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Archiv - 1. Halbjahr 2005

Aktuelle Nachrichten Bürgervereinigung Fluglärm Jesenwang Fürstenfeldbruck Flieger Ultraleicht Pro Luftfahrt Allgemeine Luftfahrt Verkehrslandplatz Sonderlandeplatz rechtswidrig rechtswidrige Handlungen Rechtswidrigkeit

30. Juni 2005: Luftamt Südbayern verlangt die Beseitigung von Sträuchern (Grundstück der BV)
 
Das Luftamt Südbayern verlangt die Beseitigung zweier Sträucher, die auf unserem derzeit nicht landwirtschaftlich genutztem Grundstück vor dem Flugplatz Jesenwang wachsen. Die Sträucher sind mit 70 cm und 2 m über Grund nach Ansicht des Luftamts "gefährliche Luftfahrthindernisse, die Leib, Leben und das Eigentum (der Flieger) gefährden".

Es ist für den Außenstehenden schwer zu verstehen, dass unser Grundstück von Jedermann, nicht nur nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz, sondern auch mit dem Segen des Luftamts Südbayern, betreten werden darf, dass ein mickriger Strauch einer Höhe von 70 cm bereits ein gefährliches Luftfahrthindernis darstellt. Wir werden das Luftamt Südbayern um Aufklärung bitten, warum Personen mit einer Größe von 2 m kein Luftfahrthindernis darstellen, wogegen ein Strauch mit einer Höhe von 70 cm eine erhebliche Gefahr für den Luftverkehr ist.

Unserer BV ist sehr an der Sicherheit im Luftverkehr - speziell am Flugplatz Jesenwang - sehr gelegen. Sollte das Luftamt uns schlüssig beweisen, dass die Sträucher entsprechend der gültigen Richtlinien für Hindernisfreiheit in der Umgebung von Flugplätzen tatsächlich den Luftverkehr gefährden, dann werden wir die Sträucher selbstverständlich auf die maximal zulässige Höhe zurückschneiden.

 

Diese Sträucher stören das Luftamt Südbayern

Interessant in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass das Luftamt offensichtlich nur bei uns nach Sicherheitsmängeln sucht und deren Beseitigung anmahnt. Im Fall der Landebahnmarkierungen, die seit der Veröffentlichung des neuen offiziellen Anflugblatts für den Flugplatz Jesenwang im Jahr 1999 den vom Luftamt Südbayern erlassenen Vorschriften nicht genügen, toleriert diese Behörde schwerwiegende Sicherheitsmängel am Flugplatz Jesenwang seit über 6 Jahren. 
17. Juni 2005: Regierung von Oberbayern weist Widerspruch gegen Info-Veranstaltung ab

Die für den 26. März 2005 auf unserem Grundstück am Flugplatz Jesenwang beantragte Info-Veranstaltung wurde vom Landratsamt Fürstenfeldbruck verboten (wir berichteten). Wir legten gegen dieses Veranstaltungsverbot Widerspruch ein.

Die Regierung von Oberbayern begründet die Abweisung unseres Widerspruchs: "Wie im angefochtenen Bescheid ausgeführt, bestand bei der Durchführung der geplanten Versammlung für die Versammlungsteilnehmer sowie für die Luftfahrer eine Gefahr für Leib und Leben durch einen konkret zu besorgenden Zusammenstoß über dem Grundstück der BV".

Das Luftamt Südbayern hat uns als zuständige Behörde der Regierung von Oberbayern mehrfach schriftlich bestätigt, dass das Betreten unseres Grundstücks erlaubt ist. Dies geht mit den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes konform, das den Betrieb von Flugplätzen nur dann erlaubt, wenn der Betrieb für Außenstehende sicher ist. Des Weiteren erlaubt das Bayerische Naturschutzgesetz allen Bürgern jederzeit das Betreten von Grundstücken außerhalb von geschlossenen Ortschaften, die nicht bewirtschaftet sind. Andere Grundstücke dürfen außerhalb der Pflanzzeit betreten werden. 

Folgende Fragen sind offen:

  • Warum besteht nur für Teilnehmer der Info-Veranstaltung auf unserem Grundstück eine Gefahr auf Leib und Leben durch einen Zusammenstoß mit einem Flugzeug und nicht für Mitglieder unserer BV?
     

  • Warum erlaubt das Luftamt Südbayern das Betreten unseres Grundstück während die gleiche Behörde das Betreten unseres Grundstücks für Teilnehmer der Info-Veranstaltung verbietet?
     

  • Die Vorschriften für die Genehmigung und Betrieb eines Flugplatzes verlangen, dass durch das Betreten der Grundstücke außerhalb des Flugplatzes keine Gefahr eines Zusammenstoßes zwischen Flugzeugen und Personen bestehen darf. 
    Wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben für Personen auf unserem Grundstück besteht, warum toleriert ansonsten die Regierung von Oberbayern die im Widerspruchsbescheid angesprochene Gefährdung von Personen durch den Luftverkehr auf dem Grundstück außerhalb des Flugplatzes?
     

  • Das Thema der Info-Veranstaltung war die Information der Bürger über die rechtswidrigen Vorgänge und Mängel der öffentlichen Sicherheit am Flugplatz Jesenwang. Ist es denkbar, dass das Versammlungsverbot dazu dient, öffentliche Kritik gegen den Flugplatzbetrieb und Behörden zu verhindern?

Die BV wird die Regierung von Oberbayern beim Verwaltungsgericht verklagen. 

16. Juni 2005: BV Fluglärm geht unter neuer Internet-Adresse auf "Sendung"

Auf Wunsch des Betreibers des Flugplatzes in Jesenwang haben wir unsere Internet-Domain "www.flugplatz-jesenwang.org" an die Flugplatz Jesenwang GmbH übereignet. Mit der Übertragung dieser Domain an den Inhaber der Internet-Domain "www.flugplatz-jesenwang.de"  wird die Möglichkeit einer Verwechselung mit unserem Internet-Auftritt ausgeschlossen.

Ab heute sind wir auf der neuen Internet-Adresse "www.fluglaerm-jesenwang.de" und "www.fluglaerm-flugplatz-jesenwang.de" auf "Sendung". 

24. Mai 2005: Einebnung der Maulwurfshügel - Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Die Staatsanwaltschaft in München teilte uns mit, dass das Strafverfahren aufgrund unserer Strafanzeige gegen Unbekannt eingestellt wurde. Am 21. April 2005 wurde die Einebnung der auf unserem Grundstück befindlichen Maulwurfshügel festgestellt und Strafanzeige erstattet. Dies war beinahe zu erwarten, nachdem heute jeder in TV-Sendungen, wie "Richterin Salesch", lernen kann, dass Beschuldigte und Tatverdächtige sich nicht zur Sache äußern brauchen. So gehen Täter und Anstifter wieder einmal straffrei aus.

Vorteil für den Flugplatzbetreiber, der unser Grundstück völlig kostenlos als Sicherheitsstreifen und Reserve-Rollstrecke für landende Flugzeuge rechtswidrig nutzt.

23. Mai 2005: BV fordert das Luftamt auf, rechtswidrige Landebahnmarkierungen zu beseitigen

Die Bürgervereinigung hat das Luftamt Südbayern aufgefordert, die rechtswidrig auf der Westseite der Start- / Landebahn am Flugplatz Jesenwang angebrachten Markierungen beseitigen zu lassen und durch neue, gültige, zu ersetzen. Sie entsprechen nicht den Angaben des derzeit gültigen und von der DFS (früher: Bundesanstalt für Flugsicherung - BFS) veröffentlichten "Sichtanflugblatts" für den Flugplatz Jesenwang, bei dem der 30 m lange "Sicherheitsstreifen" vollständig auf den Flugplatzgelände liegt. 

Der BV Fluglärm könnte es eigentlich egal sein, ob der Flugplatz Jesenwang den Sicherheitsbestimmungen gem. Luftrecht entspricht, oder nicht. Die derzeitige Markierung der Landebahn (siehe "Bild 1") bewirkt jedoch, dass der sogenannte Sicherheitsstreifen teilweise auf unserem Grundstück vor der Start-/Landebahn liegt. Dieser Sicherheitsstreifen dient als Reserve-Landebahn für zu früh aufsetzende und die Landebahn überschießende Flugzeuge (ein Grund für die Auflage des Luftamts, das Mähen des Grundstücks durch den Flugplatzbetreiber zu dulden). 

Als Grundstückseigentümer akzeptieren wir die Nutzung unseres außerhalb des Flugplatzes liegenden Grundstücks als Reserve-Landebahn nicht. Wir müssen diese Nutzung durch den Flugplatzbetreiber auch nicht dulden. Die hohe Zahl der bereits auf unserem Grundstück gelandeten Flugzeuge ist eine direkte Auswirkung der rechtswidrigen Markierung der Landebahn. In "Bild 2" und "Bild 3" sind Beispiele für die Markierung entsprechend der Beschreibung im Anflugblatts der DFS (veröffentlicht am 6. Mai 1999) dargestellt.

Das Luftamt Südbayern hat prompt auf unser Schreiben reagiert und die Prüfung unserer Forderung mitgeteilt. Hoffentlich braucht diese Behörde hierfür nicht über 6 Jahre. So lange weichen die derzeitigen Markierungen auf der Landebahn bereits von den vorgeschrieben Markierungen ab. 


Bild 1  -  Rechtswidrige Markierung der Landebahn (heute)

Bild 2  -  So sollte die Markierung der Landebahn aussehen

Bild 3  -  .... oder so

 

14. Mai 2005: Wieder Außenlandungen auf unserem Grundstück
 

Es wurden auf unserem Grundstück wieder mindestens 2 neue Spuren festgestellt, die durch Außenlandungen von Flugzeugen verursacht wurden. 
Von Meldungen der "Bruchpiloten" - keine Spur. Selbstverständlich haben wir Strafanzeige erstattet, das Luftamt und den Flugplatzbetreiber über diesen erneuten Vorfall verständigt.

 

1. Mai 2005: Ultraleicht-Flugtag am Flugplatz Jesenwang

Am 1. Mai 2005 fand bei bestem Wetter wieder ein Treffen der Ultraleicht-Flieger am Flugplatz Jesenwang statt. Presseberichten zufolge sollen 1.000 Besucher die Veranstaltung besucht haben. Diese Zahl ist wohl wieder eine Übertreibung der Popularität dieser Veranstaltung, wie die folgenden Bilder zeigen. 


Parkende Flugzeuge / Partyzelt
 

Wo sind die 1.000 Besucher?
 

Fast leerer Parkplatz am Flugplatz
 
1. Mai 2005: Flugleiter droht Personen auf unserem Grundstück mit der Polizei

Am 1. Mai 2005 haben Passanten unser Grundstück, das vor der Landebahn des Flugplatzes Jesenwang liegt, betreten. Per Lautsprecher wurden sie von Flugleiter in Vertretung des Flugplatzbetreibers aufgefordert, das Grundstück zu verlassen. Es werde die "Polizei geholt". Anschließend wurde eine dieser Personen vom Ordnungspersonal, das während des "Oldtimer-Flugtags" eingesetzt war, aufgefordert, sich eine Standpauke im Flugplatztower abzuholen.

Der Flugleiter bzw. der Flugplatzbetreiber betrachten wohl das vor der Landebahn befindliche Grundstück als Teil des Flugplatzgeländes. Ausgerechnet dort haben sie aber nichts zu sagen. Das Grundstück gehört der BV Fluglärm und nicht dem Flugplatzbetreiber. Das Betreten ist nicht nur jedermann  jederzeit (Bayerisches Naturschutzgesetz) erlaubt, auch das Luftamt Südbayern hat gegen das Betreten dieses Grundstücks keine Einwände.

1. Mai 2005: Wieder eine Außenlandung auf unserem Grundstück
Wieder gab es eine Außenlandung eines Flugzeugs auf unserem Grundstück. Die Spuren eines Flugzeugfahrwerks zeigen, dass das Flugzeug mindestens 60 m (!) zu früh gelandet ist. Außenlandungen sind kein Kavaliersdelikt - sie sind eine Straftat. Selbstverständlich hat sich der "Bruchpilot", wie so oft in der Vergangenheit, nicht beim Grundstückseigentümer oder der Polizei gemeldet, wozu er nach dem Luftrecht verpflichtet ist.

Rechts im Bild: 
Spuren von außerhalb des Flugplatzes auf dem Grundstück der BV Fluglärm gelandeter Flugzeuge. 

 
Am Flugplatz Jesenwang landen u.a. wegen rechtswidriger Markierungen Flugzeuge außerhalb des Flugplatzes auf dem Nachbargrundstück - solche Außenlandungen sind verboten und eine Straftat
 

28. April 2005: Flugplatzbetreiber verhindert Sanierung der Ortsverbindungsstraße

Die Süddeutsche Zeitung FFB berichtet über aufgebrachte Bürger in der Bürgerversammlung der Gemeinde Adelshofen. Der für die dringend notwendige Sanierung und den Ausbau der Ortsverbindungsstraße Jesenwang - Adelshofen benötigte Zuschuss wird von der Regierung von Oberbayern verweigert. Grund dieser Haltung ist der Wunsch des Flugplatzbetreibers zur Verlängerung der Landebahn (anlässlich der Einweihung der Tankstelle auf dem Flugplatz wurde dieser Wunsch wiederholt). Ein weiterer Grund für die Streichung des Zuschusses ist die (rechtswidrig betriebene) Ampelanlage vor der Landebahn. Die Verlängerung der Landebahn setzt entweder eine Untertunnelung der Ortsverbindungsstraße, die der Flugplatzbetreiber ursprünglich großzügig finanzieren wollte, oder die Verlegung der Straße mit Enteignung von Grundstücken voraus. 

Mittlerweile zog der Flugplatzbetreiber seine großzügigen Zusagen bezüglich der Übernahme von Kosten für die Untertunnelung zurück. Die Regierung von Oberbayern bezahlt weder die kostspieligen Pläne einer Untertunnelung, noch den Bau einer neuen Straße. Die Leidtragenden sind die Bürger, die diese Straße täglich benutzen. Aufgrund des schlechten Zustands dieser Straße hat sich bereits ein Unfall mit tödlichem Ausgang ereignet.

26. April 2005: Beinahe-Unfall am Flugplatz durch fehlerhafte Bedienung der Verkehrsampel

Ein Zusammenstoß zwischen einem landenden Flugzeug und einem Unimog, der bei grüner Ampel auf der Ortsverbindungsstraße Jesenwang - Adelshofen fuhr, wurde durch eine schnelle Reaktion des Piloten durch Hochziehen des Flugzeugs vermieden. Hinter dem relativ langsam fahrenden Unimog fuhren weitere Fahrzeuge, die diesen Vorfall beobachtet haben.

Diese Zwischenfälle ereignen sich in Jesenwang wiederholt. Uns liegt eine lange Liste dieser lebensgefährlichen Zwischenfälle vor. Es ist uns ein Rätsel, warum die zuständigen Behörden zulassen, dass die ohnehin rechtswidrige Ampelanlage nicht einmal ordnungsgemäß geschaltet wird. Zusammenstöße zwischen einem Flugzeug und einem Auto enden wahrscheinlich mit Todesfolge.

21. April 2005: Grundstück der Bürgervereinigung wegen Maulwurfshügeln einebnet

Maulwurfshügel stören nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern offensichtlich auch Piloten und den Flugplatzbetreiber in Jesenwang. Unser Grundstück wurde ohne luftrechtliche Anordnung durch ein landwirtschaftliches Fahrzeug eingeebnet, um die dort befindlichen Maulwurfshügel zu beseitigen. 

Wir dulden diese (wiederholten) Rambo-Aktionen nicht. Wir haben deshalb Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gestellt. Für den Wiederholungsfall haben wir eine Unterlassungsklage angekündigt.

Maulwürfe sind wegen ihres Nutzen für die Landwirtschaft geschützt. Auf dem Briefkopf des Flugplatzbetreibers steht "Umweltpakt Bayern" - im Zusammenhang mit der Zerstörung der Maulwurfshügel wohl eine Farce. 

20. März 2005: Landratsamt Fürstenfeldbruck verbietet Info-Veranstaltung

Das  Landratsamt Fürstenfeldbruck hat unsere für den 26. März 2005 geplante Informationsveranstaltung auf unserem Grundstück vor dem Flugplatz Jesenwang verboten.

Die geplante Info-Veranstaltung auf unserem Grundstück am Flugplatz Jesenwang sollte Besuchern die Gelegenheit geben, sich über den drohenden Ausbau des Flugplatzes zum Verkehrslandeplatz, den mangelhaften Sicherheitsstandard und rechtswidrige Vorgänge am und um den Flugplatz herum zu informieren.

Das Verbot wurde mit einer Gefährdung der Besucher dieser Veranstaltung durch den Flugverkehr am Flugplatz begründet. Uns wurden für diese Veranstaltung durch das Landratsamt Ersatzgrundstücke angeboten, die in erheblicher Entfernung zum Flugplatz liegen und ausgerechnet dem Flugplatzbetreiber gehören.

Wir sehen in diesem Verbot einen schweren Eingriff in das durch die Verfassung geschützte Recht der Meinungsfreiheit und des Rechts zur Nutzung des eigenen Grundstücks. Seitens des Luftamts Südbayern wurde uns bestätigt, dass unser Grundstück jederzeit betreten werden darf und es kein Betretungsverbot gibt. So wundert es uns schon, warum wir dann keine Bürger auf unserem Grundstück informieren dürfen. 

Wir werden gegen dieses Verbot der Versammlung vor dem Verwaltungsgericht klagen.

 
Am 20. Februar 2005: Ordentliche Mitgliederversammlung in Adelshofen

Herr Peter Schöberl berichtete ausführlich über die zahlreichen Aktionen und Erfolge der BV im vergangenen Jahr. Der Vorstand wurde einstimmig entlastet.

Herr Schöberl kandidierte, nachdem er vor über 10 Jahren den Vorsitz der Bürgervereinigung Fluglärm e.V. übernahm, nicht mehr zum 1. Vorsitzenden. 

Wir möchten Herrn Schöberl für seine über 25-jährige intensive Tätigkeit gegen Fluglärm an dieser Stelle recht herzlich danken.

Die Mitgliederversammlung wählte den Vorstand für die nächsten 2 Jahre wie folgt:

  • Thomas Möller, 1. Vorsitzender (bisher Beirat)

  • Michael Acker, 2. Vorsitzender (bisher Beirat)

  • Peter Schöberl, Schriftführer (bisher 1. Vorsitzender)

  • Johanna Schöberl, Kassiererin, (wie bisher)

Bürgervereinigung Fluglärm e.V. - Tel. 089-871 2444 und 089-820 807 60 - Brunhamstr. 43 - 81249 München

Vereinszweck ist die Erhaltung des Erholungswertes des Landkreises Fürstenfeldbruck FFB und des Fünfseenlandes durch Förderung des Umweltschutzes zur Rettung der Natur, Schutz der Bevölkerung vor den Begleiterscheinungen des Luftverkehrs, wie Lärm, Abgase, Grundwasserverschmutzung und sonstige Gefährdungen. Abwendung der Umwidmung des Sonderlandeplatzes in einen Verkehrslandeplatz, Abschaffung des Flugverkehrs an Sonntagen und Feiertagen, Reduzierung der Flugbewegungen und Erhöhung der Sicherheit für Bürger und Bürgerinnen. Verein Vereinigung bayerischer Fluglärminitiativen fluglaerm.de Flugplatz Flughafen Sonderlandeplatz Landeplatz Verkehrslandeplatz Allgemeine Luftfahrt Pro Contra öffentliche Sicherheit Behördenterror Flugbewegungen Ausbildung Flugschule Flugschulen Ultralight Ultraleicht PPL Fluglizenz Charter gewerblich gewerbliche Flug Flüge Flugleiter Lärm Lärmwerte unzulässig rechtswidrig Rechtswidrigkeit Landebahnverordnung Luftamt Süd Südbayern Werksverkehr Grundstück Startbahn Landebahn Start-/Landebahn Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichtsprozess Rechtsbruch Verwaltungsgerichtsprozesse Prozess Prozesse Hindernis Hindernisfreiheit Hindernisse Gefährdung Luftverkehr Flugzeug Flugzeuge Belästigung Lärmschutz Lärmschutzordnung Lärmschutzverordnung Bauschutz Bauschutzbereich Flugleiter Flugleitung beschränkt beschränkter Ampel Ampelanlage Naturschutz Subvention Subventionen Förderung Arbeitsplätze Wirtschaft Verkehr