| 30. Juni 2005:
Luftamt Südbayern verlangt die Beseitigung von
Sträuchern (Grundstück der BV) |
Das Luftamt Südbayern verlangt die
Beseitigung zweier Sträucher, die auf unserem derzeit
nicht landwirtschaftlich genutztem Grundstück vor dem
Flugplatz Jesenwang wachsen. Die Sträucher sind mit
70 cm und 2 m über Grund nach Ansicht des Luftamts
"gefährliche Luftfahrthindernisse, die Leib,
Leben und das Eigentum (der Flieger) gefährden".
Es ist für den Außenstehenden
schwer zu verstehen, dass unser Grundstück von
Jedermann, nicht nur nach dem Bayerischen
Naturschutzgesetz, sondern auch mit dem Segen des
Luftamts Südbayern, betreten werden darf, dass ein
mickriger Strauch einer Höhe von 70 cm bereits
ein gefährliches Luftfahrthindernis darstellt. Wir
werden das Luftamt Südbayern um Aufklärung bitten,
warum Personen mit einer Größe von 2 m kein
Luftfahrthindernis darstellen, wogegen ein Strauch mit
einer Höhe von 70 cm eine erhebliche Gefahr für den
Luftverkehr ist.
Unserer BV ist sehr an der
Sicherheit im Luftverkehr - speziell am Flugplatz
Jesenwang - sehr gelegen. Sollte das Luftamt uns
schlüssig beweisen, dass die Sträucher entsprechend
der gültigen Richtlinien für Hindernisfreiheit in
der Umgebung von Flugplätzen tatsächlich den
Luftverkehr gefährden, dann werden wir die Sträucher
selbstverständlich auf die maximal zulässige Höhe
zurückschneiden. |

Diese Sträucher stören das Luftamt
Südbayern
| Interessant
in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass das
Luftamt offensichtlich nur bei uns nach Sicherheitsmängeln sucht und deren Beseitigung
anmahnt. Im Fall der Landebahnmarkierungen, die
seit der Veröffentlichung des neuen offiziellen
Anflugblatts für den Flugplatz Jesenwang im Jahr
1999 den vom Luftamt Südbayern erlassenen
Vorschriften nicht genügen, toleriert diese
Behörde schwerwiegende Sicherheitsmängel am
Flugplatz Jesenwang seit über 6 Jahren. |
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| 17. Juni 2005:
Regierung von Oberbayern weist Widerspruch gegen
Info-Veranstaltung ab |
Die für den 26. März 2005 auf unserem
Grundstück am Flugplatz Jesenwang beantragte
Info-Veranstaltung wurde vom Landratsamt Fürstenfeldbruck
verboten (wir berichteten). Wir legten gegen dieses
Veranstaltungsverbot Widerspruch ein.
Die Regierung von Oberbayern begründet
die Abweisung unseres Widerspruchs: "Wie im
angefochtenen Bescheid ausgeführt, bestand bei der
Durchführung der geplanten Versammlung für die
Versammlungsteilnehmer sowie für die Luftfahrer eine Gefahr für
Leib und Leben durch einen konkret zu besorgenden
Zusammenstoß über dem Grundstück der BV".
Das Luftamt Südbayern hat uns als
zuständige Behörde der Regierung von Oberbayern mehrfach
schriftlich bestätigt, dass das Betreten unseres
Grundstücks erlaubt ist. Dies geht mit den Vorschriften des
Luftverkehrsgesetzes konform, das den Betrieb von
Flugplätzen nur dann erlaubt, wenn der Betrieb für
Außenstehende sicher ist. Des Weiteren erlaubt das
Bayerische Naturschutzgesetz allen Bürgern jederzeit das
Betreten von Grundstücken außerhalb von geschlossenen
Ortschaften, die nicht bewirtschaftet sind. Andere
Grundstücke dürfen außerhalb der Pflanzzeit betreten
werden.
Folgende Fragen sind offen:
-
Warum besteht nur für Teilnehmer der
Info-Veranstaltung auf unserem Grundstück eine Gefahr
auf Leib und Leben durch einen Zusammenstoß mit einem Flugzeug und nicht für
Mitglieder unserer BV?
-
Warum erlaubt das Luftamt Südbayern
das Betreten unseres Grundstück während die gleiche
Behörde das Betreten unseres Grundstücks für
Teilnehmer der Info-Veranstaltung verbietet?
-
Die Vorschriften für die Genehmigung
und Betrieb eines Flugplatzes verlangen, dass durch das
Betreten der Grundstücke außerhalb des Flugplatzes
keine Gefahr eines Zusammenstoßes zwischen Flugzeugen
und Personen bestehen darf.
Wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben für
Personen auf unserem Grundstück besteht, warum toleriert
ansonsten die Regierung von Oberbayern die im
Widerspruchsbescheid angesprochene Gefährdung von
Personen durch den Luftverkehr auf dem Grundstück
außerhalb des Flugplatzes?
-
Das Thema der Info-Veranstaltung war
die Information der Bürger über die rechtswidrigen
Vorgänge und Mängel der öffentlichen Sicherheit am
Flugplatz Jesenwang. Ist es denkbar, dass das
Versammlungsverbot dazu dient, öffentliche Kritik gegen
den Flugplatzbetrieb und Behörden zu verhindern?
Die BV wird die Regierung von Oberbayern
beim Verwaltungsgericht verklagen.
| 16. Juni 2005:
BV Fluglärm geht unter neuer Internet-Adresse auf
"Sendung" |
Auf Wunsch des Betreibers des Flugplatzes
in Jesenwang haben wir unsere Internet-Domain "www.flugplatz-jesenwang.org"
an die Flugplatz Jesenwang GmbH übereignet. Mit
der Übertragung dieser Domain an den Inhaber der
Internet-Domain "www.flugplatz-jesenwang.de"
wird die Möglichkeit einer Verwechselung mit unserem
Internet-Auftritt ausgeschlossen.
Ab heute sind wir auf der neuen
Internet-Adresse "www.fluglaerm-jesenwang.de"
und "www.fluglaerm-flugplatz-jesenwang.de"
auf "Sendung".
| 24. Mai 2005:
Einebnung der Maulwurfshügel - Staatsanwaltschaft
stellt Verfahren ein |
Die Staatsanwaltschaft in München teilte
uns mit, dass das Strafverfahren aufgrund unserer
Strafanzeige gegen Unbekannt eingestellt wurde. Am 21. April
2005 wurde die Einebnung der auf unserem Grundstück befindlichen
Maulwurfshügel festgestellt und Strafanzeige erstattet.
Dies war beinahe zu erwarten, nachdem heute jeder in
TV-Sendungen, wie "Richterin Salesch", lernen
kann, dass Beschuldigte und Tatverdächtige sich nicht zur
Sache äußern brauchen. So gehen Täter und Anstifter
wieder einmal straffrei aus.
Vorteil für den Flugplatzbetreiber, der
unser Grundstück völlig kostenlos als Sicherheitsstreifen
und Reserve-Rollstrecke für landende Flugzeuge rechtswidrig
nutzt.
| 23. Mai 2005:
BV fordert das
Luftamt auf, rechtswidrige Landebahnmarkierungen zu
beseitigen |
Die Bürgervereinigung hat das Luftamt
Südbayern aufgefordert, die rechtswidrig auf der Westseite
der Start- / Landebahn am Flugplatz Jesenwang angebrachten
Markierungen beseitigen zu lassen
und durch neue, gültige, zu ersetzen. Sie entsprechen nicht den Angaben des
derzeit gültigen und von der DFS (früher: Bundesanstalt für
Flugsicherung - BFS) veröffentlichten
"Sichtanflugblatts" für den Flugplatz Jesenwang,
bei dem der 30 m lange "Sicherheitsstreifen"
vollständig auf den Flugplatzgelände liegt.
Der BV Fluglärm könnte es eigentlich
egal sein, ob der Flugplatz Jesenwang den
Sicherheitsbestimmungen gem. Luftrecht entspricht, oder
nicht. Die derzeitige Markierung der Landebahn (siehe
"Bild 1") bewirkt jedoch, dass der sogenannte
Sicherheitsstreifen teilweise auf unserem Grundstück vor
der Start-/Landebahn liegt. Dieser Sicherheitsstreifen dient
als Reserve-Landebahn für zu früh aufsetzende und die
Landebahn überschießende Flugzeuge (ein Grund für die
Auflage des Luftamts, das Mähen des Grundstücks durch den
Flugplatzbetreiber zu dulden).
Als Grundstückseigentümer akzeptieren
wir die Nutzung unseres außerhalb des Flugplatzes liegenden
Grundstücks als Reserve-Landebahn nicht. Wir müssen diese
Nutzung durch den Flugplatzbetreiber auch nicht dulden. Die
hohe Zahl der bereits auf unserem Grundstück gelandeten
Flugzeuge ist eine direkte Auswirkung der rechtswidrigen
Markierung der Landebahn. In "Bild 2" und
"Bild 3" sind Beispiele für die Markierung
entsprechend der Beschreibung im Anflugblatts der DFS
(veröffentlicht am 6. Mai 1999) dargestellt.
Das Luftamt Südbayern hat prompt auf
unser Schreiben reagiert und die Prüfung unserer Forderung
mitgeteilt. Hoffentlich braucht diese Behörde hierfür
nicht über 6 Jahre. So lange weichen die derzeitigen
Markierungen auf der Landebahn bereits von den
vorgeschrieben Markierungen ab.

Bild 1 - Rechtswidrige Markierung der
Landebahn (heute) |

Bild 2 - So sollte die Markierung der
Landebahn aussehen |

Bild 3 - .... oder so |
| 14.
Mai 2005: Wieder Außenlandungen auf unserem
Grundstück |
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Es wurden auf unserem Grundstück
wieder mindestens 2 neue Spuren festgestellt, die
durch Außenlandungen von Flugzeugen verursacht
wurden.
Von Meldungen der "Bruchpiloten" - keine
Spur. Selbstverständlich haben wir Strafanzeige
erstattet, das Luftamt und den Flugplatzbetreiber
über diesen erneuten Vorfall verständigt.
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| 1. Mai 2005:
Ultraleicht-Flugtag am Flugplatz Jesenwang |
Am 1. Mai 2005 fand bei bestem Wetter
wieder ein Treffen der Ultraleicht-Flieger am Flugplatz
Jesenwang statt. Presseberichten zufolge sollen 1.000
Besucher die Veranstaltung besucht haben. Diese Zahl ist
wohl wieder eine Übertreibung der Popularität dieser
Veranstaltung, wie die folgenden Bilder zeigen.

Parkende Flugzeuge / Partyzelt
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Wo sind die 1.000 Besucher?
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Fast leerer Parkplatz am Flugplatz
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| 1. Mai 2005:
Flugleiter droht Personen auf unserem
Grundstück mit der Polizei |
Am 1. Mai 2005 haben Passanten unser
Grundstück, das vor der Landebahn des Flugplatzes Jesenwang
liegt, betreten. Per Lautsprecher wurden sie von Flugleiter
in Vertretung des Flugplatzbetreibers aufgefordert, das Grundstück zu
verlassen. Es werde die "Polizei geholt".
Anschließend wurde eine dieser Personen vom
Ordnungspersonal, das während des
"Oldtimer-Flugtags" eingesetzt war, aufgefordert,
sich eine Standpauke im Flugplatztower abzuholen.
Der Flugleiter bzw. der Flugplatzbetreiber
betrachten wohl das vor
der Landebahn befindliche Grundstück als Teil des Flugplatzgeländes. Ausgerechnet dort
haben sie aber nichts zu
sagen. Das Grundstück gehört der BV Fluglärm und nicht
dem Flugplatzbetreiber. Das Betreten ist nicht nur jedermann jederzeit
(Bayerisches Naturschutzgesetz) erlaubt, auch das Luftamt
Südbayern hat gegen das Betreten dieses Grundstücks keine
Einwände.
| 1. Mai 2005:
Wieder eine Außenlandung auf unserem Grundstück |
| Wieder gab es eine Außenlandung eines
Flugzeugs auf unserem Grundstück. Die Spuren eines
Flugzeugfahrwerks zeigen, dass das Flugzeug mindestens 60 m
(!) zu früh gelandet ist. Außenlandungen sind kein
Kavaliersdelikt - sie sind eine Straftat.
Selbstverständlich hat sich der "Bruchpilot", wie
so oft in der Vergangenheit, nicht beim Grundstückseigentümer oder der Polizei
gemeldet, wozu er nach dem Luftrecht verpflichtet ist.
Rechts im
Bild:
Spuren von außerhalb des Flugplatzes auf dem
Grundstück der BV Fluglärm gelandeter
Flugzeuge. |

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| 28. April
2005: Flugplatzbetreiber verhindert Sanierung der
Ortsverbindungsstraße |
Die Süddeutsche Zeitung FFB berichtet
über aufgebrachte Bürger in der Bürgerversammlung der
Gemeinde Adelshofen. Der für die dringend notwendige
Sanierung und den Ausbau der Ortsverbindungsstraße Jesenwang -
Adelshofen benötigte Zuschuss wird von der Regierung von
Oberbayern verweigert. Grund dieser Haltung ist der Wunsch
des Flugplatzbetreibers zur Verlängerung der Landebahn
(anlässlich der Einweihung der Tankstelle auf dem Flugplatz
wurde dieser Wunsch wiederholt). Ein weiterer Grund für die
Streichung des Zuschusses ist die (rechtswidrig betriebene)
Ampelanlage vor der Landebahn. Die Verlängerung der
Landebahn setzt entweder eine Untertunnelung der
Ortsverbindungsstraße, die der Flugplatzbetreiber
ursprünglich großzügig finanzieren wollte, oder die
Verlegung der Straße mit Enteignung von Grundstücken
voraus.
Mittlerweile zog der Flugplatzbetreiber
seine großzügigen Zusagen bezüglich der Übernahme von
Kosten für die Untertunnelung zurück. Die Regierung von
Oberbayern bezahlt weder die kostspieligen Pläne einer
Untertunnelung, noch den Bau einer neuen Straße. Die
Leidtragenden sind die Bürger, die diese Straße täglich
benutzen. Aufgrund des schlechten Zustands dieser Straße
hat sich bereits ein Unfall mit tödlichem Ausgang ereignet.
| 26. April
2005: Beinahe-Unfall am Flugplatz durch fehlerhafte
Bedienung der Verkehrsampel |
Ein Zusammenstoß zwischen einem landenden
Flugzeug und einem Unimog, der bei grüner Ampel auf der
Ortsverbindungsstraße Jesenwang - Adelshofen fuhr, wurde
durch eine schnelle Reaktion des Piloten durch Hochziehen
des Flugzeugs vermieden. Hinter dem relativ langsam fahrenden
Unimog fuhren weitere Fahrzeuge, die diesen Vorfall
beobachtet haben.
Diese Zwischenfälle ereignen sich in
Jesenwang wiederholt. Uns liegt eine lange Liste dieser
lebensgefährlichen Zwischenfälle vor. Es ist uns ein
Rätsel, warum die zuständigen Behörden zulassen, dass die
ohnehin rechtswidrige Ampelanlage nicht einmal ordnungsgemäß geschaltet wird.
Zusammenstöße zwischen einem Flugzeug und einem Auto enden
wahrscheinlich mit Todesfolge.
| 21. April
2005: Grundstück der Bürgervereinigung wegen
Maulwurfshügeln
einebnet |
Maulwurfshügel stören nicht nur
Eigenheimbesitzer, sondern offensichtlich auch Piloten und den
Flugplatzbetreiber in Jesenwang. Unser Grundstück wurde ohne
luftrechtliche Anordnung durch ein landwirtschaftliches
Fahrzeug eingeebnet, um die dort befindlichen Maulwurfshügel
zu
beseitigen.
Wir dulden diese (wiederholten)
Rambo-Aktionen nicht. Wir haben deshalb Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gestellt.
Für den
Wiederholungsfall haben wir eine Unterlassungsklage angekündigt.
Maulwürfe sind wegen ihres Nutzen für
die Landwirtschaft geschützt. Auf dem Briefkopf des
Flugplatzbetreibers steht "Umweltpakt Bayern" - im Zusammenhang
mit der Zerstörung der Maulwurfshügel wohl eine Farce.
| 20. März
2005: Landratsamt Fürstenfeldbruck verbietet
Info-Veranstaltung |
Das Landratsamt
Fürstenfeldbruck hat unsere für den 26.
März 2005 geplante Informationsveranstaltung auf
unserem Grundstück vor dem Flugplatz Jesenwang
verboten.
Die geplante Info-Veranstaltung auf
unserem Grundstück am Flugplatz Jesenwang sollte Besuchern die Gelegenheit geben, sich über den
drohenden Ausbau des Flugplatzes zum
Verkehrslandeplatz, den mangelhaften
Sicherheitsstandard und rechtswidrige Vorgänge am und
um den Flugplatz herum zu informieren.
Das Verbot wurde mit einer
Gefährdung der Besucher dieser Veranstaltung durch
den Flugverkehr am Flugplatz begründet. Uns wurden
für diese Veranstaltung durch das Landratsamt
Ersatzgrundstücke angeboten, die in erheblicher
Entfernung zum Flugplatz liegen und ausgerechnet dem
Flugplatzbetreiber gehören.
Wir sehen in diesem Verbot einen
schweren Eingriff in das durch die Verfassung
geschützte Recht der Meinungsfreiheit und des Rechts
zur Nutzung des eigenen Grundstücks. Seitens des
Luftamts Südbayern wurde uns bestätigt, dass unser
Grundstück jederzeit betreten werden darf und es kein
Betretungsverbot gibt. So wundert es uns schon,
warum wir dann keine Bürger auf unserem Grundstück
informieren dürfen.
Wir werden gegen
dieses Verbot der Versammlung vor dem
Verwaltungsgericht klagen.
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Am 20. Februar 2005:
Ordentliche Mitgliederversammlung in
Adelshofen |
Herr Peter Schöberl berichtete
ausführlich über die zahlreichen Aktionen und
Erfolge der BV im vergangenen Jahr. Der Vorstand wurde
einstimmig entlastet.
Herr Schöberl kandidierte,
nachdem er vor über 10 Jahren den Vorsitz der
Bürgervereinigung Fluglärm e.V. übernahm, nicht mehr
zum 1. Vorsitzenden.
Wir möchten Herrn Schöberl für
seine über 25-jährige intensive Tätigkeit gegen
Fluglärm an dieser Stelle recht herzlich danken.
Die Mitgliederversammlung wählte
den Vorstand für die nächsten 2 Jahre wie folgt:
-
Thomas Möller, 1. Vorsitzender
(bisher Beirat)
-
Michael Acker, 2. Vorsitzender
(bisher Beirat)
-
Peter Schöberl, Schriftführer
(bisher 1. Vorsitzender)
-
Johanna Schöberl, Kassiererin,
(wie bisher)
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