| 15. September
2005: BV richtet Meldestelle für Betroffene des
nächtlichen Fluglärms ein |
Betroffene des nächtlichen Lärmterrors
durch Hubschrauber, die nachts den Flugplatz Jesenwang zum
Tanken anfliegen, können diese Störungen ab sofort der BV
Fluglärm e.V. melden. Die Meldungen können per Internet
(mit Klick auf den roten Schalter), Telefon, Telefax und per
E-Mail abgegeben werden.
Telefon: 089-871 2444 oder 089-820 807 60
(auch Anrufbeantworter)
Telefax: 089-871 2434
Mail: info@fluglaerm-jesenwang.de
Wir werden die Beschwerden betroffener
Bürgerinnen und Bürger sammeln und entsprechend an die
zuständigen kommunalen, Landes- und Bundesbehörden
weiterleiten.
| 14. September
2005: BV Fluglärm fordert die sofortige Einstellung
der Nachtflüge |
Per Schreiben an
den Betreiber des Flugplatzes Jesenwang fordert die BV
Fluglärm die sofortige Einstellung des Nachtflugbetriebs am
Flugplatz Jesenwang. Der Nachtflugbetrieb
verursacht zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern in den
nahegelegenen Wohngebieten unzumutbare Lärmbelastungen und
Schädigung der Gesundheit durch Schlafstörungen. Die
Lärmpegel überschreiten die zulässigen Höchstgrenzen bei
Weitem. Der Nachtflugbetrieb dient hauptsächlich den
kommerziellen Interessen des Flugplatzbetreibers und der
schnellen Amortisation seiner Investition in die neue
Tankanlage.
Die Forderung nach Einstellung des
nächtlichen Flugbetriebs ist aus folgende Gründen
gerechtfertigt:
- Die zulässigen Lärmpegel werden in
den naheliegenden Wohngebieten weit überschritten
- Der nächtliche Flugbetrieb der
Hubschrauber am Flugplatz Jesenwang
("Tanktourismus") dient im Wesentlichen
kommerziellen Interessen des Flugplatzbetreibers und ist
nicht mit nächtlichem Notfall-Einsatz der Polizei- und
Rettungsflieger begründet
| 12. September
2005: Bürger beschweren sich wegen nächtlichen Lärms
durch Hubschrauber |
Die ersten Meldungen über die Störung
der Nachtruhe durch Hubschrauber, die am Flugplatz Jesenwang
tanken, treffen ein. Bürger der nur mehrere hundert Meter
entfernten Wohngebiete in Adelshofen und Jesenwang
berichten, dass sie fast täglich nachts durch den Lärm der
an- und abfliegenden Hubschrauber aufgeweckt werden. Hier
ein Aussagen Betroffener:
- Die Hubschrauber kreisen bis zu 30
Minuten in niedriger Höhe über den Wohngebieten
- Die meisten Flugbewegungen finden
zwischen 24.00 und 0.30 Uhr (!!!) sowie 5.00 und 5.30
Uhr statt
- Ich werde regelmäßig trotz
geschlossener Fenster nachts durch Hubschrauberlärm
aufgeweckt
Es ist ungeheuerlich, dass ein
Flugplatzbetreiber einen Gewebebetrieb betreibt, der nachts
einen Lärmpegel in Wohngebieten verursacht, der zu
Schlafstörungen führt. In einer Republik, in der man
Wochentags nach 19.00 Uhr zwar einkaufen, aber keinen Rasen
mähen darf, ist es eigentlich unvorstellbar, dass diese Art
von Lärm-Immission überhaupt zulässig ist.
Die nächtlichen Tankflüge nach Jesenwang
sind aus der Sicht der Piloten attraktiv. So kann man den
Hubschrauber am Abend noch vor dem ersten Einsatz am
nächsten Tag bequem an der Selbstbedienungs-Tankstelle
auftanken. Dies ist kein Notfall-Einsatz, der
Lärmemissionen über das zulässige Maß rechtfertigt. Die
regelmäßigen Tankzeiten beweisen dies.
Wir fordern die sofortige Einstellung
der "Tankflüge" außerhalb der genehmigten
Betriebszeiten am Tag.
| 7. September
2005: Treffen der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm
im Münchener Westen |
Der kürzlich veröffentliche Entwurf des
Landesentwicklungsplanes (LEP) sieht den Ausbau der
Flugplätze in Fürstenfeldbruck, Jesenwang und
Oberpfaffenhofen vor. Die allgemeine Luftfahrt (Hobby- und
Geschäftsflieger) soll in Oberbayern auf diesen
Flugplätzen konzentriert und abgewickelt werden. Dies ist
ein Flächenangriff auf die Bürger der Landkreise FFB, STA
und LL, die bereits durch München II belastet sind.
Diesem Plan, der den am dichtesten
bewohnten Landkreis in Bayern (FFB) und Gebiete mit
Tourismus (Fünf-Seenland) trifft, muss durch konzertierte
Aktionen Einhalt geboten werden. Im ersten Treffen der
Vereinsvorsitzenden von Bürgerinitiativen gegen Fluglärm
wurde beschlossen, dass 4 Bürgerinitiativen in der Zukunft
eng zusammen arbeiten und die politischen Aktivitäten
abstimmen werden.
Details zu dem Inhalt des
Landes-Entwicklungsplans werden wir demnächst
veröffentlichen.
| 31. August
2005: Einweihung der neuen Tankstelle für
Hubschrauber |
Mit großem Promi- und Presseauftritt
wurde am 31. August die neue Tankstelle am Flugplatz
Jesenwang für Kerosin / Jet-A1 für Hubschrauber mit
Turbinenmotoren eingeweiht. Die Selbstbedienungs-Tankstelle
steht Tag und Nacht zur Betankung von Hubschraubern zur Verfügung.
Die Tageszeitungen berichteten
ausführlich über die Vorteile dieser Tankanlage für
Rettungs- und Polizeihubschrauber. So sollen
Versorgungsengpässe geschlossen worden sein (die Frage ist,
warum die Hubschrauber in den vergangenen Jahren ohne die
Tankstelle in Jesenwang zurecht kamen). Rührende
Geschichten über Hubschraubereinsätze und die Ehrung des
Flugplatzbetreibers Max Walch als "Pionier für
Soziales" schließen sich an. Schließlich lässt
er sich noch feiern, dass das Tanken der Hubschrauber in
Jesenwang dem Steuerzahler Geld spare.
In den Presseberichten wurden die
negativen Auswirkungen des Nachtflugbetriebs mit lauten
Hubschraubern, die den Flugplatz Jesenwang zum Tanken
anfliegen, nicht erwähnt. Es bleibt abzuwarten, wie sich
der Tanktourismus der Hubschrauber bei Nacht auf die
naheliegenden Wohngebiete auswirkt.
Ein wesentlicher Anreiz zur Investition in
die EUR 200.000 teure Tankanlage ist die hohe Rendite für den
Flugplatzbetreiber. Die Gebühr zum
Betanken ist mit EUR 125 nach Angabe von Herrn Walch EUR 175
billiger als in Erding (am Heimatflugplatz der
Hubschrauber). Rechnet man noch den Gewinn aus dem Verkauf
des Kerosins hinzu, dann ist die Tankanlage bei bereits ab 5
durchschnittlichen Betankungen eines Polizeihubschraubers
pro Tag innerhalb weniger als einem Jahr
allein aus dem Verkauf von Kerosin / Jet-A1 bezahlt. Dies
ist für eine Industrieanlage eine hervorragende Rendite
(> 100% pro Jahr).
Nach Meinung des Flugplatzbetreibers spart
die neue Tankanlage dem Steuerzahler Kosten. Genau das
Gegenteil ist der Fall.
- Die Luftwaffe (Militärflugplatz in
Erding) kauft das Kerosin aufgrund des höheren
Einkaufsvolumens wohl zu besseren Preisen ein, als der
Abgabepreis in kleinen Mengen an der Tankstelle am Flugplatz Jesenwang.
Den Aufpreis zahlt der Steuerzahler an den
Flugplatzbetreiber. Gewinner ist der Flugplatzbetreiber,
Verlierer der Steuerzahler.
- In Jesenwang entsteht durch die
Selbstbedienungs-Tankstelle kein Arbeitsplatz. In Erding
werden jedoch die Ressourcen für die Hubschrauber zu
Lasten der öffentlichen Kassen weiter vorgehalten. Hier spart der Steuerzahler
nichts. Schlimmstenfalls geht in Erding noch ein
Arbeitsplatz verloren (zu Lasten des Steuerzahlers).
- Die vom Flugplatzbetreiber genannte
Einsparung in der Höhe von EUR 175 per Tankvorgang ist
keine Einsparung von Steuergeldern. Hier handelt es sich
lediglich um interne Verrechnungssätze zwischen
öffentlichen Behörden / Einrichtungen, die die
öffentlichen Kassen insgesamt nicht ausgabewirksam
belasten. Die EUR 125 pro
Tankvorgang zusätzlich des Gewinns aus dem Literpreis
für Kerosin werden aus Steuermitteln an die
Flugplatz Jesenwang GmbH bezahlt und sind damit echte
Ausgaben öffentlicher Mittel an einen Unternehmer.
(Alle o.g. Eckdaten sind den Presseberichten vom 1. September 2005
entnommen)
| 12. August
2005: BV Fluglärm besucht das Luftamt Südbayern |
Am 12. August besuchten
Vorstandsmitglieder der BV Fluglärm die Leitung des "Luftamts
Süd" in München. Das Luftamt Süd ist als Teil der
Regierung von Oberbayern für die Genehmigung und Aufsicht
des Flugplatzes Jesenwang zuständig. Ziel dieses Besuchs
war die Vorstellung des neuen Vorstands und Erörterung
anstehender Probleme.
- Auswirkungen des
"Strauchbescheids" mit der Anordnung zum
Rückschnitt von Sträuchern auf unserem Grundstück
- Markierungen auf der "Landebahn
07" und Zurückverlegung des Sicherheitsstreifens
von unserem Grundstück (erfolgreich abgeschlossen)
- Gefährdung des Straßen- und
Luftverkehrs durch mangelhafte Sicherung des
Querverkehrs. Durch fehlende Lichtzeichen für startende
und landende Flugzeuge ist der Straßen- und Luftverkehr
ständig gefährdet. Diese Sicherheitslücke verstößt
in eklatanter Weise gegen die Straßenverkehrsordnung
und Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RILSA). Das
Luftamt hat die Prüfung der Sicherheitslücke zugesagt.
- Der Landes-Entwicklungsplan sieht die
intensive Stationierung der allgemeinen Luftfahrt im
Westen von München vor. Betroffen sind Jesenwang,
Fürstenfeldbruck ("Fürsty") und
Oberpfaffenhofen. Das Luftamt Süd wird die Vorgaben des
vom Bayerischen Wirtschaftsministerium in den
Landes-Entwicklungsplan eingebrachten Punkte zur
Erweiterung der Flugplatzkapazitäten umsetzen.
| 11. August
2005: Markierungen auf "Landebahn 07" sind
jetzt korrekt angebracht |
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Am 11. August 2005 sahen wir das
erste Mal die korrekte Beschriftung der "Landbahn
07", die direkt an unser Grundstück am Flugplatz
Jesenwang angrenzt. Diese Markierung stimmt jetzt
nicht nur mit der vom Luftamt Südbayern im Jahr 1999
erlassenen Vorschrift zur Zurückverlegung der
Schwelle der Start-/Landebahn, sondern auch mit dem
offiziellen "Sichtanflugblatt" überein, das für
Piloten die Daten des Flugplatzes Jesenwang
veröffentlicht.
Mit der neuen Markierung der
"Landebahn 07" wurde auch der
Sicherheitsstreifen vor der Start-/Landebahn des
Flugplatzes Jesenwang um 30 m zurück verlegt. Der
Sicherheitsstreifen dient als Reserve-Rollstrecke für
zu früh landende (z.B. Landungen auf unserem
Grundstück) oder die Landbahn überschießende
Flugzeuge bei der Landung. Der Sicherheitsstreifen
muss als Einrichtung der Flugplatzanlage ständig
berollbar sein und darf keine Hindernisse für
Flugzeuge aufweisen.
Der Sicherheitsstreifen lag bisher
mindestens 15 m auf unserem Grundstück. Die
Berollbarkeit wurde durch eine Anordnung des Luftamts
Südbayern per "Mähbescheid" angeordnet.
Demnach muss ein Teil unseres Grundstücks immer dann
gemäht werden, wenn das Gras eine Höhe von 30 cm
überschreitet.
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"07" an der richtigen Stelle
Nach intensiver
Korrespondenz mit dem Luftamt Südbayern und dem
Betreiber des Flugplatzes konnten wir die
ordnungsgemäße Markierung der Landebahn und Verlegung
des Sicherheitsstreifens von unserem Grundstück
erreichen. Damit wird die rechtswidrige Nutzung unseres
Grundstücks durch den Betreiber des Flugplatzes in
Zukunft unterbunden.
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| 9.
August 2005: BV Fluglärm unterstützt
Fluglärm-Initiativen im Landkreis FFB und STA |
Mit einem Schreiben an den Vorsitzenden der
Bürgerinitiative gegen Fluglärm e.V. Maisach (Flugplatz
Fürstenfeldbruck) hat die BV Fluglärm die politische
Unterstützung der Fluglärm-Initiativen im Bereich der
Flugplätze Fürstenfeldbruck und Oberpfaffenhofen zugesagt.
Wir werden auch das neu gegründete "Aktionsbündnis
fluglärmfreier Landkreis FFB" und andere Organisationen,
die sich gegen die Erweiterung von Flugplätzen und Fluglärm
engagieren, unterstützen.
Im neuen Landes-Entwicklungsplan (LEP
2005) hat das Bayerische Wirtschaftsministerium die zivile
Nutzung (ohne Obergrenze) in Fürstenfeldbruck, den Ausbau des
Werksflugplatzes in Oberpfaffenhofen zum Verkehrslandeplatz
sowie die Sicherung und Verbesserung der Bedingungen am
Sonderlandeplatz Jesenwang festgeschrieben. Der LEP ist für
die Planung der Kommunen von erheblicher Bedeutung, da bereits
durch die Existenz der Vorgaben im LEP durch die Gemeinden und
Kreise die Voraussetzungen zur Realisierung dieser Pläne
geschaffen werden müssen. Es müssen also vom Steuerzahler
bereits vor dem endgültigen Beschluss des Ausbaus der
Flugplätze und der Durchführung des
Planfeststellungsverfahrens erhebliche Investitionen in die
Infrastruktur für diese Flugplätze getätigt werden.
Nachdem die zivile Mitbenutzung des
Fliegerhorstes in Fürstenfeldbruck ein hochgradiger
politischer Flop der Bayerischen Staatsregierung war (der
Flugbetrieb konnte bis heute wegen anstehender Prozesse und
Aktivitäten der Bürgervereinigung nicht im geplanten Umfang
aufgenommen werden), sieht die Strategie der zur Erweiterung
zusätzlicher Flugplatzkapazitäten den "Angriff"
auf alle 3 im Westen von München befindlichen Flugplätze
vor. Diese Strategie setzt darauf, dass in naher Zukunft die
politischen Verhältnisse an einem dieser Flugplätze ein
"Konsens" mit den Kommunen und Bürgern die
Stationierung der allgemeinen Luftfahrt und vielleicht sogar
den Fracht- und Charterverkehr (es fehlt in Bayern ein "Billig-"
und "Frachtflughafen" mit Nachtflugerlaubnis)
zulässt.
Diese Pläne zur Stationierung des zivilen
Luftverkehrs im Westen von München können am
wirkungsvollsten durch den Schulterschluss aller in dieser
Region aktiven Gruppen gegen den Fluglärm begegnet
werden.
| 23.
Juli 2005: Wieder Spuren von Außenlandungen auf
unserem Grundstück festgestellt |
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Am Morgen des 23.7.2005 stellten wir
wieder Spuren von mindestens einer Außenlandung fest.
Die Pfeile auf den Bildern markieren die Spuren, die
eindeutig au Bodenberührungen von Flugzeugen
zurückzuführen sind.
Es offensichtlich, dass unser
Grundstück als verlängerte Landebahn dient. Ursache
sind auch irreführende Markierungen auf der
Landebahn, die Piloten eine längere Landebahn
anzeigen, als dies zulässig ist.
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| 22.
Juli 2005: 3 Sträucher werden auf unserem Grundstück
fristgemäß zurückgeschnitten |
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Die 3 vom Luftamt Südbayern monierten
Sträucher wurden in Selbsthilfe fristgemäß und unter
strenger Beachtung der vom Luftamt vorgeschriebenen maximal
zulässigen Hindernishöhe zurückgeschnitten. Durch diese
Aktion können sich Piloten, der Fugplatzhalter und das
Luftamt freuen, dass der Flugplatz Jesenwang wieder etwas sicherer geworden ist.
Gerade rechtzeitig konnte ein weiterer
rechtswidriger Übergriff des Flugplatzbetreibers auf unser
Grundstück verhindert werden. So wurde ein Gärtnereibetrieb bereits vor Ablauf
der Frist für den Rückschnitt beauftragt,
die Sträucher samt Wurzeln zu entfernen, obwohl das Luftamt
lediglich den Rückschnitt der Sträucher auf bestimmte
Höhen, jedoch nicht deren Entfernung angeordnet hat. Wir
sind froh, dass dieser Plan zur Sachbeschädigung (Straftat)
nicht realisiert werden konnte.
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Jetzt ist der
Strauch "legal"
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| 20.
Juli 2005: Wo ist die Markierung der Landebahnrichtung
"07"? |
In einem Schreiben des Geschäftsführers der
Flugplatz Jesenwang GmbH wurde der Vorstand darauf
hingewiesen, dass die ungültig gewordenen
Markierungen auf der Landebahn 07 des Flugplatzes
Jesenwang vollständig entfernt wurden und für die
Piloten nicht mehr sichtbar sind. Wir
haben uns die Mühe gemacht, die Landebahn aus der
Sicht der Piloten aufzunehmen. Der Aufnahmewinkel
entspricht der Sicht des Piloten bei einem
Anflugwinkel von 5 Grad. Die Landebahnnummer
"07" und die Linie mit Pfeil auf die
Markierung der Schwelle sind deutlich sichtbar.
Die Nummer "07" gibt die
Himmelsrichtung der Landebahn an. Sie markiert
auch die Stelle, wo die Landebahn anfängt. Die
Landebahn beginnt also direkt an der Straße. Landende
Flugzeuge dürfen allerdings erst nach dem Zebrastreifen landen
(versetzte Landeschwelle). In Gegenrichtung dürfen
Flugzeuge die volle Länge bis zur Straße nutzen.
Diese Markierung der Landebahn bedingt, dass der 30
Meter lange "Sicherheitsstreifen"
(Notausrollstrecke, muss ständig hindernisfrei
gehalten werden) über 15 Meter in unser Grundstück
hineinragt. Damit wird unser Grundstück ein Teil der
Flugplatzanlage. Dies wird von uns selbstverständlich nicht
toleriert.
|
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| 12. Juli 2005:
Bescheid des Luftamts: Sträucher auf unserem
Grundstück werden gestutzt |
Auf mehrfache Fragen der BV Fluglärm, in
welcher Höhe die Sträucher abgeschnitten werden müssen,
um die Sicherheit im Luftverkehr über unserem Grundstück
wieder herzustellen, reagiert das Luftamt Südbayern mit
einem umfangreichen und juristisch wasserdichten Bescheid.
Auf 4 Seiten mit hochjuristischem Text wird uns die Duldung
des Rückschnitts der Sträucher auferlegt. Es fehlen weder
der Lageplan der Sträucher, Bilder der Sträucher, noch die
obligatorische Rechtsmittelbelehrung. Eine
generalstabsmäßig angelegte Fleißarbeit.
Auf die einfache Frage: "Wie hoch
dürfen denn die Sträucher nach den Vorschriften des
Luftrechts abgeschnitten werden?" erwartet man
eigentlich nur ein paar Zahlen, die zur Realisierung des
Rückschnitts hat notwendig sind. Wir baten übrigens das
Luftamt um eine schnelle Antwort per Telefax oder E-Mail, da
wir grundsätzlich bereit sind, Luftfahrthindernisse zur
Sicherheit des Luftverkehrs zu beseitigen. Auch dies haben
wir dem Luftamt mitgeteilt.
Der juristisch wasserdichte Bescheid des
Luftamt bringt dem Luftamt eigentlich nicht mehr, als es mit
einem einfachen E-Mail ohnehin erreicht hätte: Die
Sträucher werden von uns gestutzt. Es zeigt sich jedoch,
dass es für das Luftamt offensichtlich wichtiger ist, gegen
unsere BV mit maximalem behördlichen Mitteleinsatz
vorzugehen, anstatt endlich dafür zu sorgen, dass profane
Sicherheitsstandards am Flugplatz Jesenwang eingehalten
werden. Dies ist übrigens eine der Kernaufgaben dieser
Behörde.
| 11. Juli 2005:
Frist zur Beseitigung von 2 Sträuchern erfolglos
abgelaufen |
Am 30. Juni 2005 meldeten wir die
Forderung des Luftamts Südbayern, 2 Sträucher auf unserem
Grundstück vor der Landebahn des Flugplatzes Jesenwang zu
beseitigen. Hierzu stellte das Luftamt eine Frist bis zum
11. Juli 2005.
Sofort nach Erhalt des Schreibens mit der
Forderung die 2 Sträucher abzusägen, forderten wir vom
Luftamt die Angabe der höchstzulässigen Hindernishöhen
für diese Bäume. Wir haben bis heute keine Antwort.
Am 9. Juli 2005 besichtigten wir das
Grundstück und stellten fest, dass 3 Sträucher mit einer
Höhe zwischen 2,0 und 2,8 m Höhe wachsen. Das Luftamt
fordert dagegen die Beseitigung von 2 Sträuchern mit Höhen
von 2 und 0,7 m Höhe. Wir haben das Luftamt nochmals
aufgefordert, die Sträucher zu benennen, die auf eine
entsprechend der Landbahnrichtlinien zulässige Höhe zu
stutzen sind. Auch hier steht die Antwort aus.
Wir haben dem Luftamt die unverzügliche
Beseitigung der Luftfahrthindernisse zugesagt, sobald wir
die entsprechenden Daten haben. Die Ermittlung der der
zulässigen Hindernisfreiheiten für die betroffenen
Sträucher ist ein Angelegenheit von Minuten. Wir wissen
nicht, warum das Luftamt nicht reagiert. Auf jeden Fall ist
die Untätigkeit des Luftamts Südbayern kein Beitrag zur
Sicherheit im Luftverkehr.
| 9. Juli 2005:
Abbruch eines Landeanflugs wegen falscher Bedienung
der Verkehrsampel |
Am 9. Juli 2005 wurde ein im Endanflug
befindliches Flugzeug gezwungen, die Landung abzubrechen und
eine weitere Platzrunde zu fliegen. Der Zwischenfall wurde
durch die Bedienung der Verkehrsampel ausgelöst, die für
die Landung des Flugzeugs für den Straßenverkehr auf
"Rot" geschaltet wurde. Gleichzeitig rollte das
auf den Start wartende UL-Flugzeug von der Rollbahn auf die
Startbahn und versperrte damit die Landebahn für die
Landung der Cessna. Der Pilot des UL-Flugzeugs muss davon
ausgegangen sein, dass die auf "Rot" geschaltete
Ampel die Startfreigabe für ihn galt.
Der Zwischenfall hat folgende Ursachen,
die in der rechtswidrigen Genehmigung der
Verkehrsampelanlage liegen:
- Die Ampelanlage hat keine Signale für
die Regelung des Luftverkehrs. Der Luftverkehr kann
technisch nur über den Flugfunk beeinflusst werden. Ein
derartiger Sicherheitsstandard ist für den
Straßenverkehr nicht denkbar.
- Der Flugleiter an Flugplätzen ohne
Kontrollzone darf nach dem Luftrecht den Piloten in der
Luft und am Boden keine Weisungen geben. Piloten handeln
auf eigene Verantwortung. Unter diesen rechtlichen
Voraussetzungen kann der Luftverkehr durch den
Flugleiter am Flugplatz Jesenwang nicht sicher gesteuert
werden.
- Der Flugleiter hat das Recht und die
Pflicht, Piloten zu Manövern zur Vermeidung von
Unfällen anzuweisen. In diesem Fall hätte der
Flugleiter den Piloten des UL-Flugzeugs anweisen
müssen, am Halterpunkt der Rollbahn stehen zu bleiben,
um die Landung des im Endanflug befindlichen Flugzeugs
zu ermöglichen.
- Der Flugleiter im Tower des Flugplatzes
Jesenwang ist offensichtlicht überfordert und/oder
überlastet. Er hatte das wartende UL-Flugzeug
übersehen und damit einen Zwischenfall verursacht.,
Wir haben den Zwischenfall dem Luftamt
Südbayern gemeldet und Maßnahmen zur Behebung der
Sicherheitsmängel, die mit der Bedienung der Verkehrsampel
zusammenhängen, gefordert. Dem Luftamt wurden bereits
mehrfach Zwischenfälle wegen falscher Bedienung der
Verkehrsampel mitgeteilt. Wir fordern die doppelte Besetzung
des Towers mit einer Person, die ausschließlich für die
Bedienung der Ampel zuständig ist. Dieser Standard gilt
übrigens für Schrankenwärter der Bahn.
| 2. Juli 2005:
Bundeswehr will den Flugplatz FFB an den Freistaat
Bayern verkaufen |
In ausführlichen Artikeln und Interview
mit dem Staatssekretär im Verteidigungsministerium
berichtet die Presse über die Forderung des Bayerischen
Wirtschaftsministeriums, den Fliegerhorst Fürstenfeldbruck
als Zivilflughafen zu nutzen. Eine zivile Nutzung des
Fliegerhorstes sei auch im Sinne des
Verteidigungsministeriums. Damit würden Investitionen in
"Verteidigungsanlagen", ohne den Haushalt des der
Bundeswehr zu belasten, weiter betriebsbereit gehalten. Das
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) fördert aus diesem Grunde die
Konvertierung von Fliegerhorsten zu Zivilflughäfen.
Im Wettbewerb zu anderen Regionen fehlt in
Südbayern ein Flughafen für Billig-Airlines und
Luftfrachtunternehmen, wie Ryanair, easyjet und DHL. Hohe
Landegebühren am Münchner Josef-Strauss Flughafen
verhindern das schnelle Wachstum des Luftverkehrs in dieser
Region. Mit einem "fast geschenkten" Flugplatz mit
einer Landebahn ohne Nachtflugverbot, die für die größten
Fracht- und Passagierflugzeuge ausreicht, soll wohl
Wirtschaftminister Wiesheu's Plan erfüllt werden: München
wird zur einer der bedeutendsten Luftverkehrsdrehscheibe in
Europa.
Welche Auswirkungen hat ein
Verkehrsflughafen München III in Fürstenfeldbruck?
- Bürger werden (wie in München-Riem)
unzulässig hohen Lärmbelastungen ausgesetzt
Der Fluglärm im Landkreis FFB wird
erheblich zunehmen. In der näheren Umgebung des
Flugplatzes wir die Lärmbelastung weit über den
zulässigen Werten liegen. Bereits der genehmigte
Betrieb von kleinen Flugzeugen mit Lärmschutzzeugnis
übersteigt die zulässigen Werte in der Gemeinde
Maisach und Olching. Allein aus der Sicht
der auf die Bürger zukommenden unzulässigen
Lärmbelastung sollte dieses Projekt eigentlich zum
Scheitern verurteilt sein.
- Der Flughafen verschwendet Millionen
an Steuergeldern und vernichtet Arbeitsplätze
Der Freistaat Bayern wird einen
zumindest zweistelligen Millionenbetrag in die
Infrastruktur investieren. Wie bei anderen Flugplätzen
dieser Art (z.B. Augsburg, Memmingerberg, Hof, Hahn,
Lübeck) sind weitere Steuersubventionen zur Stützung
der Betriebskosten notwendig. Billige Airliner schaffen
wegen der niedrigen / teilweise kostenlosen
Landegebühren in Deutschland keine Arbeitsplätze. Sie
fördern durch billige Transportkosten Arbeitsplätze im
Ausland.
Wir werden die Entwicklung am Fliegerhorst
FFB beobachten und nach Erfordernis weitere Aktionen zur
Einstellung der Pläne zur Umwidmung des Fliegerhorstes in
einem Flughafen durchführen. Wir sehen nicht ein, warum wir
als Steuerzahler Projekte finanzieren sollen, die
Gesundheitsschäden verursachen und dem Abbau von
Arbeitsplätzen in unserer Region weiteren Vorschub leisten.