für den Ausbau - JA, aber Ausbau - NEIN.

Der Beschluss zum Beginn des Planfeststellungsverfahren widerspricht dem Ziel im LEP total. Die "Bremse", was nicht im LEP steht, wird nicht gemacht oder findet nicht statt, ist überhaupt nicht wirksam. Wir müssen deshalb der Staatsregierung unterstellen, dass die Begrenzungen des Luftverkehrs, wie im LEP beschrieben auch Makulatur ist.

31. Juli 2006: Mausacher Gemenderat lehnt Antrag auf Nachfolgenutzung ab

Die Presse berichtet, dass der Antrag der Flugplatz Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft zur zivilen Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes von Maisacher Gemeinderat einstimmig angelehnt wurde.

28. Juli 2006: Investor will gesamten Militärflugplatz kaufen

Nach der Entscheidung der Traber für den neuen Standort in Fürstenfeldbruck will ein Investor den gesamten aufgelassenen Teil des Fliegerhorstes (240 ha) kaufen. Dieses Angebot basiert auf der Zusage dieses Investors, für den Traberverein nach der Übernahme des Geländes des alten Geländes der Traberrennbahn in MünchenDaglfing.

Mit dem Kauf des gesamten Flugplatzgeländes würde für die Flugplatz Betriebsgesellschaft kein Gelände für den Flugbetrieb mehr zur Verfügung stehen. 

An dieser Stelle gebührt dem Maisacher Bürgermeister Gerhard Landgraf alle Achtung und ein herzliches "Dankeschön" für seine Kreativität, eine alternative Nutzung des Fliegerhorstgeländes zu entwickeln und seinen Einsatz die hierfür geeigneten Investoren zu finden.

26. Juli 2006: Zahl der Flugbewegungen in FFB vervierfacht - 400  im 1. Halbjahr

Die Meldung der Flugplatz Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mit 300% Steigerung der Zahl der Flugbewegungen soll das Bild eines erfolgreichen Unternehmens untermalen und die Notwendigkeit der Weiterführung des zivilen Flugbetriebs in Fürstenfeldbruck dokumentieren. Mit dieses Resultat kann sich der Geschäftsführer der Flugplatz Betriebsgesellschaft auf seine eigenen Schultern klopfen.
Wir gratulieren Herrn Boehl zu diesem "wirtschaftlichen Erfolg" seiner Firma!!

In der Tat rechnen sich 100 Flugbewegungen (bzw. 50 Landungen) innerhalb 182 Tage statistisch als 0,27 Landungen pro Tag (= an jeden 4. Tag eine Landung). Die Steigerung auf den vierfachen Wert bringt es immerhin auf 1,1 Landungen pro Tag.  

Beeindruckend ist auch die Steigerung der geschätzten Einnahmen aus den Landegebühren von ca. EUR 650 (50 Landungen je EUR 13) auf EUR 2.600 (200 Landungen je EUR 13). Allein die Personalkosten für drei "EUR 400-Jobber", die die Betriebsgesellschaft angeblich beschäftigt kosten EUR 9.000 inkl. Abgaben. 

In Anbetracht dieser Geschäftszahlen sind folgende Fakten klar:

  • Für ein Verkehrsaufkommen von 1 Landung pro Tag muss kein Verkehrslandeplatz mit 85 ha vorgehalten werden. Diese Zahl zeigt eindeutig, dass für einen zusätzlichen Landplatz kein Bedarf besteht.

  • Die Nachfrage nach der Nutzung eines Verkehrslandeplatzes in FFB ist so gering, dass eine wirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen ist. Eine Subventionierung des Betriebs fällt schon bei Betrachtung mit dem gesunden Menschenverstand aus. Eine Landung pro Tag kann nicht mit Hunderten EUR aus Steuermitteln subventioniert werden, wenn in nur 12 km Entfernung andere Flugplätze zur Verfügung stehen.

  • Die Nutzung nur eines Teils des Fliegerhorstgeländes durch den Flugbetrieb (85 ha der 240 ha) schließt sämtliche zusätzliche Nutzungen des restlichen Geländes aus, weil es quasi ein Naturschutzgebiet ist. 

26. Juli 2006: Regioaler Planungsverband München lässt Privatflieger abblitzen

Die Presse berichtet über die mit großer Mehrheit gefasste Entscheidung des regionalen Planungsverbands über die Ablehnung des Antrags zur Nachfolgenutzung des die Fliegerhorst Areal durch Flugzeuge bis 5,7 Tonnen und 40.000 Flugbewegungen pro Jahr.

Der Beschluss begründet sich auf eine frühere Entscheidung zur restriktiven Linie zur zivilen Mit- und Nachfolgenutzung militärischer Fliegerhorste. Mit den Flughafen München sei der Plan, mindestens einen Flugplatz in jeder Region Bayerns vorzuhalten erfüllt. Darüber hinaus würde ein Verkehrslandeplatz in FFB den nahe gelegenen Sonderlandeplatz Jesenwang erheblich gefährden. Er sprach sogar von "Kannibalisierung".

Herr des Verfahrens ist allerdings das Luftamt Südbayern.

25. Juli 2006: Resolution zur Verabschiedung des LEP (Oberpfaffenhofen, Jesenwang, FFB)

Die Presse berichtet über Resolution des CSU-Kreisverbands zur Verabschiedung des LEP. Sie begrüßt, dass für die Öffnung des Sonderflughafen Oberpfaffenhofen enge Grenzen gezogen wurden. So sind Linien-, touristischer Charterflugvekehr, Frachtflugverkehr ausgeschlossen. Die Tonnage der Flugzeuge wurde auf 2 bis 50 Tonnen beschränkt. Die Entlastungsfunktion des Flughafens München II wurde gestrichen.

Der Ausbau des Sonderlandeplatzes Jesenwang zum Schwerpunktlandeplatz wurde gestrichen. Damit ist der Plan zum Ausbau des Sonderlandeplatzes auf 5,7 t Fluggewicht und 1.200 m lange Landebahn vom Tisch.

Der Plan, in Fürstenfeldbruck einen Verkehrskandeplatz zu erhalten, wurde beibehalten.

Der CSU-Kreisverband FFB lehnt die fliegerische Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes ab. Die in der Nähe des Flugplatzes FFB liegenden Flugplätze in Oberpfaffenhofen (derzeit 11.000 Flugbewegungen) und Jesenwang (derzeit 35.000 Flugbewegungen) deckt den Bedarf an Landeplatzkapazitäten in der Region München ab. 

Befürworter des zivilen Flugbetriebs in FFB argumentieren stets mit der Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze im Zusammenhang mit einem Verkehrslandeplatz der allgemeinen Luftfahrt. Tatsache ist aber, dass die Betreibergesellschaft entgegen ihrer ständigen Beteuerungen bis heute nicht in der Lage war, irgendwelche ernsthaften Interessenten für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze zu gewinnen.

Die von der Gemeinde Maisach konzipierte Nachfolgenutzung entspreche viel mehr dem Zweck der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, einen möglichst guten Preis zu erzielen. Die Flugplatz FFB Betriebsgesellschaft plant nur die Nutzung von 85 der 240 ha aufgelassenen Geländes. Das restliche Gelände ist wegen des FFH (Flora - Fauna - Habitat) Satus nicht mehr wirtschaftlich zu verwerten und bleibt dann zum Naschteil des Steuerzahlers weiterhin im Eigentum des Bundes.

Wir begrüßen die Entscheidung des CSU Bezirksverbands.

25. Juli 2006: Antrag auf Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes liegt aus

Der Antrag der Flugplatz Fürstenfeldbruch Betriebsgesellschaft GmbH zur zivilen Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes liegt in mehreren Rathäusern zur Einsicht aus (z.B. in Maisach).

Teil des Antrags ist die Erweiterung des Flugbetriebs durch zusätzlichen Flugverkehr und Stationierung von wesentlich lauteren Flugzeugen bis 5,7 t Abfluggewicht und Hubschrauber. Die Zahl der zulässigen Flugbewegungen soll sich mit 40.000 pro Jahr verdoppeln. Nachdem der Flugbetrieb in den vergangenen Jahren deutlich unter 10.000 Flugbewegungen lag, bedeutet dies eine weit mehr als eine Vervierfachung der Lärmbelastung.

Ein weiterer Grund zum Widerspruch dieses Antrags ist die katastrophale Wirtschaftlichkeit des Geschäftsplans. Die Einnahmen-/Überschussrechnung besteht aus Luftnummern. Da ein öffentlicher Betrieb des Flugplatzes beantragt ist, besteht die Gefahr, dass Betriebsverluste mit Steuermitteln ausgeglichen werden müssen. Der Steuerzahler honoriert dann auch noch seinen Wertverlust seines Eigenheims.

Die fliegerische Nutzung des Fliegerhorstes verhindert eine wesentlich höherwertige Nutzung des Geländes durch Unternehmen, die ein Vielfaches an Arbeitsplätzen schaffen. Die Flugplatzgesellschaft will einen Geschäftsführer und drei "EUR 400-Jobber" beschäftigen. Die angekündigte Niederlassung eines österreichischen Flugzeughersteller zerplatzte, da der Flugzeughersteller weder den Plan hat, sich in Bayern mit hohen Lohnkosten anzusiedeln, noch wusste er von diesem Plan. Dies war eine reine Luftnummer.

Nutzen Sie die Einspruchsfrist bis zum 5. August 2006. Einen Muster-Einspruch gibt es  - hier. 

17. Juli 2006: Flieger-Protest gegen Traber - illegale Demonstration durch Polizei aufgelöst

Die Presse berichtet von eine nicht angemeldeten Demonstration der Befürworter der fliegerischen Nachfolgenutzung des auf gelassenen Fliegerhorstgeländes. Diese Demonstration war nicht angemeldet und wurde von der Polizei aufgelöst.

Anlass für diese Demonstration zum Protest gegen die den Plan des Münchner Trabervereins zum Bau einer Tabrennbahn auf dem Gelände des aufgelassenen Fliegerhorstgeländes. An diesem Tag wurde eine Delegation des Trabervereins im Fliegerhorst erwartet. Angezettelt wurde diese illegale Demonstration vom Brucker Stadtrat Drechsler und dem Geschäftsführer der Flugplatz FFB Betriebsgesellschaft Andreas Boehl, der anschließend behauptete, er habe die Demonstration angemeldet.

Boehl, der noch Wochen zuvor den "Dialog" suchte greift nun zu rechtswidrigen Mitteln, um gegen einen Besuch des Trabervereins zu protestieren. 

14. Juli 2006: Politiker rechnen mit den "AUS" für den Zivilflugplatz FFB

Gelassen sehen die Politiker dem Antrag der Flugplatz FFB Betriebsgesellschaft und dem Planfeststellungsverfahren zur zivilen fliegerischen Nachfolgenutzung des aufgelassenen Teil des Fliegerhorstes entgegen. 

Den Optimismus begründet der Maisacher Bürgermeister Gerhard Landgraf mit 3 bis 4 potenziellen Investoren, mit denen über die Übernahme des 240 ha frei werdenden Geländes verhandelt werde. Für den Fürstenfeldbrucker Bürgermeister Sepp Kellerer ist es ausgeschlossen, dass zwischen FFB und Maisach ein ziviler Verkehrslandeplatz noch irgendeine Chance hat. 

Oberste Priorität hat für Kellerer die Umwandlung der nördlichen Start-/Landebahn in eine Umgehungsstraße für Bruck und Maisach. Auch die Bürgermeister in Olching und Gröbenzell sind gegen die fliegerische Nachfolgenutzung des Fliegerhorstgeländes und unterstützen die alternativen Nutzungsvorschläge, die in Kürze vorgelegt werden.

12. Juli 2006: Wieder eine Außenlandung auf unserem Grundstück

Unser Grundstück ist offensichtlich in das Flugplatzgelände einbezogen worden. Es finden ständig Landungen und Flugzeugbewegungen statt. Es stellt sich hier ernsthaft die Frage, ob der Flugplatzbetreiber mit diesen Außenlandungen, die übrigens bei unterlassener Meldung an die Polizei oder Grundstückseigentümer eine Straftat nach dem Luftrecht darstellen, demonstrieren will, dass sein Flugplatz vergrößert werden muss oder er den Flugplatz für völlig unzurechend qualifizierte Piloten offen hält.

Bereits am 9. Juli 2006 wurden Spuren einer Außenlandung festgestellt. Wir haben wieder Anzeigen gegen Unbekannt erstattet.

11. Juli 2006: IHK fordert "Finanz-Check" des Trabervereins

Die Presse berichtet über die Forderung der IHK München (Industrie- und Handelkammer), den Traberverein einem "Finanzcheck" zu unterziehen. Der IHK Vertreter Stefan Tausend, gleichzeitig Sprecher der Flugplatz Betriebsgesellschaft, begründet seine Forderung mit dem Insolvenzverfahren, in das der Traberverein involviert war. Ziel dieser Diffamierung des Trabervereins ist das Aufzeigen der "finanziellen Unzuverlässigkeit des Vereins", um dessen Ansiedelung auf dem Fliegerhorstgelände zu verhindern.

Die IHK München ist an der Flugplatz Betriebsgesellschaft finanziell beteiligt. Ihre Beteiligung begründet sie mit der Aufgabe, einen Verkehrslandplatz für ihre Mitglieder zu fördern. Dies stehe im öffentlichen Interesse. Die in IHK-Gesetz festgelegten Aufgaben der IHK ist die Wahrung des Gesamtinteresses der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihre Bezirks wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft hinzuwirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. IDie Forderung eines Finanzchecks entspricht nicht den Vorgaben des Gesetzgebers. Die Forderung nach einem Finanzcheck dient einzig allein einen Wettbewerber zu diskreditieren und aus dem Rennen zu werfen.

Nach dem die Wirtschaftspläne für die Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes FFB offengelegt sind, stellt sich eine katastrophale Prognose der Wirtschaftszahlen heraus. Die dem Luftamt Südbayern zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Finanziellen Zuverlässigkeit der Betriebsgesellschaft enthält Luftnummern. Die Betriebsergebnisse sind in der Prognose geschönt. Nach Korrektur dieser Zahlen könnte diese Gesellschaft ohne Sponsor oder Zuschüsse aus dem öffentlichen Haushalt bereits im 1. Betriebsjahr Insolvenz anmelden. Ein derartiger Plan könnte niemals die Zustimmung der IHK-Abteilung für die Begutachtung von Geschäftsplänen von Existenzgründern erlangen.

Es stellt sich nachträglich heraus, dass der Traberverein keine Schulden hat und über 1,7 Millionen EUR Barvermögen verfügt. Hier zeigt sich die völlig rechtswidrige Diffamierung des Trabervereins, um einen Vorteil bei der Vergabe des Flugplatzgeländes zu erlangen.

Wir fordern aus gutem Grund den Finanz-Check der FFB Flugplatz Betriebsgesellschaft und nicht des Trabervereins.

9. Juli 2006: Wieder eine Außenlandung auf unserem Grundstück festgestellt

Am 9. Juli 2006 wurden durch den Vorstand der BV wieder Spuren einer Außenlandung festgestellt. Es haben sich weder der Pilot noch der Flugplatzbetreiber beim Grundstückseigentümer oder der Polizei gemeldet.

Wir haben Strafanzeige gegen unbekannt gestellt.

8. Juli 2006: BMW erwägt Trainingsstrecke auf dem Flugplatz Fürstenfeldbruck

Die Presse berichtet über den Plan von BMW, den aufgelassenen Teil des Fliegerhorstes für das BMW-Sicherheitstraining nutzen. BMW führt bereits seit Jahren Test- und Übungsfahrten auf dem Flugplatz FFB durch. Das Flugplatz-Areal werde tageweise angemietet.

7. Juli 2006: Landtag beschließt das Landesentwicklungsprogramm (LEP)

Die Presse berichtet über die Debatte im Bayerischen Landtag am 6. Juli 2006 zum Beschluss des Landes-Entwicklungsprogramms 2006.

Nach langer Debatte wurden folgende Beschlüsse getroffen:

  • Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen wird für den "qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr" für Flugzeuge mit 2 bis 50 Tonnen max. Abfluggewicht geöffnet. Der Linien-, touristische Charterflugverkehr, Frachtflüge (mit Ausnahme Flüge der am Flughafen ansässigen Betriebe) ist ausgeschlossen.

  • Die Ausbau des Sonderlandeplatzes in Jesenwang (Flugzeuge bis 5,7 t / Verlängerung der Start-/Landebahn auf 1200 m)  wurde abgelehnt. Es bleibt beim bisherigen Status des Flugplatzes.

  • Die Mit- und Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck mit Erweiterung der Betriebszeiten und größeren Flugzeugen wurde stattgegeben.

Obwohl diese Beschlüsse nicht den Forderungen der Bürgerinitiativen entsprechen, konnte folgende Verbesserungen erreicht werden

Oberpfaffenhofen::

  • Der Passus "zur Entlastung des Flughafens München" wurde gestrichen

  • Aufgenommen wurde eine Begrenzung der Tonnage der Flugzeuge auf "2 bis 50 Tonnen zul. Abfluggewicht"

  • Nachtflüge und Frachtflüge (außer Transportflüge der am Sonderflughafen ansässigen Luftfahrtunternehmen) sind ausgeschlossen

  • Der Touristischer Charterflugverkehr ist ausgeschlossen.

Jesenwang:

  • Sämtlicher Ausbau des Flugplatzes wurde gestrichen.

Fürstenfeldbruck / Maisach:

  • Die Formulierung im LEP lässt die Interpretation zu, dass der Plan einer Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes "nur eine Option" ist, zu (nach Aussagen des Landtagabgeordneten Reinhold Bocklet, der in der Presse bestätigte, dass zu dieser Ansicht auch die Staatsregierung stehe).

Ohne das intensive Engagement vieler Bürgerinitiativen in der Region München-West und vieler engagierter Bürgerinnen und Bürgern wären die reduzierten Passagen im LEP niemals zustande gekommen. Dies zeigt, dass Zivilcourage und der Wille, politische Veränderungen zu beeinflussen positive Ergebnisse bringen kann.

An dieser Stelle möchten wir uns recht herzlich für das Engagement der Bürgerinitiativen, Politikern und engagierten Bürgerinnen und Bürger bedanken, die unsere Ziele in der Vergangenheit unterstützt haben.

 

6. Juli 2006: Flugplatz FFB Betriebsgesellschaft stellt Antrag auf fliegerische Nachfolgenutzung

Die Presse berichtet über den Antrag auf Nachfolgenutzung des aufgelassenen Teils des Fliegerhorstes, Erweiterung der Betriebszeiten und die Zulassung schwerer Flugzeuge bis 5,7 Tonnen maximalem Abfluggewicht.

3. Juli 2006: Wieder Spuren einer Außenlandung festgestellt

 

Am 3. Juli 2006 wurden wieder Spuren einer Außenlandung auf unserem Grundstück festgestellt.

Das in Richtung Westen landende Flugzeug kam erst ca. 90 m nach dem Ende der Landebahn zum Stehen. Aus den beiden Bilder können Sie den angerichteten Flurschaden sehen. Von Meldung der Piloten keine Spur!!

Wir haben Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.

 

27. Juni 2006: Flugplatzbreiber in Fürstenfeldbruck bietet Dialog an

Der Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft des Fürstenfeldbrucker Flugplatzes, Andreas Boehl,  weist die Kritik zum Antrag der zivilen Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes zurück und bietet den offenen und fairen Dialog an. "Lassen Sie uns gemeinsam eine konstruktive Lösung finden, bei dem unserem Anliegen Rechnung getragen wird".

Herr Boehl geht offensichtlich davon aus, dass die fliegerische Nutzung des ehemaligen Geländes des Fliegerhorstes Vorrang vor allen alternativen Lösungen hat. Das alternative Nutzungskonzept der Gemeinde Maisach sieht Boehl nicht als Alternative an. Das Motto: Flugplatz JA, Alternativlösung: NEIN. Das Verhandlungsangebot ist mehr als scheinheilig, denn Herr Boehl will einen Dialog führen um sein Ziel durchzusetzen und nicht um zu verhandeln.

Diese Taktik wurde bereits vom Landtagsabgeordneten Reinhold Bocklet erkannt: "Dies ist nur ein taktisches Manöver"

17. Juni 2006: Stadtrat / Wirtschaftsprofessor Wollenberg fordert Diskussion über Zivbilflieger

Der FDP-Stadtrat Wollenberg (FFB) will das Taktieren der CSU-Politiker nicht mehr hinnehmen. Es sei ein "sauberer" Meinungsbildungsprozess notwendig. 

Wollenberg wundere sich, mit welcher "Unverfrorenheit" einige Bürgermeister von angrenzenden Gemeinden, "die eigene, bereits elf Jahre dauernde Untätigkeit zur Nachfolgenutzung des Militärflugplatzes verteidigen". 

Den Antrag der Betreibergesellschaft für 40.000 Flugbewegungen pro Jahr bezeichnet Wollenberg als logische Sache. Schließlich müsse sich der zivile Luftverkehr auf dem Militärareal auch rechnen. Ein Betrieb in der Größe des Jesenwanger Flugplatzes mache wirtschaftlich gesehen keinen Sinn, führte Wollenberg aus. Die vom Maisacher Bürgermeister Gerhard Landgraf vorgestellten Alternativkonzepte mit vier potenziellen Investoren seien dagegen "großspurige Fiktionen".

Der Wirtschaftsprofessor Wollenberg argumentiert aus völliger Unkenntnis der Sachlage:

  • Der Sonderflugplatz Jesenwang wickelt im Jahr ca. 35.000 Flugbewegungen und ist damit Deutschlands meist frequentierter Sonderflugplatz. Wenn diese Größe eines Flugplatzes keinen wirtschaftlichen Sinn macht, dann macht die für "Fürsty" beantragte Anzahl von 40.000 Flugbewegungen erst recht keinen Sinn.

  • Die Flugplatz FFB Betriebsgesellschaft wickelte im 1. Halbjahr 2006 insgesamt 400 Flugbewegungen ab. Dies sind hochgerechnet 800 pro Jahr oder nur 2,3% der in Jesenwang abgewickelten Flugbewegungen.

  • Der Wirtschaftsplan im Antrag zur Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes durch den  Flugplatzbetreiber weist in der ersten Stufe nur 20.000 Flugbewegungen pro Jahr auf. Wenn der Wirtschaftsprofessor Wollenberg der Meinung ist, das 35.000 Flugbewegungen nicht wirtschaftlich ausreichend sind, dann ist die Betreibergesellschaft in FFB erst Recht nicht wirtschaftlich. Hinzu kommt, dass der Grund des Flugplatzes in Jesenwang dem Flugplatzbetreiber gehört (war landwirtschaftlicher Grund), für den keine Pacht oder Finanzierungskosten anfallen und der Flugplatz mit Flugschulen, Wartungsfirmen und einem Restaurant eine wesentlich wettbewerbsfähigere Infrastruktur hat.

  • Der Wirtschaftsprofessor Wollenberg irrt sich gewaltig, wenn sich die Wirtschaftlichkeit eines Flugplatzunternehmens nur von der beantragten Zahl der zugelassenen Flugbewegungen abhängt. Ein wesentlicher Punkt ist die Vermarktung der Flugzeuglandungen, um entsprechende Umsätze aus den Landegebühren und Services einzunehmen. Genau hier hapert es bei der Flugplatz FFB Betriebsgesellschaft. Bei in den vergangenen 10 Jahre ständig rückläufigen Zulassungszahlen der Motorflugzeuge bis 5,7 Tonnen und entsprechender Abnahme der Zahl der Landungen dieser Flugzeugklassen in Deutschland stellt sich die Frage: Wo kommt die zusätzliche Nachfrage von 39.200 Flugbewegungen her, um die Wirtschaftlichkeit des Flugbetriebs in FFB sicher zu stellen?
    Wir sind überzeugt, dass der Wirtschaftsprofessor Wollenberg hierzu eine passende eine Antwort hat.

 

16. Juni 2006: Fürstenfeldbrucker Landrat über den Antrag zur fliegerischen Nachfolgenutzung

Die Presse berichtet über den Labrat Thomas Karmasin (FFB) und den Landtagsabgeordneten Reinhold Bocklet (beide CSU), dass sie dem Antrag des Flugplatzbetreibers auf diec zivile Nachfolgenutzung des Fliegerhorstes entschiedenen Widerstand entgegensetzen werden. 

Mi den Antrag auf die zivile Nachfolgenutzung hat der Flugplatzbetreiber den Weg der sachlichen Auseinandersetzung velasen. Stattdessen werde die offene Konfrontation mit der Bevölkerung und den politisch Verantwortlichen gesucht. Die Betreibergesellschaft sei wiederholt aufgefordert worden, ein Gesamtkonzept für die Nachfolgenutzung des aufgelassenen Flugfeldes zu präsentieren. Außer offenbar lancierten Zeitungsberichten über einen Umzug eies österreichischen Flugzeugherstellers, die sich als Luftnummer erwies, sei nichts zustande gekommen. Laut Bocklet sind nocvh nicht einmal die Besitzverhältnisse des Flugplatzareals geklärt. Die Bundesanstalt für Immobilien müsse erst noch entscheiden, a<n wen das Gelände verkauft wird. Dabei sei neben dem Beschluss der Staatsregierung von 1991, den Platz den Zivilfliegern zu öfenen, auch die Gesamtsituation zu berücksichtigen, welches Nutzungskonzept unter Rücksichtnahme auf die Bevölkerung am Ende überzeuge. Aus unserer Sicht ist auch entscheidend, zu welchem Preis und Konditionen das Flugplatzgelände veräußert werden kann.

6. Juni 2006: FFB CSU lädt zum Spaziergang auf dem Flugplatz FFB ein

Die Presse berichtet über den am Wochenende durchgeführten Spaziergang der FFB CSU auf dem Gelände des Fliegerhorstes. Angeführt wurde die Delegation von Fürstenfeldbrucker Bürgermeister Kellerer und dem Oberstleutnat Stefan Scheibl. Zu den frei gewordenen Hallen / Bunkern für Flugzeuge schlug Scheibl die Aufzucht von Schwammerln oder Einrichtung einer Disco vor.

Angekommen auf dem Areal der Bundeswehr-Sportfliegergemeinschaft nutzte der Geschäftsführer der Flugplatz FFB Betriebsgesellschaft die Gelegenheit für den Flugbetrieb zu werben. Überflüssig war die Frage: "Wer fühlt sich vom Flugbetrieb gestört?" 

3. Juni 2006: Flugplatzbetreiber verursacht erheblichen Sachschaden an unserem Grundstück

 

Wurde unser Grundstück auf Veranlassung des Luftamt Südbayern und des Betreibers des Flugplatzes in Jesenwang von einem "qualifizierten" Landwirt gemäht. Das Ergebnis ist ein Sach- und Flurschaden, wie Sie ihn selbst auf den Bildern einschätzen können.

Unsere Forderung nach Beseitigung der Schäden blieb erfolglos. Deshalb werden Betretungsverbote und weitere zivilrechtliche Schritte gegen den Flugplatzbetreiber und beteiligten Landwirt einleiten. Wir müssen solche Übergriffe auf unser Grundstück nicht dulden.

 

1. Juni 2006: Traberrennbahn soll auf den Flugplatz Fürstenfeldbruck verlegt werden

Die Presse berichtet, dass der zur Konversion freigegebene Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck als Favorit für die Verlegung der Trabrennbahn in München-Daglfing gilt. Ein wesentlicher Vorteil ist die Nähe der S-Bahnstation Maisach und die guten Straßenverbindungen.

Aufgeschlossen ist auch die BIMA (Bundesanstalt für Immobilienabgaben), die das frei werdende Bundeswehrgelände verkaufen soll. Das Gelände ist im Landesentwicklungsprogramm (LEP) als Flugplatz ausgewiesen. Deshalb sind die Flieger an der Nutung des Flugplatzgeländes weiter interessiert. Für die Traberrennbahn werden nur 20 bis 30 ha des fast 200 ha großen Flugplatzgeländes benötigt. Dies ließ die Flieger sofort mit dem Vorschlag zur gemeinsamen Nutzung des ehemaligen Fliegerhorstes um die Ecke kommen.

Ein ernstes Problem für die Gemeinde Maisach ist das fehlen eines schlüssigen Konzepts für die Nachfolgenutzung des gesamten Geländekomplexes, um die Bayerische Staatsregierung und die BIMA davon zu überzeugen, dass eine nicht-fliegerische Nutzung des Geländes eine sozial, wirtschaftliche und umweltverträgliche Lösung für die Nachfolgenutzung ist. 

Wir haben bereits Vorschläge zum Bau eines Solarkraftwerkspark gemacht, der an anderen Orten in Bayern bereits zu einer erfolgreichen Konvertierung von Militärgeländen umgesetzt wurde. 

26. Mai 2006: Appell an Stoiber - Presse berichtet über den Brandbrief an MP Stoiber

Die Presse berichtet, dass selbst nach den neuesten Änderungen zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) der Status des Sonderflughafen Oberpfaffenhofen (als Sonder- und Werksflughafen) bedroht ist. Zwar sind Linien- touristische Charterflüge, Frachtflüge in der Planung ausgeschlossen, für die "qualifizierten Geschäftsreisenden" soll der Flughafen für Flugzeuge bis zu 50 Tonnen max. Abfluggewicht offen stehen. Bei Flugzeugen mit einem Startgewicht bis zu 50 Tonnen handelt es sich jedoch überwiegend um Regionalflugzeuge, die z.T. über mehr als 100 Sitzplätze verfügen - siehe Flugzeugliste.  

Beunruhigend ist zudem, dass mit dem im LEP angeführten "öffentlichen Interesse" für den Geschäftsreiseflugverkehr auch eine Betriebspflicht für die Abwicklung dieser Flüge in Oberpfaffenhofen besteht. Als Folge muss der Sonderflughafen zum Verkehrsflughafen hochgestuft werden. 

Den Ansiedelung von Hightech-Unternehmen steht die Ansiedelung von Hightech-Unternehmen entgegen. Sie benötigen für ihre Tätigkeit eine ruhige und saubere Umgebung. Mit der Ansiedelung von Hightech-Unternehmen - im Argeldrieder Gewerbegebiet gibt es heute schon über 2.000 neue Arbeitsplätze. 

Der Brief an Herrn Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber wurde am 23. Mai 2006 abgesendet.  

23. Mai 2006: Brandbrief an Ministerpräsident Dr. Edmumd Stoiber

Das Aktionsbündnis gegen Fluglärm München-West schrieb einen Brandbrief an den Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber wegen der nach der im Bayerischen Landtag verlesenen Regierungserklärung zum Ausbau des Flugbetriebs des Sonderflughafens in Oberpfaffenhofen. Im Aktionsbündnis gegen Fluglärm München-West sind 9 Bürgerinitiativen zusammengeschlossen. 

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) sieht die Ansiedelung von Geschäftsreiseflügen, insbesondere mit größeren Flugzeugen vor. Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 50 Tonnen, Linien und touristische Charterflüge und Luftfracht sind ausgeschlossen. Die Formulierung hat den Zweck vom Fluglärm Betroffene zu beruhigen. Eine wirkliche Begrenzung der Zahl der Flugbewegungen ergeben sich nicht. Insbesondere stimmen die Angeben von hochrangigen Politikern (z.B. Herr Wirtschaftsminister Erwin Huber, Herr Reinhold Bocklet - MdL und Sprecher des Wirtschaftsauschusses, Frau Prof. Dr. Ursula Männle - MdL, Dr. Otmar Bernhard - MdL und Staatssekretär) nach einer teilweisen Verlagerung von individuellen Geschäftsflügen von München II nach München mit einer maximalen Zahl von 8.000 Flugbewegungen pro Jahr nicht.

Die Begrenzung der Flugzeugtypen auf 50 Tonnen bedeutet die Zulassung von Flugzeugen mit bis zu 117 Sitzplätzen und typischen Reichweiten von 2.000 bis 3.000 km. Diese Flugzeuge werden überwiegend für den Regionalflugverkehr an Regionalflughäfen eingesetzt. Firmen- und Businessjets sind dagegen wesentlich kleiner. Das Sitzangebot liegt meist unter 15. Die maximalen Abfluggewichte zwischen 5 und 15 Tonnen.

Mit der Zulassung von Regionalflugzeugen mit einer Kapazität von über 100 Passagieren (die Verkehrsflugzeuge haben eine Kapazität ab 120 Passagiere) bekommt die im LEP vorgenommene Definition des "qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs = höherwertiges Segment des Geschäftsreiseflugverkehrs" eine neue, präzise Bedeutung: 

Der qualifizierte Geschäftsreiseflugverkehr ist derjenige Geschäftsreiseflugverkehr, der mit Regionalflugzeugen der Klasse bis 50 Tonnen maximalem Abfluggewicht durchgeführt wird.  

Damit ist auch die im LEP geplante Funktion des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen klar: Regionalflughafen.

Den Brief an Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber können Sie - hier - downloaden

Die Pressemitteilung vom 23. Mai 2006 gibt es - hier - zum Download

Eine Liste mit Flugzeugtypen (Regionalflugzeuge und Businessjets) finden Sie - hier.

20. Mai 2006: Flugleiterin am Flugplatz Jesenwang zu "Alberne Kinkerlitzchen"

Die Flugleiterin am Flugplatz Jesenwang, die die Außenlandung eines Kleinflugzeugs auf dem Grundstück der BV Fluglärm beobachtete, bezeichnet in einem Leserbrief unsere Forderung nach der Benennung des für das Befahren unseres Grundstücks verantwortlichen Piloten als "Alberne Kinkerlitzchen". Sie führt an, dass wenn man ein Grundstück neben einem Tennisplatz hat, damit rechnen muss, dass mal ein Ball rüberfliegt und solange er nicht das Glashaus trifft oder sonstigen Schaden anrichtet, ist es lächerlich, den "Ballhalter" anzuzeigen oder seine persönlichen Daten einzufordern.

Dieser Leserbrief zeigt eine erhebliche Inkompetenz der Flugleiterin zum Luft- und Eigentumsrecht auf:

  • Außenlandungen, die vom Grundstückseigentümer nicht genehmigt sind, sind insbesondere dann eine Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit, wenn die Außenlandung weder dem Grundstückseigentümer noch der Polizei gemeldet wurden. Nach dem Luftrecht hat der Grundstückseigentümer das Recht auf die Personalien des Verursachers der Außenlandung. Für auf dem Nachbargrundstück landende Tennisbälle gibt es keine derartigen Rechtsvorschriften. Tennisbälle stellen im Gegensatz zu Flugzeugen auch keine Gefahr für Leib und Leben dar.

  • Kleinflugzeuge sind speziell für kurze Landestrecken ausgelegt. Eine zu hohe Anfluggeschwindigkeit mit zu spätem Aufsetzpunkt hätte die Flugleiterin erkennen und den Piloten anweisen müssen, die Landung aus Sicherheitsgründen abzubrechen und durchzustarten. Dies hat sie nicht getan. Wahrscheinlich war sie nicht in der Lage, die Flugsituation zu erkennen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie hatte Glück, dass sich niemand auf unserem Grundstück befand, was zu einem schweren Unfall geführt hätte.

  • Die vor Ort anwesende Polizei nahm den Vorfall sofort auf. Dies schreibt das Luftrecht auch so vor. Aus "Sicherheitsgründen", wie im Leserbrief ausgeführt war das Einschreiten der Polizei nicht notwendig. Allerdings hätte die Flugleiterin aufgrund dieses Vorfalls ausgetauscht werden müssen, um einen derartigen Vorfall zu verhindern.  

Nach der Auffassung der Jesenwanger Flugleiterin ist es wohl in Ordnung, wenn Flugzeuge auf Nachbargrundstücken herumfahren, solange kein Schaden angerichtet wird. Auf jeden Fall sollte der Name des Piloten dem Grundstückseigentümer vorenthalten bleiben, solange kein Schaden entsteht. 

Wir sehen das so: Unter diesen Voraussetzungen können Mitglieder unseres Vereins auch auf dem Flugplatz und den Wiesen des Flugplatzbetreibers herumfahren, solange wir keinen Schaden verursachen. Dies ist wohl eine zu liberale Einstellung zu den Rechten eines Grundstückseigentümers.

19. Mai 2006: Verurteilter Berufspilot klagt gegen Berufsverbot wegen Rauschgiftdelikts 

Die Presse berichtet über das Urteil des Verwaltungsgerichts München, das die Verlängerung der Berufspilotenlizenz trotz Verurteilung wegen eines Rauschgiftdelikts (12 Monate mit Bewährung) gewährt werden soll. Das Luftamt verweigerte die Verlängerung des Pilotenlizenz wegen einer Verurteilung des Berufspiloten wegen Aufzucht von Marihuana-Pflanzen auf dem Balkon des Berufspiloten und der Lagerung des "Stoffs" zum Teil auf dem Gelände des Flugplatzes Jesenwang, die noch keine 2 Jahre zurückliegt.

Das Luftrecht sieht den Entzug einer Pilotenlizenz bereits nach einmaligem Genuss von Marihuana vor. Der Berufspilot hatte damals nicht nur zugegeben, dass er kiffte, er hatte auch vier Kilo "Gras" gelagert. Insbesondere im Hinblick auf die Tätigkeit als Fluglehrer und Berufspilot müssen strenge Maßstäbe an die Zuverlässigkeit des Piloten gestellt werden. Es ist weder für Flugpassagiere noch Flugschüler ein besonderes Vergnügen, von einen "verkifften" Piloten geflogen zu werden. Deshalb ist aus unserer Sicht der Entzug der Pilotenlizenz entsprechend der Handhabung des Luftamts und bisherigen Gesetzgebung gerechtfertigt. Im übrigen lernen Piloten bereits im Unterricht für den Flugschein, welche Gefahren die Einnahme von Suchtmitteln und Bestrafungen wegen Straftaten und Verbrechen auf den Flugschein haben. Der Berufspilot hatt also die Kenntnis, sich rechtmäßig zu verhalten und Abstinenz zu zeigen.

15. Mai 2006: Flughafen Oberpfaffenhofen soll für Firmenjets geöffnet werden

Die Presse berichtet über einen Teilerfolg der Bürgerinitiativen (BI) zum Ausbau der Flugplätze in München-West. Der Landtag befasste sich am 11. Mai mit dem Landesentwicklungsprogramm und der Thematik der Flugplätze im Westen von München. Entsprechend eines Antrags der CSU-Abgeordneten soll der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen nicht mehr den Fluhafen München II entlasten. Der Ausbau des Sonderlandeplatzes Jesenwang ist vom Tisch.

Es heißt weiter, "die CSU habe sich zwar bewegt, aber die Öffnung des Flughafens für Geschäftsflieger könne deshalb keine Entwarnung geben". Die Formulierungen im LEP lasen immer noch die massive Ansiedelung der allgemeinen Luftfahrt zu. Dies wird sie Entwicklung des Standorts mit Hightech-Unternehmen erheblich stören, weil diese Unternehmen eine Infrastruktur mit einer leiden Umgebung benötigen.

13. Mai 2006: Max Walch wollte Hubschrauberpiloten zum Tanken überreden

Die Presse berichtet über die Landung eines Rettungshubschraubers in Pfaffenhofen bei Jesenwang am 11. Mai um 20.30 Uhr. Der Rettungshubschrauber aus Regensburg holte einen bewusstlosen Patienten ab.

Noch während der Hubschrauber vor Ort war, erschien der Flugplatzbetreiber Max Walch und forderte die Piloten den Hubschrauberpiloten auf, den Hubschrauber auf seinem Flugplatz zu betanken. Walch habe die Landung des Hubschraubers, nachdem der Towers des Flugplatzes geschlossen war, beobachtet und vermutet, dass der Maschine der Sprit ausgegangen sein.

Dieser Vorfall zeigt, dass der Flugplatzbetreiber keine Gelegenheit auslässt, um Hubschrauberbetankungen an seiner Kerosintankstelle auch außerhalb der Betriebszeiten durchzuführen. Für den Flugplatzbetreiber, der sich gerne als "Retter" darstellt, hätte natürlich eine derartige Notsituation einen medienwirksamen Auftritt ermöglicht.

Max Walch, der sich selbst gern als Luftfahrtexperte ausgibt, sollte eigentlich wissen, dass

  • Streckenflüge nur dann angetreten werden dürfen, wenn eine Treibstoffreserve von mindestens 30 Minuten vorhanden ist,

  • die hoch qualifizierten Piloten der Luftrettungsstaffel bestimmt - auch im eigenen Interesse - mit so viel Treibstoff losfliegen, um das Ziel sicher zu erreichen und die Treibstoffreserven nicht zu anzugreifen und

  • die Piloten mit Sicherheit den Flugplatz Jesenwang finden, wenn sie dort tanken wollen und nicht auf einem in der Nachbarschaft liegenden Grundstück wegen Spritmangels notlanden.

Geht es dem Flugplatzbetreiber mittlerweile finanziell so schlecht, dass er auf fremden Grundstücken landende Flugzeuge zum Tanken auf seinem Flugplatz auffordern muss?

13. Mai 2006: Zukunft des Militärflugplatzes FFB offen - besseres Nutzungskonzept hat Vorrang

Die Presse berichtet über die Beratungen des Landtags zum Landesentwicklungsprogramm (LEP). Nach Angaben des Landtagsabgeordneten Reinhold Bocklet gibt es im LEP keine zwingende Vorgaben zur Nachfolgenutzung des 240 ha großen Geländes des ehemaligen Fliegerhorstes. "Sollte es ein besseres Nutzungskonzept als einen zivilen Verkehrslandeplatz für Kleinflugzeuge geben, dann hält Herr Bocklet es für möglich, dass die Staatsregierung auch eine Lösung ohne Flugplatz akzeptieren könne". 

Nachdem die seitens der für die Planung der Nachfolgenutzung zuständigen Gemeinde Maisach noch keine konkrete Planung ohne Luftverkehr vorgelegt hat, wird die Überplanung des frei werdenden Geländes für eine nicht-fliegerische Nutzung des Geländes unter sozial- und wirtschaftspolitischen Aspekten umso dringender. Durch das Fehlen eines "besseren" Nutzungskonzepts haben die Befürworter des Flugbetriebs in FFB, Betreibergesellschaft und Sportfliegergemeinschaft in der Öffentlichkeit gepunktet, obwohl die österreichischen Investoren vom Bau einer Flugzeugfabrik in FFB nichts wussten. 

Der von den Befürwortern des Flugbetriebs immer wieder vorgebrachte Nutzung der Landebahn als wertvolle volkswirtschaftliche Investition ist offensichtlich nicht klar, dass an anderen Stellen erhebliche volkswirtschaftliche Investitionen, wie das Volkskammergebäude in Berlin, entsorgt werden. Für Fürstenfeldbruck stehen jedoch alternative Nutzungen, die im öffentlichen Interesse stehen, zur Verfügung, wie eine Ortsumgehungsstraße und ein Solarpark. 

Der Bau einer großen Solarstromanlage, wie sie vor Kurzem in Pocking (Lkr. Passau) und in Tauberbischofsheim erstellt wurden, kommen zur Nutzung der großflächigen Landebahn und Rollbahnen in Betracht. Die Ost-West-Ausrichtung fördert den Nutzungsgrad der Anlage, die sich bereits nach 12 Jahren amortisiert und danach hoch-profitabel ist. Projekte dieser Art sind häufig privat finanziert, schaffen in Deutschland viele Arbeitsplätze und sind umweltfreundlich. Die bereits existierende Start- und Landebahn erlaubt die kostengünstige Aufstellung der Photovoltaik-Module und erleichtert deren Wartung. Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung von Solarkraftwerken gibt es im Internet:

http://www.pocking.de/?Umwelt:Solarpark und

http://www.solarserver.de/solarmagazin/anlagemai2005.html

11. Mai 2006: Petitionen werden im Bayerischen Landtag behandelt

Frust bei vielen Fluglärm-Gegnern. Der Landtag hat alle Petitionen gegen den Ausbau des Sonderflughafen Oberpfaffenhofen und der Flugplätze Jesenwang und Fürstenfeldbruck als "erledigt" abgelehnt.

Die Bayerische Staatsregierung hatte tags zuvor eine "mündliche" Regierungserklärung abgegeben, nachdem das Landesentwicklungsprogramm (LEP) zu den Flugplätzen im Westen von München umformuliert werden soll. Der Landtag betrachtete unsere zahlreichen Petitionen durch diese (nicht in Schriftform vorliegenden !!) Regierungserklärung als erfüllt an.

Im Einzelnen wurde folgender Passus für Oberpfaffenhofen aufgenommen:

Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert werden. Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden (wie bisher).

Begründung:

Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist ein wichtiger Standort der Luft- und Raumfahrtindustrie und der Luft- und Raumfahrtforschung in Deutschland. Er dient durch die Abwicklung von Forschungsflugbetrieb insbesondere auch für das am Standort ansässige Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) unmittelbar dem allgemeinen Wohl. Er soll für die Luft- und Raumfahrtindustrie und -forschung dauerhaft zur Verfügung stehen. Darüber hinaus liegt die Aufnahme von Luftverkehr begrenzt auf Flüge zur Instanthaltung von Luftfahrzeugen sowie auf qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr im unmittelbaren öffentlichen Interesse. Linien- und touristischer Charterflugverkehr sowie Frachtflugverkehr sind ausgeschlossen. Das Nachtflugverbot gilt fort. Die Beschränkung des zusätzlichen Nutzerkreises stellt sicher, dass nur ein enges, höherwertiges Segment des Geschäftsreiseflugverkehrs, insbesondere mit größeren Flugzeugen in Betracht kommt und Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt unter 2 Tonnen auch künftig ausgeschlossen bleiben. Der Standort ist Produktionsstätte für Airbus-Bauteile und für das Regionalflugzeug Dornier 328. Er kommt für die Ansiedlung von Betreibern und Anwendern des Satellitennavigationssystems „Galileo" in Betracht. Neben seiner forschungs- und verkehrspolitischen Bedeutung hat der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen im mittelbaren öffentlichen Interesse auch erhebliche industriepolitische Bedeutung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Erhalt und die Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze. Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen ist durch andere zivile Flughafenstandorte insbesondere aus Kapazitätsgründen nicht ersetzbar.

Die neue Formulierung sieht so aus, als hätten unsere Proteste eine nachhaltige Wirkung erreicht. Das Gegenteil ist der Fall:

  • Der Begriff "qualifizierter Geschäftsreiseflugverkehr" ist weder im LEP noch juristisch definiert. Genauso wenig ist der "nicht-qualifizierte" oder "unqualifizierte" Geschäftsreiseflug definiert. Definiert ist in der Luftfahrt allerdings der "Geschäftsreisende". 47% aller Passagiere am Münchner Flughafen sind nach Angaben der FMG (Flughafen München GmbH) Geschäftsreisende, also ein beträchtlicher Anteil der 29 Millionen Fluggäste pro Jahr. Ein "enges und höherwertiges Segment des Geschäftsreiseflugverkehrs" ist genauso wenig definiert, wie der qualifizierte Geschäftsreiseflugverkehr. 

  • Die neue Formulierung bremst die Verlagerung von Luftverkehrskapazitäten von München nach Oberpfaffenhofen nicht aus. Wenn es dort eng wird werden halt Flüge mit Geschäftsreisenden in Oberpfaffenhofen abgewickelt. Bis dann wird der Bayerischen Staatsregierung bestimmt einfallen, wie der qualifizierte, höherwertige Geschäftsreisende aussieht.

  • Es gibt keine Begrenzung der Flugzeuge (z.B. maximalen Startgewicht) oder Flugfrequenzen. Damit steht der Sonderflughafen nach wie vor für große Verkehrskapazitäten offen.

  • Hätte die Bayerische Staatsregierung anstelle des qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs den "individuellen Geschäftsreiseflugverkehr mit Firmenflugzeugen oder gemieteten Flugzeugen" in das LEP eingestellt, dann hätten sich die Zusicherungen der Herren Erwin Huber, Reinhold Bocklet und Edwin Grabherr nach der Abwicklung von Firmenflügen in Oberpfaffenhofen wiedergespiegelt. In der jetzigen Formulierung steckt immer noch die Verlagerung von Luftverkehr von München nach Oberpfaffenhofen.

Wir protestieren gegen diese Neufassung im LEP. Mit dieser Formulierung wird auch die Verlagerung des Luftverkehrs von München nach Oberpfaffenhofen abgedeckt.  

11. Mai 2006: CSU-Landtagsfraktion beschließt Änderungsanträge zum LEP

Herr Reinhold Bocklet (Landtagsabgeordneter - CSU) berichtet in der Presse, dass die CSU-Landtagsfraktion einen Änderungsantrag zu den Flugplätzen Oberpfaffenhofen, Jesenwang und Fürstenfeldbruck beschlossen habe, die das Landesentwicklungsprogramm (LEP) betrifft.

  • Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen und der Sonderladeplatz Jesenwang werden nicht zu Flugplätzen der allgemeinen Luftfahrt umgewandelt.

  • Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll nur noch im begrenzten Umfang für den qualifizierten Geschäftsreise-Flugverkehr geöffnet werden. Der Linien- touristischer Carterflugverkehr und Frachtflugverkehr wird ausgeschlossen. Die Tonnage wird auf 2 bis 20 Tonnen begrenzt.

  • Für Jesenwang ist der Ausbau des Sonderlandeplatzes vom Tisch.

  • Für den stillgelegten Militärflugplatz in FFB habe die CSU-Fraktion darauf verzichtet, einen Änderungsantrag zu stellen.

Der Zeitungsbericht lobt Herrn Bocklets Bemühungen zur Einbringung von Änderungen im LEP, die auf weniger Fluglärm hoffen lassen. Seine Arbeit in allen Ehren. Ohne die zahlreichen Aktivitäten der beiden Oppositionsparteien (SPD und Grüne), Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen hätte sich Herr Bocklet kaum die Mühe gemacht, sich für uns zu engagieren.

Wir sind dennoch der Meinung, das dieser Beschluss der CSU-Fraktion aus folgenden Gründen eine Mogelpackung ist:

  • Der Beschluss spiegelt nicht die Zusicherungen von Herrn Bocklet nach individuellen Geschäftsreisen mit Firmenjets und gemieteten Flugzeugen wieder. Der im LEP genannte "qualifizierte Geschäftsreiseflug" ist nicht als solcher, sondern nur allgemein als Geschäftsreiseflug definiert. Der qualifizierte Geschäftsreiseflugverkehr ist das Einfallstor für die Stationierung der Verkehrsluftfahrt.

  • Die CSU-Fraktion spiegelt in Bezug auf den Flugplatz FFB wieder, dass der Flugbetrieb ohne Rücksicht auf bessere Nutzungsmöglichkeiten wichtiger als alternative Lösungen ist. 

2. Mai 2006: Ultraleicht-Tag in Jesenwang - Außenlandung auf unserem Grundstück

Die Presse berichtet über einen Zwischenfall während des Ultraleicht-Flugtags am 1. Mai 2006 am Flugplatz Jesenwang. Ein Kleinflugzeug überschoss die Landebahn und kam auf den Nachbargrundstück, das der Bürgervereinigung Fluglärm e.V. gehört, zum stehen. Hätten auf diesem Grundstück Personen gestanden, um den Flugtag zu beobachten, wäre u.U. zu einem schweren Unfall gekommen.

Wir glauben nicht, dass dem Flugplatzbetreiber Max Walch dieser Zwischenfall peinlich ist. Seit Jahren versucht er das Betreten unseres Grundstücks verbieten. Mit der verunglückten Landung eines Piloten auf unserem Grundstück hat er vor großen Publikum den Beweis angetreten, dass das Betreten unseres Grundstücks eine Gefahr für Leib und Leben darstellt. Wenn dieser Schuss nicht nach hinten losgeht.

30. April 2006: Flugzeug-Magazin wirbt für Unterschriftenaktion für den Erhalt von Fürsty

Die Bürgerinitiative "Aufsteigen mit Fürsty" wirbt in Flugzeug-Magazinen für die Eingabe von Unterschriften (deutschlandweit) zur Unterstützung der Aktivitäten zur Stationierung der allgemeinen Luftfahrt in Fürstenfeldbruck.

29. April 2006: Nachtflüge nach Jesenwang werden eingestellt - kein Ausbau des Flugplatzes

Die Presse berichtet über die Einstellung der nächtlichen Hubschrauberbetankungen ab September 2006. Zu diesem Zeitpunkt soll die Tankanlage am Klinikum Großhadern in Betrieb genommen werden.

Der Flugplatzbetreiber Max Walch gab in einer Bürgerversammlung in Jesenwang bekannt, dass er den Flugplatz nicht ausbauen werde. Auch die Verlängerung der Landebahn auf 600 m komme nicht in Betracht.

Merkwürdig ist dennoch die Aussage von Max Walch, er habe gegen das Landesentwicklungsprogramm (LEP) als erster protestiert. Davon war in der Bürgerversammlung am 28. November 2005 jedoch nichts zu merken. Dies hätte die Versammlungsdauer nämlich um 2 Stunden verkürzt. 

13. April 2006: Flugplatzchef Andreas Boehl haut Landkreispolitiker in die Pfanne

Der Geschäftsführer der Flugplatzbetriebsgesellschaft FFB - Herr Andreas Boehl - kritisiert in einem Leserbrief den Ladrat Karmasin und Fürstenfeldbrucker Bürgermeister Kellerer. Sie verhindern die Schaffung von wertvollen Arbeitsplätze durch die Luftfahrt in der Region. Herr Boehl betont, dass sich kein Politiker gegen die Schaffung von Arbeitsplätzen stellen kann. Er spricht die von ihm, der IHK und Befürwortern des Flugplatzes FFB ins Gespräch gebrachte An- bzw. Umsiedelung des österreichischen Flugzeugbauer Diamond Aircraft in Fürstenfeldbruck an. 

Falsch liegt Herr Boehl mit seiner Annahme, dass man die in FFB startenden und landenden Flugzeuge an der B471 nicht mahr hören kann. Dies stimmt nur für Teile der 471, die mindestens 3 km vom Flugplatz entfernt liegen. Ansonsten werden die Bürgerinnen und Bürger der Flugplatzanrainergemeinden kräftig durch den Fluglärm gestört. Ansonsten gäbe es keine Bürgerinitiativen mit mehreren Tausend Mitgliedern im Landkreis.

Mittlerweile ist der Ansiedelungsplan der Diamond Aircraft geplatzt. Es stellte sich heraus, dass dieser Plan nur bei den Befürwortern des Flugplatzes FFB existierte. Die Diamond Aircraft wusste von diesem Plan nichts.  

11. April 2006: Diamond Aircraft bleibt in Wien

Die Presse berichtet, dass der Wiener Flugzeugbauer den Umzug und die Ansiedelung eines Betriebes in FFB dementiert hat. Die Pressesprecherin dieses Unternehmens ist "allen Wolken gefallen, als sie davon hörte". 

Der von den Unterstützern eines Verkehrsflugplatzes FFB in die Welt gesetzte Plan zur Errichtung eines Flugzeugwerkes mit 200 bis 600 zusätzlichen Arbeitsplätzen ist jetzt wie eine Seifenblase zuplatzt. Der Plan war offensichtlich frei erfunden.

Wir halten derartige, medienwirksame Auftritte, die frei erfundene Tatsachen verbreiten nicht nur für eine Zumutung den Politikern gegenüber, die sich täglich mit den Problemen / Lösungen der Arbeitslosigkeit beschäftigen, sondern eine glatte Unverschämtheit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber, bei denen Hoffnungen auf einen sicheren Arbeitsplatz geschürt wurden.

In diesem Zusammenhang wurden in der Presse der Geschäftsführer der FFB Flugplatz-Betriebsgesellschaft (Andreas Boehl), der Vorsitzendes der IHK FFB / Dachau (Michael Rosenheimer) und der Flugplatzbetreiber in Jesenwang (Max Walch) genannt.

Max Walch habe den Wiener Flugzeughersteller Diamond Aircraft in einer Gremiumssitzung der IHK FFB / Dachau einen entsprechenden Bericht über die Entwicklung des Flugplatzes in FFB abgegeben. Auch Herr Rosenheimer hatte sich positiv über die Ansiedelung des Flugzeugherstellers geäußert, wobei er skeptisch in der Beurteilung war, wieviel Arbeitsplätze tatsächlich geschaffen werden können.

Es ist nichts Neues, dass Herr Walch medienwirksame Nachrichten ohne Substanz aufbaut. Seine Glaubwürdigkeit tendiert gegen den Nullpunkt. Es ist erstaunlich, dass Herr Rosenberger als IHK-Vorsitzender nicht von der Diamond-Finte wusste, obwohl die IHK-München Gesellschafter der Betriebsgesellschaft am Flugplatz Fürstenfeldbruck ist. 

   

10. April 2006: Karmasin und Kellerer gegen Ansiedeung eines Flugzeuzgbauers

Die Presse berichtet über die ablehnende Haltung des Landrats Thomas Karmasin und des Oberbürgermeisters von FFB - Sepp Kellerer. Her Kellerer betrachte das Angebot der Wiener Diamond Aircraft als ein Lockmittel, den wirtschaftlichen Betrieb des defizitären Verkehrslandeplatz zu ermöglichen. Der Preis für die Schaffung von 200 Arbeitsplätzen ist mit 50.000 Starts und Landungen viel zu hoch. Kellerer ist überzeugt, dass auf dem 250 ha großen Gelände auch weniger problematische Unternehmen angesiedelt werden können.

Auch Thomas Karmasin bezweifelt den "großen Vorteil", den ein florierender Verkehrslandeplatz dem Landkreis bringen soll. Eine Nutzung des Flugplatzes ohne Flugbetrieb hat Vorrang. Er kann nicht glauben, dass eine Wiener Firma in ein Höchstlohnland umziehen will. 

5. April 2006: Flugzeugbauer soll Arbeitsplätze nach FFB bringen

Die Presse berichtet über den Plan der FFB Flugplatz-Betriebsgesellschaft, die Wiener Firma Diamond Aircraft auf dem Flugplatz FFB anzusiedeln. Der Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft Andreas Boehl und der Sprecher der Betriebsgesellschaft (im Wirklichkeit Angestellter der IHK-München) haben die Verhandlungen mit Diamond Aircraft bestätigt.

Die FFB Flugplatz-Betriebsgesellschaft verfüge derzeit über die luftrechtliche Genehmigung zur Mitbenutzung des Fliegerhorstes. Sie ist am Erwerb eines 80 ha großen Teilstücks interessiert, um einen Zivilflugplatz zu betreiben. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Gesellschaft Gewinne erwirtschaftet. Dies ist bisher nicht der Fall.

Der Luftfahrt-Experte und Fugplatzbetreiber Max Walch hat sich auch in die Diskussion eingeschaltet. Mit einer Firma wie Diamond Aircraft sei ein florierender Flugplatzbetrieb gesichert. Es sei allerdings schwierig ausländische Betrebe in Deutschland anzusiedeln. Ein Erfolg könne sich nur dann einstellen, wenn der Grund verschenkt, die Infrastruktur kostenlos zur Verfügung gestellt und mindestens 10 Jahre Steuerfreiheit gewährt würde.

Aus der Sicht des Steuerzahlers und der vom Fluglärm Betroffenen halten wir diese Einstellung für absolut undiskutabel. Das aufgelassene Flugplatzgelände muss nicht an ein ausländisches Unternehmen verschenkt werden, um

  • noch zusätzlich eine Infrastruktur aus Steuermitteln bezahlen zu dürfen,  

  • dem Unternehmen 10 Jahre Steuerfreiheit zu gewähren und 

  • dafür völlig kostenlos den Fluglärm der Flugzeugwerft und Privatflieger kassieren zu dürfen.

Es wird Zeit, das aufgelassene Fliegerhorstgelände so zu überplanen, dass Arbeitsplätze auch ohne das Verschenken von Immobilien oder Steuerfreiheit von 10 Jahren geschaffen werden. Wir sind davon überzeugt, das dies ohne fliegerische Nutzung des Flugplatzgeländes besser funktioniert, als mit Fluglärm.

4. April 2006: IHK fordert "unpopuläre Entscheidung" zur Nutzung des Flugplatzes FFB

Nach Presseberichten hat der IHK-Vorsitzende Michael Rosenberger zur Nachfolgenutzung des aufgelassenen Fliegerhorstgeländes "unpopuläre Entscheidungen" verlangt. Zunächst sollen sich die Gegner an einen Tisch setzen und das "Für und Wider" genau abklopfen. Die Lärmbelastung, wie sie von Kritikern immer wieder angeführt werden, sei ein "Totschlagargument". Zwar zweifle er selbst noch an der von den möglichen Flugplatzbetreibern genannten Zahl von 600 neuen Arbeitsplätzen rund um den Flugplatz.

Herr Rosenheimer sollte eigentlich als zuständiger IHK-Vorsitzender im Landkreis wissen, dass der Flugbetrieb in FFB defizitär ist (IHK-München ist Gesellschafter der Betriebsgesellschaft) und an einem chronischen Nachfragemangel an Flugfrequenzen leidet und trotz der fast 40.000 Flugbewegungen im Jahr in Jesenwang nur eine geringe Zahl an Arbeitsplätzen geschaffen wurde. In Jesenwang und umliegenden Gemeinden fehlt z.B. ein Gewerbegebiet. So viel zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen durch die allgemeine Luftfahahrt.

Der Skepsis von Herrn Rosenberger, ob 600 neue Arbeitplätze durch die Ansiedelung eines Luftfahrtbetriebes geschaffen werden können, teilen wir mit Herrn Rosenberger. Die Zahlen der in Deutschland zugelassenen Flugzeuge mit einen Abfluggewicht unter 14 Tonnen ging in den letzten Jahren ständig zurück. Warum sollte ein Flugzeughersteller sich ausgerechnet in der München - einer Höchstlohnregion - niederlassen wollen.

Herr Rosenheimer hat sich mit diesen Aussagen nicht mit Ruhm bekleckert. Der Plan zur Ansiedelung des österreichischen Flugzeugbauers hat sich als Finte erwiesen, frei erfunden und ohne Substanz. Der Flugzeugbauer selbst wusste gar nicht, dass er in FFB im Gespräch war. Herr Rosenheimer ist gut beraten, sich darum zu kümmern, wie der Flugplatz wirtschaftlich sinnvoll auch ohne Fluglärm genutzt werden kann. 

4. April 2006: Junge Union lehnt Geschäftsflüge am Fliegerhorst ab

Nach Treffen mit Bürgerinitiativen gegen Fluglärm und der Bürgerinitiative "Aufsteigen mit Fürsty" kommt die Junge Union FFB zum Schluss, dass die Schaffung eines Schwerpunktlandelatzes in FFB mehr Risiken birgt, als Chancen. Es wird ernsthaft bezweifelt, dass die von Unterstützern der Zivilflieger aufgestellte Prognose mit der Schaffung von insgesamt 5600 neuen Arbeitsplätzen realistisch ist. Das Beispiel Jesenwang zeige, dass trotz umfangreichen Flugverkehrs Arbeitsplätze nur in begrenztem Umfang entstünden.

Bürgervereinigung Fluglärm e.V. - Tel. 089-871 2444 und 089-820 807 60 - Brunhamstr. 43 - 81249 München

Vereinszweck ist die Erhaltung des Erholungswertes des Landkreises Fürstenfeldbruck FFB und des Fünfseenlandes durch Förderung des Umweltschutzes zur Rettung der Natur, Schutz der Bevölkerung vor den Begleiterscheinungen des Luftverkehrs, wie Lärm, Abgase, Grundwasserverschmutzung und sonstige Gefährdungen. Abwendung der Umwidmung des Sonderlandeplatzes in einen Verkehrslandeplatz, Abschaffung des Flugverkehrs an Sonntagen und Feiertagen, Reduzierung der Flugbewegungen und Erhöhung der Sicherheit für Bürger und Bürgerinnen. Verein Vereinigung bayerischer Fluglärminitiativen fluglaerm.de Flugplatz Flughafen Sonderlandeplatz Landeplatz Verkehrslandeplatz Allgemeine Luftfahrt Pro Contra öffentliche Sicherheit Behördenterror Flugbewegungen Ausbildung Flugschule Flugschulen Ultralight Ultraleicht PPL Fluglizenz Charter gewerblich gewerbliche Flug Flüge Flugleiter Lärm Lärmwerte unzulässig rechtswidrig Rechtswidrigkeit Landebahnverordnung Luftamt Süd Südbayern Werksverkehr Grundstück Startbahn Landebahn Start-/Landebahn Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichtsprozess Rechtsbruch Verwaltungsgerichtsprozesse Prozess Prozesse Hindernis Hindernisfreiheit Hindernisse Gefährdung Luftverkehr Flugzeug Flugzeuge Belästigung Lärmschutz Lärmschutzordnung Lärmschutzverordnung Bauschutz Bauschutzbereich Flugleiter Flugleitung beschränkt beschränkter Ampel Ampelanlage Naturschutz Subvention Subventionen Förderung Arbeitsplätze Wirtschaft Verkehr