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Bürgerinitiative * Bürgervereinigung gegen Fluglärm * Bayern * schädliche Emissionen von Flugzeugen * Allgemeine Luftfahrt

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Nachrichten der Bürgervereinigung

Archiv 3. Quartal 2005
 

Aktuelle Nachrichten Bürgervereinigung Fluglärm Jesenwang Fürstenfeldbruck Flieger Ultraleicht Pro Luftfahrt Allgemeine Luftfahrt Verkehrslandplatz Sonderlandeplatz rechtswidrig rechtswidrige Handlungen Rechtswidrigkeit

 
29. September 2005: Protest aus Jesenwang gegen Hubschrauber

 
Die FFB-SZ berichtet über weitere Proteste der betroffenen Bürger gegen die Tankflüge von Hubschraubern zum Flugplatz Jesenwang. Es klagen immer mehr Bürger von Jesenwang und Adelshofen über durch Hubschrauberlärm verursachten Schlafstörungen. Der Jesenwanger Bürgermeister Wieser hat das Luftamt um die Überprüfung der nächtlichen Tankflüge gebeten.

Das Luftamt geht davon aus, dass die Tankflüge nach Jesenwang noch zunehmen können. "Müsse ein Rettungshubschrauber im Einzelfall landen, habe man Verständnis", so Bürgermeister Wieser. Die hohe Zahl der nachts gelandeten Hubschrauber können nicht nur Rettungshubschrauber (Rettungsflüge) gewesen sein.

Flugplatzbetreiber Walch weist sämtliche Beschwerden zurück. Grund ist, dass die Flüge der Hubschrauber (den Flugzeugbetreibern) Zeit und Geld sparen. Hiermit outet sich der Flugzeugbetreiber, der bisher strikt behauptete, dass die nächtlichen Tankflüge nur im Interesse des Steuerzahlers sind. In Wirklichkeit nutzen sie nur dem Flugplatzbetreiber in  Jesenwang und den Hubschrauber-Firmen.
 

27. September 2005: Max Walch kann auch höflich und zuvokommend sein - bei Bedarf

Eine Notiz im FFB Tagblatt beschreibt, dass bei gesellschaftlichen Anlässen mit Anwesenheit hochrangiger Politiker der Jesenwanger Flugplatzbetreiber Max Walch auch Manieren zeigen kann. Er sagte der Presse anlässlich seines Treffens mit dem Bayerischen Innenminister Beckstein: "Mir hat er als erstes die Hand gegeben, nicht der Hasselfeld oder dem Bocklet". Dies zeigt, dass Herr Walch mit Mitbürgern auch recht feinfühlig und höflich umgehen kann. Herzlichen Glückwunsch, Herr Walch.

Wir bitten Herrn Walch, mit unbescholtenen Bürgern in Ihrer Nachbarschaft in der Zukunft mit der gleichen Höflichkeit und Zuvorkommenheit umgehen, wie mit prominenten Politikern. Oder sind Bürger, die nicht der Meinung des Flugplatzbetreibers und keine Polit-Promis sind, Bürger 2. Klasse, die man beleidigen muss ?

27. September 2005: "Ungeheure Lügen" - Max Walch beschimpft vom Fluglärm Betroffene

Die Presse berichtet über den Jesenwanger Flugplatzbetreiber Max Walch, dass er die Vorwürfe der Anlieger des Flugplatzes wegen der nächtlichen Lärmbelästigungen durch am Flugplatz startende und landende Hubschrauber als "ungeheure Lügen" und "unanständig" bezeichnet. Dies war seine Reaktion anlässlich der Mitgliederversammlung des Vereins "Pro Luftfahrt e.V. auf die Proteste der vom nächtlichen Fluglärm betroffenen Bürgern. 

Wir halten diese Äußerungen für eine weitere Entgleisung des Flugplatz-Chefs. Herr Walch hat trotz seiner honorigen Positionen in der Gesellschaft und seines hohen Alters seine verbalen Rambomethoden nicht abgelegt. Er beleidigt unbescholtene Bürgerinnen und Bürger und stempelt sie öffentlich zu Lügnern. Dies ist wohlgemerkt ein Straftatbestand. 

Entlastende Argumente für Herrn Walch können wir nur bei Einbeziehung folgender Umstände verstehen:

  • Herr Walch ist mittlerweile wohl schwerhörig geworden und hört den Hubschrauberlärm nicht mehr gut. In diesem Fall wacht er durch nachts am Flugplatz landende Hubschrauber auch nicht auf. Für ihn ist damit die Welt in Ordnung.
     
  • Herr Walch hat noch nicht von der Studie der TU Chemnitz über die Wertentwicklung von Wohnimmobilien gehört, die Fluglärm ausgesetzt sind. Eine Erhöhung des Lärmpegels von nur 10 dB führt zu einer Wertminderung der Immobilie von fast 10%. Dies sind bei einem Einfamilienhaus schlappe EUR 25.000. Das Situation Hallbergmoos, in dem durch den Flughafen München II eine Steigerung der Grundstückspreise erfuhr, ist auf die hohe Nachfrage nach Gewerbegrund (z.B. für Logistik-Unternehmen) zurückzuführen. Diese Situation trifft jedoch auf Jesenwang nicht zu.

Wir haben Herrn Walch schriftlich aufgefordert, sich in der Presse für seinen beleidigenden Äußerungen bei den Bürgerinnen und Bürgern zu entschuldigen.

26. September 2005: Podiumsdiskussion in Weßling zum Thema: Ausbau der Flugplätze 

Am 26. September 2005 fand in Weßling (Oberpfaffenhofen) eine Podiumsdiskussion mit Frau Sonnenholzner (MdL - SPD), Frau Meyer-Brühl (Bürgermeisterin in Weßling) und Herrn Dr. Mioska statt. Das Thema war durch den Plan der Staatsregierung zum Ausbau der 3 Flugplätze im Westen von München geprägt. Der geplante Ausbau der Flugplätze Jesenwang, Fürstenfeldbruck und Oberpfaffenhofen mit der Ansiedelung der gesamten allgemeinen Luftfahrt der Region München fand strikte Ablehnung. Teil dieses Plans ist die Auslagerung der allgemeinen Luftfahrt aus München II auf die Flugplätze im Westen von München.

21. September 2005: FFB-SZ berichtet  über nächtlichen Hubschrauberlärm


Die Fürstenfeldbrucker SZ berichtet ausführlich über Proteste vom nächtlichen Hubschrauberlärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Jesenwang und Adelshofen. Bürger werden von nachts am Flugplatz Jesenwang zum Tanken landenden Hubschraubern aus dem Schlaf gerissen. Sie protestieren "jetzt ist der Flugplatz auch ohne Nachtfluggenehmigungen rund um die Uhr im Betrieb".

Die BV Fluglärm vertritt den Standpunkt, dass die nächtlichen Tankflüge nach Jesenwang reine operationale Flüge sind und keine Notfallsituationen darstellen. Nur in Notfallsituationen stehen Flugplätze für Flugzeuge außerhalb der genehmigten Betriebszeiten für Starts und Landungen zur Verfügung. Wesentliche Motivation für die Flieger sind die in Jesenwang im Vergleich zu anderen Flugplätzen niedrigen Landegebühren.

Der Flugplatzbetreiber Max Walch wies unsere Vorwürfe als "bodenlose Unverschämtheit zurück". Fakt ist, dass mittlerweile auch Politiker im Landkreis die von Flugplatzbetreiber verursachte Lärmsituation aufgegriffen haben und sie für nicht akzeptabel halten. 

Als Begründung für den unerträglichen nächtlichen Hubschrauberlärm führt der Flugplatzbetreiber an, dass Krankenkassen pro Jahr eine Viertelmillion EUR durch die Tankflüge im Jahr sparen und dies den Bürgern zugute kommt. Diese Begründung ist völlig absurd, da Hubschrauber-Unternehmen nach Flugzeiten für Rettungsflüge bezahlt werden. Wie beim Taxi gehen die Kosten für das Auftanken des Hubschraubers zu Lasten des Unternehmers und nicht zu Lasten des Kunden.

 

Wir halten es für völlig vermessen, dass ein Flugplatzbetreiber sich als Held für Einsparungen der Sozialkassen feiern lässt, wobei die vom nächtlichen Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht nur Gesundheitsschäden erleiden, sondern auch noch einen Verlust des Werts ihrer Wohnimmobilie hinnehmen müssen. Wir fordern Herrn Walch auf, den nächtlichen Flugbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen.

19. September 2005: Staatsregierung plant den Ausbau des Flugplatzes Jesenwang
 
Der Entwurf zur Fortschreibung des  Landes-Entwicklungsprogramms (LEP 2005) des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sieht den Ausbau des Sonderlandeplatzes Jesenwang vor. Der Ausbau betrifft
  • die Verlängerung der Landebahn von ca. 400 m auf 1200 m,
  • und die Zulassung von Flugzeugen bis 5,7 t (bisher 3000 kg).

Der Ausbau der Landebahn auf 1200 m und die Zulassung von größeren und lauteren Flugzeugen mit Strahltriebwerken (Businessjets) wird zu einer enormen Zunahme des Fluglärms in den betroffenen Gemeinden Jesenwang, Adelshofen und Landsberied führen. 

Wird Jesenwang ein Verkehrslandeplatz?
Ein Flugplatz dieser Größe erfüllt Voraussetzungen für einen Verkehrslandeplatz, den Wirtschaftsminister Wiesheu für die allgemeine Luftfahrt in München seit Jahren sucht. Ziel des Wirtschaftsministeriums ist die Konzentration der allgemeinen Luftfahrt unserer Region auf einen Flugplatz im Westen von München. 

Verlagerung der allgemeinen Luftfahrt aus München II
Auch der Großflughafen München II (MUC II) ist von diesem Plan betroffen. Die allgemeine Luftfahrt soll aus MUC II ausgelagert werden. Dies bedeutet die Aussiedelung der Flugzeuge für den Geschäftsreiseverkehr (Businessjets und Turboprops) und Frachtflugzeuge der Kurierdienste aus MUC II in den Westen von München. 
 

 

 Geplanter Ausbau der Landebahn in Jesenwang

Der Geschäftsreiseverkehr mit lauten Turboprops, Businessjets und Hubschraubern wird die Lärmemission am Flugplatz Jesenwang vervielfachen. Dies kann den betroffenen Bürgern nicht zugemutet werden. Wir fordern die Staatsregierung auf, diese Pläne einzustellen.
 
15. September 2005: BV richtet Meldestelle für Betroffene des nächtlichen Fluglärms ein

Betroffene des nächtlichen Lärmterrors durch Hubschrauber, die nachts den Flugplatz Jesenwang zum Tanken anfliegen, können diese Störungen ab sofort der BV Fluglärm e.V. melden. Die Meldungen können per Internet (mit Klick auf den roten Schalter), Telefon, Telefax und per E-Mail abgegeben werden.

Telefon: 089-871 2444 oder 089-820 807 60 (auch Anrufbeantworter)
Telefax: 089-871 2434
Mail:
info@fluglaerm-jesenwang.de

Wir werden die Beschwerden betroffener Bürgerinnen und Bürger sammeln und entsprechend an die zuständigen kommunalen, Landes- und Bundesbehörden weiterleiten.

14. September 2005: BV Fluglärm fordert die sofortige Einstellung der Nachtflüge

Per Schreiben an den Betreiber des Flugplatzes Jesenwang fordert die BV Fluglärm die sofortige Einstellung des Nachtflugbetriebs am Flugplatz Jesenwang. Der Nachtflugbetrieb verursacht zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern in den nahegelegenen Wohngebieten unzumutbare Lärmbelastungen und Schädigung der Gesundheit durch Schlafstörungen. Die Lärmpegel überschreiten die zulässigen Höchstgrenzen bei Weitem. Der Nachtflugbetrieb dient hauptsächlich den kommerziellen Interessen des Flugplatzbetreibers und der schnellen Amortisation seiner Investition in die neue Tankanlage.

Die Forderung nach Einstellung des nächtlichen Flugbetriebs ist aus folgende Gründen gerechtfertigt:

  • Die zulässigen Lärmpegel werden in den naheliegenden Wohngebieten weit überschritten
  • Der nächtliche Flugbetrieb der Hubschrauber am Flugplatz Jesenwang ("Tanktourismus") dient im Wesentlichen kommerziellen Interessen des Flugplatzbetreibers und ist nicht mit nächtlichem Notfall-Einsatz der Polizei- und Rettungsflieger begründet
12. September 2005: Bürger beschweren sich wegen nächtlichen Lärms durch Hubschrauber 

Die ersten Meldungen über die Störung der Nachtruhe durch Hubschrauber, die am Flugplatz Jesenwang tanken, treffen ein. Bürger der nur mehrere hundert Meter entfernten Wohngebiete in Adelshofen und Jesenwang berichten, dass sie fast täglich nachts durch den Lärm der an- und abfliegenden Hubschrauber aufgeweckt werden. Hier ein Aussagen Betroffener:

  • Die Hubschrauber kreisen bis zu 30 Minuten in niedriger Höhe über den Wohngebieten
  • Die meisten Flugbewegungen finden zwischen 24.00 und 0.30 Uhr (!!!) sowie 5.00 und 5.30 Uhr statt
  • Ich werde regelmäßig trotz geschlossener Fenster nachts durch Hubschrauberlärm aufgeweckt

Es ist ungeheuerlich, dass ein Flugplatzbetreiber einen Gewebebetrieb betreibt, der nachts einen Lärmpegel in Wohngebieten verursacht, der zu Schlafstörungen führt. In einer Republik, in der man Wochentags nach 19.00 Uhr zwar einkaufen, aber keinen Rasen mähen darf, ist es eigentlich unvorstellbar, dass diese Art von Lärm-Immission überhaupt zulässig ist.

Die nächtlichen Tankflüge nach Jesenwang sind aus der Sicht der Piloten attraktiv. So kann man den Hubschrauber am Abend noch vor dem ersten Einsatz am nächsten Tag bequem an der Selbstbedienungs-Tankstelle auftanken. Dies ist kein Notfall-Einsatz, der Lärmemissionen über das zulässige Maß rechtfertigt. Die regelmäßigen Tankzeiten beweisen dies.

Wir fordern die sofortige Einstellung der "Tankflüge" außerhalb der genehmigten Betriebszeiten am Tag.

7. September 2005: Treffen der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm im Münchener Westen

Der kürzlich veröffentliche Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) sieht den Ausbau der Flugplätze in Fürstenfeldbruck, Jesenwang und Oberpfaffenhofen vor. Die allgemeine Luftfahrt (Hobby- und Geschäftsflieger) soll  in Oberbayern auf diesen Flugplätzen konzentriert und abgewickelt werden. Dies ist ein Flächenangriff auf die Bürger der Landkreise FFB, STA und LL, die bereits durch München II belastet sind.

Diesem Plan, der den am dichtesten bewohnten Landkreis in Bayern (FFB) und Gebiete mit Tourismus (Fünf-Seenland) trifft, muss durch konzertierte Aktionen Einhalt geboten werden. Im ersten Treffen der Vereinsvorsitzenden von Bürgerinitiativen gegen Fluglärm wurde beschlossen, dass 4 Bürgerinitiativen in der Zukunft eng zusammen arbeiten und die politischen Aktivitäten abstimmen werden.

Details zu dem Inhalt des Landes-Entwicklungsplans werden wir demnächst veröffentlichen.

31. August 2005: Einweihung der neuen Tankstelle für Hubschrauber

Mit großem Promi- und Presseauftritt wurde am 31. August die neue Tankstelle am Flugplatz Jesenwang für Kerosin / Jet-A1 für Hubschrauber mit Turbinenmotoren eingeweiht. Die Selbstbedienungs-Tankstelle steht Tag und Nacht zur Betankung von Hubschraubern zur Verfügung.

Die Tageszeitungen berichteten ausführlich über die Vorteile dieser Tankanlage für Rettungs- und Polizeihubschrauber. So sollen Versorgungsengpässe geschlossen worden sein (die Frage ist, warum die Hubschrauber in den vergangenen Jahren ohne die Tankstelle in Jesenwang zurecht kamen). Rührende Geschichten über Hubschraubereinsätze und die Ehrung des Flugplatzbetreibers Max Walch als "Pionier für Soziales" schließen sich an. Schließlich lässt er sich noch feiern, dass das Tanken der Hubschrauber in Jesenwang dem Steuerzahler Geld spare.

In den Presseberichten wurden die negativen Auswirkungen des Nachtflugbetriebs mit lauten Hubschraubern, die den Flugplatz Jesenwang zum Tanken anfliegen, nicht erwähnt. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Tanktourismus der Hubschrauber bei Nacht auf die naheliegenden Wohngebiete auswirkt.

Ein wesentlicher Anreiz zur Investition in die EUR 200.000 teure Tankanlage ist die hohe Rendite für den Flugplatzbetreiber. Die Gebühr zum Betanken ist mit EUR 125 nach Angabe von Herrn Walch EUR 175 billiger als in Erding (am Heimatflugplatz der Hubschrauber). Rechnet man noch den Gewinn aus dem Verkauf des Kerosins hinzu, dann ist die Tankanlage bei bereits ab 5 durchschnittlichen Betankungen eines Polizeihubschraubers pro Tag innerhalb weniger als einem Jahr allein aus dem Verkauf von Kerosin / Jet-A1 bezahlt. Dies ist für eine Industrieanlage eine hervorragende Rendite (> 100% pro Jahr).

Nach Meinung des Flugplatzbetreibers spart die neue Tankanlage dem Steuerzahler Kosten. Genau das Gegenteil ist der Fall. 

  • Die Luftwaffe (Militärflugplatz in Erding) kauft das Kerosin aufgrund des höheren Einkaufsvolumens wohl zu besseren Preisen ein, als der Abgabepreis in kleinen Mengen an der Tankstelle am Flugplatz Jesenwang. Den Aufpreis zahlt der Steuerzahler an den Flugplatzbetreiber. Gewinner ist der Flugplatzbetreiber, Verlierer der Steuerzahler.
     
  • In Jesenwang entsteht durch die Selbstbedienungs-Tankstelle kein Arbeitsplatz. In Erding werden jedoch die Ressourcen für die Hubschrauber zu Lasten der öffentlichen Kassen weiter vorgehalten. Hier spart der Steuerzahler nichts. Schlimmstenfalls geht in Erding noch ein Arbeitsplatz verloren (zu Lasten des Steuerzahlers).
     
  • Die vom Flugplatzbetreiber genannte Einsparung in der Höhe von EUR 175 per Tankvorgang ist keine Einsparung von Steuergeldern. Hier handelt es sich lediglich um interne Verrechnungssätze zwischen öffentlichen Behörden / Einrichtungen, die die öffentlichen Kassen insgesamt nicht ausgabewirksam belasten. Die EUR 125 pro Tankvorgang zusätzlich des Gewinns aus dem Literpreis für Kerosin werden aus Steuermitteln an die Flugplatz Jesenwang GmbH bezahlt und sind damit echte Ausgaben öffentlicher Mittel an einen Unternehmer. 

(Alle o.g. Eckdaten sind den Presseberichten vom 1. September 2005 entnommen)

12. August 2005: BV Fluglärm besucht das Luftamt Südbayern

Am 12. August besuchten Vorstandsmitglieder der BV Fluglärm die Leitung des "Luftamts Süd" in München. Das Luftamt Süd ist als Teil der Regierung von Oberbayern für die Genehmigung und Aufsicht des Flugplatzes Jesenwang zuständig. Ziel dieses Besuchs war die Vorstellung des neuen Vorstands und Erörterung anstehender Probleme.

  • Auswirkungen des "Strauchbescheids" mit der Anordnung zum Rückschnitt von Sträuchern auf unserem Grundstück
  • Markierungen auf der "Landebahn 07" und Zurückverlegung des Sicherheitsstreifens von unserem Grundstück (erfolgreich abgeschlossen)
  • Gefährdung des Straßen- und Luftverkehrs durch mangelhafte Sicherung des Querverkehrs. Durch fehlende Lichtzeichen für startende und landende Flugzeuge ist der Straßen- und Luftverkehr ständig gefährdet. Diese Sicherheitslücke verstößt in eklatanter Weise gegen die Straßenverkehrsordnung und Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RILSA). Das Luftamt hat die Prüfung der Sicherheitslücke zugesagt.
  • Der Landes-Entwicklungsplan sieht die intensive Stationierung der allgemeinen Luftfahrt im Westen von München vor. Betroffen sind Jesenwang, Fürstenfeldbruck ("Fürsty") und Oberpfaffenhofen. Das Luftamt Süd wird die Vorgaben des vom Bayerischen Wirtschaftsministerium in den Landes-Entwicklungsplan eingebrachten Punkte zur Erweiterung der Flugplatzkapazitäten umsetzen.
11. August 2005: Markierungen auf "Landebahn 07" sind jetzt korrekt angebracht
 

Am 11. August 2005 sahen wir das erste Mal die korrekte Beschriftung der "Landbahn 07", die direkt an unser Grundstück am Flugplatz Jesenwang angrenzt. Diese Markierung stimmt jetzt nicht nur mit der vom Luftamt Südbayern im Jahr 1999 erlassenen Vorschrift zur Zurückverlegung der Schwelle der Start-/Landebahn, sondern auch mit dem offiziellen "Sichtanflugblatt" überein, das für Piloten die Daten des Flugplatzes Jesenwang veröffentlicht.

Mit der neuen Markierung der "Landebahn 07" wurde auch der Sicherheitsstreifen vor der Start-/Landebahn des Flugplatzes Jesenwang um 30 m zurück verlegt. Der Sicherheitsstreifen dient als Reserve-Rollstrecke für zu früh landende (z.B. Landungen auf unserem Grundstück) oder die Landbahn überschießende Flugzeuge bei der Landung. Der Sicherheitsstreifen muss als Einrichtung der Flugplatzanlage ständig berollbar sein und darf keine Hindernisse für Flugzeuge aufweisen. 

Der Sicherheitsstreifen lag bisher mindestens 15 m auf unserem Grundstück. Die Berollbarkeit wurde durch eine Anordnung des Luftamts Südbayern per "Mähbescheid" angeordnet. Demnach muss ein Teil unseres Grundstücks immer dann gemäht werden, wenn das Gras eine Höhe von 30 cm überschreitet. 

 

 


"07" an der richtigen Stelle

Nach intensiver Korrespondenz mit dem Luftamt Südbayern und dem Betreiber des Flugplatzes konnten wir die ordnungsgemäße Markierung der Landebahn und Verlegung des Sicherheitsstreifens von unserem Grundstück erreichen. Damit wird die rechtswidrige Nutzung unseres Grundstücks durch den Betreiber des Flugplatzes in Zukunft unterbunden.

9. August 2005: BV Fluglärm unterstützt Fluglärm-Initiativen im Landkreis FFB und STA

Mit einem Schreiben an den Vorsitzenden der Bürgerinitiative gegen Fluglärm e.V. Maisach (Flugplatz Fürstenfeldbruck) hat die BV Fluglärm die politische Unterstützung der Fluglärm-Initiativen im Bereich der Flugplätze Fürstenfeldbruck und Oberpfaffenhofen zugesagt. Wir werden auch das neu gegründete "Aktionsbündnis fluglärmfreier Landkreis FFB" und andere Organisationen, die sich gegen die Erweiterung von Flugplätzen und Fluglärm engagieren, unterstützen.

Im neuen Landes-Entwicklungsplan (LEP 2005) hat das Bayerische Wirtschaftsministerium die zivile Nutzung (ohne Obergrenze) in Fürstenfeldbruck, den Ausbau des Werksflugplatzes in Oberpfaffenhofen zum Verkehrslandeplatz sowie die Sicherung und Verbesserung der Bedingungen am Sonderlandeplatz Jesenwang festgeschrieben. Der LEP ist für die Planung der Kommunen von erheblicher Bedeutung, da bereits durch die Existenz der Vorgaben im LEP durch die Gemeinden und Kreise die Voraussetzungen zur Realisierung dieser Pläne geschaffen werden müssen. Es müssen also vom Steuerzahler bereits vor dem endgültigen Beschluss des Ausbaus der Flugplätze und der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens erhebliche Investitionen in die Infrastruktur für diese Flugplätze getätigt werden.

Nachdem die zivile Mitbenutzung des Fliegerhorstes in Fürstenfeldbruck ein hochgradiger politischer Flop der Bayerischen Staatsregierung war (der Flugbetrieb konnte bis heute wegen anstehender Prozesse und Aktivitäten der Bürgervereinigung nicht im geplanten Umfang aufgenommen werden), sieht die Strategie der zur Erweiterung zusätzlicher Flugplatzkapazitäten den "Angriff" auf alle 3 im Westen von München befindlichen Flugplätze vor. Diese Strategie setzt darauf, dass in naher Zukunft die politischen Verhältnisse an einem dieser Flugplätze ein "Konsens" mit den Kommunen und Bürgern die Stationierung der allgemeinen Luftfahrt und vielleicht sogar den Fracht- und Charterverkehr (es fehlt in Bayern ein "Billig-" und "Frachtflughafen" mit Nachtflugerlaubnis) zulässt.

Diese Pläne zur Stationierung des zivilen Luftverkehrs im Westen von München können am wirkungsvollsten durch den Schulterschluss aller in dieser Region aktiven Gruppen gegen den Fluglärm begegnet werden. 

23. Juli 2005: Wieder Spuren von Außenlandungen auf unserem Grundstück festgestellt
 

Am Morgen des 23.7.2005 stellten wir wieder Spuren von mindestens einer Außenlandung fest. Die Pfeile auf den Bildern markieren die Spuren, die eindeutig au Bodenberührungen von Flugzeugen zurückzuführen sind.

Es offensichtlich, dass unser Grundstück als verlängerte Landebahn dient. Ursache sind auch irreführende Markierungen auf der Landebahn, die Piloten eine längere Landebahn anzeigen, als dies zulässig ist.
 

22. Juli 2005: 3 Sträucher werden auf unserem Grundstück fristgemäß zurückgeschnitten

 
Die 3 vom Luftamt Südbayern monierten Sträucher wurden in Selbsthilfe fristgemäß und unter strenger Beachtung der vom Luftamt vorgeschriebenen maximal zulässigen Hindernishöhe zurückgeschnitten. Durch diese Aktion können sich Piloten, der Fugplatzhalter und das Luftamt freuen, dass der Flugplatz Jesenwang wieder etwas sicherer geworden ist.

Gerade rechtzeitig konnte ein weiterer rechtswidriger Übergriff des Flugplatzbetreibers auf unser Grundstück verhindert werden. So wurde ein Gärtnereibetrieb bereits vor Ablauf der Frist für den Rückschnitt beauftragt, die Sträucher samt Wurzeln zu entfernen, obwohl das Luftamt lediglich den Rückschnitt der Sträucher auf bestimmte Höhen, jedoch nicht deren Entfernung angeordnet hat. Wir sind froh, dass dieser Plan zur Sachbeschädigung (Straftat) nicht realisiert werden konnte.
 


Jetzt ist der Strauch "legal"

20. Juli 2005: Wo ist die Markierung der Landebahnrichtung "07"?
 
In einem Schreiben des Geschäftsführers der Flugplatz Jesenwang GmbH wurde der Vorstand darauf hingewiesen, dass die ungültig gewordenen Markierungen auf der Landebahn 07 des Flugplatzes Jesenwang vollständig entfernt wurden und für die Piloten nicht mehr sichtbar sind.
Wir haben uns die Mühe gemacht, die Landebahn aus der Sicht der Piloten aufzunehmen. Der Aufnahmewinkel entspricht der Sicht des Piloten bei einem Anflugwinkel  von 5 Grad. Die Landebahnnummer "07" und die Linie mit Pfeil auf die Markierung der Schwelle sind deutlich sichtbar. 

Die Nummer "07" gibt die Himmelsrichtung der Landebahn an. Sie markiert auch die Stelle, wo die Landebahn anfängt. Die Landebahn beginnt also direkt an der Straße. Landende Flugzeuge dürfen allerdings erst nach dem Zebrastreifen landen (versetzte Landeschwelle). In Gegenrichtung dürfen Flugzeuge die volle Länge bis zur Straße nutzen. Diese Markierung der Landebahn bedingt, dass der 30 Meter lange "Sicherheitsstreifen" (Notausrollstrecke, muss ständig hindernisfrei gehalten werden) über 15 Meter in unser Grundstück hineinragt. Damit wird unser Grundstück ein Teil der Flugplatzanlage. Dies wird von uns selbstverständlich nicht toleriert.
 

 

12. Juli 2005: Bescheid des Luftamts: Sträucher auf unserem Grundstück werden gestutzt

Auf mehrfache Fragen der BV Fluglärm, in welcher Höhe die Sträucher abgeschnitten werden müssen, um die Sicherheit im Luftverkehr über unserem Grundstück wieder herzustellen, reagiert das Luftamt Südbayern mit einem umfangreichen und juristisch wasserdichten Bescheid. Auf 4 Seiten mit hochjuristischem Text wird uns die Duldung des Rückschnitts der Sträucher auferlegt. Es fehlen weder der Lageplan der Sträucher, Bilder der Sträucher, noch die obligatorische Rechtsmittelbelehrung. Eine generalstabsmäßig angelegte Fleißarbeit.

Auf die einfache Frage: "Wie hoch dürfen denn die Sträucher nach den Vorschriften des Luftrechts abgeschnitten werden?" erwartet man eigentlich nur ein paar Zahlen, die zur Realisierung des Rückschnitts hat notwendig sind. Wir baten übrigens das Luftamt um eine schnelle Antwort per Telefax oder E-Mail, da wir grundsätzlich bereit sind, Luftfahrthindernisse zur Sicherheit des Luftverkehrs zu beseitigen. Auch dies haben wir dem Luftamt mitgeteilt.

Der juristisch wasserdichte Bescheid des Luftamt bringt dem Luftamt eigentlich nicht mehr, als es mit einem einfachen E-Mail ohnehin erreicht hätte: Die Sträucher werden von uns gestutzt. Es zeigt sich jedoch, dass es für das Luftamt offensichtlich wichtiger ist, gegen unsere BV mit maximalem behördlichen Mitteleinsatz vorzugehen, anstatt endlich dafür zu sorgen, dass profane Sicherheitsstandards am Flugplatz Jesenwang eingehalten werden. Dies ist übrigens eine der Kernaufgaben dieser Behörde.

11. Juli 2005: Frist zur Beseitigung von 2 Sträuchern erfolglos abgelaufen

Am 30. Juni 2005 meldeten wir die Forderung des Luftamts Südbayern, 2 Sträucher auf unserem Grundstück vor der Landebahn des Flugplatzes Jesenwang zu beseitigen. Hierzu stellte das Luftamt eine Frist bis zum 11. Juli 2005.

Sofort nach Erhalt des Schreibens mit der Forderung die 2 Sträucher abzusägen, forderten wir vom Luftamt die Angabe der höchstzulässigen Hindernishöhen für diese Bäume. Wir haben bis heute keine Antwort.

Am 9. Juli 2005 besichtigten wir das Grundstück und stellten fest, dass 3 Sträucher mit einer Höhe zwischen 2,0 und 2,8 m Höhe wachsen. Das Luftamt fordert dagegen die Beseitigung von 2 Sträuchern mit Höhen von 2 und 0,7 m Höhe. Wir haben das Luftamt nochmals aufgefordert, die Sträucher zu benennen, die auf eine entsprechend der Landbahnrichtlinien zulässige Höhe zu stutzen sind. Auch hier steht die Antwort aus.

Wir haben dem Luftamt die unverzügliche Beseitigung der Luftfahrthindernisse zugesagt, sobald wir die entsprechenden Daten haben. Die Ermittlung der der zulässigen Hindernisfreiheiten für die betroffenen Sträucher ist ein Angelegenheit von Minuten. Wir wissen nicht, warum das Luftamt nicht reagiert. Auf jeden Fall ist die Untätigkeit des Luftamts Südbayern kein Beitrag zur Sicherheit im Luftverkehr.

9. Juli 2005: Abbruch eines Landeanflugs wegen falscher Bedienung der Verkehrsampel

Am 9. Juli 2005 wurde ein im Endanflug befindliches Flugzeug gezwungen, die Landung abzubrechen und eine weitere Platzrunde zu fliegen. Der Zwischenfall wurde durch die Bedienung der Verkehrsampel ausgelöst, die für die Landung des Flugzeugs für den Straßenverkehr auf "Rot" geschaltet wurde. Gleichzeitig rollte das auf den Start wartende UL-Flugzeug von der Rollbahn auf die Startbahn und versperrte damit die Landebahn für die Landung der Cessna. Der Pilot des UL-Flugzeugs muss davon ausgegangen sein, dass die auf "Rot" geschaltete Ampel die Startfreigabe für ihn galt.

Der Zwischenfall hat folgende Ursachen, die in der rechtswidrigen Genehmigung der Verkehrsampelanlage liegen:

  • Die Ampelanlage hat keine Signale für die Regelung des Luftverkehrs. Der Luftverkehr kann technisch nur über den Flugfunk beeinflusst werden. Ein derartiger Sicherheitsstandard ist für den Straßenverkehr nicht denkbar.
  • Der Flugleiter an Flugplätzen ohne Kontrollzone darf nach dem Luftrecht den Piloten in der Luft und am Boden keine Weisungen geben. Piloten handeln auf eigene Verantwortung. Unter diesen rechtlichen Voraussetzungen kann der Luftverkehr durch den Flugleiter am Flugplatz Jesenwang nicht sicher gesteuert werden.
  • Der Flugleiter hat das Recht und die Pflicht, Piloten zu Manövern zur Vermeidung von Unfällen anzuweisen. In diesem Fall hätte der Flugleiter den Piloten des UL-Flugzeugs anweisen müssen, am Halterpunkt der Rollbahn stehen zu bleiben, um die Landung des im Endanflug befindlichen Flugzeugs zu ermöglichen.
  • Der Flugleiter im Tower des Flugplatzes Jesenwang ist offensichtlicht überfordert und/oder überlastet. Er hatte das wartende UL-Flugzeug übersehen und damit einen Zwischenfall verursacht.,

Wir haben den Zwischenfall dem Luftamt Südbayern gemeldet und Maßnahmen zur Behebung der Sicherheitsmängel, die mit der Bedienung der Verkehrsampel zusammenhängen, gefordert. Dem Luftamt wurden bereits mehrfach Zwischenfälle wegen falscher Bedienung der Verkehrsampel mitgeteilt. Wir fordern die doppelte Besetzung des Towers mit einer Person, die ausschließlich für die Bedienung der Ampel zuständig ist. Dieser Standard gilt übrigens für Schrankenwärter der Bahn.

2. Juli 2005: Bundeswehr will den Flugplatz FFB an den Freistaat Bayern verkaufen

In ausführlichen Artikeln und Interview mit dem Staatssekretär im Verteidigungsministerium berichtet die Presse über die Forderung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums, den Fliegerhorst Fürstenfeldbruck als Zivilflughafen zu nutzen. Eine zivile Nutzung des Fliegerhorstes sei auch im Sinne des Verteidigungsministeriums. Damit würden Investitionen in "Verteidigungsanlagen", ohne den Haushalt des der Bundeswehr zu belasten, weiter betriebsbereit gehalten. Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) fördert aus diesem Grunde die Konvertierung von Fliegerhorsten zu Zivilflughäfen.

Im Wettbewerb zu anderen Regionen fehlt in Südbayern ein Flughafen für Billig-Airlines und Luftfrachtunternehmen, wie Ryanair, easyjet und DHL. Hohe Landegebühren am Münchner Josef-Strauss Flughafen verhindern das schnelle Wachstum des Luftverkehrs in dieser Region. Mit einem "fast geschenkten" Flugplatz mit einer Landebahn ohne Nachtflugverbot, die für die größten Fracht- und Passagierflugzeuge ausreicht, soll wohl Wirtschaftminister Wiesheu's Plan erfüllt werden: München wird zur einer der bedeutendsten Luftverkehrsdrehscheibe in Europa. 

Welche Auswirkungen hat ein Verkehrsflughafen München III in Fürstenfeldbruck?

  • Bürger werden (wie in München-Riem) unzulässig hohen Lärmbelastungen ausgesetzt
    Der Fluglärm im Landkreis FFB wird erheblich zunehmen. In der näheren Umgebung des Flugplatzes wir die Lärmbelastung weit über den zulässigen Werten liegen. Bereits der genehmigte Betrieb von kleinen Flugzeugen mit Lärmschutzzeugnis übersteigt die zulässigen Werte in der Gemeinde Maisach und Olching. Allein aus der Sicht
    der auf die Bürger zukommenden unzulässigen Lärmbelastung sollte dieses Projekt eigentlich zum Scheitern verurteilt sein. 
     
  • Der Flughafen verschwendet Millionen an Steuergeldern und vernichtet Arbeitsplätze
    Der Freistaat Bayern wird einen zumindest zweistelligen Millionenbetrag in die Infrastruktur investieren. Wie bei anderen Flugplätzen dieser Art (z.B. Augsburg, Memmingerberg, Hof, Hahn, Lübeck) sind weitere Steuersubventionen zur Stützung der Betriebskosten notwendig. Billige Airliner schaffen wegen der niedrigen / teilweise kostenlosen Landegebühren in Deutschland keine Arbeitsplätze. Sie fördern durch billige Transportkosten Arbeitsplätze im Ausland. 

Wir werden die Entwicklung am Fliegerhorst FFB beobachten und nach Erfordernis weitere Aktionen zur Einstellung der Pläne zur Umwidmung des Fliegerhorstes in einem Flughafen durchführen. Wir sehen nicht ein, warum wir als Steuerzahler Projekte finanzieren sollen, die Gesundheitsschäden verursachen und dem Abbau von Arbeitsplätzen in unserer Region weiteren Vorschub leisten.

Bürgervereinigung Fluglärm e.V. - Tel. 089-871 2444 und 089-820 807 60 - Brunhamstr. 43 - 81249 München

Vereinszweck ist die Erhaltung des Erholungswertes des Landkreises Fürstenfeldbruck FFB und des Fünfseenlandes durch Förderung des Umweltschutzes zur Rettung der Natur, Schutz der Bevölkerung vor den Begleiterscheinungen des Luftverkehrs, wie Lärm, Abgase, Grundwasserverschmutzung und sonstige Gefährdungen. Abwendung der Umwidmung des Sonderlandeplatzes in einen Verkehrslandeplatz, Abschaffung des Flugverkehrs an Sonntagen und Feiertagen, Reduzierung der Flugbewegungen und Erhöhung der Sicherheit für Bürger und Bürgerinnen. Verein Vereinigung bayerischer Fluglärminitiativen fluglaerm.de Flugplatz Flughafen Sonderlandeplatz Landeplatz Verkehrslandeplatz Allgemeine Luftfahrt Pro Contra öffentliche Sicherheit Behördenterror Flugbewegungen Ausbildung Flugschule Flugschulen Ultralight Ultraleicht PPL Fluglizenz Charter gewerblich gewerbliche Flug Flüge Flugleiter Lärm Lärmwerte unzulässig rechtswidrig Rechtswidrigkeit Landebahnverordnung Luftamt Süd Südbayern Werksverkehr Grundstück Startbahn Landebahn Start-/Landebahn Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichtsprozess Rechtsbruch Verwaltungsgerichtsprozesse Prozess Prozesse Hindernis Hindernisfreiheit Hindernisse Gefährdung Luftverkehr Flugzeug Flugzeuge Belästigung Lärmschutz Lärmschutzordnung Lärmschutzverordnung Bauschutz Bauschutzbereich Flugleiter Flugleitung beschränkt beschränkter Ampel Ampelanlage Naturschutz Subvention Subventionen Förderung Arbeitsplätze Wirtschaft Verkehr